Internet Service AG aka Xentria AG ...Zahlungsaufforderung

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Ok.. dann ist ja gut.

Und wenn ich im Beitrag von schneckchen74 lese, dass das Konto wohl nicht mehr existiert, dann hab ich sowieso so meinen Zweifel, ob diese Firma vor Gericht überhaupt ernst genomen wird.
 
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Ernstgenommen... werden die schon vor Gericht.
...A ls Angeklagte :-D

@Modis,
ihr seid schon wirklich Vorsichtig mit dem Edititieren der Beiträge. Ich sehe ja ein, daß man Schimpfwörter löscht. Ich bin schon etwas Vorsichtig hinsichtlich Rechtsberatung und Rufmord oder so. Bin allerdings kein Jurist oder einer, der sich auskennt. Was sollen die mir schon anhaben?
Also man kann es auchzu genau nehmen.
 
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Was sollen die mir schon anhaben?
Also man kann es auchzu genau nehmen.
um dich geht es dabei nicht, die Betreiber müssen den Kopf hinhalten.
Schon mal darüber nachgedacht? Du sitzt in deinem anonymen Kämmerlein und
kannst auf Teufel komm heraus posten und scherst dich einen feuchten Kehricht darum,
was andere betrifft. Die Forumsbetreiber stehen mit vollem Namen und Adresse
im Impressum. Bitte demnächst erst mal nachdenken, bevor man kritisiert.
 
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hi,
auch ich bin auf diesen lebensprognosetest [..........]. hab nach der rechnung direkt dieses board bei goggle gefunden und mich anhand eurer beiträge gut informiert was mein weiteres vorhaben in der sache betrifft. nur hab ich mich auch in der nicht virtuellen welt mit dem thema auseinander gesetzt. meine schwester arbeitet in einer großen kanzlei und als ich ihr dieses problemchen geschildert habe, sagte sie, dass ich zahlen muß, da ich einen vertrag abgeschlossen hab als ich mich dort angemeldet habe. man musste ja auch ein häkchen bei " AGB gelesen und akzeptiert" machen. in diesen agb s steht dass man für die leistungen ein entgeld von 59 euro innerhalb 7 tage zahlen muß. somit ein gültiger vertrag den man abgeschlossen hat.
was mich aber trotzdem stutzig macht ist, dass ich laut anderer quellen erfahren hab, dass diese besagte firma [...............], weil preise vor vertragsabschlüssen gut lesbar aufgeführt werden müssen. ich habe bisher noch nicht überwiesen und wende mich in der nächsten zeit an eine verbraucherschutzzentrale.
habe auch gelesen, dass nach etlichen mahnungen und abgeblichen bescheiden von inkassobüros zu guter letzt gerichtlich gedroht werden soll. aber bisher scheint mir nichts von einem gerichtlichen mahnbescheid vor die augen gekommen zu sein. ist nach der drohung mit gericht wirklich schluß? ich weis ich darf sowas nicht fragen. ich werde meine icq nummer jetzt hier hier veröffentlichen damit sich der eine oder andere an mich persönlich wenden kann. [.........]

Teile wegen rechtlicher Bedenken und persönliche Daten zum Schutz des Users editiert. Bitte Funktion "Private Nachrichten" nutzen. MOD/BR
 
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Ich habe ein zusätzliches Problem. Bin auf die XENTRIA [ edit] , habe bisher 2 Zahlungsaufforderungen vom Inkasso erfolgreich ignoriert. Hatte in einem anderen Disukssionsforum einen "Musterbrief" an die Sparkasse als Kontenbetreiberin gesehen und verschickt in der Meinung, das wäre so ok. und ich ja auch nicht die einzige!
Jetzt bekomme ich einen Brief von einer Anwaltskanzlei mit der Aufforderung, eine Unterlassungs- und Verzichtserklärung zu unterschreiben und eine Forderung von über 10.000 € weil mein Schreiben Grundlage für die Kontenkündigung der KSK für die XENTRIA war. WAS MACH ICH JETZT? Durfte die Sparkasse meinen Brief überhaupt weitergeben? Hat sonst noch jemanso einen Brief verschickt und diese Antwort bekommen? Ich komme an den Urheber des Briefes leider nicht mehr heran, weil das Forum sich aufgrund der Fülle der Beiträge geschlossen hat. Bitte um Austausch!
 
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Hallo stebeesch,

Du solltest schnellstens einen Anwalt aufsuchen, hier wird Dir bei Deinem "neuen" Problem leider niemand weiterhelfen können.
 
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Hatte in einem anderen Disukssionsforum einen "Musterbrief" an die Sparkasse als Kontenbetreiberin gesehen und verschickt in der Meinung, das wäre so ok. und ich ja auch nicht die einzige!

Jetzt bekomme ich einen Brief von einer Anwaltskanzlei mit der Aufforderung, eine Unterlassungs- und Verzichtserklärung zu unterschreiben .... weil mein Schreiben Grundlage für die Kontenkündigung der KSK für die XENTRIA war.
Dann lag der Insider mit seiner zielsicheren Vermutung > HIER < ja gar nicht so daneben.
 
