Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

AW: Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

Sie verweisen ebenfalls auf das Aktuelle Urteil AG Lübeck vom 28.09.07 (23 C 2423/07)

Deutsche Inkassostelle droht mit nichtssagendem Urteil


die geben sich aber echt Mühe... hier sei mal die dreifache Verneinung erwähnt...

"Sofern Sie sich in Ihrem Schreiben auf das Urteil der AG München vom 16.01.2007 beziehen so sei darauf kurz repliziert, dass
dieses mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar ist. Wir haben unsere Preisangaben nicht lediglich in unseren AGB
angegeben sondern bereits leicht auffindbar auf unserer Startseite.
Nach Betrachtung unserer Seite kann man nicht den Eindruck gewinnen dass es nicht um keine kostenfreie Seite handelt. (die dreifache Verneinung überforderte das Sprachzentrum der Hilfskräfte???) Das
hat auch schon die Staatsanwaltschaft Kiel in der Angelegenheit 545 Js 15827/07 für unsere Seite festgestellt." (Hier eine andere Firma)
http://www.google.de/search?hl=de&q="545+Js+15827/07"&btnG=Google-Suche&meta=
 
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Aka-Aka schrieb:
Nach Betrachtung unserer Seite kann man nicht den Eindruck gewinnen dass es nicht um keine kostenfreie Seite handelt.
:respekt: Im wievielten Semester hat der Jurastudent denn wegen Erfolglosigkeit abgebrochen? :wink:
 
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...das ist schon klar, dass das eine kostenpflichtige Seite sein könnte!

ABER
....ist die Kostenpflicht auch so dargestellt, dass es den Vorgaben des BGB entspricht?

AUßERDEM
...ist es überhaupt die Registrierungsseite gewesen, die den Kunden zur Eingabe seine Daten aufgefordert hatte und wo/wie wurde ihm da der Preis ausreichend angezeigt?

UND DANN
...kann es sein, dass sich ein fremder Nutzer mit den Daten des Rechnungsempfängers angemeldet hat?

ABSCHLIEßEND
...kann es sein, dass die Daten des Rechnungsempfängers bereits bekannt waren und nur ein Klick auf irgend einen gespamten Link genügte, um den Rechnungslauf auszulösen, ohne dass der Kunde hinreichend Kenntis davon erlangt hatte, dass ihn seine Neugier was kosten soll (im übrigen ohne das tatsächlich bei dieser Konstellation eine Zahlungsverpflichtung von mir erkannt wird)?
 
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...
ABER
....
AUßERDEM
...i
UND DANN
...
ABSCHLIEßEND
...
Ich halte eine Diskussion über die entfernteste Möglichkeit der Richtigkeit dieser Angstdrohung gegen zahlungsunentschlossene Opfer von Kostenfallen für völlig absurd und abwegig.

In zwei Jahren Kostenfallen-Treibjagd auf rechtsunsichere Bürger gibt es nicht eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes, dass die Forderung berechtigt wäre. Statt dessen gibt es viele Entscheidungen, die die Verbraucherzentralen erwirkt haben, die die unlauteren und rechtswidrigen Methoden dieser Banden bestätigen.

Die Androhung, ein ahnungslos in eine Kostenfalle Geratener würde die gesetzlichen Kriterien für absichtlichen Betrug erfüllen, ist eine ekelhafte Eskalation des Angstszenarios, um Zahlungsbereitschaft zu erpressen.

Die Geschäfte mit Kostenfallen funktionieren so wie bei Schutzgelderpressungen. Es gibt die Drohung mit empfindlichen Übeln und die Erzeugung von Angstzuständen bei den Opfern, die glauben, sich nur durch Zahlung des geforderten Schutzgeldes von dem befürchteten Übel freikaufen zu können.

Die Forderungen selbst wären vor ordentlichen Gerichten niemals durchsetzbar.

Es ist skandalös, wenn Inkassohelfer, die solche Schreiben zur erfolgreichen Ausbeutung von Kostenfallen beisteuern, weiterhin über die Zulassung als Inkassobüro verfügen können.

Stoppt Schwarzfahrer jetzt! (Die mit der Lizenz zum Inkasso-Stalking)
 
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Ich halte eine Diskussion über die entfernteste Möglichkeit der Richtigkeit dieser Angstdrohung gegen zahlungsunentschlossene Opfer von Kostenfallen für völlig absurd und abwegig.
Stimme dem zu 100% zu. Theoretisieren über völlig hypothetische Angstkonstrukte sind extrem
kontraproduktiv. Die Nutzlosbranche wird es danken.
 
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Ich habe heute morgen Anzeige erstattet. Zahlen werde ich keinesfalls, außerdem ignoriere ich weitere Briefe, auch die der Deutschen Inkasso, gegen die ich gleich auch wegen Beihilfe zum versuchten Betrug Anzeige erstattet habe, denn die gehen mutmaßlich Hand in Hand mit der Internet Service AG oder wie die sonst noch so heißen.
Darüber hinaus werde ich wohl auch eine Schadenersatzklage anstreben, um mir die mir entstandenen Kosten ersetzt zu bekommen. Wenn die einen mit Briefen überschütten, sollten wir das mit denen auch tun und zwar in geballter Masse, am besten per Mail oder per Fax:scherzkeks:

Ich werde heute nachmittag Kontakt zum WDR, bzw eines Redakteures aufnehmen, der sich für die Sache interessiert. Allerdings brauche ich da noch mehrere Geschädigte, bzw Belästigte.

