Dialer Anwahl 090090001090

Re: KULANZZAHLUNGSBESCHEID!!!

dvill schrieb:
Die Zumutung, das erst zahlen zu müssen und dann mit viel persönlicher Mühe um einige Ecken rum zurückfordern zu dürfen, ist alles andere als kulant.
Eigentlich ist es doch egal, wie die QuestNet die Rückzahlung deklariert. Natürlich ist das keine Kulanz im ursprünglichen Sinne. Aber die QuestNet braucht die Umsätze ja eigentlich überhaupt nicht zurück zu zahlen - das wäre normaler Weise die Sache der T-Com, also doch eine Kulanzzahlung durch die Grasbrunner (wenngleich der Sinn ein anderer ist!)

neward schrieb:
Wie ist das eigentlich rechtlich? Kann eine einmal zugesicherte oder angekündigte (freiwillige!) Kulanzzahlung an eine konkrete Person (= Kulanzzahlungs"bescheid") vom Zusichernden anschließend einseitig wieder zurückgenommen werden, wenn er plötzlich keine Lust mehr hat?
Da gibt es natürlich ein gewisses Restrisiko, dass beim Endkunden liegt. Ich würde meinen, dass die Willenserklärung des Zahlungswilligen bereits eine Art Beleg dafür ist, dass der Fordernde den Anspruch darauf erworben hat, wenn er die Rahmenbedingungen erfüllt - so zu sagen eine Schadenersatzpflicht besteht, die ohne größere Umstände zivil eingefordert werden kann.

Aka-Aka schrieb:
... wer die Portokasse nun wieder auffüllen muss ;)
Wahrscheinlich können wir bereits davon ausgehen, dass die Portokasse gut aufgefüllt ist und die Kriegskasse für gerichtliche Auseinandersetzungen auch. Die Ausschüttung einer Anbietervergütung erfolgt generell, und in diesem Fall im ganz speziellen, unter Rückbehalt einer gewissen Summe, zur Befriedigung von Rückansprüchen.

Enganado schrieb:
Da ich das jetzt schwarz auf weiß habe, werde ich das Geld anweisen.
Und ganue das machste jetzt! Laß´ Dich nicht verwirren und setzte die 30 € ein - poste hier dann wieder, sobald das Geld auf Deinem Konto ist, damit auch mal eine Positivmeldung aus dieser Richtung kommt.

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Die Rückabwicklung durch die QuestNet halte ich zwischenzeitlich übrigens nur für einen ersten Schritt der Schadenbegrenzung. Ich gehe ernsthaft davon aus, dass demnächst auch was über die T-Com angeleiert wird, da die ja das Forderungsmanagement durchziehen muss, aber infolge der eingegangenen Informationen bestimmt schon gar nicht mehr will. Immerhin müsste die T-Com sämtliche Verfahrenskosten tragen, wenn sich letztlich herausstellt, dass die QuestNet Recht hatte, mit dem dubiosen, kopierten Dialer über einen Kunden der Consul-Info - parallel zum Original.
 
Re: KULANZZAHLUNGSBESCHEID!!!

[Da gibt es natürlich ein gewisses Restrisiko, dass beim Endkunden liegt. ]

Das sehe ich auch so. Natürlich scheint es absurd, dass man erste eine Zahlung an die TK machen soll, die dann den Betrag an QuestNet weiterleitet, und man selbst sehen soll, wie man das Geld wiederkriegt. Wenn also Betrug vorliegt, wovon wir alle hier ausgehen, bedeutet das: die TK macht Geldeintreibung für einen Betrüger (ich meine damit nicht die QuestNet sondern den Endverursacher), leitet das Geld an den Betrüger weiter und sagt, Betrogener sieh zu, wie du das Geld vom Betrüger wiederbekommst. Wenn die QuestNet eh nicht vorhatte, das so erwirtschaftete Geld an einen Endverursacher weiterzuleiten, dann hat sie sowieso keinen Grund, das Geld für sich selbst zu verlangen und zu behalten. Ich selbst bleibe also dabei, dass ich weiterhin keine Zahlung an die Telekom leiste. Aber das muss jeder selbst wissen, von welchem Weg er sich die größte Erfolgsaussicht verspricht und was er für das geringere Risiko hält. Auf jeden Fall warte ich auch noch auf den ersten, der hier berichtet, dass er von QuesNet auch tatsächlich Geld erhalten hat und nicht nur blosse Absichtserklärungen. Das scheint ja noch nicht der Fall gewesen zu sein.
 
