Chemiker
Frisch registriert
Devilfrank schrieb::lupe:
@ devilfrank: Geheime Botschaft ??
Sorry, aber ich (noch) 'n bissel auf dem Schlauch.
Chemiker
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Devilfrank schrieb::lupe:
Devilfrank schrieb:Bei der Suche nach der richtigen Burgstraße Lupe nicht vergessen.
Machen doch alle Detektive seit Sherlock so. Oder?
:lol:
cicojore schrieb:Und meine Kölner Freunde haben nicht zufällig doch was damit zu tun???
h**p://www.icomag.de/produkte.html
--> sun telecom? Ist Sun Telecom HH eine Filiale???
tfBGH hebt Freispruch wegen rechnungsähnlicher Vertragsangebote auf
Die Masche ist nicht neu: Mit zum Teil offiziell wirkenden Rechnungen versuchen windige
Geschäftsleute seit Jahren, Unternehmen und Privatpersonen zum Abschluss eines meist auf
eine wenig nützliche Leistung gerichteten Vertrags zu bewegen. Über einen solchen Fall hatte
in einem jetzt veröffentlichten Urteil (5 StR 308/03) der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
(BGH) zu entscheiden
Heise schrieb:BGH hebt Freispruch wegen rechnungsähnlicher Vertragsangebote auf
(Fortsetzung von TF)
.... Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf des Betrugs in 351 Fällen gegen den Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer GmbH. Dieser hatte 1999 an über 12.000 neu gegründete Unternehmen amtlich gestaltete Scheinrechnungen verschickt, mit denen diese zur Zahlung von Beträgen zwischen 380 und 1.100 Mark veranlasst werden sollten. Tatsächlich handelte es sich bei diesen "Rechnungen" aber um Vertragsangebote zur Aufnahme in ein dubioses Faxabrufsystem. Dies war jedoch nur bei sehr genauem Studium des Schreibens und der klein gedruckten Vertragsbedingungen auf der Rückseite zu erkennen. Nicht weniger als 351 Empfänger überwiesen den scheinbaren Rechnungsbetrag unbesehen, so dass insgesamt rund 433.000 Mark auf dem Konto des Angeklagten eingingen.
In seinem Urteil hob der BGH den Freispruch des Landgerichts (LG) Potsdam als Vorinstanz auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurück an eine andere Kammer des LG. Der Entscheidung der Potsdamer Richter wollte der BGH in der Revision nicht folgen, da er die Beweiswürdigung der Vorinstanz als widersprüchlich und lückenhaft ansah.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sprach vor allem die eindeutige Gestaltung der Schreiben als Rechnung und die Tatsache, dass der Absender niemals eine Geschäftstätigkeit entfaltet habe, für eine Täuschungsabsicht des Angeklagten. Wäre es ihm tatsächlich darum gegangen Kunden zu gewinnen, so hätte es nahe gelegen, die angebotene Leistung deutlich vorzustellen. Auf diese habe er aber nur in den auf der Rückseite befindlichen Angaben in winziger Schrift und hellgrauer Farbe hingewiesen. Damit bestehe die Möglichkeit, dass der Angeklagte bei den Empfängern den Eindruck vermitteln wollte, eine Zahlung für eine bereits erfolgte Leistung einzufordern. Hierfür spreche schließlich auch die Tatsache, dass sich die Schreiben gezielt an solche Unternehmen richtete, die kurz zuvor ins Handelsregister eingetragen worden waren. Außerdem sei die GmbH des Angeklagten eine Briefkastenfirma und als solche für die Empfänger schwer erreichbar gewesen.
Unternehmen mit dubiosen Angeboten bedienen sich immer wieder dieser Masche, um unbedarfte Empfänger zur Überweisung von teilweise horrenden Beträgen zu bewegen. Derzeit verschickt eine dänische Firma namens Qname europe "Rechnungen" an Domain-Inhaber. Für 679 Euro sei man für den Eintrag in dem kleinen Browser-Plugin "Qname Accelerator" registriert worden, dessen Nutzen auf einer zweiten Seite im Anschreiben lediglich auf diese Weise erklärt wird: "Es hat sich gezeigt, dass sehr viel Verkehr wegen Fehltastungen und unterschiedlichen Schreibweisen im Internet verloren geht. Dieses Problem haben wir mit Qname Kombi angegriffen."
Als mit Sternchen vermerkte Randnotiz kann der erstaunte Empfänger dann lesen, dass "diese Rechnung Teil einer Werbung und nur dann zu zahlen ist, wenn Sie den vorgeschlagenen Qname nutzen möchten." Ganz offensichtlich spekuliert der Absender darauf, dass die offiziell wirkenden Rechnungen ungeprüft von Buchhaltern in größeren Unternehmen beglichen werden. Ob hier der Straftatbestand des Betrugs erfüllt ist, werden wohl Gerichte zu klären haben. (Joerg Heidrich) / (hob/c't)
sascha schrieb:Langsam wirds eigentlich Zeit, dass sich mal wieder der Stellvertreter der HAS im Forum meldet. Oder ist der nach Nauru ausgewandert?
das war am 20.1 , seitdem Sendepause, schaun mer malh.a.s. - NL Hamburg schrieb:Ablenken will ich von gar nichts. Ich sehe es nach wie vor positiv
das wir hier Rede und Antwort stehen. Ich warte einfach mal die nächsten Tage ab....
Ich warte einfach mal die nächsten Tage ab....
Devilfrank schrieb::lupe:
Der Jurist schrieb:Etwas Leckeres für HAS:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/44277
Heise schrieb:Derzeit verschickt eine dänische Firma namens Qname europe "Rechnungen" an Domain-Inhaber. (hob/c't)
Karin Goldbeck, Juristin der Verbrauchzentrale Niedersachsen warnt davor, diese
Rechnungen zu begleichen. "Bezahlen muss nur, wer auch einen Vertrag geschlossen hat."
Den Beweis dafür müsse der Anbieter erbringen, bislang sei dies in keinem der bekannt
gewordenen Fälle geschehen. Grund für die Rechnungsstellung ist ein Dialer-Programm,
das eine Frankfurter Nummer anwählt. Offenbar ermittelt der Anbieter die Adresse dann
über eine Umkehr-Suche in Telefonverzeichnissen.