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Das Bringt Mich Aber Nicht Weiter!!!!!!!

Doch, wenn du den Anwalt deines Vertrauens besuchst, bringt dich das weiter.
Mit Abmahnungen würde ich nicht zu sorglos umgehen und mich mit Forenhinweisen begnügen. Abmahnungen können bei falscher Tätigkeit oder einem falschen Wort sehr teuer werden.
 
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Das Bringt Mich Aber Nicht Weiter!!!!!!!

Ich würde an deiner Stelle den Rat befolgen und umgehend einen Anwalt einschalten. Solltest du rechtsschutzversichert (ohne Eigenbeteiligung) sein, werden die Kosten in der Regel übernommen.

Mir ist sogar ein Fall bekannt, dass eines der betreffenden "Unternehmen" (nicht Xentria) aufgrund eines Postings und den darin getätigten Ausführungen auf den Poster schließen konnte und diesem eine teure Abmahnung verpaßte.
 
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Hallo, ich habe echt die Hosen voll. Ich habe da auch eine Menge Fehler gebaut.

1. Ich habe diesen Lebensprognosetest gemacht und wenige Tage später kam eben die Rechnung, die ich aber geleugnet habe. Daher eben die Drohung mit Polizei und IP.

2. Ich bin nicht volljährig, habe dennoch den Haken unten angeklickt, weil ich das überlesen habe...

Ich weiß echt nicht mehr was ich tun soll und meine Eltern würden mich umbringen...
 
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Ich weiß echt nicht mehr was ich tun soll und meine Eltern würden mich umbringen...
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=40700

wenn sie das täten, wäre das mindestens Totschlag
http://de.wikipedia.org/wiki/Totschlag
Dem Täter droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren, in besonders
schweren Fällen sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe.
würde ich denen vorhalten...
 
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Gut das es noch Humor gibt hehe. Das meine Ich aber im übertragenen Sinne...
 
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Daher eben die Drohung mit Polizei und IP..
Passend zum Thema Drohkulisse
http://www.heise.de/newsticker/meldung/82285
Ein Webspace-Provider muss nach geltendem Recht nur gegenüber Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sowie Gerichten Auskunft über Daten seiner Kunden geben. Eine Auskunftsverpflichtung oder auch nur ein Auskunftsrecht gegenüber zivilrechtlichen Anspruchstellern besteht normalerweise nicht.
 
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Achso noch eine Frage, wenn ein minderjähriger einen Vertrag abschließt, ist der dann überhaupt Rechtsgültig? Oder gibts für Internetverträge noch mal spezielle Normen?
 
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Zeonar schrieb:
Achso noch eine Frage, wenn ein minderjähriger einen Vertrag abschließt, ist der dann überhaupt Rechtsgültig? Oder gibts für Internetverträge noch mal spezielle Normen?

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=131430#post131430

Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.
Wobei ohnehin der ganze Thread äußerst lesenswert ist.

Gruß
Wembley
 
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Oh mist, ich bin schon 17 Jahre alt. Mal schauen was die zu meinem Widerruf meinen. Wenn sich da trotzdem nichts tut, muss ich wohl oder übel zahlen, da der Preis sogar in der AGB stand. Nun ja, aus Fehlern lernt man bekanntlich, obwohl das ein ziemlich teurer Fehler ist. 59€ für so eine komische Lebensprognose.
 
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Aehm du bist schon 17?? Nee, du bist NOCH 17. Erst mit 18 ist man volljährig! Solange du noch keine 18 bist, haben deine Eltern das sagen und nicht du, auch wenn du es gerne möchtest ;)
 
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Zeonar schrieb:
Oh mist, ich bin schon 17 Jahre alt.
Was meinst du damit? Vielleicht eine Fehlinterpretation:
Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig.
Das bedeutet: Die Grenze ist der 18. Geburtstag. Nicht mehr oder weniger.
Zeonar schrieb:
Mal schauen was die zu meinem Widerruf meinen.
Was immer du auch vorhast: Wie ich schon sagte, dieser Thread ist eine hervorragende Informationsquelle:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38935
Zeonar schrieb:
Wenn sich da trotzdem nichts tut
Ob die in deinem Sinne antworten, kann dir natürlich keiner versprechen. Daher ist es wichtig, die Grundlagen solcher Verträge zu kennen. Denn es steht natürlich kein Anbieter über dem Gesetz. Zwingend an das Geld des Kunden kommt ein Anbieter sowieso nur mit einem Gericht. (gerichtlicher Mahnbescheid, bei Nichtwiderspruch - Vollstreckungsbescheid, bei Widerspruch - Gerichtsverfahren usw. ) Wobei uns kein Fall bekannt ist, wo es einmal soweit gekommen wäre.
Ja und diesen Thread genau lesen, kann auch nicht schaden.

Gruß
Wembley
 
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