Re: KULANZZAHLUNGSBESCHEID!!!

Egon schrieb:
Wenn also Betrug vorliegt, wovon wir alle hier ausgehen, bedeutet das: die TK macht Geldeintreibung für einen Betrüger (ich meine damit nicht die QuestNet sondern den Endverursacher), leitet das Geld an den Betrüger weiter und sagt, Betrogener sieh zu, wie du das Geld vom Betrüger wiederbekommst.
Interessanter Punkt, auch wenn man hier wohl differenzieren sollte, dass Questnet lediglich den Betrug ermoeglicht hat (zumindest belegbar). BTW, weiss jemand, ob QuestNet Betrugsanzeige gestellt hat? Hat jemand die T-Com auf die Gefahr eines Verstosses gegen Geldwaeschegesetz hingewiesen (bzw Anzeige erstattet)? Ich halte das Verfahren, das Geld erst an T-Com zu zahlen und dann durch QN erstattet zu bekommen, fuer hoechsten juristischen Unfug. Warum?

- ein illegales Geschaeft kann durch Akzeptieren rechtsgueltig werden. Erst wenn QuestNet schriftlich versichert hat (im Einzelfall), dass sie das Geld zurueckerstatten, ist man IMHO davor geschuetzt. Es besteht keine Vertragsgrundlage fuer eine Zahlung!!!

- T-Com macht sich ebenso IMHO der Geldwaesche schuldig, da sie fuer einen Kunden. Warum setzten die nicht das Inkasso aus und geben das Spiel an QN weiter?
 
Habe gerade im Parallelthread QuestNet ( 090090001090 ) und Netzwelt Plus ( 090090001087 ) gelesen, dass:

Insider schon am 27.7.04 schrieb:
Ich habe heute - ganz offiziell von der T-Com - die Mitteilung erhalten, dass man sich vorerst mit QuestNet tatsächlich darauf geeinigt hat, dass die alle Widersprüche mit einer Rückzahlung bedienen.
Ich denke, DAS gibt tatsächlich Rechtssicherheit. Vielleicht sollte einer der hier Betroffenen den Kollegen "Insider" bitten, eine Kopie des Orinal-Schreibens der Telekom - unter Unkenntlichmachung seiner persönlichen Daten - hier zu posten, damit es jeder Betroffene zu seinen Akten nehmen kann, FALLS er sich auf dies (meines Erachtens blödsinnige!) Geldkarussell einlassen will.

(Für oder gegen die Karussellfahrt entscheiden muss sich natürlich jeder selber!)

Werner
 
Re: KULANZZAHLUNGSBESCHEID!!!

dvill schrieb:
Die Zumutung, das erst zahlen zu müssen und dann mit viel persönlicher Mühe um einige Ecken rum zurückfordern zu dürfen, ist alles andere als kulant.
Dietmar Vill
fördert den Umsatz bei der Mutter?
 
Nach meinem Widerspruch und meinen 2 Beschwerden mit Hinweis auf die Erklärung von Questnet schreibt mir die Dt. Telekom aus Nürnberg:
Wir bedauern, dass Sie Anlass zur Reklamation haben.
Ihr Anliegen ist zur Zeit in Bearbeitung. Sobald uns ein Ergebnis vorliegt, werden wir Sie umgehend informieren.
Damit ruht die Sache erstmal.

