Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

Mach es so wie ich: Nix machen, vorsichtshalber habe ich diese wertlosen Schreiben von irgendwelchen Inkassosbüros aufbewahrt. Wenn Du reagierst gibt es immer eine Gegenreaktion. Ich habe absolute Ruhe bewahrt und nun ist seit 6 Monaten "still ruht der See", trotz "...sonst kommt der Anwalt!" Der hätte ja auch gerne kommen können....
Die Zermürbungstaktik dieser Leute führt immer wieder dazu, dass dann doch gezahlt wird, da machen sich bei schlappen 70 € und mehr die Portokosten für die Abzocker & Co x-fach bezahlt.

Nicht zahlen + nicht antworten = Ruhe
Nicht zahlen + nicht antworten = Ruhe ist eine schöne Formel, leider trifft sie net auf die ehemalige Internet Service AG zu. Vor 12 Tagen habe ich, nach einem halben Jahr Pause, erneut eine letzte Zahlungsaufforderung bekommen, dieses Mal mit der unmittelbaren Androhung einer Strafanzeige wegen Betrugs (lol).
Ich hab dasselbe gemacht wie immer - nix. Die haben meinen Widerruf, mehr bekommen die nicht.
Lustigerweise kam auf dieselbe Emailaddy heute eine Nachricht von Nachbarschaft24.net, und in dem Link, über den ich mich einloggen sollte, stand lustigerweise dieselbe Addy, die ich damals bei LePro angegeben habe. Beim Googlen nach dieser Seite bin ich dann wieder hier gelandet, wo darauf hingewiesen wurde, daß dahinter dieselben Leute wie bei LePro stecken.
Find ich schon rotzedreist, es nochmal mit dieser Masche zu versuchen... :)
 
AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

Hi!!!

Mir ist es heute gleich ergangen- habe gerade die gleiche Mail von Nachbarschaftshilfe 24 bekommen- also des is doch jetzt echt zu viel

HAst du eigentlich schon ein Inkassoschreiben erhalten????
 
Neuer Test per Mail/Sms

Ist schon witzig....dafür dass wir tonnenweise Mahn- und Drohschreiben von der X..... erhalten haben, bekommen wir heute eine Mail und Sms, dass sie sich freuen, uns den neuen Test anbieten zu können....
 
AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

Vor 12 Tagen habe ich, nach einem halben Jahr Pause, erneut eine letzte Zahlungsaufforderung bekommen, dieses Mal mit der unmittelbaren Androhung einer Strafanzeige wegen Betrugs (lol).
dito

für diejenigen, denen es nicht aufgefallen ist: vergleicht doch mal die Bankverbindungen....... :cool:
(hat es da u.U. Probleme gegeben :roll: ???)
 
AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

Hast du eigentlich schon ein Inkassoschreiben erhalten????

Nö, Inkassodrohungen per Email verschicken sie wohl nicht ;)

@schneckchen: dito. Heute traf bei mir auch die Bitte ein, doch einen neuen LePro-Test zu machen. Ich bin immer noch am Überlegen, ob ich lachen soll oder eher den da mache -> :wall:
 
AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

Nö, Inkassodrohungen per Email verschicken sie wohl nicht ;)

@schneckchen: dito. Heute traf bei mir auch die Bitte ein, doch einen neuen LePro-Test zu machen. Ich bin immer noch am Überlegen, ob ich lachen soll oder eher den da mache -> :wall:
Hallo :eek:) hab heute ganz zufällig die Seite entdeckt, da ich wo kurzem e-mail erhalten hab von Nachbar24 oder wie auch immer. Da mir schon einmal solche Geschichte passierte und zwar mti Xentria AG hab ich die seite zum glück nicht angeklickt.

Ich hab vor einem Jahr diese ganze Geschichte durch gemacht. Wollte halt Zukunft wissen..alles ausgefüllt..kein Preis gesehn ---> Später Rechnung bekommen. Voll im Panik bin ich zur Polizei gegangen und hab ne Anzeige gemacht.
Ein guter Freund von mir hat mir gesagt in Verbraucherzentrale zu gehen und mich dort beraten lassen.
Ich hab 3 mal Mahnung bekommen und 2 mal Brief von Inkasso. Als ich März ein Brief schreibte mit ganzen § und Gesetzen haben die mich in Ruhe gelassen.

