Heise/TAZ: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen

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langsam bekommt man das Gefühl in einer irrealen Welt zu leben:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/87939
Heftige Kritik an Schäubles Vorstoß zu Grundgesetzänderung
Was natürlich die zweite Garnitur auf den Plan ruft:
Unterstützung erhielt Schäuble hingegen aus der Unionsfraktion.
Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) bezeichnete in der Netzeitung den
heimlichen Zugriff auf Computer als unerlässlich für die Verbrechensbekämpfung.
Innenpolitiker Ralf Göbel (CDU) betonte, eine Grundgesetzänderung habe keinen
Abbau von Grundrechten zur Folge. Vielmehr würde sie erstmals Regelungen für
Online-Durchsuchung schaffen und somit den Grundrechtsschutz
erweitern.
Ob die Herren auch nur im Ansatz ahnen, was für einen Quark sie da absondern?
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/87962
Niedersachsen-Innenminister hält schärfere Überwachung für "dringend geboten"
..
sagte Schünemann der Bild am Sonntag.
wo sonst läßt man solch populistischen Quark ab. Bildleser wissen mehr..
(ihrem IQ angepasst)

http://www.pcwelt.de/news/recht/76524/
Schäuble will für "Bundes-Trojaner" das Grundgesetz ändern

http://www.heise.de/newsticker/meldung/87972
Derweil zeigt seine eigene Behörde höchst anschaulich, wie sinnlos manche Begehrlichkeiten sind. Die unter dem leicht irreführenden Namen Vorratsdatenspeicherung bekannt gewordene Schnüffelei in den Verbindungsdaten von Telefongesprächen ist wirkungslos. Nicht einmal mit den eigenen, bestens dokumentierten Verbindungsdaten schafften es die BKA-Spezialisten, den Maulwurf in ihren Reihen zu enttarnen. Besonders auffällig an der Geschichte ist die Tatsache, dass eine Behörde, die angeblich hochprofessionelle Online-Durchsuchungsprogramme herstellen kann, nicht in der Lage ist, ihre eigenen Dateien zu kontrollieren
http://www.heise.de/newsticker/meldung/87969
SPD uneins über Schäuble-Pläne
das übliche Politikerchaos
 
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/87972
Derweil zeigt seine eigene Behörde höchst anschaulich, wie sinnlos manche Begehrlichkeiten sind. Die unter dem leicht irreführenden Namen Vorratsdatenspeicherung bekannt gewordene Schnüffelei in den Verbindungsdaten von Telefongesprächen ist wirkungslos. Nicht einmal mit den eigenen, bestens dokumentierten Verbindungsdaten schafften es die BKA-Spezialisten, den Maulwurf in ihren Reihen zu enttarnen. Besonders auffällig an der Geschichte ist die Tatsache, dass eine Behörde, die angeblich hochprofessionelle Online-Durchsuchungsprogramme herstellen kann, nicht in der Lage ist, ihre eigenen Dateien zu kontrollieren
Diese Art Argumentation verstehe einer: Verbindungsdatenrecherche taugt grundsätzlich nicht, weil in einem Fall der Täter nicht von seinem dienstlich zur Verfügung gestellten Telefon aus mit seiner Kontaktperson telefoniert hat...

Wäre der Täter so einfach zu ermitteln gewesen (aber man weiß ja nie, siehe die Rechercheergebnisse einiger Forenmitglieder hier), dann hätte das ärgste Bedenken hinsichtlich dessen IQ und/oder der Stellenbesetzungspraktiken beim BKA auslösen müssen.

Da fehlte etwas vom geschärften Blick für die Details.
 
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Woraus geht hervor, dass das BKA seine Recherche auf die Diensttelefone beschränkt hat?
Wäre der Täter so einfach zu ermitteln gewesen (aber man weiß ja nie, siehe die Rechercheergebnisse einiger Forenmitglieder hier), dann hätte das ärgste Bedenken hinsichtlich dessen IQ und/oder der Stellenbesetzungspraktiken beim BKA auslösen müssen.
Die ärgsten Bedenken habe ich und können auch nicht durch Wortklaubereien entkräftet werden.
 
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Die Zweifel in die Fähigkeiten und Kompetenzen des BKA werden hauptsächlich
durch die obersten Dienstherren hervorgerufen.
Merkwürdig, dass auf diese Problematik kaum jemand antworten will. Haben vermutlich Angst, dass sich auf ihrem PC der sagenumwobene Bundestrojaner in der NRW-Landesedition eingenistet hat...
 
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Die Diskussion ist sehr emotionsgeladen und leider sehr stark durch Profilierungswünsche der Politiker belastet. Zwischen "nie nicht" und "es darf auch ein bisschen mehr sein" werden sachorientierte Stimmen kaum wahrgenommen.
 
