Hanseatische Abrechnungs Systeme GmbH

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Bei der Suche nach der richtigen Burgstraße Lupe nicht vergessen.
Machen doch alle Detektive seit Sherlock so. Oder?
:lol:
 
Devilfrank schrieb:
Bei der Suche nach der richtigen Burgstraße Lupe nicht vergessen.
Machen doch alle Detektive seit Sherlock so. Oder?
:lol:

DANKE !!
"AufdieStirnhau"

Man, auf meinem Schlauch stand ja ein Elefant ( :holy: ).

Lupe und Lampe liegen parat !!

Chemiker
 
icom AG

cicojore schrieb:
Und meine Kölner Freunde haben nicht zufällig doch was damit zu tun???

h**p://www.icomag.de/produkte.html

--> sun telecom? Ist Sun Telecom HH eine Filiale???

Wie die Sun Telecom mit der Domain pzdinfo.com verbandelt ist, weiß ich nicht. Ob zwischen dem pzdinfo.com-Domaininhaber U. S. , und dem ehemaligen hypio.com AG - Beteiligten (wahrscheinlich Aufsichtsratsmitglied, vermutlich auch Aktionär) und mp3-Onlineshop.com AG - Beteiligten (im "Office Frankfut") U. XXX S. ein Zusammenhang besteht, ist auch nicht sicher.

Ob S. an der aktienmarkt.net AG beteiligt ist, weiß ich nicht.
Und ob die heutigen aktienmarkt.net AG - Beteiligten irgendwie mit der h.a.s. in Verbindung stehen, ist reine Spekulation.

Die h.a.s. soll für die D.W.M. Ltd abrechnen, die angeblich die ......com - Inhalte verantwortet.

Die deutsche a....de (auf die früher von f.....com weitergeleitet wurde, einer Domain der Comet Media Ltd. unter derselben Adresse wie die vergangene Woche gegründete D.W.M. Ltd

CAUSEWAY HOUSE
1 DANE STREET
BISHOPS STORTFORD
HERTFORDSHIRE CM23 3BT )

war ebenfalls in Frankfurt registriert:

Was hat die icom AG (Uno Gomez?) mit der ganzen Sache/Sun Telecom zu tun?


Gruß,
gal.

Postings editiert, Persönliche Daten , Whois Ergebnisse und jugendgefährdende
Links entfernt , bitte NUBs beachten
 
Ist zwar nicht exakt das gleiche Schema aber es zeigt doch die Marschrichtung
bei "unaufgeforderten" Vertragsangeboten.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/44277
BGH hebt Freispruch wegen rechnungsähnlicher Vertragsangebote auf
Die Masche ist nicht neu: Mit zum Teil offiziell wirkenden Rechnungen versuchen windige
Geschäftsleute seit Jahren, Unternehmen und Privatpersonen zum Abschluss eines meist auf
eine wenig nützliche Leistung gerichteten Vertrags zu bewegen. Über einen solchen Fall hatte
in einem jetzt veröffentlichten Urteil (5 StR 308/03) der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
(BGH) zu entscheiden
tf
 
Etwas Leckeres für HAS:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/44277


Heise schrieb:
BGH hebt Freispruch wegen rechnungsähnlicher Vertragsangebote auf

(Fortsetzung von TF)

.... Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf des Betrugs in 351 Fällen gegen den Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer GmbH. Dieser hatte 1999 an über 12.000 neu gegründete Unternehmen amtlich gestaltete Scheinrechnungen verschickt, mit denen diese zur Zahlung von Beträgen zwischen 380 und 1.100 Mark veranlasst werden sollten. Tatsächlich handelte es sich bei diesen "Rechnungen" aber um Vertragsangebote zur Aufnahme in ein dubioses Faxabrufsystem. Dies war jedoch nur bei sehr genauem Studium des Schreibens und der klein gedruckten Vertragsbedingungen auf der Rückseite zu erkennen. Nicht weniger als 351 Empfänger überwiesen den scheinbaren Rechnungsbetrag unbesehen, so dass insgesamt rund 433.000 Mark auf dem Konto des Angeklagten eingingen.

In seinem Urteil hob der BGH den Freispruch des Landgerichts (LG) Potsdam als Vorinstanz auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurück an eine andere Kammer des LG. Der Entscheidung der Potsdamer Richter wollte der BGH in der Revision nicht folgen, da er die Beweiswürdigung der Vorinstanz als widersprüchlich und lückenhaft ansah.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sprach vor allem die eindeutige Gestaltung der Schreiben als Rechnung und die Tatsache, dass der Absender niemals eine Geschäftstätigkeit entfaltet habe, für eine Täuschungsabsicht des Angeklagten. Wäre es ihm tatsächlich darum gegangen Kunden zu gewinnen, so hätte es nahe gelegen, die angebotene Leistung deutlich vorzustellen. Auf diese habe er aber nur in den auf der Rückseite befindlichen Angaben in winziger Schrift und hellgrauer Farbe hingewiesen. Damit bestehe die Möglichkeit, dass der Angeklagte bei den Empfängern den Eindruck vermitteln wollte, eine Zahlung für eine bereits erfolgte Leistung einzufordern. Hierfür spreche schließlich auch die Tatsache, dass sich die Schreiben gezielt an solche Unternehmen richtete, die kurz zuvor ins Handelsregister eingetragen worden waren. Außerdem sei die GmbH des Angeklagten eine Briefkastenfirma und als solche für die Empfänger schwer erreichbar gewesen.