Wenn sich also mir noch jemand anschließen will, so kann er das tun. Interessant wären da natürlich Beweismittel in Form von Kopien der Internet Service AG und vor allem der Deutschen Inkasso. Je mehr Fälle ich dem Redakteur vorlegen kann, um so interessierter wird er sein, da dadurch eine gweisse Beweiskraft erreicht wird.

Da ich die E-Mailfunktion eingeschaltet habe, müsstet Ihr mir eigentlich Mails schicken können. Wenn nicht, bitte posten, dann ist da in den Einstellungen wohl noch etwas nicht in Ordnung.

Gleiches Posting werde ich auch noch in anderen einschlägigen Foren setzen, um mehr Betroffene zu aktivieren. Man müsste doch durch gemeinsame Aktionen eine Öffentlichkeit erreichen, die dazu beiträgt, diesen meiner Meinung nach [edit] das Handwerk zu legen.

Es geht aber nicht nur um Öffentlichkeit. Die müssen so mit Arbeit eingedeckt werden, dass sie nicht mehr wissen, ob sie männlein oder weiblein sind:wink:

Robert
 
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@ robert1962

Es gibt hier bereits mehrere Threads zu dem Thema. Seit zwei Jahren beschäftigt diese Problematik die Öffentlichkeit hier und anderswo. Dein Engagement in allen Ehren aber da waren schon ganz andere da. Allein schon die Anzeige kannste dir verreiben - das führt zu nix!
 
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Das hält das OLG Wien von Xentria/Internet Service AG:

http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-38830.html
Gute Nachrichten für KonsumentInnen in der Internetfalle: Webseiten mit versteckten Preisangaben sind unzulässig, weil sie irreführend sind. Preis und Aufklärung über das Rücktrittsrecht müssen klar angegeben sein. Das bestätigte im vorigen Dezember das Oberlandesgericht Wien der AK. Die AK hatte Anfang 2007 eine Klage gegen IS Internet Service AG, vormals Xentria, eingebracht.
Der Anbieter warb auf mehreren Webseiten, zB mit vermeintlich kostenlosen SMS und Lebensprognosen. Aber: Die Seiten entpuppten sich als Kostenfallen. Die AK kündigt weitere Klagen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 
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GStA FF/Main schrieb:
Die Generalstaatsanwaltschaft betont, dass auch eine Überprüfung des Inhalts der Webseiten keinen Betrugsverdacht erhärten konnte. Die Nutzer seien nicht über die Zahlungspflicht getäuscht, sondern vielmehr explizit darüber aufgeklärt worden.
OLG Wien schrieb:
Webseiten mit versteckten Preisangaben sind unzulässig, weil sie irreführend sind. Preis und Aufklärung über das Rücktrittsrecht müssen klar angegeben sein.
tu felix austria...
 
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Jetzt auch bei Heise.
Die IS Internet Service AG (vormals Xentria) mit Sitz in der Schweiz darf österreichische Websurfer nicht mehr mit dem Anschein ködern, dass die von ihr online angebotenen Dienste kostenlos seien. Außerdem muss sie ihren Kunden ein dreimonatiges Rücktrittsrecht gewähren. Das besagt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien (Aktenzeichen 3 R 131/07t). Die in zweiter Instanz ergangene Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig; das betroffene Unternehmen kann noch Rechtsmittel dagegen einlegen.
 
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Gibt's da ein AZ dazu? Kann ein heisianer da nachfragen?
 
SPIEGEL ONLINE über die IS Internet Service AG und ein Kommentar dazu

SPIEGEL ONLINE:

Sie wollen Ihren Sextyp ermitteln? Ahnenforschung betreiben? Porsche-Testfahrer werden? Scheinbar kostenlose Online-Dienste können teuer werden. Zehntausende sind schon auf Lock-Seiten hereingefallen. SPIEGEL ONLINE folgte den Spuren eines Internet-Angebots aus der Schweiz.

1. Teil: Sexgötter, Porschefahrer, SMS-Schnorrer

2. Teil: Freunde, Nachbarn, Partner: Verschiedene fragwürdige Abo-Dienste sind eng verbandelt

Dazu ein Interessanter Kommantar eines Rechtsanwaltes: http://www.spam-abwehren.de/frontpa...ckern-nachgespuert---internet-service-ag.html
 
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Thüringer Allgemeine vom 2.3.08:
Verbraucherberater registrieren vermehrt Zahlungsaufforderungen für Internetgeschäfte, die die Deutsche Inkassostelle GmbH im Namen einer Internet Service AG verschickt. Adressaten sind vor allem ältere Leute ohne Computer. Wer nichts bestellt hat, muss nichts bezahlen, sagt die Polizei.
Dass dabei immer mal Zahlungsaufforderungen verschickt werden, die sich im Nachhinein als ungerechtfertigt oder falsch herausstellen, sei normal. Für die Internet Service AG will das Inkassounternehmen übrigens nicht mehr lange arbeiten. Die Verträge laufen aus.
 
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