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Ein bißchen schwanger dürfte sehr schwer zu realisieren sein. Dem BKA ist es am wenigsten zuzutrauen.
 
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Die Diskussion ist sehr emotionsgeladen und leider sehr stark durch Profilierungswünsche der Politiker belastet. Zwischen "nie nicht" und "es darf auch ein bisschen mehr sein" werden sachorientierte Stimmen kaum wahrgenommen.
Sachorientiert? Ich zitiere:
Die Strafverfolgungsbehörden brauchen jedoch zur Erfüllung ihrer Maßnahmen eine spezialgesetzliche Befugnis.
Wer solchen Stuss absondert, ist kein erst zu nehmender Gesprächspartner. Strafverfolgungsbehörden haben die ihnen in der Gesellschaft zugedachten Aufgaben zu erfüllen, nicht Maßnahmen.

An eine Befugnis zur überwachenden Online-Nachschau, zur Zielerreichung regelmäßig über einen längeren Zeitraum notwendig, sind strengere rechtliche Anforderungen zu stellen als an eine einmalige gezielte Online-Nachschau.
Ja, wirklich? Ich stelle mir das lebhaft vor: der Einbruch in die Wohnung durch staatliche Institutionen ist als läßliche Sünde einzustufen, wenn es beim einmaligen Ereignis bleibt; aber wenn das zur Regel wird, sind strengere rechtliche Anforderungen zu stellen. Bürger ein ganz kleines bischen zusammenschlagen ist OK, nur für tägliche Prügel müssen die Gesetze deutlicher formuliert werden. Straflager für alle Verdächtigen sind nicht OK, aber einen einzelnen Bürger in Guantanamo wegen der Sicherheit verschwinden lassen ist nicht so schlimm.

Die herkömmliche Beweissicherung und Auswertung elektronischer Medien ist äußerst arbeitsintensiv und – bedingt durch einen erheblichen Bearbeitungsstau – auch nervenaufreibend. Das gilt sowohl für die Polizeibeschäftigten der Datenverarbeitungsgruppen als auch für die Tatverdächtigen, denen zum Teil – wenn auch nur vorübergehend – auch nicht verfahrensrelevante Dateien vorenthalten bleiben, die auf den Festplatten sichergestellter/beschlagnahmter PC gespeichert sind. Erscheinen da nicht gezielte Online-Durchsuchungen („PC-Screening“), die die Strafverfolgungsbehörden voraussichtlich auf Dauer gesehen entlasten und zugleich die Tatverdächtigen weniger belasten, wie ein Segen?
Das heisst: Herkömmliche Ermittlungsarbeit und Beweissicherung ist äußerst arbeitsintensiv und – bedingt durch einen erheblichen Bearbeitungsstau – auch nervenaufreibend. Erscheinen da die Folter von Verdächtigen und Internierungslager nicht weniger belastend? Wäre es nicht ein Segen, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte "kurzen Prozess" machen könnten und so Zeit und Geld sparen?

Was, so frage ich mich, geht in den Köpfen von Leute vor, die, erkennbar an ihren öffentlichen Äußerungen, ganz offenbar keine Bedenken haben die Büchse der Pandora zu öffnen und dem repressiven Unrechtsstaat den Weg zu bereiten? Würde eine extreme Partei Wahlen gewinnen, sie müßte schon heute praktisch kein einziges Gesetz ändern, um Deutschland zur Diktatur zu machen. Gruselig!

M. Boettcher
 
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Sachorientiert? Ich zitiere:

Wer solchen Stuss absondert, ist kein erst zu nehmender Gesprächspartner. Strafverfolgungsbehörden haben die ihnen in der Gesellschaft zugedachten Aufgaben zu erfüllen, nicht Maßnahmen.

Ja, wirklich? Ich stelle mir das lebhaft vor: der Einbruch in die Wohnung durch staatliche Institutionen ist als läßliche Sünde einzustufen, wenn es beim einmaligen Ereignis bleibt; aber wenn das zur Regel wird, sind strengere rechtliche Anforderungen zu stellen. Bürger ein ganz kleines bischen zusammenschlagen ist OK, nur für tägliche Prügel müssen die Gesetze deutlicher formuliert werden. Straflager für alle Verdächtigen sind nicht OK, aber einen einzelnen Bürger in Guantanamo wegen der Sicherheit verschwinden lassen ist nicht so schlimm.
Das ungefähr meinte ich mit emotionsgeladen. Es wird herausgepickt und unzulässig sachverhaltserweitert ausgelegt. Mit dieser Art Argumentation kann ich den Autokäufer als potentiellen Mörder verunglimpfen - er könnte der nächste Verursacher eines tödlichen Verkehrsunfalls sein.

