Hanseatische Abrechnungs Systeme GmbH

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KatzenHai schrieb:
1. Man muss grundsätzlich unberechtigten Rechnungen nicht widersprechen. Man darf sich rechtlich immer zurück lehnen und auf eine Klage warten. Nur: Es ist dann schwerer zu argumentieren, dass man keinen Anlass zur Klage gegeben hätte. Hat man sofort widersprochen und seine Einwände mitgeteilt, erhöht sich die Notwendigkeit des Anspruchstellers, sich mit seinem behaupteten Anspruch auseinander zu setzen. Sonst nix.

Zustimmung: Das bringt nur prozesstaktische Plus-Punkte beim Gericht: Man hat alles getan, damit es dort nicht landet. Hat man nur gewartet, hat man alles getan, dass es bei Gericht landet. Es ist besser, der Richter findet Dein Verhalten symphtisch, als das Verhalten Deines Prozessgegners.
KatzenHai schrieb:
2. Rechtlich relevante Unterstützung der Steuerflucht setzt wissentliches und willentliches Handeln voraus. Es ist nicht einem jeden Verbraucher zuzumuten, bei ausländischen Vertragspartnern die gewerberechtlichen und (außen)steuerrechtlichen Hintergründe zu recherchieren.
... das gilt angesichts des EU-Binnenmarktes noch verstärkt. Auch im Inland musst Du Dir keine Gedanken machen, ob Dein Gechäftspartner die gesetzlichen Regelungen achtet (Steuerrecht, Arbeitsrecht), solange Du nicht mit Wissen und Wollen hinsichtlich seinem rechtswidrigem Verhalten Vorschub leistest.
KatzenHai schrieb:
3. Unberechtigte Forderungen sind zivilrechtlich unberechtigt. Ansprüche zwischen Privatsubjekten (Verbrauchern, Unternehmen) werden durch das Zivilrecht geklärt. Die Registrierung von Dialern unterfällt dem öffentlichen Recht und strahlt nur dorthin aus. Die "Rechnungsstellungslizenz", welche die RegTP der HAS "entzogen" hat, ist ein rechtliches Novum und mir nicht wirklich erklärlich. Die HAS hat schlicht keine Forderungen, die sie geltend machen könnte - das Recht, unberechtigte Rechnungen zu versenden oder dies zu unterlassen, wird m.E. nicht durch eine Bonner Behörde definiert ...Am Ergebnis ändert dies aber nichts.

Meines Erachtens ist die Registrierung eine öffentliche-rechtliche Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des zivilrechtlichen Verhältnisses, ähnlich der öffentliche-rechtlichen Erlaubnis zum Inkasso, eine notwendige Voraussetzung ist, dass die Handlungen des Inkasso-Unternehmens rechtlich wirksam werden.
Eine rechtsdogmatische Einordnung soll aber Dissertationen vorbehalten bleiben (Geschäftsgrundlage, öffentliche-rechtliche Vorbedingung .... usw)
 
.... Einspruch ...

Ich habe auch gesehen, wie das da ablief:

Ok Hast recht.
So gesehen war das nichts.
Aber der Reporter hat ja auch nach einem Termin mit dem "Geschäftsführer" gefragt.
Die Antwort war: "Wir geben keinen Kommentar ab, weder jetzt noch später."


Mr.Ball
 
Der Jurist schrieb:
Zustimmung: Das bringt nur prozesstaktische Plus-Punkte beim Gericht:
Man hat alles getan, damit es dort nicht landet. Hat man nur gewartet, hat man alles getan, dass es bei Gericht landet.

Als generelle Aussage ist das absolut richtig, im Falle der betreffenden Firmen dürfte das weniger
dramatisch sein, da kein einziges dieser "Unternehmen" bis heute auch nur einen (gerichtlichen) Mahnbescheid erwirkt hat .
So genau wollen diese Knaben das gar nicht wissen und einen Prozess fürchten die wie der Teufel das Weihwasser.

Dies war der einzige Punkt der klar in der Planetopia Sendung bestätigt wurde, es geht um
Verunsicherung und Einschüchterung. Denen ist das doch völlig egal , ob wirklich standhafte Mitbürger
die Zahlung konsequent verweigern. Die brauchen ja nicht mal auszubuchen, da sie gar keine
Leistung erbringen und damit auch keine Kosten haben. (Außer Porto) Solche "Mindereinnahmen" werden schlicht unter
"na dann eben nicht" in die Tonne geklopft. g.g.f investiert man nochmal Porto für einen Drohbrief
und das wars dann.

