Hanseatische Abrechnungs Systeme GmbH

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Re: hanseatische abrechnungssysteme

diabolo1204 schrieb:
Wann kommt denn der Gesetzgeber endlich dahin, daß man ein ungebetenes und aufgedrücktes Angebot nicht gleichzeitig als Verkaufsabschluß benutzen darf?

20.5.1997:
Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union, ....., in Erwägung nachstehender Gründe: ....

16. "Die Absatztechnik, die darin besteht, dem Verbraucher ohne vorherige Bestellung oder ohne ausdrückliches Einverständnis gegen Entgelt .... Dienstleistungen zu erbringen, ist als nicht zulässig anszusehen,..."

haben folgende Richtlinie erlassen: ...

Artikel 9
Die Mitgliedsstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um
- zu untersagen, daß einem Verbraucher ohne vorherige Bestellung ... Dienstleistungen erbracht werden, wenn mit der ... Dienstleistungserbringung eine Zahlungsaufforderung verbunden ist;
- den Verbraucher von jedweder Gegenleistung für den Fall zu befreien, daß ... unbestellte Dienstleistungen erbracht wurden, wobei das Ausbleiben einer Reaktion nicht als Zustimmung gilt.
Artikel 19
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedsstaaten gerichtet.

Brüssel, 20. Mai 1997
http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/safe_shop/dist_sell/dist01_de.pdf

1.1.2002:
Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 mit Wirkung zum 1.1.2002

"Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet."

§ 241a Absatz 1 BGB, Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 mit Wirkung zum 1.1.2002
http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html

gal.
 
Hi ich wollte euch nur mal eben erzählen, dass hmf eine von den oben genannten "Firmen" immer mutiger wird!

Ich habe vor zwei Wochen DREI in Zahlen 3 Rechnungen dieser Firma bekommen, Einwahl in exakt der gleichen Zeit. Eine Rechnung ist 49,95€ Wert! Grob übern Daumen also 150 Schleifen habe eine Stornierung zurückgeschickt und heute wieder eine Rechnung in höhe von 155€ bekommen.
Also der Herr HAS oder HMF oder wie auch immer sollte mal ordentlich was drauf bekommen!

Wie wär es mit einer Sammelklage?

ICh versuch das alles hier mal ein mitzuverfolgen!

Schönen Gruß vom Manuel!
 
Habs gerade gelesen wie es mit so einer Sammelklage in Deutschland aussieht! Geht wohl nicht wa!
Fänd ich in diesem Fall aber wohl lustig, wenn man sich das Icon Eintrag über mir mal ansieht!
Gruß Manuel!
 
Habs ja schon mitbekommen! Sorry nochmal!

Die Idee find ich trotzdem gut! Kann man jawohl nix gegen sagen!
 
IBT(c) schrieb:
Die Idee find ich trotzdem gut! Kann man jawohl nix gegen sagen!

Kannste doch machen, beauftrage in USA einen Detektiv , der rausfindet ob diese Unternehmen
in USA Geschäftspartner haben , gründest hier eine Klagegemeinschaft und dann reicht ihr in
USA eine Sammelklage ein, du siehts ganz einfach :roll:

cp
 
Na super jetzt werd ich auch noch verarscht oder was :schuettel:

Hab nochmal ne Frage zum eigentlichen Thema! Hat schon irgendjemand mehr als eine Mahnung bekommen?

Also kinder kommt mal zurück zum Thema!
 
IBT(c) schrieb:
Na super jetzt werd ich auch noch verarscht oder was :schuettel:

Nein, verar... wurdest Du nicht. Sammelklagen gibt es im US-amerikanischen Recht.
cp - ich wiederhole cp (nicht tf, ich habe mich vertippt, war nicht ganz bei der Sache) hat Dir den Weg dazu gezeigt. Das ist wie mit Realsatire, man glaubt es zuerst kaum.
 
Nochwas zum Dialer die mir die nette Firma auf den Rechner geladen hat oder ich mir oder sonst wer oder wie auch immer. Bei mir hieß der Autoexec.exe, was mich am anfang ein wenig beunruhigte, weil mein Antivir.-prog. die Datei sofort löschen wollte! An alle die wie ich nicht so viel Ahnung von Computern haben, die Datei ist nicht zu verwechseln mit der Autoexec.bat!
 