Also die Strafprozessordnung abschaffen, denn sie ist die Büchse der Pandora für Wohnungseinbrüche: Jede richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung ist ein "Einbruch in die Wohnung" - ist schon mal ein Richter deswegen wegen Anstiftung verurteilt oder wenigstens als Sünder geoutet worden?

Die einmalige "Online-Durchsuchung" ist ein "weniger" zu dem "Einbruch in die Wohnung" - wenn sie nicht möglich ist, muss halt in die Wohnung eingebrochen werden, auf Anordnung des Richters. Das wird derjenige, dessen PC dann unnötigerweise vielleicht für mehrere Wochen weg ist, und dessen Nachbarn dann endlich wieder mal was zum Tuscheln haben, sicherlich etwas differenzierter sehen.

Zu "Maßnahmen" zählen laut Wikipedia auch: Tätigkeiten, die zweckmäßig und zielgerichtet auf die Erfüllung bestimmter individueller und gesellschaftlicher Verpflichtungen ausgerichtet sind, werden unter dem Begriff Arbeit zusammengefasst. Schade, wenn auf Argumente mit "Wer solchen Stuss absondert, ist kein erst zu nehmender Gesprächspartner" reagiert wird. Aber ok, wir sind ja in der Plauderecke. ;)
 
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Die einmalige "Online-Durchsuchung" ist ein "weniger" zu dem "Einbruch in die Wohnung" - wenn sie nicht möglich ist, muss halt in die Wohnung eingebrochen werden, auf Anordnung des Richters. Das wird derjenige, dessen PC dann unnötigerweise vielleicht für mehrere Wochen weg ist, und dessen Nachbarn dann endlich wieder mal was zum Tuscheln haben, sicherlich etwas differenzierter sehen.
Sorry, aber das ist schlichter Unfug. Einen "einmaligen" Einbruch in einen PC gibt es nicht, es sein denn, man glaubt an die Wundermärchen des Innenministers. Der PC wäre und bliebe kompromittiert und zwar ohne Wissen des Besitzers und zwar so lange bis er von Grund gesäubert wäre u.U sogar durch Neuinstallation. Das Gewäsch der Nachbarn als Befürwortungsargument für solche Eingriffe zu nehmen, ist selbst in der Plauderecke einer solchen Diskussion inadäquat.

PS: Das Thema ist eigentlich nicht der Plauderecke angemessen, dazu ist es viel zu ernst.
Es paßt nur in diesem Forum sonst nirgendwohin, ein Anlass zum Schmunzeln ist es garantiert nicht
eher ein Trauerspiel.
 
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Nun, es gab den selbstlöschenden Autodialer. Es gibt die Kontakte zu entsprechend fähigen Programmierern. Der Bundestrojaner mit mission-impossible-Effekt dürfte doch wohl kein echtes Problem darstellen. Und wenn doch - okay, kurze Einladung, mit dem PC zur Dienststelle zu kommen, damit der PC wieder gesäubert wird. Da müsste er/sie ansonsten eh' hin, um ihn wieder abzuholen.

Und wer eine Wohnungsdurchsuchung wegen Tauschbörsennutzung erlebt hat, hätte für den Bundestrojaner vielleicht vorher gespendet, um den Hausbesuch zu vermeiden. Der alltägliche Wahnsinn, damit Abmahnungsrechnungen zur Kontogutschrift führen.
 
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Kurze PN mit näherer Info wegen befürchtetem Missverständnis (zu dem inzwischen editierten Text) würde dankbar angenommen - das Thema ist wirklich zu ernst, und die Überzeugung des anderen zu akzeptieren ist einfacher, wenn der richtig verstanden wurde.
 
