A
Anonymous
Hoffe nicht dazu zu gehören.Jotoho74 schrieb:Ich glaube ich hab neue Lieblingsfeinde gefunden *g*
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Hoffe nicht dazu zu gehören.Jotoho74 schrieb:Ich glaube ich hab neue Lieblingsfeinde gefunden *g*
Volker A. schrieb:Sehr geehrte Damen und Herren!
Soeben (6.2.04) habe ich von der Hanseatischen Abrechnungssysteme Gmbh eine Rechnung über 69,95 Euro erhalten und bin entsetzt. Ich habe versucht telefonisch (0180-500 0122) mit der Hanseatischen Abrechnungssysteme Gmbh Kontakt aufzunehmen, ich konnte aber mit keinem Ansprechpartner verbunden werden. Das Internet wird aussschliesslich von meinem minderjährigen Sohn Andre' 12 Jahre alt (12.9.1991 geb.) genutzt. Ich habe mit meinem Sohn gesprochen und er hat mir erzählt, dass immer wieder Erotikseiten automatisch aufgemacht werden und das er vielleicht beim schliessen einen falschen Button gedrückt hat. Ich habe auch gerade mit der deutschen Telekom über eine Sperrung solcher Seiten gesprochen.
Ich sehe mich nicht veranlasst diese Rechnung zu bezahlen. Bitte geben Sie mir (Herr Krause oder jemand der Helfen will) einen Rat über die E-mailadresse "..." , wie wir uns in dieser Sache am Besten verhalten sollen und was wir noch unternehmen können.
Danke mfg
Volker A. 6.2.04
Bine79 schrieb:Wie muß ich was eingeben, um die Datei zu finden??
Hoffe nicht dazu zu gehören.Ich glaube ich hab neue Lieblingsfeinde gefunden *g*
siehe auch:
KatzenHai schrieb:
Erste Schritte bei Rechnung von Hamburgische Abrechnungs Systeme GmbH über € 69,95:
1. Ruhig bleiben. Es sieht derzeit danach aus, dass keine wirksamen Forderungen entstanden sind.
2. Schreiben an die H.A.S. unter bezugnahme auf die Rechnung, dass man das sog. "Zugangstool" nicht geladen habe. Sollte sich dieses unbemerkt und ungewollt eingewählt haben, ist hierdurch kein Vertragsverhältnis zu Stande gekommen, wodurch auch keine Vergütung von € 69,95 vereinbart ist. Der Kunde der H.A.S. möge daher die Forderung ausbuchen.
3. Für etwas Frechere: Zusatz, dass wegen dieser Weigerung keine Kosten von Inkassounternehmen erstattungsfähig entstehen, wenn der Fall vor Gericht geht, da die H.A.S. damit rechnen muss, dass eine außergerichtliche Inkassobemühung des Betrags von € 69,95 erfolglos bleibt. Im Übrigen werde wegen des eindeutigen Sachverhalts auf Mahnschreiben etc. nicht reagiert werden, sodass sofortige Klage anheim gestellt wird.
4. Mitteilung des Vorfalls an die Verbraucherzentrale Hamburg, dort wird gesammelt und (wohl) auch mit der Staatsanwaltschaft zusammen gearbeitet.
5. Abwarten und hier aktuell lesen und schreiben, damit andere ggf. "davon lernen".
bin aber statt dessen mit der örtlichen Polizeidienststelle in Kontakt. Aber dort braucht man etwas mehr Ausdauer, damit einem Glauben geschenkt wird, ist meine Erfahrung. Liegt daran das dort in der Regel keine EDV-Spezialisten vor Ort sind.
Widerspruch, Sascha! Die Beamten in Hamm würden sonst mit Anfragen aus dem ganzen Bundesgebiet überhäuft und in ihrer Arbeit gehemmt - zumal der zuständige Sachbearbeiter derzeit, noch bis übernächste Woche im Urlaub ist. Jede Anfrage muss nämlich mit einem eigenen Vorgang bei den Hammern bearbeitet werden.sascha schrieb:Bitte den Beamten bei der Anzeigeerstattung unbedingt mitteilen, dass Sie mit der Kripo in Hamm Kontakt aufnehmen sollen. Die sind bereits voll in der Sache drin, sammeln die Fälle und können auch mit technischen Auskünften weiterhelfen.
Gast schrieb:Meine Frage :
An welche konkrete Adresse soll er den Widerspruch ( per Einschreiben ) schicken und was sollte unbedingt in diesem Widerspruch vorhanden sein ?
Einen § 43 b, Abs.5 des TKG habe ich nicht gefunden.
Wo finde ich die konkrete Liste über die eingetragenen Dialer der RgTP ?
Nachzulesen auch hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/(5) Anwählprogramme über 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden, von ihr vorgegebene Mindestvoraussetzungen erfüllt sind und ihr gegenüber schriftlich versichert wird, dass eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen ist. Programmänderungen führen zu einer neuen Registrierungspflicht. Die Regulierungsbehörde regelt die Einzelheiten des Registrierungsverfahrens und den Inhalt der abzugebenden schriftlichen Versicherung.
Anonymous schrieb:Hallo,
haben auch diese Rechnung ins Haus bekommen (genauer mein Vater, weil im der Anschluss gehört).
Mein Vater kanns, aber nicht gewesen sein, weil er nicht einmal weiß, wie man nen PC bedient, geschweige den, wie man damit ins Internet kommt.
Ich wars auch nicht. Bleibt nur noch mein 17jähriger Bruder. Dem würde ich es zutrauen. Aber für den Fall, dass er wirklich ein paar mal zu oft ok angeklickt haben sollte, wäre der Vertrag dann nicht ungültig, weil er ja nur beschränkt geschäftsfähig ist? Oder muss dann mein Vater haften?
Jedenfalls ist sicher, dass mein Vater diesen Vertrag nicht geschlossen hat. Damit sind doch Forderungen, die an Ihn gerichtet sind unbegründet, oder nicht? Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke
Gruß
Stephan
Stephan schrieb:Ich bin´s nochmal. Habe gerade beim googlen noch nen nützlichen Link ge funden: http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/mediabig/3676A.pdf
Nützlich für Betroffene, die Widerspruch einlegen wollen.
Gruß
Stephan