Wenn die Ansprüche gerechtfertigt wären, dann müßte doch ein Prosteststurm dieser
Unternehmen gegen die VBZs und SAT1 losgehen , bzw eine Abmahn- und Prozesswelle losgehen. Was geschieht :

NICHTS

Man verzieht sich in sein Schneckenhaus und schickt die nächsten Rechnungen
auf die Reise, nach dem Motto laß die doch quatschen, in der Zeit haben wir schon wieder
zig Buchungseingänge von hilflosen Mitbürgern eingesammelt. :evil:

cp
 
@ CP

Danke für die Ergänzung. Damit ist der Sachverhalt für jeden User deutlich und er kann sich entscheiden, welchen Weg er einschlägt.

Reaktion oder Nicht-Reaktion ist jetzt seine Frage.
 
Das alles zeigt, wie wenig Biß unser Rechtsstaat hat, wenn´s drauf ankommt. Es wird von diesem Regulierungsschnarchverein groß abgefeiert, wenn eine widerrechtliche Geschäftspraxis à la H.A.S. untersagt wird. Wenn dann einen Tag später eine neue GmbH die gleiche Masche reitet, die ersten Strafanzeigen vorliegen und die RegTP mit Beschwerden zugeschmissen wird, müßten all diese Institutionen doch mal sofort aktiv werden und die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume durchsuchen lassen, anstatt immer monatelang abzuwarten.

In der Zwischenzeit füllen sich die Konten der GmbH mit dem Geld derer, die sich nicht wehren.

---> Diese Art von Geschäften lohnt sich nur, weil unser Staat eine so lange Leitung hat. So ein Rieseninteresse hat er ja nicht, denn auch diese Jungs zahlen Steuern. Führt mal einer irgendwelche Sozialbeiträge oder Steuern nicht ab, hui, da geht´s viel schneller.
 
@ Juristen
vielen Dank für Eure prompten Antworten - nun bleibe ich dabei, der einmalige Widerspruch (per Einschreiben) ist ratsam.
Allerdings habe ich gestern von einem Rechnungsempfänger erfahren, dass dieser schon 3 Abo´s in Folge in Rechnung gestellt bekam. Alle drei hatten unterschiedliche Sessionzeiten des Dialers und auch verschiedene Detailmerkmale. D. h. der Gang zum Postamt und die Investition der Einschreibgebühr ist für ihn nun schon zur 6wöchigen Routine geworden.

Der Hinweis mit der Steuerflucht war eigentlich nur ein Gedankenspiel von mir und sollte den evtl. mitlesenden Beamten der finanzbehördlichen Zunft gelten.

Was Planetopia-Online betrifft, so bin ich - angesichts der Meldungen hier - froh darüber hinweg geschlummert zu haben.
 
Dailerrechnungen

Ich habe seinerzeit reagiert (Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein). Trotzdem kam Wochen später -ohne Reaktion auf den Widerspruch- eine Mahnung. Das war am 9. März. Seitdem habe ich von der ganzen Angelegenheit seitens des Rechnungsstellers nichts mehr gehört.

Fragt sich, ob das alles war! :schreiben:
 
Ich muss gestehen, das ich auf eine nicht gerechtfertigte Rechnung nicht reagieren würde, egal, was ein Richter vielleicht im Nachhinein von mir denkt. Der Grund ist ganz einfach: Einschreiben mit Rückschein ist nicht wirklich günstig, und selbst wenn eine Firma wie HFM nach meinem Einspruch von mir ablassen sollte (was sehr unwarscheinlich ist), ersetzt mir niemand meine Auslagen!
 
Antidialer schrieb:
Ich muss gestehen, das ich auf eine nicht gerechtfertigte Rechnung nicht reagieren würde, egal, was ein Richter vielleicht im Nachhinein von mir denkt. Der Grund ist ganz einfach: Einschreiben mit Rückschein ist nicht wirklich günstig, und selbst wenn eine Firma wie HFM nach meinem Einspruch von mir ablassen sollte (was sehr unwarscheinlich ist), ersetzt mir niemand meine Auslagen!
Normaler Brief und zusätzlich Fax mit Zugangsnachweis (etwa bei FritzFax "Nachweis drucken") reicht völlig und ist viel billiger.
 
Reducal schrieb:
@ Jurist oder gal.,
wie schaut´s aus mit einer Rechung, auf der weder ein Verantwortlicher genannt wird, noch zeichnet und die für eine Firma ausgestellt ist, die (möglicherweise) nur eine Briefkastenanschrift ist ohne tatsächlich berechtigtem Anspruch auf die Erfüllung der Forderung.

