flirt-fever bucht einfach bei mir ab

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... und was du bzw ihr mir raten würden wie ich weiter verfahre?
Genau das Zuraten darf man in einem Internetforum nicht machen. Wie die Prebyte Media GmbH das weiterhin treiben wird, steht zur Genüge hier im Thread, zumindest ist uns das hinreichend bekannt.

Alles was von denen oder dann von einer Münchener Kanzlei kommt, könnte theoretisch ungesehen in eine Tonne gekloppt werden. Wenn man aber sein Gewissen beruhigen will, dann kann man natürlich sich auch mit dem Support auseinander setzten. Mich würde in dieser Situation sogar brennend interessieren, zu welcher Gelegenheit und unter welchen Bedingungen hier eine Zahlungsverpflichtung entstanden sein soll. Solche Plänkeleien sollten aber nicht von unerfahrenen Usern durchgeführt werden, da man sich dadurch womöglich noch eher angreifbar macht als wenn man sich einfach nur tot stellt.
Aussitzen - feddisch
 
Also ich hab jetzt paar Wochen später nach dem mir Flirt-Fever geschrieben hat ein schreiben von der bekannten Inkassoanwälte Auer Witte Thiel bekommen und ohne Manschreiben und Nr zur Kasse geboten, erster zu 130€ und 7 Tage später zu 500€. Hab jetzt auch mein E-Mail Account gelöscht, dass die falls es zum Gerichtsfall kommen sollte, null zur Hand haben und ich meine Ruhe bekomme vor den Nervensägen.Were es besser zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten gegen Nötigun, oder gleich zum Anwalt zu gehen, weil solangsam nerven die mich total?

Gruß
 
Weder noch - geh ´nen Latte Macciato trinken und laß Dich nicht ärgern.
Die Polizei hältst Du damit nur von der Arbeit auf weil Dich zu nerven ist keine Nötigung sondern Zivilrecht.
Lies halt mal die andern Beiträge - sind doch nur 25 Seiten.
Die Firma Flirtfever und ihr Wadlbeißer AWT sind uns doch fast unbekannt hier ... [/sarkasmus off]
 
Ich habe heute eine E-Mail von AWT bekommen.

AWT.jpg
 
Ja und?
Das sagt mir nur daß Du Deinen Spamfilter noch nicht installiert oder trainiert hast ;)
Und es sagt mir daß Du keine einzige Seite hier in diesem Thread gelesen hast.
Sonst wüßtest Du daß Du der mindestens etwa 387000. Empfänger dieser unsinnigen Mahnpupsdrohmail bist.
 
Hallo zusammen

ich bin, wie so viele andere auch, auf dieses Test Abo bei Flirt Fever reingefallen.
Das es automatisch verlängert wird ist mit glücklicherweise noch vor Ablauf der Kündigungsfrist aufgefallen.
Deswegen konnte ich noch fristgerecht über Aboalarm.de kündigen. Soll heißen ich habe ein Sendeprotokoll meiner Kündigung. Trotzdem wurden mir nun die 81 Euro abgebucht und auf Emails kommt nur ein vorgefertigtes Schreiben.

Meine Frage ist nun, kann ich den Betrag einfach zurückbuchen? Ich hab soweit ich das sehe alles richtig gemacht, allerdings kennen Sie durch mein Kündigungsfax auch meine Anschrift etc.

Lg
Axe

[modedit by Hippo: Themen zusammengetackert]
 
Das Bemühen der Suchfunktion hätte Dich gleich hierher geführt ;)

Meine Frage ist nun, kann ich den Betrag einfach zurückbuchen?
Nur einfach ...
... doppelt wird die Bank nicht mitspielen ;)
Warum sollte das nicht gehen?

