Re: hanseatische abrechnungssysteme
20.5.1997:
Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union, ....., in Erwägung nachstehender Gründe: ....
16. "Die Absatztechnik, die darin besteht, dem Verbraucher ohne vorherige Bestellung oder ohne ausdrückliches Einverständnis gegen Entgelt .... Dienstleistungen zu erbringen, ist als nicht zulässig anszusehen,..."
haben folgende Richtlinie erlassen: ...
Artikel 9
Die Mitgliedsstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um
- zu untersagen, daß einem Verbraucher ohne vorherige Bestellung ... Dienstleistungen erbracht werden, wenn mit der ... Dienstleistungserbringung eine Zahlungsaufforderung verbunden ist;
- den Verbraucher von jedweder Gegenleistung für den Fall zu befreien, daß ... unbestellte Dienstleistungen erbracht wurden, wobei das Ausbleiben einer Reaktion nicht als Zustimmung gilt.
Artikel 19
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedsstaaten gerichtet.
Brüssel, 20. Mai 1997
http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/safe_shop/dist_sell/dist01_de.pdf
1.1.2002:
Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 mit Wirkung zum 1.1.2002
"Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet."
§ 241a Absatz 1 BGB, Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 mit Wirkung zum 1.1.2002
http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html
gal.
diabolo1204 schrieb:Wann kommt denn der Gesetzgeber endlich dahin, daß man ein ungebetenes und aufgedrücktes Angebot nicht gleichzeitig als Verkaufsabschluß benutzen darf?
20.5.1997:
Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union, ....., in Erwägung nachstehender Gründe: ....
16. "Die Absatztechnik, die darin besteht, dem Verbraucher ohne vorherige Bestellung oder ohne ausdrückliches Einverständnis gegen Entgelt .... Dienstleistungen zu erbringen, ist als nicht zulässig anszusehen,..."
haben folgende Richtlinie erlassen: ...
Artikel 9
Die Mitgliedsstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um
- zu untersagen, daß einem Verbraucher ohne vorherige Bestellung ... Dienstleistungen erbracht werden, wenn mit der ... Dienstleistungserbringung eine Zahlungsaufforderung verbunden ist;
- den Verbraucher von jedweder Gegenleistung für den Fall zu befreien, daß ... unbestellte Dienstleistungen erbracht wurden, wobei das Ausbleiben einer Reaktion nicht als Zustimmung gilt.
Artikel 19
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedsstaaten gerichtet.
Brüssel, 20. Mai 1997
http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/safe_shop/dist_sell/dist01_de.pdf
1.1.2002:
Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 mit Wirkung zum 1.1.2002
"Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet."
§ 241a Absatz 1 BGB, Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 mit Wirkung zum 1.1.2002
http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html
gal.