TV-Tipp für heute (Montag-)Abend:

Neue Dialer-Abzocke per Rechnung

Dialer-Ganoven werden immer dreister: Kaum ist eine Abzockmethode den öffentlichen Stellen bekannt und der Dialer gebannt, kommen schon die nächsten Tricks auf den Markt, um Internetusern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Offensichtlich sehr überzeugend und im Moment massenhaft verbreitet ist der sogenannte „Rechnungsdialer“. Durch Anklicken eines Buttons auf einer Webseite oder durch den Klick auf einen Werbebanner installiert sich der Dialer auf dem Computer und ersetzt die bestehende Internetverbindung durch eine neue. Gleichzeitig werden die persönlichen Daten des Internetsurfers ausspioniert und weiterübertragen. Fazit: Ein paar Tage später flattert eine Rechnung ins Haus für eine „gebührenpflichtige Serviceleistung“, die der ahnungslose User nie in Anspruch genommen hat... PLANETOPIA-ONLINE hat sich den Abzocker-Firmen an die Fersen geheftet.

Mal sehen, ob die in Dänemark waren ;)
 
Jetzt habe ich es auch mal schwarz auf weiß gesehen - die Hanseatische Abrechungssysteme GmbH taucht nicht länger auf den Rechungen auf.
Die Aufmachung ist immer noch genau so, wie zuvor - Absender der Rechungen ist nun jedoch die Digital Web Media Ltd. mit Postfachadresse in Hamburg und Konto bei einer Hamburger Filiale der finnischen Nordea Bank.
 
Damals bei dem 0800-Dialer hat sich doch jemand wegen des Verdachtes auf Geldwäsche (?) bei der Bank beschwert. Ist da etwas draus geworden und kann man das jetzt bei der neuen Bankverbindung auch tun?
 
In den letzten Tagen beobachte ich hier gehäuft User, die als Mitteilung an die HAS eine Nachricht da lassen. Wenn ich das richtig interpretiere, dann sollen wohl deren Rechnungen auf dieses Weise storniert werden?

Nur mal zur Info, das wird auf diese Weise leider nicht funktionieren.

Die aktuelle Lage dürfte wie folgt aussehen.
- Alle Rechnungen, auf der die Hanseatische Abrechnungs Systeme als Rechnungssteller erscheint, sind ungültig. Wer dennoch auf der rechtlich sicheren Seite stehen möchte, der legt Widerspruch gegen die Rechnung ein mit der Begründung, das der H.A.S. die Lizenz von der Reg TP entzogen wurde Rechnungen über eine Dialereinwahl zu stellen.

- Alle Rechnungen auf den Namen einer anderen Firma dürften meines Wissenstandes nach zwar noch nicht verboten worden sein, jedoch wird sich an der Tatsache kaum etwas geändert haben, das diese durch einen Dialer verursacht wurden, der bei der Reg TP nicht registriert ist. Hier ist ein Widerspruch absolut sinnvoll um rechtlich abgesichert zu sein. Begründung: Kein lizenzierter Dialer, sowie keine ausdrückliche Willenserklärung von Seiten des Rechnungsempfängers.

Alle Mahnungen ignorieren, ein zweifelsfreier Nachweis das ein Vertrag zustand kam ist nicht zu erwarten. Wenn man sich nicht sicher ist, Anwalt einschalten. Es ist ziemlich wahrscheinlich das keine der Rechnungen berechtigt ist.


Im übrigen, trotz das mittlerweile unter anderem Namen versendet wird, will ich nicht ausschliessen das die HAS weiterhin aktiv ist. Da ist wohl noch Papier übrig das bedruckt werden muss, da ein Freund vor einigen Tagen ebenfalls so eine Rechnung (noch von der HAS) erhielt. Die Tatsache das in meinem Bekanntenkreis mittlerweile 3 solcher Rechnungen im Original kenne, kann mich die Menge der unrechtens verschickten Rechnungen nur vermuten lassen. Von ner Postwurfsendung wohl nicht mehr weit entfernt.

Wenn ich was vergessen habe, dann ergänze oder korrigiere mich bitte jemand.

PS: Hat eigentlich schon jemand mehr als eine Mahnung von der HAS erhalten? Hoffe ich habs nicht überlesen bei der Menge an Beiträgen.
 
Jotoho74 schrieb:
...der H.A.S. die Lizenz von der Reg TP entzogen wurde Rechnungen über eine Dialereinwahl zu stellen.
Die H.A.S. hatte nie eine Lizenz zum Dialern!

Für die Rechungen von der Digital Web Media Ltd. braucht es m. E. n. noch nicht einmal den Widerspruch, da die Rechungen mit unrichtigen bzw. unvollständigen Daten befüllt sind - mehr sog i net!

