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meinnachbar.net: Ohne Zustimmung keine Zahlungspflicht | Augsblog.deFür Markus Saller, Justitiar der Verbraucherzentrale Bayern, sind diese Fragen schnell beantwortet: “Eine kostenlose Mitgliedschaft in eine kostenpflichtige umzuwandeln ist rechtlich nicht möglich ohne Zustimmung des Kunden”, sagte er heute im Gespräch mit Computerbetrug.de.
Das müssen wir auch machen, wenn "Tipps" von anderen Stellen verlinkt werden, die den Erfahrungen in diesem Forum in mehr als 3 Jahren mit zweifelhaften Forderungen entgegenstehen.PS: Unwesentliches wird abgetrennt.
http://forum.computerbetrug.de/nach...hickt-fragwuerdige-rechnungen.html#post270974Hunderte, vermutlich tausende Verbraucher bekamen heute unerfreuliche Post: eine "Zahlungsaufforderung" der Internetseite fabriken.de. Einschüchtern lassen sollten sich Betroffene allerdings nicht. Fabriken.de dürfte es schwer haben, seine Forderungen durchzusetzen. Denn das Recht steht auf Seiten der Verbraucher.
verbraucherrechtliches… fabriken.de - Rechnungen für “kostenlose” CommunityDas Ganze ist ein ziemlich infamer Trick, entbehrt jedoch rechtlich jeglicher Grundlage. Allein durch Änderung der AGB kann aus einer kostenlosen Mitgliedschaft keine kostenpflichtige werden!
http://www.augsblog.de/2009/03/04/fabrikende-betreiber-bald-millionaere/Nochmal auf Deutsch: Nix Zahlungspflicht bei fabriken.de, wenn da bei der Anmeldung nix kostenpflichtig war.
BITTE nur WESENTLICHE Informationen anfügen, keine Selbsterfahrungsberichte mit bereits bekannten Inhalten. Plaudereien bitte direkt zuordnen.
Bei vielen Betroffenen löste die unerwartete Forderung trotz der eindeutigen Rechtslage Verunsicherung aus. Die meistgestellte Frage im Forum von Computerbetrug.de: "Muss ich das jetzt bezahlen?"
Die Antwort ist relativ einfach: Eine kostenlose Mitgliedschaft in eine kostenpflichtige umzuwandeln, ist ohne Einwilligung des Kunden gar nicht möglich. § 305 BGB besagt, dass AGB nur dann Bestandteil eines Vertrags werden, wenn die andere Vertragspartei - also in diesem Fall der Kunde - mit ihrer Geltung einverstanden ist. Sprich: Nur, wer ausdrücklich zugestimmt hat, dass er für den Service von fabriken.de Geld bezahlen will, muss das auch tatsächlich tun. Wer damals unter Zusage einer kostenlosen Community Mitglied wurde, kann nachträglich nicht zur Kasse gebeten werden.
Da in diesen Fällen keine kostenpflichtigen Verträge zustanden kamen, muss den Rechnungen der Connects 2 Content GmbH auch nicht widersprochen werden - auch wenn die Firma möglicherweise weiter drohen und mahnen wird.
"Einschüchtern lassen sollten sich Betroffene nicht, denn für die Forderungen gibt gibt es keine Rechtsgrundlage", so R. R., Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Thüringen. "Ein Vertrag kann nicht nachträglich einseitig geändert werden. Auch dass die Verbraucher in den letzten Wochen E-Mails bekommen haben, in denen auf die beginnende Kostenpflichtigkeit hingewiesen wurde, ändert nichts daran. Bei Vertragsänderungen müssen beide Seiten zustimmen, Schweigen ist keine Zustimmung. Eine Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht nicht aus".
http://forum.computerbetrug.de/nach...hickt-fragwuerdige-rechnungen.html#post270974Hunderte, vermutlich tausende Verbraucher bekamen heute unerfreuliche Post: eine "Zahlungsaufforderung" der Internetseite fabriken.de. Einschüchtern lassen sollten sich Betroffene allerdings nicht. Fabriken.de dürfte es schwer haben, seine Forderungen durchzusetzen. Denn das Recht steht auf Seiten der Verbraucher.
verbraucherrechtliches… fabriken.de - Rechnungen für “kostenlose” CommunityDas Ganze ist ein ziemlich infamer Trick, entbehrt jedoch rechtlich jeglicher Grundlage. Allein durch Änderung der AGB kann aus einer kostenlosen Mitgliedschaft keine kostenpflichtige werden!
http://www.augsblog.de/2009/03/04/fabrikende-betreiber-bald-millionaere/Nochmal auf Deutsch: Nix Zahlungspflicht bei fabriken.de, wenn da bei der Anmeldung nix kostenpflichtig war.
"Diese Rechnungen müssen nicht bezahlt werden", sagt Petra von Rhein von der Verbraucherzentrale Bayern in München. "Man kann Verbrauchern nicht einfach so eine kostenpflichtige Mitgliedschaft unterschieben und verlangen, dass sie anderenfalls kündigen müssen." Es müsse genau andersherum sein, so die Expertin: "Der Verbraucher muss gefragt werden, ob er den kostenpflichtigen Dienst will. Und nur, wenn er das dann ausdrücklich bestätigt, gilt der Vertrag."
Verbraucherzentralen in Deutschland wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen warnen derzeit vor unberechtigten Zahlungsaufforderungen der Firma Connects2Content GmbH. Der Betreiber der Website http://www.fabriken.de ("Adressen für Fabrikverkauf, Outlets, Shopping") und http://www.rezepte-ideen.de habe vor einigen Wochen für die Gratis-Mitgliedschaft in seiner Community geworben, nun verlange er von jenen, die sich angemeldet haben, 84 Euro für eine zwei Jahre dauernde Mitgliedschaft, schreibt die Verbraucherzentrale NRW.
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
90 Js 1388/09
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen T. F., geboren am 25.04.1980, wegen Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit der Firma Connects 2 Content GmbH und deren Internetseiten "www.fabriken.de" und "www.rezepte-ideen.de" hat das Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 152 Gs 950/09, den dinglichen Arrest in Höhe von 1.301.025,90 € gegen den Beschuldigten F. und die Gesellschaft angeordnet. In Vollstreckung dieses Titels konnten bisher 865.425,80 € auf Konten der Gesellschaft gesichert werden.
Verletzte aus der vorstehend genannten Straftat möchten sich bitte bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Fritz-Roeber-Str. 2, 40213 Düsseldorf, unter Az.: 90 Js 1388/09 melden.
Internetbetrüger bieten Kompromiss an
Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft prüft, ob das Strafverfahren gegen die beiden Betreiber der Seiten fabriken.de und rezepte- ideen.de gegen Geldauflagen eingestellt wird. Wie es heißt, habe das Duo angeboten, den geprellten Opfern ihr Geld zurück zu zahlen sowie jeweils 30.000 € an soziale Einrichtungen zu geben. Die 29- und 33-jährigen Männer hatten 2009 die kostenlosen Online-Angebote übernommen und von den Nutzern jährliche Gebühren von 84 € verlangt. Über die Umstellung war nur versteckt informiert worden.