Urteil des AG München vom 18.2.09, AZ 262 C 18519/08, gegen den Betreiber einer Flirtseite
Solche Abzocker leben nur von der hohlen Drohfassade. Hinter dieser Fassade ist gar nichts.
Bei einer unberechtigten Forderung hat man auch keine Verpflichtung, irgendwelche Erklärungen an die Gegenseite abgeben zu müssen. Nach ein paar bösen Drohbriefen (auch von Inkassobüros oder Anwälten) schläft das ganze dann sang- und klanglos von selbst ein - auch, wenn man gar nicht reagiert.
Wer nicht zahlt und auch nicht reagiert, kann sein Geld behalten. Schreibselei an Abzocker bringt nichts, es wird trotzdem weiter gemahnt - aber die Drohungen werden so oder so nicht wahr gemacht.