Unternehmen mit dubiosen Angeboten bedienen sich immer wieder dieser Masche, um unbedarfte Empfänger zur Überweisung von teilweise horrenden Beträgen zu bewegen. Derzeit verschickt eine dänische Firma namens Qname europe "Rechnungen" an Domain-Inhaber. Für 679 Euro sei man für den Eintrag in dem kleinen Browser-Plugin "Qname Accelerator" registriert worden, dessen Nutzen auf einer zweiten Seite im Anschreiben lediglich auf diese Weise erklärt wird: "Es hat sich gezeigt, dass sehr viel Verkehr wegen Fehltastungen und unterschiedlichen Schreibweisen im Internet verloren geht. Dieses Problem haben wir mit Qname Kombi angegriffen."

Als mit Sternchen vermerkte Randnotiz kann der erstaunte Empfänger dann lesen, dass "diese Rechnung Teil einer Werbung und nur dann zu zahlen ist, wenn Sie den vorgeschlagenen Qname nutzen möchten." Ganz offensichtlich spekuliert der Absender darauf, dass die offiziell wirkenden Rechnungen ungeprüft von Buchhaltern in größeren Unternehmen beglichen werden. Ob hier der Straftatbestand des Betrugs erfüllt ist, werden wohl Gerichte zu klären haben. (Joerg Heidrich) / (hob/c't)
 
Langsam wirds eigentlich Zeit, dass sich mal wieder der Stellvertreter der HAS im Forum meldet. Oder ist der nach Nauru ausgewandert? ;)
 
sascha schrieb:
Langsam wirds eigentlich Zeit, dass sich mal wieder der Stellvertreter der HAS im Forum meldet. Oder ist der nach Nauru ausgewandert? ;)

Tja war wohl offensichtlich nur ein kurzes Gastspiel (3 Postings)
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=36832#36832
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=36876#36876
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=36881#36881
h.a.s. - NL Hamburg schrieb:
Ablenken will ich von gar nichts. Ich sehe es nach wie vor positiv
das wir hier Rede und Antwort stehen. Ich warte einfach mal die nächsten Tage ab....
das war am 20.1 , seitdem Sendepause, schaun mer mal ;)
 
Devilfrank schrieb:

Die Lupe habe ich nicht benötigt, aber nen großen Zettel.
Ich mach da was falsch, mit meinem Job. :gruebel:

Neben den politischen (FDP) und der bereits hier im Thread genannten Tätigkeiten (hypio, etc.) werden von der Adresse
Freigericht Burgstr. 18 aus, noch 6 weitere Geschäfte geführt.
Wenn das mal gutgeht.
:juggle:
Da wären:
- Ban Consult+Asset Management
- NICE-Internet Beteiligung (website !)
- Unisono GmbH
- OPM Autovermietung
- Service+Trade GmbH
- I.V. Aktie e.V.

Wobei es sich hier nicht um einen Büroturm ala Nordkamp in HH handelt.

Interessant ist das Impressum der NICE-Site.
http://www.nice-ag.de/impressum/index.htm

Chemiker
:schreiben:
 
Qname Aps, København

Der Jurist schrieb:
Etwas Leckeres für HAS:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/44277

Heise schrieb:
Derzeit verschickt eine dänische Firma namens Qname europe "Rechnungen" an Domain-Inhaber. (hob/c't)

1. Es gibt eine dänische Firma
CVR-nr.: 26769396 QNAME ApS , Jagtvej 111, 1. 2200 København N
Ehemalige Firmenbezeichnung: IT HOUSE SECURITY ApS.

( Quelle: Selskabsregistreringer )

Unter derselben Adresse sind derzeit (noch) die in Konkurs gegangenen Firmen eingetragen

2. CVR-nr. 26523672 Z5 ApS, Jagtvej 111, 1. 2200 København N
Zweitnamen der Gesellschaft:
IT HOUSE SCANDINAVIA ApS (Z5 ApS),
IT HOUSE NORDIC ApS (Z5 ApS),
IT HOUSE ApS (Z5 ApS)

Geschäftsführer:Franz T., Skovvej 3, Buresø, 3550 Slangerup

( Quelle: Selskabsregistreringer )

3. CVR-nr. 25923960 TOBII.COM ApS, Jagtvej 111, 1. 2200 København N
Geschäftsführer: Franz T., Skovvej 3, Buresø, 3550 Slangerup

( Quelle: Selskabsregistreringer )