Grüsse,
Harmlos
 
Reducal schrieb:
Da gibt es natürlich ein gewisses Restrisiko, dass beim Endkunden liegt. Ich würde meinen, dass die Willenserklärung des Zahlungswilligen bereits eine Art Beleg dafür ist, dass der Fordernde den Anspruch darauf erworben hat, wenn er die Rahmenbedingungen erfüllt - so zu sagen eine Schadenersatzpflicht besteht,
die ohne größere Umstände zivil eingefordert werden kann.

Zivil einfordern = einklagen :cry:

Reducal schrieb:
Wahrscheinlich können wir bereits davon ausgehen, dass die Portokasse gut aufgefüllt ist und die Kriegskasse für gerichtliche Auseinandersetzungen auch.


Viel Spass :lol: :lol:
 
nix großes bisher

Hallo!

Bin auch nach wie vor noch da und lese mit.

Bei mir hat sich noch nicht viel getan, wobei das mit der TK doch besser geklappt hat als erwartet.

Ich habe sofort meine Einzugsermächtigung widerufen.
TIPP: Lasst Euch das nochmal bestätigen. Ruft da und fragt, ob das tatsächlich gemacht wurde, denn bei mir hieß es auch "Fax nicht erhalten etc." Dennoch wurde die Einzugsermächtigung widerrufen.

Habe den Rechnungsbetrag ex. Dialergebühr überwiesen und ein Schreiben von der TK erhalten, dass dies ok sei und nun an die Firma des Rechnungsstellers weitergeleitet werden würde.

Ich gehe mal davon aus, dass das Thema jetzt erledigt ist, und selbst wenn sich QN, Consul Info oder wer auch immer bei mir meldet, dann sollen die sich mal sie Zähne an meiner Ignoranz ausbeißen.

Ich kann ebenfalls nur jedem empfehlen, erst gar nicht zu zahlen.

Michel
 
Meine Frage an die Insider hier mit juristischen Kenntnissen:

Betreibt die TK hier nur das Inkasso für eine fremde Forderung, d.h. ist Inhaber der Forderung QN, oder ist Forderungsinhaber die TK selbst und führt einen Teil der Beträge entsprechend einer internen Vereinbarung an QN ab.

Sollte QN Inhaber der Forderung sein ergibt sich für mich hier ein ganz einfacher Weg, den ich selbst auch wählen werden. Der sog. "Kulanzbewilligungsbescheid" von QN ist nämlich m.E. ein Schuldversprechen durch QN, aus dem ich unmittelbar eine Forderung gegen sie habe.

Damit steht dann der (angeblichen) Forderung von QN eine Forderung meinerseits aus dieser Kulanzbewilligung in gleicher Höhe gegenüber.

Hierfür hältz das BGB einen einfachen Weg der gegenseitigen Zahlunbgsabwicklung bereit, nämlich die Aufrechnung der Forderungen, die ich dann geg. QN erklären werde.
 
neward schrieb:
Ich denke, DAS gibt tatsächlich Rechtssicherheit.
Sei Dir da mal nicht so sicher, auch der "Insider" ist blos ein anonymer Poster.

neward schrieb:
...eine Kopie des Orinal-Schreibens der Telekom - unter Unkenntlichmachung seiner persönlichen Daten - hier zu posten ...
Na nie! Der Nick "Insider" heißt nicht umsonst so. Außerdem gibt es eine Mini-Kehrtwendung bei der T-Com. Die Arbeitsanweisung an die Backoffices war offensichtlich nicht mit der Konzernsicherheit bzw. einer Rechtsabteilung abgesprochen. Wenn nun Leute, wie z. B. "Harmlos", glauben, dass der Spuk vorbei ist, dann kann es gut sein, dass da noch eine Überraschung herein schneit. Aber das Teilergebins ist schon nicht das schlechteste. Es gilt Zeit zu gewinnen!
 
IN1 schrieb:
Meine Frage an die Insider hier mit juristischen Kenntnissen:

Betreibt die TK hier nur das Inkasso für eine fremde Forderung, d.h. ist Inhaber der Forderung QN, oder ist Forderungsinhaber die TK selbst und führt einen Teil der Beträge entsprechend einer internen Vereinbarung an QN ab.