Ich hab soweit ich das sehe alles richtig gemacht, allerdings kennen Sie durch mein Kündigungsfax auch meine Anschrift etc.
Ist zwar nicht ganz prickelnd, aber gegen den dann eintreffenden papierenen Mahnmüll gibts den Spamfilter "grün"

papiertonne.png


Und für die kommenden ungemütlichen Herbsttage empfehle ich die Lektüre der 489 Beiträge vor Deinem ...
... da steht nämlich ALLES drin was Dir noch an Fragen dazu einfallen könnte

Und für die kommenden ungemütlichen Tage empfehle ich die Lektüre der vor Deinem Beitrag stehenden 4
 
hui, jetzt hatte ich mal 3 Wochen meine Ruhe, mein Schild am Briefkasten erneuert -> keine Werbung einwerfen, und denoch müllen die weiter :)

is auf jeden Fall interessant:
Bisher wollten die immer so um die 131, xx EUR, wobei xx immer v ariierte von Schreiben zu Schreiben. Wenn sich jetzt die Abolaufzeit verlängert hat um weitere ursprünglich 81EUR,
frag ich mich wie die nun auf diesen Betrag kommen^^
awt.jpg
 
Ja und?
Du hast doch den Thread gelesen ...
... was juckts die Eiche wenn sich die Wildsau dran schabt?
 
Kann es sein, dass das hier aus einem anderen Thread flirt-fever betrifft?
Urteil des AG München vom 18.2.09, AZ 262 C 18519/08, gegen den Betreiber einer Flirtseite

Solche Abzocker leben nur von der hohlen Drohfassade. Hinter dieser Fassade ist gar nichts.

Bei einer unberechtigten Forderung hat man auch keine Verpflichtung, irgendwelche Erklärungen an die Gegenseite abgeben zu müssen. Nach ein paar bösen Drohbriefen (auch von Inkassobüros oder Anwälten) schläft das ganze dann sang- und klanglos von selbst ein - auch, wenn man gar nicht reagiert.

Wer nicht zahlt und auch nicht reagiert, kann sein Geld behalten. Schreibselei an Abzocker bringt nichts, es wird trotzdem weiter gemahnt - aber die Drohungen werden so oder so nicht wahr gemacht.
Passt jedenfalls genau, auch wenn sich das Laypout der Preisdarstellung bei Anmeldeprozedur seit 2008 geändert hat.

Leider ist das "nur" ein AG-Urteil in einer zivilen Sache. Jeder, der das Ergebnis selbst genau erleben will, müsste erneut vor Gericht ziehen.
 
Flirtfever, Flirtfair, Flirtwasweißich
Alles die gleiche Masche, wurscht wo Du es einsortierst.
Was meinst Du warum die gegen ein verlorenes AG-Urteil nicht in Berufung gehen ...
 
Was meinst Du warum die gegen ein verlorenes AG-Urteil nicht in Berufung gehen ...
Das kann ich dir sagen: ...das war nämlich noch zu der Zeit, nach der sich die ehemaligen Eigentümer (meiner Meinung nach) dann später offiziell aus dem Projekt zurück gezogen und den heute agierenden Geschäftsführer berufen haben. Das Layout bei flirt-fever wurde überarbeitet, insbesondere bei der Preisangabe. Die in dem Urteil aus 2009 behandelte Klage des angemeldeten Nutzers bezieht sich auf dessen Dateneingabe aus dem Jahr 2006. Die Anbieterin hatte Widerklage eingereicht, doch die wurde vom AG München zurückgewiesen.
AG München schrieb:
Der zuständige Richter ... wies auch die von der Internetbetreiberin erhobene Widerklage ... zurück
Urteil des AG München vom 18.2.09, AZ: 262 C 18519/08

Warum ich nun das Urteil aus dem anderen Thread hier rein geholt habe? Beschwerdeführer werden sich auf dieses eine Urteil berufen und es einer evtl. beabsichtigten Strafanzeige (von denen es sicher nicht wenige gibt) beifügen wollen. Nur, das zieht womöglich nicht, insbesondere wenn die strittige Anmeldung etwa nach dem II. Quartal 2010 statt fand.
 
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