4. Franz war zeitweilig nicht der alleinige Geschäftsführer obiger Gesellschaften. In Dänemark wurden anscheinend viele solcher Rechnungen versandt; und bei den auf den Rechnungen genannten Firmen
  • Bit-House ApS, Jagtvej 11, 2200 København N
    IT-house ApS, Jagtvej 11, 2200 København N
    Abesee.com ApS, Jagtvej 11, 2200 København N
    I-Publishing I/S, Jagtvej 11, 2200 København N
    Konsulenterne ApS, Finsensvej 37, 2000 Frederiksberg
    Scsk 2723 ApS, 3550 Slangerup
    Tobii.com ApS, Jagtvej 11, 2200 København N
    Z3 ApS, Jagtvej 11, 2200 København N
    Z5 ApS, Jagtvej 11, 2200 København N
    Zoom Desing Company ApS, Kirstinehøj 9, 2770 Kastrup
soll immer Franz T. beteiligt gewesen sein.

( Quelle: http://www.vestnet.dk/site/vndk/nyheder/?news_id=250 )

5. Interessant ist die Erwähnung einer I-Publishing I/S.

CVR-nr.: 10313031 I-PUBLISHING GROUP ApS , Nyhavn 61, 1051 København K

(Zweitnamen:
I-P-GROUP.COM ApS
INTERNET PUBLISHING GROUP ApS
)

Dort hat ihren Sitz auch die

CVR-nr. 27372317 GAZA MEDIA ApS, Nyhavn 61, 1051 København K.

(eingetragene Zweitnamen dieser Gesellschaft:
EURO DIENST ApS (GAZA MEDIA ApS),
INTER TELEKOM ApS (GAZA MEDIA ApS),
TELEKOM DIENST ApS (GAZA MEDIA ApS).
)

( --> http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=34022#34022 )

Inhaberin der Domain i-p-group.com ist die Gaza Media ApS, Nyhavn 61

usw. usf.

gal
 
hanseatische Abrechnungssysteme

hi zusammen,

ich habe von "hanseatische abrechnungssysteme" post bekommen.

zitat:

"rechnung für gebührenpflichtige serviceleistung:
monatszugang: internetportal, flatrate 69,95 EUR
erstzugang: 28.12....
zugang für 30 tage

ihre registrierte rufnummer:.....
internetseite: http:\\4netmedia.com\24hrs "


auf dem rechner hab ich die datei "st-olb00021.exe" gefunden, die mich zu einem dialer verbindet, unter dateieigenschaften hab ich gefunden, dass das datum mit dem auf der rechnung zusammenpasst.

natürlich habe ich unter der auf der rechnung angegebenen nummer angerufen, aber nur eine bandansage dranbekommen, die mich optional für 1,86/min persönlich beraten wollte. oder in die warteschleife...

für mich klingt das alles nicht sehr sauber, was kann/soll/darf/muss ich nun machen, um die 70 Eur nicht zahlen zu müssen?

gruss

Robert :(
 
@Robert

http://www.heise.de/newsticker/meldung/44254
Karin Goldbeck, Juristin der Verbrauchzentrale Niedersachsen warnt davor, diese
Rechnungen zu begleichen. "Bezahlen muss nur, wer auch einen Vertrag geschlossen hat."
Den Beweis dafür müsse der Anbieter erbringen, bislang sei dies in keinem der bekannt
gewordenen Fälle geschehen.
Grund für die Rechnungsstellung ist ein Dialer-Programm,
das eine Frankfurter Nummer anwählt. Offenbar ermittelt der Anbieter die Adresse dann
über eine Umkehr-Suche in Telefonverzeichnissen.

Ansonsten würde ich das tun , was beim Erhalt einer zu beanstandenden Rechnung geboten ist.

tf
 
Womöglich will Klaus/Chris/Robert ja nur, dass dieses Thema im Forenranking unter den Top10 liegt, damit er nicht erst zu suchen braucht.

Andere (z. B. Hamburger Beteiligte) interessieren sich sowieso sicherlich brennend für den Fortschritt der Erkenntnisse zu dieser Geschäftsidee aus sicht der Endkunden - schade, dass hier derzeit nichts neues gepostet wird. Aber ein kleiner Trost für die ganz Wissensdurstigen - da kommt demnächst bestimmt was!
 
Was mag denn kommen?

Mattes aus Hamburg (H.A.S.-Beansprucher) ist ja maultot - ob freiwillig oder aus Angst vor Selbstbelastung, bleibt sein Geheimnis. Dass ihm (auch persönlich) Ärger droht, dürfte er inzwischen gemerkt haben.

RAe aus Irgendwo, die für Mattes loslegen? Gerne. Sind jedes Mal weitere 26,68 € (Minimum), die Mattes irgendwem zahlen darf ...

Es sei denn, die H.A.S. hat juristisch Recht - aber daran glaubt hier wohl derzeit keiner.
 
Hey Anna,

deine Ankündigung macht einen ja direkt gespannt. Mir bringt die Angelegenheit mittlerweile richtig Spaß :) Freue mich schon über positive Ergebnisse. Ich glaube ich hab neue Lieblingsfeinde gefunden *g*

Gruß
Jo
 
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