@ md
Also, Mainpean behauptet gegenüber der Telekom das von meinem Computer eine Wählverbindung aufgebaut wurde. Mein Computer ist aber einzig mit einer Netzwerkkarte für DSL ausgestattet.
@ alle interessierten
Ich habe Hr. R. seit Juli 03 mehrmals aufgefordert den Nachweis zu erbringen. Darauf erhielt ich nie eine Antwort.
Stichwort Buchführung und die Leichtigkeit Daten aus einem Buchführungsprogramm zu bekommen.
Bei einer ordentlichen Buchführung kann man anhand der "Offenen Posten Liste" ohne Probleme auf Rechnungsdaten zugreifen. Eine Rechnung enthält zumindest folgende Angaben: Rechnungssteller, Daten des Rechnungsempfängers, Datum, Rechnungsnummer, Gegenstand oder Leistungsbeschreibung, Einzelpreis, Umsatzstzeuer und Gesamtsumme.
(1. Lehrjahr Kaufmännische Berufe)
Hr. R. bräuchte nur meinen Namen oder meine Telefon-Nummer in seine FIBU einzutippen, die Daten zu Drucken und sie mir per Post oder Fax zu schicken. Damit hätte ich den mir gesetzlich zustehenden und x-mal geforderten Nachweis.
Fazit: Es ist mit wenigen Mausklicks möglich Rechnungsdaten aus einem Buchhaltungsprogramm zu bekommen.
Warum bekomme ich nun keinen Nachweis?
Der Hauptgrund liegt wohl darin, das Hr. R. keinen Nachweis erbringen kann.
Ein weiterer Grund könnte die Buchführung des sauberen Unternehmers sein. Gibt es dort keine
ordentliche Buchführung?
@ Hr. R. zur Info. Die grundlegenden Vorschriften über die Buchführung befinden sich im Handelsgesetzbuch (HGB §§ 38-47). Über die steuerlichen Vorschriften informiert Sie jedes Finanzamt.
Stellt sich jetzt die Frage: "Welche Daten gibt Hr. R. an IN-Telegence und die an acoreus?" Benutzt Hr. R. vielleicht einen Zufallsgenerator für das Deutsche Telefonbuch um wahllos Nummern an diese zu geben, oder wie?
Eines ist jedenfalls sicher. Bei Gericht müssen Beweise vorgelegt werden. Das gilt auch für Mainpean und deren kriminelle Inkasso-Verbündeten.
Also warte ich in aller Ruhe mal den Prozess ab.
Gruß Lavoro
PS. Selbst wenn es nur um 10 Cent ginge, ich würde die Sache vor Gericht.