Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

http://www.heise.de/security/news/meldung/86537/from/rss09
Rein technisch wären Online-Durchsuchungen machbar, allerdings ergibt sich für die Behörden ein unlösbarer Interessenkonflikt: Einerseits fordern und fördern sie Sicherheitsmaßnahmen, auf der anderen sind es genau diese Sicherheitsmaßnahmen, die ihnen den Zugriff auf die gewünschten Information verwehren. Entweder verbietet man effiziente Schutz-Software oder man versucht genau diese Schutz-Software immer wieder auszutricksen – und findet sich dabei in der Gesellschaft von Kriminellen wieder.
and last but not least
Und die potenziellen Zielpersonen staatlich angeordneter Überwachungsmaßnahmen werden mit bei den ersten sein, die diese Wissen konsequent nutzen, um sich zu schützen.
http://www.heise.de/security/artikel/86415/0
Einige Spekulationen rund um das heimliche Ausforschen von Internet-PCs kann man schnell aussortieren. Selbst wenn es – wie im Kontext des sogenannten NSA-Keys vermutet – tatsächlich eine Hintertür in Windows geben sollte, käme die für solche Zwecke kaum zum Einsatz. Käme die Existenz einer solchen Hintertür raus – und das würde sie früher oder später – wäre es ein PR-GAU ohnegleichen. Und es ist kaum vorstellbar, dass ein multinationaler Konzern wie Microsoft das Wohl & Wehe seines Aktienkurses der Schweigsamkeit eines deutschen Polizisten anvertraut.
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Das fiktive Horrorszenario des Heisemenschen geht aber nicht darauf ein, wie man unbemerkt
Giga oder Terabytedaten hochladen will. Die Inhaltsverzeichnisse von Platten !!!!,
inbesondere, wenn sie verschlüsselt oder sogar auf einem USB-Stick stehen,
sagen nichts über den Inhalt aus.
wenn das noch so was den Lauschern an der Wand in die Quere kommt, was dann?
http://www.pcwelt.de/news/sicherheit/74322/
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

In der Theorie nicht. Mit dem Teil sollen die Daten ja gerade auch dann abgegriffen werden, wenn sie - bei der Erstellung und Nutzung - unverschlüsselt sind. Sonst kommt der Terrorist als solcher ja auch nicht 'ran, an seine Terrorpläne und Bombenbastelbögen. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein beklagte doch unlängst sogar, dass "nicht mehr die Festplatte die Daten enthält, sondern der Terrorist oder Schwerstkriminelle sie auf irgendwelchen Internet-Servern versteckt, wo sie über Verschlüsselungsmaßnahmen geschützt sind, die nicht zu knacken sind. Dafür muss die Online-Untersuchung her". Tja, fiese Nummer. Aber so ist das eben! :D

M. Boettcher
 
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Geben Sie denen also bitte wenigstens einen Rechner MIT
Festplatte, auf der Sie ein paar klitzekleine Dateien ablegen.
nix da, die sind so unsportlich on-the-fly zu verschlüsseln
http://www.pcwelt.de/news/hardware/74427/
Festplatte mit eingebauter Verschlüsselung
...
Seagates neue S-ATA-Festplattengeneration enthält einen Chiffrier-Chip, der die gesamten Inhalte des Speichermediums beim Schreiben verschlüsselt und beim Lesen wieder entschlüsselt - alles "on-the-fly".
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

nix da, die sind so unsportlich on-the-fly zu verschlüsseln
http://www.pcwelt.de/news/hardware/74427/
Spass beiseite: das fiese ist doch, dass die Daten bei dem Produkt nur auf der Festplatte verschlüsselt sind, weil man sich gegen den Verlust bzw. die Entwendung des Gerätes absichern will. Die Anwendungssoftware bekommt von der Verschlüsselung gar nichts mit. Wenn man die Daten erstellt oder von der Platte anfordert, sind die Daten im RAM unverschlüsselt, nachdem der Benutzer das Passwort einmal eingegeben hat. Dass die Daten beim Transfer von der Hardware vor dem Schreiben auf die HD verschlüsselt werden, stört gar nicht. Ebensowenig, wenn die Daten aus dem Controller nach der Dekodierung unverschlüsselt angeliefert werden. Mit dem Produkt hat man aber wohl neben der Sicherung des HD-Inhalts bei Verlust auch die normale "offline" Durchsuchung inkl. Beschlagnahme im Griff. Stecker 'raus - und ohne Mithilfe des Betreibers ist kein Zugriff auf die Daten mehr möglich. Der muss sich nicht selbst belasten, ... Ob man in Deutschland die Folter wieder einführen wird, ist derzeit wohl noch offen. Nehme ich an ...