MFG K
 
AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

schon ein Inkassoschreiben erhalten????
Die kommen z. B. per eMail und sehen derzeit etwa so aus:

DIS Deutsche Inkassostelle GmbH aus Eschborn schrieb:
Sehr geehrter Herr [...],

Sie wurden von unserer Auftraggeberin Internet Service AG [alternativ Interserv AG FZE] bereits per E-Mail angemahnt die Forderung aus Vertrag vom .... zu begleichen.
Offensichtlich haben Sie bei Vertragsschluss falsche bzw. nicht mehr aktuelle Adress- oder Namensdaten angegeben. Unser Mahnschreiben kam mit dem Hinweis "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" an uns zurück.

Sollten wir in den nächsten Tagen weder eine Zahlung verbuchen können noch eine sonstige Rückmeldung auf diese Email erhalten, werden wir zudem technisch überprüfen lassen, ob die uns vorliegenden Personendaten zu der hier verwendeten Email-Adresse passen.

Wir werden damit ermitteln, ob unter Umständen betrügerisch in falschem Namen gehandelt wurde, in diesem Falle sind wir verpflichtet, Polizei und Staatsanwaltschaft Angaben über die bei Anmeldung gespeicherte IP-Adresse zu machen, siehe hierzu folgende Ermittlungsverfahren staatlicher und privater Organe:

- St aatsanwaltschat Oldenburg Az. NZS - 165 Js 7043-06
- Polizeikommissariat Stadthagen Az. 200700159457
- Polizeidirektion Hannover Az. 200700539074
- Polizeidirektion Leipzig Az. 498-07-377182

- Ermittlungsauftrag vom 20.07.2007

Die aktuelle Gesamtforderung (incl. Gläubigerauslagen und Inkassokosten) in Höhe von ..... € ist bis zum ...... auf folgendes Konto zu zahlen:

WIRECARD BANK
Kontonummer: 58 43
BLZ: 512 308 00

BIC: XXX
IBAN: XXX


Bitte geben Sie nur Ihr Aktenzeichen ......... auf dem Überweisungsträger an:

Besuchen Sie uns auf unserer Webseite w*w.Aktuelles-Inkassorecht.de. Hier können Sie sich direkt über diese Angelegenheit informieren und mit uns in Verbindung setzen.

Wir unterrichten Sie gem. § 33 Abs. 1 BDSG darüber, dass wir zwecks Eintreibung dieser Forderung Daten über Sie gespeichert haben

Mit freundlichen Grüssen

Deutsche Inkassostelle GmbH
Schon interessant, wie die Drohkulisse nun auch mit behördlichen (und aller Wahrscheinlichkeit nach) unsinnigen Auskunftsbegeheren ausgeschmückt wird - nochmal zur Erinnerung: die IP-Adresse kann i. d. R. nicht verfolgt werden, da deutsche ISP derzeit die erforderlichen Daten nicht lang genug speichern! Außerdem sagt die IP nichts über die Art und Weise der Speicherung aus, die prinzipiell in Frage gestellt werden kann - die Herkunft der gespeicherten Verbindungsdaten durch einen fordernden Anbieter kann generell in Abrede gestellt werden.
 
AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

Juhuuu.. ich hab wieder einmal eine Sms bekommen (wenn mir sonst schon keiner schreibt :( ) Text (von Lepro) "Wir haben versucht Sie per Email zu erreichen. Bitte schauen Sie in Ihr Postfach - (ich weiß, ich wiederhole mich aber das existiert seit einem Jahr und mindestens 6 sms nicht mehr:gaehn:) - Nehmen Sie sich für Ihre Gesundheit die Zeit"
Was soll das denn heißen? Bekomm ich jetzt einen Schnupfen? *aspirinsuch*
 
AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

Bei mir kam nach 4 Monaten heute auch mal wieder vom Inkassobüro eine Mahnung an. Man bot mir statt der entstandenen Gesamtforderung von 93,40 € eine Vergleichszahlung von 70,-- Euro an, wonach "die Forderung aus dieser Angelegenheit aus der Welt ist".
Bei Nichtzahlung wird so wörtlich: unsere Auftragsgeberin in jedem Fall einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel gen Sie persönlich erwirken, wo wie im aktuellen Urteil AG Lübeck v, 28.89.07 (23 CC 2423/07).
Ich werde mich nicht melden und harre der Dinge, die da kommen. Ich bin Rechtsschutz versichert!
Hier eine Info zu dem Urteil:
http://http://www.jurablogs.com/de/deutsche-inkassostelle-droht-mit-nichtssagendem-urteil
 
AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

Hallo...

ich habe euch mal mein Antwortschreiben mitgeschickt, als Reaktion auf ein gerichtliches Mahnverfahren. Hatte wochenlang mit denen zu tun und siehe da - kaum schickt man "böse" Worte zurück verstummen sie :).

