Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

AW: Xentria AG...Zahlungsaufforderung

... Selber vor Gericht gezogen ist noch keiner, so what?
Ich hatte schon einmal berichtet das unsere Anwaltsbüro einen Mandanten hat für den wir, gegen ein Inkassobüro (das für X.... AG Geld eintreiben wollte), eine Unterlassungsverfügung erwirkt haben.
Nach Einspruch und dem üblichen Prozedere hat das Inkassobüro die Anwaltsgebühren und Gerichts- Prozesskosten getragen.
Unterm Strich scheiterte das Einspruchsverfahren schon daran das dass Inkassounternehmen keine Vollmacht von X.... AG vorweisen konnte die auf den Mandanten bezogen und nicht allgemein gefasst war. Weiteres Zitat aus der Verfügungsbegründung: „Die Beweispflicht ob ein Vertrag mangels zweier übereinstimmender Willenserklärungen zustande gekommen ist, wurde auch nicht ausreichend ausgeübt“...
 
AW: Xentria AG...Zahlungsaufforderung

Gut, einmal (soweit bekannt) hat man einen Probeschuß mit Platzpatronen gewagt, so what

das fällt unter Grundrauschen

PS:
Man beachte auch die Belehrung am Ende des Dokuments:
"Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht."

daher die Bezeichnung Probeschuß, die Stunde der Wahrheit kommt nach dem Widerspruch.
Dann müßte nämlich der Anspruch vor Gericht bewiesen werden, worauf wir alle gespannt warten...
 
AW: Xentria AG...Zahlungsaufforderung

zur Speicherung der IP -Adressen, hier noch ein interressanter Link

h**p://www.daten-speicherung.de/wiki/index.php?title=Musterklage&oldid=1499#Einf.C3.BChrung


Gruß

mit Traenen in den Augen
 
AW: Xentria AG...Zahlungsaufforderung

noch vor kurzem bei Heise
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/80614&words=Holger Voss
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/80677&words=Holger Voss
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/81335&words=Holger Voss

Für die hier vorliegende Situation ist die Speicherung, ob erfolgt, ohnehin nicht von Belang.
Ausschließlich bei strafrechtlichen Ermittlungen dürfen/müssen Provider Daten zu IPs liefern.
Da es hier um Zivilrecht geht, sind die Drohgebärden mit der IP schlicht Unfug.
 
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Mein Sohn ist leider auch auf diese Firma [.......]. Nach der 2mahnung per E-Mail hab ich der Firma geantwortet, dass mein Sohn mit 13 nur beschränkt vertragsfähig ist, die firma hat zurückgeschrieben, dass ich den Betrag dennoch überweisen soll.
Ich denke nicht daran zu bezahlen, weil ich doch im Recht bin oder?

Wort wegen rechtlicher Bedenken editiert. MOD/BR
 
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Aber klar doch, wollte dich nur in deinen Gedankengängen etwas unterstützen. Einzelfallberatung gibt es hier nicht.
 
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@kinnay
Siehe hier die rechtliche Lage:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=131430#post131430
Können sich Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?
........
Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.
Bleibt nur zu sagen, dass sich auch diese Anbieter ans Gesetz halten müssen.

Gruß
Wembley
 
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Was passiert denn nun eigentlich wenn jemand falsche Daten angibt und die e-Mail Adresse nicht mehr existiert.

Sowas wie SMS-Bestätigung oder sowas wurde nie gemacht.

MfG
 
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Habe nach einem Monat Rechnung per Post bekommen. Widerruf mit Einsschreiben und Rückschein hingeschickt.Das reicht doch,oder?:smile:
 
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Würde sagen, Empfänger unbekannt verzogen :rofl:

PS: oder glaubst du ernsthaft, dass die sich zur Polizei oder STA wagen ;)
 
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NEIN! Um Gottes Willen..

Ich habe denen nicht meine Handynummer gegeben...

Würde sagen, Empfänger unbekannt verzogen :rofl:

PS: oder glaubst du ernsthaft, dass die sich zur Polizei oder STA wagen ;)

Na das weis ich ja eben nicht..
Zu den genannten Umständen kommt ja noch hinzu, dass ich erst 17 bin.

Also ich denke auchdas sich da nix tut, weil 59€ Streitwert bei den Vorraussetzungen ist sehr gewagt..
 
AW: Xentria AG...Zahlungsaufforderung

PS: oder glaubst du ernsthaft, dass die sich zur Polizei oder STA wagen ;)
Daran glaubt dzt. wohl niemand, der mit dem BIZ zu tun hat. Stellt sich eh die Frage, ob man zu einer Kantonspolizei in der Schweiz geht oder z. B. einem hessischen Trachtenverein. Aber, den vielen, streitführenden Rechnungsempfängern wird mal wieder per E-Mail dringenst empfohlen eine Anzeige zu erstatten, wenn derjenige nicht der Meinung sein sollte, den Dienst bestellt zu haben. Angeblich würden die Schweizer dann den Behörden alle erforderlichen Daten zur Verfügung stellen.

Aber woher sind denn die Daten? Sind die wirklich vom vermeintlichen Nutzer des Projektes? Wie wurden die Daten gespeichert, von wem und wie, ist Missbrauch möglich?
Hat das Schweizer Unternehmen eigentlich schon mal was von bilateralen Rechtshilfeersuchen gehört? Weiß das schweizer Unternehmen eigentlich, das eine einfache, länderübergreifende Polizeianfrage womöglich gar nicht gerichtsverwertbar ist, da nicht der Form entsprechend?

Folgende Lektüre kann den bislang unbekehrbaren Geschäftsleuten mit den mMn [.......] Angeboten empfohlen werden: http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=43976

Wort entfernt. MOD/BR
 
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Link zu Ombutsmann.at
Hoffentlich hat der Beamte bei der Polizei Salzburg eine Behördenleitung, die stützend hinter ihm steht. Dem östereichischen Internet Ombutsmann sei dabei auch Glück auf seinem Weg gewünscht, da mEn die ungekürzte Veröffentlichung des Schreibens auch Verstöße gegen geltendes Recht des Absenders mit sich bringen könnte.

Aber das hier:
Es gibt keine überdurchschnittlich hohen Beschwerderaten bei der Fa. IS Internet Service AG
...kann ja gut möglich sein, wenn nicht wenige Beschwerdeführer es vorziehen sollten, die Firma samt ihren Rechnungen und dem Mahnlauf zu ignorieren.

Allerdings frage ich mich, was die österreichischen Behörden gegen ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen ausrichten wollen.

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Eine Geschäftsschädigung oder eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei beteiligten Firmen ist von mir nicht beabsichtigt, auch wird niemand durch meine Postings durch Nichtzahlung zum Vertragsbruch verleitet - das kann jeder machen wie er will!
 
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