Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

http://www.taz.de/pt/2007/02/22/a0225.1/text
Ursprünglich wollte die Polizei deutsche Computer ja heimlich untersuchen. Ihr Trojaner hingegen spielt die Hymne und schwenkt Fahnen. Sonderlich unauffällig ist das nicht.

Wir geben dem Trojaner die Chance, aus dem Ghetto der schädlichen und übel beleumundeten Virenprogramme auszubrechen. Die Hymne und die Fahnen machen deutlich, dass er aus der Mitte der Gesellschaft kommt. Das ist nicht nur aufgeklärter, das ist aufklärender Patriotismus, das ist die ideale Kombination aus deutscher Ausgelassenheit, wie sie bei der WM zu beobachten war, und deutscher Selbstkontrolle, wie sie unser Volk seit Jahrhunderten erfolgreich praktiziert. Dieser Trojaner ist ein echter Deutscher.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

http://www.pcwelt.de/news/sicherheit/73640/
Antivirus-Firmen und der Schweizer Staatstrojaner
Die Schweiz ist beim Thema Online-Durchsuchungen von Internet-PCs schon ein
wenig weiter als Deutschland. Die Schweizer wollen Antivirus-Hersteller
verpflichten, die staatlichen Spionageprogramme zu übersehen.
Schweizer Luft soll doch so gesund sein, hier offensichtlich nicht
Eine Ausnahmeregelung für staatliche Spionage-Tools führe allerdings
Schutzprogramme ad absurdum, meint Magnus Kalkuhl von Kaspersky Labs.
Die offizielle Linie von Symantec lautet, man halte sich an die Gesetze des jeweiligen Landes
- das lässt Raum für Interpretationen. Die Antivirus-Hersteller sind jedenfalls in einer
Zwickmühle, auf die sie gern verzichtet hätten. Eine blinde Stelle für behördliche
Spyware untergräbt nicht nur das Vertrauen der zahlenden Kunden,
sie kann auch ein Einfallstor für kriminelle Hacker öffnen.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

Für mich ist die Entscheidung ganz einfach:

Vorsätzliche Blindheit wird nicht verziehen. Sowas kommt mir nicht mehr auf den Rechner. Da bin ich als bezahlender Kunde weg.
Wenn viele das machen, dann wissen die Programmanbieter, was zu tun, ist. Sollten Sie im Inland per Gesetz zu etwas gezwungen werden, nun gut, dann kauf ich Programme, die diesem gesetzlichen Zwang nicht unterliegen.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

hmm, aber der Bundesgerichtshof hat diesen "Bundestrojaner" doch gestoppt:
ht*p://w*w.virenschutz.info/beitrag_Bundestrojaner+vorerst+gestoppt_1554.html

Vorerst zumindest....
Ich denke, dass es für Kriminelle gradezu ein Fest wird, wenn Datenspionage via Bundesmittel möglich werden. Man braucht genau genommen nix weiter machen als einen Hacker in diese Behörde einzuschleusen (social Hacking).
Das wäre nichtmal Utopie, denn diese Vorgehensweise würde mir als Erstes einfallen, wenn ich mal an Geheimdienste in Verbindung mit Wittschaftsspionage denke.

... schöne neue Welt.

Auf der anderes Seite hoffe ich, dass dieser Kasper (EU-Justizkommissar Frattini) mit seiner Aussage nur in die Presse wollte um mal wieder sein Gesicht zu sehen :D

Grüssle Heiko (ja, ich heisse auch so ;) )

[Link zur Eigenwerbung inaktiv gesetzt. (bh)]
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

http://www.pcwelt.de/news/sicherheit/73791/
Vista Firewall kann ausgetrickst werden
...
Dieser Dialog ist laut Symantec aber auch über eine Programmierschnittstelle
(API) ansprechbar. So kann Malware den Klick auf die Freigabeschaltfläche auch
in Software realisieren, gerade so als ob ein Benutzer darauf geklickt hätte -
auch mehrfach. Das ist zwar kein Problem, das es nicht auch bei anderen
Firewall-Programmen geben kann, Microsoft hätte jedoch als Hersteller eines
neuen Betriebssystems die Chance gehabt diese Umgehungsstraße zu sperren.
Symantec versteht es nicht, M$ hat das in voreilendem Gehorsam eingebaut....
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