Also keine Panik:



Betreff: Widerspruch Xentria AG gem. § 119 Abs. 1 BGB


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Forderung der Xentria AG (jetzt IS Internet Service AG) widerspreche mit folgender Begründung.

Am 05.07.2006 wurde ich auf das SMS-Paket von der Xentria AG aufmerksam. Hierbei wurden 111 SMS pro Monat für 8€ als Dienstleistung angeboten. Ich war nächst interessiert an dem Angebot, doch als ich während der Anmeldung einen Freischaltcode auf meinem Handy zugesandt bekam, zur Authentifizierung, habe ich von dem Angebot abgesehen und bin auch kein Vertrag eingegangen.

Die Xentria AG, jetzt unter dem Namen IS Internet Service AG reagierte weder auf Schreiben noch auf Emails. Es kam immer nur die gleiche Mail als Antwort: „…überweisen Sie den fälligen Betrag“!

Ich widerspreche hiermit der Forderung der Xentria AG wegen Irrtum §119 Abs.1 BGB, § 265a StGB und § 263 StGB.

Mein Widerspruch und die Forderung der Xentria AG werde ich dem Fernsehen übergeben, wahrscheinlich reicht „ein Fass ohne Boden“ (ProSieben BIZZ) nicht aus.

Da die Voraussetzungen für eine gerichtliche Auseinandersetzung nach § 119 Abs. 1 BGB, § 265a StGB und § 263 StGB nicht vorliegt, gehe ich davon aus, dass sich diese damit auch für Sie erledigt hat.

Mit freundlichem Gruß

 
AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

Nein, ich habe das schon richtig geschrieben!

Die Firma hat mir mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht. Daraufhin habe ich diese Brief geschrieben und als Einschreiben mit Rückschein versandt.


Das war alles vor einem Jahr. Seitdem habe ich keine Mail und kein Brief mehr erhalten.


Gruß
der_fahnder
 
AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

Die Firma hat mir mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht
Ach wie schrecklich, wenn ich für jede dieser Drohungen, die von den
Nutzlosanbietern ausgestoßen wird, einen Cent bekäme, würden mich
wahrscheinlich die Porschevorstände beneiden :cool:
 
AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

hi niclas,

klar, jetzt denke ich auch so darüber, aber vor einem jahr war mir die geschichte völlig fremd und ich kein bock dafür nur einen cent zu bezahlen.
 
AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

Ich habe heute ebenfalls einen Brief der Deutschen Inkassostelle GmbH bekommen.

Ihre Forderungen begründen sie damit, auf einer Seite zur Namensforschung einen Vertrag geschlossen zu haben. Durch eingeben meines Namens... Ich habe jedoch niemals ein Ergebnis oder etwas anderes von denen bekommen, da es nicht funktionierte und dann die Internet Seite geschlossen habe.

Sie bieten mir ebenfalls an nur 70€ zu zahlen (anstatt 93,67 € ), denn die Internet Service AG wäre nicht an einem Gerichtsverfahren interessiert.

Sie verweisen ebenfalls auf das Aktuelle Urteil AG Lübeck vom 28.09.07 (23 C 2423/07) und wollen einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel gegen mich persönlich erwirken, falls ich nicht zahle. Anlage ein Muster für einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids.

Ich werde mich auf jeden Fall beim Amtsgericht Frankfurt über die Deutsche Inkassstelle bewschweren.

Was kann ich noch tun?
Soll ich Widerspruch einlegen oder Ruhe bewahren?

Der letzte Brief von denen ist 5 monate her gewesen, ich hatte gehofft das wars gewesen.:unzufrieden: Leider falsch gedacht.
 
AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

, denn die Internet Service AG wäre nicht an einem Gerichtsverfahren interessiert.
Die Unternehmen der Nutzlosbranche sind nie an Gerichtsverfahren oder Prozessen interessiert.
da die Erfolgschancen von ihnen selber sehr realistisch d.h extrem gering eingeschätzt werden.
 
AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

Die Unternehmen der Nutzlosbranche sind nie an Gerichtsverfahren oder Prozessen interessiert.
da die Erfolgschancen von ihnen selber sehr realistisch d.h extrem gering eingeschätzt werden.

Ja das hab ich mir auch schon gedacht, soll ich überhaupt nicht reagieren?
 
AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

Sie bieten mir ebenfalls an nur 70€ zu zahlen (anstatt 93,67 € ), denn die Internet Service AG wäre nicht an einem Gerichtsverfahren interessiert.
Warum die wohl kein Gerichtsverfahren wollen????

Ich würde nix unternehmen, so lange kein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt.
 
Zurück
Oben