Ob eine berechtigte Forderung deswegen nicht beglichen zu werden braeuchte, nur weil sie auf einem Rechnungsformular ohne Nennung des gesetzlichen Vertreters / ladungsfaehige Anschrift des fordernden Unternehmens mitgeteilt wird, erscheint mir fraglich.

Allerdings duerfte es sich um Fernabsatzvertraege (ueber die Erbringung irgendwelcher Dienste) handeln, aus dem das vermeintliche Forderungsrecht hergeleitet wird. Und gemaess den Fernabsatzvorschriften haette ein Verbraucher jedenfalls ein Recht zum Widerruf seiner Bestellung, wenn er sich denn ueberhaupt in diesem Sinne geaeusert haben sollte (was ja wohl bei heimlicher, dialerveranlasster Einwahl gar nicht erst der Fall ist). Dieses gesetzliche Widerrufsrecht koennte bis zum Ablauf einer Widerrufsfrist ausgeuebt werden. Und erfreulicherweise beginnt diese Frist so lange nicht, wie der Fernabsatzunternehmer nicht klar und deutlich unter anderem ueber seine Identitaet und eine ladungsfaehige Anschrift (des gesetzlichen Vertreters) informiert hat.

Muss man so einer Rechnung tatsächlich widersprechen,

Es wuerde wohl genuegen, den angeblichen Fernabsatzvertrag zu widerrufen. Meines Wissens braeuchte "nur" die fristgerechte Absendung(!) der Widerrufserklaerung in Textform (= eMail/Fax/Brief/SMS) belegt zu werden, nicht jedoch auch deren Zugang beim Widerrufsempfaenger (die uebliche Wirksamkeitsvoraussetzung "Zugang" stellt ansonsten den Grund dar, weshalb ein Rueckschein-Einschreiben als Zugangsnachweis manchmal ratsam sein kann). Bei Zweifeln ueber einen (noch) fristgerechten Widerruf haette die h.a.s. GmbH/Digital Web Media Ltd. den Nachweis fuer einen Fristbeginn zu fuehren, d.h. ein ordnungsgemaesse Pflichterfuellung als Fernabsatz- und e-commerce-Unternehmen.

Zwar kann bei Fernabsatzvertraegen ueber Dienstleistungen das Widerrufsrecht vorzeitig (= vor Ablauf der Widerrufsfrist; dem Gesetzeswortlaut nach sogar schon mit Beginn der Widerrufsfrist!) wieder erloeschen, allerdings erst, wenn

- mit ausdruecklicher Zustimmung des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Diensteerbringung begonnen worden waere, oder wenn

- der Verbaucher den Ausfuehrungsbeginn selbst veranlasst haette.

Beides haette wohl der Fernabsatzanbieter zu belegen (z.B. indem er eine verbraucherveranlasste "Aktivierung" eines passwortgeschuetzten Zugangs nachweist, usw.)

--> einfach per Brief, zwei Faxen und drei eMails an die Rechnungsversender erklaeren, "dass vorsorglich alle Erklaerungen widerrufen werden, deren Abgabe man sich jedenfalls niemals bewusst war, geschweige denn, dass sie je als Bestellung der bezeichneten Dienste gewollt gewesen waeren."

gal.
 
@ gal.,
Dank auch Dir - im Ergebnis der Erklärungen dürfte nun wohl hinreichend verdeutlicht sein, warum man widersprechen sollte auch wenn es bei erster Betrachtung witzig anmuten mag - Witzigkeit kennt eben keine Grenzen!
 
hallo ich habe angeblich bei der firma digital Web Media Limited was erworben und eine rechnung über 69.95 erhalten.
unter der Internet Seite:www........
tut sich nix.was soll ich also machen?bezahlen oder nicht

url editiert siehe Nutzungregeln
tf/moderator
 
Ich bin schon am 26.12.03 von HAS "beglückt" worden. Jetzt mahnt mich Digital Web Media Limited auf Grund dieser Zugangsregistrierung, obwohl von der Beauftragung der HAS durch DWML zu der Zeit noch keine Rede ist. ("WICHTIG-Vermeiden Sie weitere Kosten und Gebühren!") Welcher seriöse Geschäftsmann setzt so etwas auf seine Rechnung! Das klingt mehr nach Einschüchterung. Nach dem Inkassoverbot für HAS versucht es DWML also noch einmal, abzukassieren. Es scheint also doch recht einträglich zu sein, jedesmal Mahnungen zu verschicken, offenbar kommt da genug Geld zurück, offenbar mehr aus Unkenntnis der Angeschriebenen. Das Vorgehen scheint mehr von Frechheit und Dreistigkeit geprägt zu sein, weil die Kenntnis der juristischen Lage offenbar wohl bekannt ist. Aber man kann es ja einmal versuchen! Es ist lästig, und nicht einmal eines weiteren Einschreibens wert.
 
