Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09

hallo leute,

habe auch heute eine rechnung dieser firma erhalten. zuzüglich 2 daten im jan. und febr. wo ich auf die änderung hingewiesen wurde ,aber nicht reagiert habe.

wie alle anderen hier im forum habe ich keine dieser hinweis mails bekommen. wahrscheinlich wie erwähnt gelich im spam-ordner gelandet.

denke wie schon geschrieben wurde, einfach abwarten und teetrinken.

oder gibt es andere meinungen?

so long
pombeer:wall:
 
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Zunächst vielen Dank für die raschen Antworten!!!

Habe auch etwas weiter recherchiert und bin dabei auf das BGB §308 Nr. 5 gestoßen! Es bedarf also der ausdrücklichen Zustimmung meinerseits bzw. eines Jeden, damit die kostenlose in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft übergeht.

Diese Zustimmung ist natürlich nicht erfolgt!

Ich hoffe, mich nicht zu irren...
 
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hallo leute,

was mir heute wieder die e-mail mit der rechnung gezeigt hat:

man sollte nicht so schnell email-adresse und anschrift+namen rausrücken.

man kann sich ja auf der hp von fabriken.de nicht mal austragen, also den account löschen oder so.

naja warten wir mal ab. leider gibt es zuviele die bezahlen und somit diese gauner unterstützen...

so long
pombeer:scherzkeks:
 
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Hallo,

ich bin neu hier. Und eigentlich recht froh Euch gefunden zu haben. Ich habe heute auch eine Mail bekommen, die war nicht in den Spams, was ich dann komisch finde das die Newsletter in den Spams waren. Die habe ich dann erst heute gefunden, nach dem in der Zahlungsaufforderung davon berichtet wurde. Als ich dann den netten Herren anrief, machte er mir irgentwie doch unmißverständlich klar wie dumm ich denn sein müßte, man sollte doch mal in den Spams nach schauen. Und er würde mir dringend raten zu bezahlen sonst könnte es schlimme Folgen für mich haben, das ganze in Euro gesehen.
Ich muss ganz ehrlich sagen, da ich im Moment ziemlich knapp bin da ich in der Berufsunfähigkeit hänge und selbst wenn ich meine Rente durchbekomme liege ich unter dem Harz 4 Satz. Ich bekomme nun doch schon kalte Füße. Zahlen oder nicht? Anwalt oder nicht? Denn selbst diese 84 € müßte ich ich mir irgentwie (weiß zwar noch nicht wie) abzwacken.
Was mache ich, vor allem was mache ich richtig?

Schöne Grüße vom Engel
 
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Oh sorry ich vergaß zu fragen, habe ich jetzt noch eine Chance Widerspruch einzulegen oder zu kündigen?
 
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Ich bin heute das erste mal mit der Internetabzocke von "fabriken.de"
konfrontiert worden.War erst mal ein ganz schöner Schock.Ich war,glaub ich, vor Jahren mal auf der Seite von o.g.Firma.Vielleicht habe ich mich damals kostenlos angemeldet. Ich weiss es nicht mehr. Zumindest weiss ich ,das ich mich auf keinen Fall mit der Mailadresse angemeldet habe wo die Rechnung ankam.Dr Anhang der dabei war muß auch Virenverseucht gewesen sein,denn mein Antivirus hat sofort Alarm geschlagen.Habe auch vorsichtshalber sofort Widerspruch eingelegt und werde jetzt alles auf mich zukommen lassen.Der Artikel von hat mir sehr geholfen wieder etwas ruhiger zu werden
 
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Hallo zusammen.

Auch ich bin heute durch diesen Vorfall auf dieses Forum gestoßen.

Caroly: Wär echt mal interessant, wenn du morgen noch Aussagen von deinem Anwalt posten könntest.

Also ich habe wie folgt reagiert und empfehle das mal weiter.

1. AUF KEINEN FALL BEZAHLEN

2. Per E-Mail der Rechnung (Angabe der Rechnungsnummer) widersprochen, und diese als gegenstandslos bewertet.

3. Morgen schicke ich diese E-Mail zusätzlich als Einschreiben per Post. (Das wird auf den Beiträgen bei Abo-Falle.de empfohlen)

Wie schon hier erwähnt, benötigt es bei einer solchen Änderung (Kostenpflicht) definitiv der Zustimmung der Betroffenen.

Ich hoffe auch, dass möglichst wenig Leute auf diesen Betrug reinfallen.

P.S.: Wenn dann möglicherweise Inkasso-Rechnungen kommen, einfach kurz schmunzeln und ignorieren ;-)
Nur bei einer Gerichtlichen Abmahnung, was ich hier kaum erwarte, muss innerhalb zwei Wochen reagiert werden. Nicht indem gezahlt wird, sondern durch die Angabe von Gründen, warum die Zahlung verweigert wurde. Eine gerichtliche Abmahnung ist die erste Gerichtliche Instanz, aus der ein Gerichtstermin resultieren könnte. Aber kein "Verbrecher" der Welt kann so blöd sein, seinen Betrug 0vor Gericht rechtsgeltend machen zu wollen.

FAZIT: Keine Angst vor solchen Betrügern zeigen. Ihr seht hier ja, dass ich nicht allein seit ;-)


[Ich wollte hier gerade moderieren, als ich die Reaktion eines Juristen entdeckte: http://forum.computerbetrug.de/allg...stenpflichtig-ab-01-02-09-a-6.html#post270885.
Bitte zukünftig die Nutzungsbedingungen beachten! modaction.sep]
 
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Als ich dann den netten Herren anrief, machte er mir irgentwie doch unmißverständlich klar wie dumm ich denn sein müßte, man sollte doch mal in den Spams nach schauen. l
[ir]

Ein außerordentlich glaubwürdiger und seriöser Gesprächspartner,
der empfiehlt im Spam = Schlamm zu wühlen

[/ir]

Willst du uns hier auf den Arm nehmen?
 
