Hanseatische Abrechnungs Systeme GmbH

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Hmm, das sind 800m Luftlinie ca. zu den von Anfang an gemunkelten Adressen in der Nordkanal und in der Spalding...

Wer die wohl abholt?



[MOD-Aktion:
Attachement aus rechtlichen Gründen entfernt]
 
Auch Teltarif berichtet jetzt über die Schlappe der HAS vor dem VG Köln:
teltarif schrieb:
Zur Begründung führten die Richter aus, dass das Interesse der Firma, vorläufig weiterhin Rechnungen erstellen zu können, weniger schwer wiege als das öffentliche Interesse an einem effektiven Verbraucherschutz. Es bestehe kein schutzwürdiges Interesse der Antragstellerin, Rechnungen über zivilrechtlich nicht bestehende und nicht durchsetzbare Forderungen zu erstellen...Der Beschluss des Verwaltungsgericht Köln vom 26.04.2004 hat das Aktenzeichen 11 L 673/04.
http://www.teltarif.de/arch/2004/kw18/s13565.html
 
Digital Web Media Limited

Hat mich doch mal interessiert wer nun eigentlich hinter der Fa. Digital Web Media Limited steckt und über das companies house in England folgende Auskunft erhalten:

Company Register Information

Company Number: 05026402 Incorporated on: 26/01/2004

Registered Office: CAUSEWAY HOUSE, 1 DANE STREET, BISHOPS STORTFORD, HERTFORDSHIRE, CM23 3BT

Company Type: Private Limited Company
Country Of Origin: United Kingdom
Status: Active

Nature of Business
(SIC(92)):

Mortgage Number
of charges: 0 (0 outstanding / 0 part-satisfied / 0 satisfied)

Previous Names:

No previous name information recorded over the last 20 years



Key Filing Dates

Accounting Reference Date: 31/01
Last Accounts Made Up To: Not available (NONE AVAILABLE)
Last Return Made Up To: Not available
Next Accounts Due: 26/11/2005
Next Return Due: 23/02/2005


Last Full Members List: Not available
Last Bulk Shareholders List: Not available

Current Appointments

Number of current appointments : 2

Company Secretary: B[], J[]
Appointed: 26/01/2004 Date of Birth: []
Nationality: SPANISH
No. of Company Appointments: 2
Address:
[]
PALMA DE MALLORCA

Director: P.[], M[] S[]
Appointed: 26/01/2004 Date of Birth: []
Nationality: DANISH
No. of Company Appointments: 3
Address:
[]
BARCELONA
08002

[Virenscanner: Einige Daten gemäß NUB entfernt]
 
Re: Digital Web Media Limited

TinTin schrieb:
Director: PE******, MO***** SO*********
Appointed: 26/01/2004 Date of Birth: ??/??/??
Nationality: DANISH
No. of Company Appointments: 3
Address:
[]
BARCELONA
08002
Na siehste! Bevor die Mods die Daten in dem Posting unkenntlich machen hab ich´s gesehen und gebe folgenden Senf ab:

Der Direktor ist auch Chef der spanischen Sun Informedia u. a. sowie beteiligt an der HAS - wen wunderts, dass er seine kleine Briefkastenadresse in England nutzt, um die spanische Geschäftsidee und den mallorcinischen Dialer samt Nebendateien über die HAS am deutschen Markt zu platzieren! Glücklicher Weise ist diese Erkenntnis schon einige Zeit bekannt. :lol:

Sehr interessant ist das Datum vom 26.01.04. Da wurde schnell die DWML installiert, da es für das Hausprodukt des berüchtigten Matthias, in folge der Disskussion hier und anderem Ungemach, zu heiß wurde. Eigentlich eine gute Idee aber viiiel zu spät!
 
Re: Digital Web Media Limited

TinTin schrieb:
Hat mich doch mal interessiert wer nun eigentlich hinter der Fa. Digital Web Media Limited steckt und über das companies house in England folgende Auskunft erhalten:

Company Secretary: J[] M[] B.
Nationality: SPANISH

Director: M[] S. P.
Appointed: 26/01/2004 Date of Birth: []
Nationality: DANISH
No. of Company Appointments: 3
Address:
RAMBLAS 56 BIS
BARCELONA
08002

Bei welchen beiden anderen englischen Companies mag M[] ( ---> Sun Telecom S.L. (H.A.S.Hanseatische Abr.-Systeme GmbH) ) wohl noch beteiligt sein?
Ich tippe auf die unter derselben Adresse eingetragene

COMET MEDIA Ltd.
CAUSEWAY HOUSE,
1 DANE STREET,
BISHOPS STORTFORD,
HERTFORDSHIRE,
CM23 3BT

gal.