Gast schrieb:
Das klingt mehr nach Einschüchterung.
...und ist nicht mehr noch weniger! Wie Du schon schreibst ist die Vorgehensweis frech und dreist.

Angeblich wollte ja ursprünglich die HAS lediglich das Angebot der DWML an den "Endverbraucher" weiter gegeben haben. Nun bemüht sich die DWML selbst um die missglückte Forderungssache (offensichtlich aber nur angeblich!)

Zwischenzeitlich zeigen erste Tendezen im Kampf um den Markt zwischen der HAS und der HFM, dass die HFM die Nase vorn hat. Deren System ist noch um einiges intelligenter und noch viel krimineller aufgebaut - das soll aber nicht heißen, dass eines der Modi Operandi weniger strafbar ist als das andere.
 
Gebührenpflichtige Serviceleistung......

Hallo,

mein verstorbener Vater hat auch eine Rechnung über 69,95 Euro von der Firma Digital Web Media Limited aus Hamburg bekommen.....

Ich habe bei der Firma angerufen, eine Bandstimme erklärte die Rechung im Detail u. dass man Erotikseiten einsehen könne für 30 Tage u. eine Flatrate erworben hat.

Meine Schwester nutzt über AOL einen Internetzugang.....ist aber auf keiner Erotikseite gewesen.....

Wie kann das geschehen???
Hat Jemand einen Rat, wie man reagieren sollte???

Gruß, K. Berberich
 
Öffentlichkeit

Hallo ihr alle,

ich war auf Seite 37 schon mal anwesend und verfolge das Geschehen mal wieder.

Was mich an der ganzen Sache ärgert ist eigentlich, dass diese Abzockemasche in den Medien nicht größer publik gemacht wird. Mal da ein Bericht in Planetopia - den nicht jeder sieht und 1 Bericht bei weiß ich nicht mehr. Aber die ganzen armen Schweine die dieses Berichte nicht sehen und hier im Forum nicht landen, wissen nicht Bescheid und zahlen. Mein Gedanke war, dass bei so vielen Nutzern hier vielleicht einer oder zwei dabei sind, die das an die richtige Stelle in Presse oder Rundfunk bringen können. Aber ebend nicht nur 1 mal einen kurzen Bericht sondern so werbemäßig öfter mal wiederholt.
Dann bekommen die von HAS, DMWL und wie sie alle heißen vielleicht nicht mehr so viel Geld. Wäre doch mal nicht schlecht oder.

Na ja mal sehen was ihr so für Ideen dazu habt.

Viele Kampfesgrüße an alle Rechnungsbesitzer

Ute B.
 
Liebe Ute,

wie soll das gehen? Ich meine, rein von der faktischen Durchführung.

Es gibt vierstellige Zeitungs- und Zeitschriftenvielfalt, über 30 Fernsehsender, verschiedene Lese- und Guckinteressen, unterschiedliche Betrachterintelligenz, Schichtdienst mit "heute-guck-ich-nix"-Auswirkung etc ...

Und: Soooo interessant ist das Thema nun für die Deutschland und seine Bürger auch wieder nicht.
 
@ Ute B.

naja, also wenn jemand durch dialer betrogen wurde und eine solche rechnung erhält, dann wird er sich doch dort informieren, wo es am besten klappen würde und wo der betrug stattfand, nämlich im internet selbst.

das dialeropfer muss doch nicht erst im fernsehen sehen bzw. in der zeitung lesen, dass es opfer von betrügerischen machenschaften wurde, das opfer wird sich hier im internet informieren, deshalb finden auch hier so viele leute zusammen. onlinedienste wie z.b. heise.de oder auch viele andere berichten zunehmend von diesen dingen.

gibt man "digital web media" mal in google ein, so steht an erster stelle dieses forum hier, an zweiter stelle ein link zur verbraucherzentrale. jeder internetnutzer hat doch diese möglichkeit sich auch darüber im internet zu informieren. ich selbst würde dies tun und wüßte sofort um was es geht.
 
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