@ Jurist oder gal.,
wie schaut´s aus mit einer Rechung, auf der weder ein Verantwortlicher genannt wird, noch zeichnet und die für eine Firma ausgestellt ist, die (möglicherweise) nur eine Briefkastenanschrift ist ohne tatsächlich berechtigtem Anspruch auf die Erfüllung der Forderung. Muss man so einer Rechnung tatsächlich widersprechen, insbesondere der Tatsache, dass für diese englische Firma in Deutschland gar keine gewerberechtliche Erlaubnisse vorliegen? Würde der zahlende Kunde da nicht sogar eine Steuerflucht unterstützen?
 
Reducal schrieb:
@ Jurist oder gal.,
wie schaut´s aus mit einer Rechung, auf der weder ein Verantwortlicher genannt wird, noch zeichnet und die für eine Firma ausgestellt ist, die (möglicherweise) nur eine Briefkastenanschrift ist ohne tatsächlich berechtigtem Anspruch auf die Erfüllung der Forderung. Muss man so einer Rechnung tatsächlich widersprechen, insbesondere der Tatsache, dass für diese englische Firma in Deutschland gar keine gewerberechtliche Erlaubnisse vorliegen? Würde der zahlende Kunde da nicht sogar eine Steuerflucht unterstützen?

1. Man muss grundsätzlich unberechtigten Rechnungen nicht widersprechen. Man darf sich rechtlich immer zurück lehnen und auf eine Klage warten. Nur: Es ist dann schwerer zu argumentieren, dass man keinen Anlass zur Klage gegeben hätte. Hat man sofort widersprochen und seine Einwände mitgeteilt, erhöht sich die Notwendigkeit des Anspruchstellers, sich mit seinem behaupteten Anspruch auseinander zu setzen. Sonst nix.

2. Rechtlich relevante Unterstützung der Steuerflucht setzt wissentliches und willentliches Handeln voraus. Es ist nicht einem jeden Verbraucher zuzumuten, bei ausländischen Vertragspartnern die gewerberechtlichen und (außen)steuerrechtlichen Hintergründe zu recherchieren.

3. Unberechtigte Forderungen sind zivilrechtlich unberechtigt. Ansprüche zwischen Privatsubjekten (Verbrauchern, Unternehmen) werden durch das Zivilrecht geklärt. Die Registrierung von Dialern unterfällt dem öffentlichen Recht und strahlt nur dorthin aus. Die "Rechnungsstellungslizenz", welche die RegTP der HAS "entzogen" hat, ist ein rechtliches Novum und mir nicht wirklich erklärlich. Die HAS hat schlicht keine Forderungen, die sie geltend machen könnte - das Recht, unberechtigte Rechnungen zu versenden oder dies zu unterlassen, wird m.E. nicht durch eine Bonner Behörde definiert ...

Am Ergebnis ändert dies aber nichts.
 
Planetopia online

Mal sehen, ob die in Dänemark waren
:lupe:

Tja, da haben sich unsere "Freunde" ja mal wieder zu keinem Kommentar hinreissen lassen.
Aber wie man sieht gelangt dieses Thema immer mehr in die Öffentlichkeit und wird langsam aber sicher mit der nötigen Aufmerksamkeit bedacht.:banned:

Ich frage mich nur, ob es so schwer zu beweisen ist das die alle aus einem Stall (HAS, DWML) kommen. Denn dann müsste man denen doch schnell wieder einen Riegel vorschieben können.
Aber wahrscheinlich mahlen die Mühlen mal wieder langsam.

Mr.Ball
 
Re: Planetopia online

Mr.Ball schrieb:
Mal sehen, ob die in Dänemark waren
:lupe:

Tja, da haben sich unsere "Freunde" ja mal wieder zu keinem Kommentar hinreissen lassen.

.... Einspruch ...

Ich habe auch gesehen, wie das da ablief:

Da klingelt es an der Etagentür, irgendwann an irgendeinem Werktag, ohne Vorankündigung. Die zuständige Empfangsperson öffnet und sieht sich mind. zwei Personen gegenüber, von denen eine eine Kamera mit blendendem Licht hochhält, die andere (die mit dem Fuß in der Tür) ein Mikro mit dem Begrüßungssatz "Was sagen Sie zu Ihrem Kunden ...."

Ich würde JEDEM Mandanten empfehlen, in einer solchen Überfallsituation jeden Kommentar zu verweigern und die Personen höflich aber bestimmt wieder hinaus zu komplimentieren. Jeder Satz kann (ggf. aus dem Zusammenhang gerissen) fatale Folgen haben. Für solche Statements muss man besonders geschult sein, was die durchschnittliche Empfangsdame nicht ist.

Ich möchte keine Lanze für die hier "überfallenen" Firmen brechen - aber der "Hoppla, sag mal was, was dich den Rest deiner Tage verfolgt"-Journalismus ist sicherlich nicht das, was unter ausgeglichener Berichterstattung zu verstehen ist ...
 
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