M. Boettcher
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Spass beiseite: das fiese ist doch, dass die Daten bei dem Produkt nur auf der Festplatte verschlüsselt sind, weil man sich gegen den Verlust bzw. die Entwendung des Gerätes absichern will. Die Anwendungssoftware bekommt von der Verschlüsselung gar nichts mit.
Ebenso ernsthaft:
Wenn ich mir einen heutigen PC vorstelle, mit, sagen wir mal, zwei Festplatten
a 250 Gbyte in mehrere Partitionen unterteilt, bei dem der fiktive Terrorist
nicht so behämmert ist, den Verzeichnisssen den Namen "Bombelbastelanleitung"
zu geben, wie lange dauert es selbst bei DSL 6000 mit 512 kbit/sec Upload bis
man die Inhalte der Platten durchforstet und Datei für Datei ausgelesen hat...
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Ebenso ernsthaft:
Wenn ich mir einen heutigen PC vorstelle, mit, sagen wir mal, zwei Festplatten
a 250 Gbyte in mehrere Partitionen unterteilt, bei dem der fiktive Terrorist
nicht so behämmert ist, den Verzeichnisssen den Namen "Bombelbastelanleitung"
zu geben, wie lange dauert es selbst bei DSL 6000 mit 512 kbit/sec Upload bis
man die Inhalte der Platten durchforstet und Datei für Datei ausgelesen hat...
Du hast ja recht. Aber den Bereich rationaler Argumente hat man bei der Debatte seitens der Politik m. E. gleich zu Beginn verlassen. Einige Journalisten ziehen da noch mit: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24766/1.html. Gegen die vollständige Übertragung wird z. B. argumentiert, dass a) die "Intelligenz" des sogn. Bundestrojaners dafür sorgt, dass nur bestimmte Dateien/Informationen übertragen werden (müssen), und b) dass der normale Umfang von Änderungen auf den Speichermedien eines PC gering sei. Ich halte dagegen, dass im Fall a) das Programm u. U. sehr viele Sprachen, Slangs und Szenebegriffe kennen muss. Und gegen b) spricht, dass initial, d. h. direkt nach der Installation des sogn. Bundestrojaners erst einmal jede Datei verdächtig ist. Da wären bei einem durchschnittlichen PC sicher einige GB zu analysieren bzw. transportieren, selbst wenn das OS und übliche Anwendungsinstallationen wegfallen. Das muss auffallen, vor allem bei Schmalband-Verbindungen.

Zudem wird in allen Szenarien zur Installation des Trojaners davon ausgegangen, dass die zu attackierenden Kriminellen ausführbare Dateien aus dem öffentlichen Web laden. Das muss keineswegs der Fall sein. Würde ich eine Gruppe von Terroristen in Deutschland über das Internet führen, so würden deren PC sich nur mit einem von mir betriebenen VPN-Gate im Ausland verbinden (können). D. h., dass u. U. nötige Software-Downloads gesichert über das VPN und aus gesicherter Quelle erfolgen. Ein weiterer Schwachpunkt ist, dass sich die Kontrolle bundesrepublikanischer Behörden natürlich auf deutsche ISP beschränkt. Mit einer simplen Einwahl im (nicht EU) Ausland kann man das unterlaufen. Einwahlpunkte im Ausland könnte eine internationale Terrororganisation u. U. auch selbst aufbauen. Für die Familie Osama z. B. spielt Geld ja offenbar eine untergeordnete Rolle.

Es gibt mit Sicherheit zig Möglichkeiten, wie die angeblichen Ziele solcher Überwachung sich dieser entziehen können. Unter der Annahme, dass das den Politikern bzw. deren Beratern klar ist, landet man dann schnell bei der Vermutung, dass es in Wahrheit um ganz andere Ziele und Zwecke geht. Die Überwachung des Volkes und der sogn. Bundestrojaner als Herrschaftsinstrument. Paranoia? M. E. sind wir längst wieder soweit, dass man deutschen Politikern nahezu Alles zutrauen muss.

M. Boettcher
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Aber den Bereich rationaler Argumente hat man bei der Debatte seitens der Politik m. E. gleich zu Beginn verlassen.
Nicht nur dort, auch BKA und GSTA tuten ja bei jeder Gelegenheit in dieses Horn und auch gleich zu Beginn dieses Threads gab es Stimmen, man solle doch erst mal genehmigen und dann könne man ja weiter sehen.