ht*p://www.teamviewer.com/index.aspx
Remote Control of PCs over the Internet
Instantly take control over a computer anywhere on the Internet,
even through firewalls.
No installation required, just use it fast and secure.
Standardsoftware für alle Ermittlungsbehörden
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

http://www.heise.de/newsticker/meldung/86388
In einer Rede (PDF-Datei) vor dem 10. europäischen Polizeikongress in
Berlin war BKA-Präsident J. Z. ausführlich auf den Fall der "Kofferbomber"
eingegangen. Sie dienten Z. als Beispiel für die dringende Notwendigkeit
von Online-Durchsuchungen verdächtiger Rechner. Die mutmaßlichen Täter
hätten sowohl die Bombenbauanleitung wie ein islamisches "Rechtsgutachten"
aus dem Internet kopiert, mit dem sie ihre Tat rechtfertigen wollten. Wären die
Bomben explodiert, so führte Z. unter Berufung auf ein Gutachten der
Bundesanstalt für Materialprüfung aus, so wären die Folgen drastisch gewesen:
"Ausgebrannte Waggons, entgleiste Züge, Tote und Schwerverletzte wären die
mögliche Folge gewesen. Und eine öffentliche Diskussion, die die derzeitige Kritik
an der Online-Durchsuchung mit Erstaunen zur Kenntnis genommen hätte",
erklärte Z. in seiner Rede, die den dringenden Bedarf des Einsatzes von
Online-Hausdurchsuchungen unterstreichen sollte.
wer beteiligt sich an einer Spendenaktion für EDV-Fortbildungskurse...

PS: Ob der Laptop überhaupt Internet Anschluss hatte ...
Einen Einblick in die BKA-Arbeit, wie die Ermittler den bis dato völlig unbekannten
libanesischen Studenten über Online-Durchsuchungsprogramme auf die Schliche gekommen wären,
blieb Z. jedoch schuldig. Eine Pressekonferenz, auf der sich der BKA-Präsident unter anderem
ausführlich zur Technik der Online-Durchsuchung von Rechnern äußern wollte, wurde vor wenigen
Tagen vom BKA aus Termingründen abgesagt.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

http://www.heise.de/newsticker/meldung/86401
Im Vorfeld der 73. Konferenz der deutschen Datenschutzbeauftragten
hat J. B. , der stellvertretende Leiter des Unabhängigen Landeszentrums
für Datenschutz in Schleswig-Holstein, vor Online-Durchsuchungen von
Computern gewarnt. In einem Interview mit Deutschlandradio Kultur erklärte
B. , dass Online-Durchsuchungen Kollateralschäden bei der allgemeinen
Computersicherheit produzierten, die in keinem Verhältnis zur technischen
Maßnahme der Ermittler stehen würden. Ein Bundestrojaner überschreite die
"Grenzen jeder Sicherheit" und würde nur eine allgemeine Unsicherheit
produzieren, in der niemand mehr weiß, ob er von der Maßnahme betroffen ist.
besser kann man es kaum formulieren
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

http://www.heise.de/newsticker/meldung/86510
Der Bundesrat hat sich gegen ein rasche gesetzliche Regelung für
heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Einen entsprechenden Antrag
Thüringens lehnte die Länderkammer am gestrigen Freitag mehrheitlich ab. "Es
lohnt bei diesem Thema, das Nachdenken ein Stück zu verlängern", sagte
Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD). Man solle nichts "übers
Knie brechen". Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) mahnte, man
müsse "mit großer Behutsamkeit und Nachdenklichkeit prüfen, wie weit man gehen kann"
wahre Worte gelassen ausgesprochen.
 
AW: Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

wahre Worte gelassen ausgesprochen.
Du meinst, dass man sicher mindestens so weit gehen wird, wie irgend möglich? Gewiß! Und meist ja noch ein Stück darüber hinaus. Besser und knapper als mit der Bemerkung "man müsse prüfen, wie weit man gehen kann", kann man das Muster bei der Beseitigung der verfaßten Rechte durch die Politkaste m. E. nicht charakterisieren.

M. Boettcher
 
Zurück
Oben