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Schade, wenn auf Argumente mit "Wer solchen Stuss absondert, ist kein erst zu nehmender Gesprächspartner" reagiert wird. Aber ok, wir sind ja in der Plauderecke. ;)
Hoppala! Es ging um den Satz: Die Strafverfolgungsbehörden brauchen jedoch zur Erfüllung ihrer Maßnahmen eine spezialgesetzliche Befugnis. Der Satz wäre übrigens kein Stück gelungener, würde man das Wort Maßnahmen durch Tätigkeiten ersetzen, wie zweckmäßig und zielgerichtet diese auch immer sein mögen. Ich bleibe dabei, dass die Strafverfolgungsbehörden zur Erfüllung von Aufgaben tätig sind und im Zuge dessen zielgerichtet erlaubte und angemessene Maßnahmen planen, ergreifen, diese später ggf. rechtfertigen usw. Ganz nebenbei störe ich mich an der Formulierung spezialgesetzliche Befugnis. Das ist m. E. ein aufgeblähtes Nichts; der Versuch, einen Anschein von Fachkenntnis mit Schlagworten zu erzeugen. Die sind m. E. ziemlich dämlich, was u. U. dem Zwang zu kurzen Formulierungen in der Bewerbung geschuldet ist.
Es geht in der Diskussion um die Notwendigkeit, Konsequenzen und Konformität zur Verfassung für eine gesetzliche Regelung, die die Voraussetzung für den künftigen Einsatz bestimmter Werkzeuge bei der Erfüllung der ebenfalls gesetzlich zugewiesenen Aufgaben schaffen soll oder die Befugniss für etwas ändern, erweitern usw.
In diesem Zusammenhang will jemand Geld für einen Text bzw. Diskussionsbeitrag, den er u. a. mit dem oben zitierten Satz bewirbt. Wenn ich dem Erwerb des Textes näher treten will, so bewerte ich naturgemäß diese Werbung. Und ich stelle u.a. den Anspruch, dass die sinnvoll formuliert ist und das Interesse weckt mehr vom Autor zu lesen. Dass dieser Anspruch erfüllt wird, kann ich nun nicht feststellen; im Gegenteil. Formulierungen sind bei einigen Autoren einfach Glücksache. Was an dieser Bewertung emotionsgeladen sein soll, verschließt sich mir nun völlig. Es ist meine persönliche Wertung, das Ergebnis einer Analyse der Werbung, die ich ohne Details wiedergegeben habe. Ich stelle jedem anheim zu einer anderen Wertung zu kommen und den Text dann z. B. zu erwerben. Aus meiner Sicht wäre das Geldverschwendung. Ebenso, wie ich auch den Erwerb der BLÖD-Zeitung als Geldverschwendung betrachte. Millionen Mitbürger sehen das täglich offenbar anders. Das die nun rational handeln, ich aber emotional, .... Nee!

M. Boettcher
 
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Es fängt ja schon beim Technischen an: Welche Methode möchte man überhaupt verwenden, um vollen Zugriff zu einem Computer zu bekommen?
Da wird viel geschrieben, aber man muss einmal auf einem Computer Fuss fassen können. Ist nicht so einfach und vor allem, benötigt man wohl den vollen Zugriff auf ein System, um ordentliche Beweise heranschaffen zu können. Und dies oft über einen längeren Zeitraum. Nicht zu vergessen, dass viele PCs nicht permanent online sind. Wer liegt denn dann auf der Lauer?

Warum ist denn jetzt so lange ein Computer weg? Weil das aus dem Haus Tragen des Geräts und das Verstauen im Auto, das Fahren zur Dienststelle soviel Zeit benötigen? Wohl kaum. Es wird andere Gründe geben, die aber durch die Online-Durchsuchung nicht wegfallen.

Wie unterscheidet man überhaupt "gutes" und "böses" Eindringen am Computer?
Sicherheitsspezialisten wie die von F-Secure und Kaspersky, haben ja kürzlich klar zu verstehen gegeben, dass so Sicherheitsarchitekturen zur Farce werden. Offene Lücken bleiben nicht geheim und werden dann mit Wonne von Internet-Gauern genützt. Was sagen dann diverse Firmen dazu, die z.T. sehr geheimes Material auf ihren PCs haben?
Wie stellt man fest, dass man überhaupt den richtigen Computer erwischt? Wenn man bedenkt, dass doch heutzutage mehrere User über einen Anschluss surfen. Ist da gleich die ganze Familie unter Generalverdacht? Sippenhaftung wurde meines Wissens nach vor 62 Jahren abgeschafft. Wie sieht es mit dem Besucher aus, der kurz sein Notebook anschließt und über diese Verbindung surft und somit die Ehre genießen darf, auch durchsucht zu werden, obwohl nix gegen ihn vorliegt?

Nein, ich denke es ist besser, die Polizisten holen das Zeug selbst ab. Natürlich mit einem Wisch vom Gericht. Man sollte außerdem nicht die Nachbarn ins Spiel bringen, wenn es darum geht, dass die Musikindustrie völlig unverhältnismäßig agiert.

Gruß
Wembley
 
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In diesem Zusammenhang will jemand Geld für einen Text bzw. Diskussionsbeitrag, den er u. a. mit dem oben zitierten Satz bewirbt.
Nein, das ist nicht Zweck des Textes. Der Text ist Vorwort zu einem Artikel in der Fachzeitschrift, die abonniert werden kann. Wer ohne Abonnent zu sein den vollständigen Text lesen will, kann ihn, Internet macht's möglich, online erwerben. Das ist ein Service des Verlages, wie er beispielsweise auch von der Stiftung Warentest angeboten wird. Soweit ich weiß, verdient der Autor an den downloads nichts.
 
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