Wie man etwas genehmigen will, von dem nur nebulöse Vorstellungen existieren, was man eigentlich legalisiert, ist mir ein absolutes Rätsel . Bei Wohndurchsuchungen, Untersuchung beschlagnahmter PCs oder Telefonabhörmaßnahmen ist noch einigermaßen erkennbar, was genehmigt wird. Bedrückend ist der Gedanke, dass auch das BVerfG möglicherweise die Tragweite nicht erkennt.
Anlass zur konkreten Sorge gibt das "Vorbild" NRW, dass sich den Forderungen willig aber offensichtlich in völliger Unkenntnis bzw. Ignoranz gebeugt hat.

Wie man es anstellen will, ohne massive Kollateralschäden zu verursachen, PCs online zu kapern, wissen oder wollen die Beteiligten nicht wissen. Motto: Hauptsache es geht vorwärts, die Richtung ist egal.
Unter der Annahme, dass das den Politikern bzw. deren Beratern klar ist, landet man dann schnell bei der Vermutung, dass es in Wahrheit um ganz andere Ziele und Zwecke geht. Die Überwachung des Volkes und der sogn. Bundestrojaner als Herrschaftsinstrument. Paranoia? M. E. sind wir längst wieder soweit, dass man deutschen Politikern nahezu Alles
zutrauen muss.
Diese Annahme ist mehr als berechtigt. Bei den gebetsmühlenartig vorgebrachten Forderungen ohne nicht mal im Ansatz Prozedur, Vorgehensweise, Machbarkeit bzw Wirksamkeit definieren bzw. belegen zu können, sieht es ganz nach dem Wunsch eines Freifahrtsscheins in beliebige Richtungen aus. Ist die Büchse der Pandora einmal geöffnet, wird sie kaum noch jemand schliessen können.
PS: der Bürgertrojaner
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

graue Theorie. Der Bombenbastler kriegt es vorher per Post zugeschickt und geht nach
dem Spielfilmgenuss ins Internet um Terroranschläge zu planen
(und hat natürlich von sämtlichen Lücken keine Ahnung ...)
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Wie offen in diesem Lande inzwischen Urprinzipien von Verfassung oder Gewaltenteilung ignoriert werden, ist atemberaubend. Stell Dir vor, Demokratie wird abgeschafft und das grenzdebile Volk sitzt chipsfressend vor dem Fernseher und interessiert sich nur für Superstars, Fußball (oder Dialer ;) )
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Deutschland entwickelt sich in rasendem Tempo sich zu einem Dorado, in dem Juristen,
Politiker und Ermittler voll ihre EDV-technische Inkompetenz und Dilettantismus
austoben können.
Der neueste Streich: Es geht um den sogenannten Hackerparagraphen
(Klein Mäxchen weiß natürlich sofort, das sind ganz pöse Puben)
http://www.heise.de/security/news/meldung/87182/from/rss09
Andererseits werde die Arbeit von IT-Sicherheitstestern bedroht, war
sich die Mehrheit der geladenen Experten am Mittwoch einig. "Wenn es keine
Änderung am 202c gibt, sollte man ihn lieber ganz streichen", forderte der
Würzburger Strafrechtsprofessor Erich Hilgendorf. Richter und Staatsanwälte
hielten den Entwurf dagegen für passabel.
Ich würde mal gerne sehen, was umgekehrt losgelassen würde, wenn sich Techniker
in rein juristische Fragen einmischen würden. Wie Richter und STAs, die in der Regel
weniger Ahnung von der Materie als ihre Kids haben, so etwas beurteilen
glauben zu können, wird ein ewiges Rätsel bleiben (oder auch nicht...)
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Kleines Schmankerl am Rand, geht das Gesetz so durch, machen sich BKA und
Unternehmen, die für das BKA den Bundestrojaner entwickeln, strafbar....
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Kleines Schmankerl am Rand, geht das Gesetz so durch, machen sich BKA und
Unternehmen, die für das BKA den Bundestrojaner entwickeln, strafbar....

Ach wassssss ? Da fällt unserem Gesetzgeber schon noch ein passendes Fussnötchen ein. Ich denke mal, hier haben diverse, mit den jeweiligen Themen befasste Ausschüsse an einander vorbeigearbeitet. Und das ist so neu nicht?!
 
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