[Virenscanner: Auch hier einige Daten entsprechend der NUB entfernt]
 
HAS und Co.

Der Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln ist ja nun eindeutig, zumindest für die HAS. Was aber ist mit der 2. Mahnung, die mir ja nun von der Digital Web Media Limited zugesandt wurde?

Eine telefonische Anfrage gestern bei der RegTP ergab, daß ich dagegen Widerspruch einlegen solle, meinte dort eine nette weibliche Stimme. Ein Widerspruch gegen eine "Firma", von der ich nie eine Rechnung erhalten habe??? Und sowieso: Schon wieder Widerspruch einlegen, d.h. wieder die Schreiberei, wieder Kosten für Einschreiben (ggf. mit Rückschein) und am Ende wird das dort garnicht zur Kenntnis genommen.

Wie verhält man sich nun richtig?

Kann mir jemand einen Rat geben? :roll:
 
Wiederspruch ist ok!

Wegen Portokosten: Einfach den Brief unfrei senden. Dazu am besten einen Zeugen mitnehmen, der bestätigt, das der Brief zur Post gebracht wurde. Das solle reichen. Oder per Fax wiedersprechen.
 
Re: HAS und Co.

silver 1 schrieb:
Wie verhält man sich nun richtig?

Wenn Du auf das erste Schreiben einen Widerspruch geschrieben hattest, reicht das völlig aus. Die folgenden Mahnungen kannst Du getrost abheften und einem (hoffentlich nie eingehenden) "echten" gerichtlichen Mahnbescheid entgegen sehen. Doch zwischenzeitlich steht bestimmt was Informatives in den --> Aktuellen Meldungen <--, hier auf der Startseite.
 
Re: HAS und Co.

Reducal schrieb:
silver 1 schrieb:
Wie verhält man sich nun richtig?

Wenn Du auf das erste Schreiben einen Widerspruch geschrieben hattest, reicht das völlig aus. Die folgenden Mahnungen kannst Du getrost abheften und einem (hoffentlich nie eingehenden) "echten" gerichtlichen Mahnbescheid entgegen sehen. Doch zwischenzeitlich steht bestimmt was Informatives in den --> Aktuellen Meldungen <--, hier auf der Startseite.

Hallo Redu,

vielen Dank für Deinen Tip. Werde es so machen, da der 1.Widerspruch ja bereits im Februar an die HAS von mir abgefasst und per Rückschein übersandt wurde.

Nochmals vielen Dank , Silver :D
 
Wäschewaschen, Anfang:
Antidialer schrieb:
Wiederspruch ist ok!

Wegen Portokosten: Einfach den Brief unfrei senden. Dazu am besten einen Zeugen mitnehmen, der bestätigt, das der Brief zur Post gebracht wurde. Das solle reichen. Oder per Fax wiedersprechen.

@ Antidialer, Silver 1 war mit meiner (hoffentlich) richtigen Antwort zufrieden. Deine Postings lese ich hingegen schon seit einiger Zeit recht kritisch. Unabhängig von Stellung im Beruf oder Berufung zum Thema empfehle ich Dir dennoch vor voreiligen Empfehlungen, denen es an konstruktiver Substanz fehlt, vorerst Abstand zu nehmen - wir lernen hier alle nicht aus! ;)

schmutzige Wäsche Ende!
 
Das mit den Postings kritisch lesen geht mir bei deinen Postings ebenso.

