bernhard
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AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09
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"Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 01.02.2009 geändert haben. Über diese Änderung bin ich weder informiert worden, noch habe ich diesen zugestimmt. Im Allgemeinen wird solch ein Account dann gesperrt bzw. gelöscht."
Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Service-Leistung
Gegenüber einer volljährigen Person
Absender:
Michaela Muster
Musterweg 1
99999 Musterstadt
Einschreiben mit Rückschein
Anbieter
Adresse Datum:
Ihre unberechtigte Forderung
Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.
Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
WISO schrieb:Zitat von Markus Saller/VZ Bayern :
Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren.
Hallo das problem habe ich auch....Hallo,
ich bin froh auf euer Forum gestoßen zu sein, denn ich hatte heute die Rechnung der besagten Internetseite in meinem Postfach.
Nun ist meine Frage, ob ich darauf reagieren soll oder nicht? Macht es Sinn per E-Mail zu kündigen, das Geld nicht zu überweisen und zu warten?
Wäre über eure Hilfe sehr dankbar!!! Ich denke mein Fall ist etwas komplizierter, da mir bereits die Rechnung gesendet wurde und die Mitteilung der Änderung der AGB scheinbar in meinem Spam-Ordner untergegangen ist.
MfG
Nico
was soll ich machen
Leider hab ich nicht die Zeit alles Post. durchzulesen
Das Thema me too Postings wurde schon früher ausgiebig diskutiert.es ist unergiebig das jeder nur schreibt mahnung bzw. rechnung erhalten, was nun???
so ich gehöre seit heut auch dazu
hab ne mahnung bekommen und weiß echt nicht wie ich reagieren soll
oder was ich schreiben soll bitte bitte hilft mir
Also nicht antworten..versteh ich das richtig!?
Bleib cool, das wirst du noch dutzende Male hier lesen. ( Ich spreche aus Erfahrung )doch nicht immer das gleiche....:wall: