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um dich geht es dabei nicht, die Betreiber müssen den Kopf hinhalten.Was sollen die mir schon anhaben?
Also man kann es auchzu genau nehmen.
Dann lag der Insider mit seiner zielsicheren Vermutung > HIER < ja gar nicht so daneben.Hatte in einem anderen Disukssionsforum einen "Musterbrief" an die Sparkasse als Kontenbetreiberin gesehen und verschickt in der Meinung, das wäre so ok. und ich ja auch nicht die einzige!
Jetzt bekomme ich einen Brief von einer Anwaltskanzlei mit der Aufforderung, eine Unterlassungs- und Verzichtserklärung zu unterschreiben .... weil mein Schreiben Grundlage für die Kontenkündigung der KSK für die XENTRIA war.
Das Bringt Mich Aber Nicht Weiter!!!!!!!
Das Bringt Mich Aber Nicht Weiter!!!!!!!
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=40700Ich weiß echt nicht mehr was ich tun soll und meine Eltern würden mich umbringen...
würde ich denen vorhalten...Dem Täter droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren, in besonders
schweren Fällen sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Passend zum Thema DrohkulisseDaher eben die Drohung mit Polizei und IP..
Ein Webspace-Provider muss nach geltendem Recht nur gegenüber Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sowie Gerichten Auskunft über Daten seiner Kunden geben. Eine Auskunftsverpflichtung oder auch nur ein Auskunftsrecht gegenüber zivilrechtlichen Anspruchstellern besteht normalerweise nicht.
Zeonar schrieb:Achso noch eine Frage, wenn ein minderjähriger einen Vertrag abschließt, ist der dann überhaupt Rechtsgültig? Oder gibts für Internetverträge noch mal spezielle Normen?
Wobei ohnehin der ganze Thread äußerst lesenswert ist.Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.
Was meinst du damit? Vielleicht eine Fehlinterpretation:Zeonar schrieb:Oh mist, ich bin schon 17 Jahre alt.
Das bedeutet: Die Grenze ist der 18. Geburtstag. Nicht mehr oder weniger.Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig.
Was immer du auch vorhast: Wie ich schon sagte, dieser Thread ist eine hervorragende Informationsquelle:Zeonar schrieb:Mal schauen was die zu meinem Widerruf meinen.
Ob die in deinem Sinne antworten, kann dir natürlich keiner versprechen. Daher ist es wichtig, die Grundlagen solcher Verträge zu kennen. Denn es steht natürlich kein Anbieter über dem Gesetz. Zwingend an das Geld des Kunden kommt ein Anbieter sowieso nur mit einem Gericht. (gerichtlicher Mahnbescheid, bei Nichtwiderspruch - Vollstreckungsbescheid, bei Widerspruch - Gerichtsverfahren usw. ) Wobei uns kein Fall bekannt ist, wo es einmal soweit gekommen wäre.Zeonar schrieb:Wenn sich da trotzdem nichts tut