Zum Thema: Ich kann in meiner Antwort nichts voreiliges entdecken! Natürlich kannst du auf jede unberechtigte Rechnung per Einschreiben / Rückschein Wiederspruch einreichen. Ich sehe aber nicht ein, das ich für einen versuchten Betrug noch Geld zahlen soll. Rein rechtlich brauche ich auf derlei Sachen gar nicht zu antworten, allerdings verbessert mein Wiederspruch die Chancen im zivilrechtlichen Verfahren. Es steht allerdings nirgendwo, das der Wiederspruch per Einschreiben vorgenommen werden muss. Da ich kein Faxgerät habe und ich nicht bereit bin, Porto für einen Wiederspruch gegen eine nicht existente Forderung zu zahlen, habe ich es mir angewöhnt, meine Wiedersprüche unfrei zu senden. Dafür ziehe ich einen Bekannten bei, der den Wiederspruch liest, und bezeugen kann, das der Wiederspruch in den Briefumschlag gepackt und versand wurde. Sollte es jemals zu einem Prozess kommen, stehe ich damit Beweisrechtlich sogar besser da als bei Einschreiben mit Rückschein (ich könnte ja auch einen leeren Briefumschlag per Einschreiben versenden).

Wie schon gesagt, rein rechtlich brauchst du der "Forderung" gar nicht zu wiedersprechen, wenn du es doch tust, dann würde ich darauf achten, das mir durch den Wiederspruch wenigstens keine zusätzlichen Kosten entstehen. Du kannst natürlich der HAS oder ähnlichen Firmen deine Kosten selbst in Rechnung stellen und würdest damit wohl auch vor Gericht durchkommen, aber wenn das Geschäftsmodell ausgereizt ist, sind die Firmen so schnell dicht, das da wohl kaum noch etwas zu pfänden ist.
 
@antidialer: Redu weiß, wovon er schreibt. Er hat nämlich die AGB der Deutschen Post (hier) aufmerksam gelesen, insbesondere Paragraph 5:
(1) Der Absender ist verpflichtet, das (...) vorgesehene Entgelt zu zahlen
Absatz 3 schreibt ferner, das der Empfänger zwar das Porto nachzahlen *kann*, aber alternativ auch die Annahme des Briefes verweigern - dann kommt der Brief ungelesen zu Dir zurück, und Du darfst erst mal die 0,55€ Porto zuzüglich 0,51 Einziehungsentgelt raustun. Auch die Preisliste der Post hier geht auf Seite 24 darauf ein - demnach kann die Post sogar die Annahme unfrankierter Briefe verweigern (sprich: direkt wieder zu Dir zurück, oder zur Abholung bereithalten)

Bei Firmen wie HFM und Konsorten ist das also in meinen Augen ein sicheres Verfahren, die Post um 1,06 Euros zu bereichern.
 
HAS

Ein Freund von mir hat vor 8 Tagen ebenfalls die hier schon öfter erwähnte Rechnung der HAS erhalten. M.W. liegt ja ein Gerichtsbeschluss gegen diese Art der Abzocke vor. Frage: soll er trotzdem noch einen Widerspruch loslassen?
 
h.a.s. - NL Hamburg schrieb:
Guten Morgen,


Generell möchte ich noch darauf hinweisen, dass es auf Erotikseiten verschiedenste Abrechnungssysteme gibt und jeder Kunde sich die AGB´s und die Preise vor dem Bestätigungsklicken anschauen sollte. Egal in welche Phase der Erregung sich man(n) gerade befindet - ein kurzer Blick auf diese Informationen sollte immer drin sein.

Hi, habe auch das gleiche Spiel erlebt mit der HFM uns soeben meine 1. Mahnung erhalten. Allerdings ohne irgendeine Reaktion auf meinen Einspruch mit Anklageankündigung. Habe sogar auf das TKG und ähnliches hingewiesen. Werde es auch weiterhin auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Wozu studiert man schließlich Jura...
Aber dieses Zitat finde ich eine absolute Frechheit und Unverschämtheit. Und kurz angemerkt: Das juristische "Gelaber" (weil mehr ist es nicht), das auf der ersten Rechnung steht, ist über alle Maßen lächerlich. Lateinische Ausdrücke aus der juristischen Fachsprache zu abzudrucken, um Kunden einzuschüchtern ist eine Sache, sie nach der hM zu deuten und rechtskräftig wirkend zu machen eine andere.
Ich denke, ich werde jetzt in weiteren Foren nach Opfern dieser zwielichtigen Szene suchen, um eine landesweite Sammelklage einzureichen.

MfG, AFS :evil:
 
sammelklage

Ich denke, ich werde jetzt in weiteren Foren nach Opfern dieser zwielichtigen Szene suchen, um eine landesweite Sammelklage einzureichen

Als Jurastudent solltest du wissen das es in Deutschland keine Sammelklage gibt.

uuups zu langsam
 
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