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Ich hoffe auch, dass möglichst wenig Leute auf diesen Betrug reinfallen.

P.S.: Wenn dann möglicherweise Inkasso-Rechnungen kommen, einfach kurz schmunzeln und ignorieren ;-)
Nur bei einer Gerichtlichen Abmahnung, was ich hier kaum erwarte, muss innerhalb zwei Wochen reagiert werden. Nicht indem gezahlt wird, sondern durch die Angabe von Gründen, warum die Zahlung verweigert wurde. Eine gerichtliche Abmahnung ist die erste Gerichtliche Instanz, aus der ein Gerichtstermin resultieren könnte. Aber kein "Verbrecher" der Welt kann so blöd sein, seinen Betrug 0vor Gericht rechtsgeltend machen zu wollen.

FAZIT: Keine Angst vor solchen Betrügern zeigen. Ihr seht hier ja, dass ich nicht allein seit ;-)
Sorry, aber du schreibst rechtlich wirr und unsinnig.

1. Es ist kein Betrug, wenn man sich rechtlich irrt. Viele AGB-rechtlichen Irrtümer rauschen durch die täglichen zivilrechtlichen Belange unserer Republik, die aller-aller-aller-wenigsten haben auch nur strafrechtlichen Geruch. Ich gehe aktuell nicht davon aus, dass es sich um eine gezielte Täuschungshandlung mit Schädigungsabsicht handelt, womit wohl auch Betrug ausscheiden dürfte.

2. Ein Mahnverfahren heißt weder "Abmahnung", noch ist es "die" erste gerichtliche Instanz. Es ist schlicht eine von mehreren Möglichkeiten.

3. Auch wenn sich 50% der Bürger irren würden, würde dadurch rechtlich keine zwingende Tatsache. Also: Ob / dass du alleine bist, oder eben nicht, ist für die zivilrechtliche Bewertung drissejal.

4. Es bleibt aber wohl dabei: Die AGB-Änderung ruft ohne wirksame Einbeziehung und Zustimmung keine Vertragsänderung hervor. Eine Zahlungspflicht dürfte damit nicht vorliegen.
 
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Hallo an alle,

Auch ich gehöre seid heute zum erlesen Kreis der Meschen die eine Rechnung erhalten haben. Habe direkt Wiederspruch eingereicht mir auch schon alle Antworten zu dem Thema durchgelesen(mehrmals).
Habe mir alles was mit dem Thema zu tun hat ausgedruckt und werde jetzt erstmal nichts mehr machen.
Meine Frage und möge sie auch noch so blöd sein ist;gelten diese Verhaltensregeln auch dann wenn man zeitlich über den 01.02.2009 hinaus ist ???
Mfg Cooper:scherzkeks:
 
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Hallo zusammen ...

auch ich bin seit ehute Besitzer dieser Zahlungsaufforderung ...

und das gleich 2-fach. Einmal ich und einmal meine Frau. Die wollen doch wirklich jeweils 84 Euro haben *lachwech*

Naja, hab mal nen Widerruf geschrieben und mir rechtliche Schritte vorbehalten. Ich denke aber, die reagieren eh nicht, ausser mit Mahungen usw.

Wäre nett, wenn jamnd mahr wüsste !

Gruß
Sascha
 
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Man sollte erstmal prüfen ob es überhaubt ein Vertrag gibt.Einem Vertrag müssen beide Seiten zustimmen

Blödsinn

Hi Leute, habe auch mit den FABRIKEN zu tun und ich glaube, ich bin richtig tief drinnen: Die mail mit deren Rechung hat mich so auf die Palme gebracht, dass ich sehen wollte, was sich auf der Seite tut und prompt habe ich auch noch meine persönlichen Daten hinterlassen, die erforderlich sind, um - wie ich meine - eine völlig nutzlose Seite gegen 24 x 7 Euro zu verwenden. Wahrscheinlich ist dieses ein überaus ausgeklügeltes Gebaren und ich bin schon bei diesem Condom - Geschenk damals reingerasselt...:wall:
Was meint Ihr: Hat man da noch ne Chance, wenn man gewissermassen alles bestätigt hat, AGB's mit Kreuzchen und auch noch alle Daten hinterlegt hat ??
 
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Hallo an alle,
Mir ist heute auch so ne E-mail zugeflogen von fabriken.de.
Hab mich erstmal durch die ganzen Posts gearbeitet und muss sagen dass die sehr hilfreich wahren, danke erstmal an alle :smile:.

Aber sie wahren auch leider verwirrend was soll ich den tuen in bezug auf eine rückmeldung ? Da spalten sich ja hier die geister ..... zurück mailen und einschreiben abschicken oder ignorieren ? Bitte jemand mit ahnung bzw. wissen zurück schreiben nichts wo man sich in bezug dessen nicht sicher ist. Oder was besser wäre, hab mir den namen leider nicht gemerkt, jemand wollte doch nen anwalt einschalten oder fragen bitte Poste die Antwort. Vielen danke im voraus.

mentauro

P.s wohne in Köln vielleicht schau ich am kommenden mittwoch mal vorbei
 
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SO mich hats auch erwischt mit ner Rechnung von fabrike....

Jetzt bin ich mir unsicher ob Wiederspruch oder nicht?!?

Und wen ja Wiederspruch was muss da alles drin stehen???

Bitte um Hilfe!!!

Gruß
 
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