Das mit den Postings kritisch lesen geht mir bei deinen Postings ebenso.
Zum Thema: Ich kann in meiner Antwort nichts voreiliges entdecken! Natürlich kannst du auf jede unberechtigte Rechnung per Einschreiben / Rückschein Wiederspruch einreichen. Ich sehe aber nicht ein, das ich für einen versuchten Betrug noch Geld zahlen soll. Rein rechtlich brauche ich auf derlei Sachen gar nicht zu antworten, allerdings verbessert mein Wiederspruch die Chancen im zivilrechtlichen Verfahren. Es steht allerdings nirgendwo, das der Wiederspruch per Einschreiben vorgenommen werden muss. Da ich kein Faxgerät habe und ich nicht bereit bin, Porto für einen Wiederspruch gegen eine nicht existente Forderung zu zahlen, habe ich es mir angewöhnt, meine Wiedersprüche unfrei zu senden. Dafür ziehe ich einen Bekannten bei, der den Wiederspruch liest, und bezeugen kann, das der Wiederspruch in den Briefumschlag gepackt und versand wurde. Sollte es jemals zu einem Prozess kommen, stehe ich damit Beweisrechtlich sogar besser da als bei Einschreiben mit Rückschein (ich könnte ja auch einen leeren Briefumschlag per Einschreiben versenden).
Wie schon gesagt, rein rechtlich brauchst du der "Forderung" gar nicht zu wiedersprechen, wenn du es doch tust, dann würde ich darauf achten, das mir durch den Wiederspruch wenigstens keine zusätzlichen Kosten entstehen. Du kannst natürlich der HAS oder ähnlichen Firmen deine Kosten selbst in Rechnung stellen und würdest damit wohl auch vor Gericht durchkommen, aber wenn das Geschäftsmodell ausgereizt ist, sind die Firmen so schnell dicht, das da wohl kaum noch etwas zu pfänden ist.