Antwort aus dem Bauch heraus, ohne genaue (insbesondere juristische) Kenntnisse:
  • Version 2!
 
Re: KULANZZAHLUNGSBESCHEID!!!

Anonymous schrieb:
...dass Questnet lediglich den Betrug ermoeglicht hat (zumindest belegbar).
Nix ist belegt und das die was ermöglicht haben ist eine ziemlich absurde Behauptung. Das ist so, als würde ein Automobilhersteller einen Bankraub ermöglichen, nur weil er das Auto zum Abhauen gebaut hat.

Anonymous schrieb:
... weiss jemand, ob QuestNet Betrugsanzeige gestellt hat?
Werden wir wohl hier nie erfahren, da QN nicht mehr mitpostet und die die Behörden sich in vorgeschriebenes Schweigen hüllen werden. Warum sollte er auch? Ist letztlich jedem seine Sache und eine einzelne Anzeigenerstattung begünstigt i. d. R. keine parallel laufenden Verfahren, zur selben Sache.
 
Re: KULANZZAHLUNGSBESCHEID!!!

Reducal schrieb:
Nix ist belegt und das die was ermöglicht haben ist eine ziemlich absurde Behauptung. Das ist so, als würde ein Automobilhersteller einen Bankraub ermöglichen, nur weil er das Auto zum Abhauen gebaut hat.
Ich ziehe den Vergleich mit dem Waffenhaendler vor, der dem Amoklaeufer die Knarre verkauft hat... Aber das tut eh nichts zur Sache, ist nur meine Meinung, und jenseits jeder juristischen Relevanz.
 
nixbestelltnixbezahlt - logo

hallo zusammen!

hier mein aktueller stand:
am 13.7.04 an qn meinen evü geschickt, bis jetzt keine antwort.

auf meinen zweiten tk-einspruch kam endlich eine antwort mit poststempel vom 19.8.04 (lol):
6 Seiten, die mich ausführlich mit der dialerproblematik vertraut machten und wie ich mich schützen kann etc.
der hinweis auf die legalität der technologie und deren annähernden unfehlbarkeit fehlte natürlich mitnichten!
dazu kam natürlich, daß ich ja wohl beweispflichtig wäre, was die einwahlaktivität des dialers anbelangt, der sich niemals selbstständig einwählen würde, weil ja 100% legal, wie auch schon von gerichten festgestellt worden sei etcetcblablablubb.

dem habe ich logischerweise postwendend widersprochen.

an qn werde ich jetzt solange faxe schicken, bis ich eine antwort erhalte.

natürlich bin auch ich gespannt, was bei modderer und engadado 'rumkommt!
ABER zu bedenken ist doch wohl - anbietervergütung der tk hinoderher:
zahlt nix, was ihr nicht bestellt habt!
&
haltet durch!
wünscht euch silloni
 
Ich verfolge das Forum nunmehr so ziemlich von Anfang an und wundere mich sehr über die Skepsis von Reducal bezüglich der Erfolgsaussichten der Geschädigten. Mir ist sein (beruflicher) Hintergrund nicht bekannt. Mag sein er spricht aus eigener Erfahrung oder als Brancheninsider.

Ich habe allerdings bislang eine kaum eindeutigere Beweislage erlebt, die die Erfolgsaussichten in einem evtl. Zivilprozess ausgesprochen gut erscheinen lassen.

Zusammengesfasst:

Es gibt duzende unabhängiger und glaubwürdiger Zeugen, die die heimliche Einwahl übereinstimmend bezeugen können (hierzu sollten sich weitere Geschädigte unbedingt über Gamma Ray dem breits bestehenden Zeugenpool anschließen). Damit ist bewiesen, dass ein wirksamer Vertrag aus dem QN bzw. die TK irgendwelche Ansprüche herleiten könnte niemals zustande kam.

Das Schreiben von QN und die sog. Kulanzzahlungsbewilligungen stellen dabei alleine schon einen so deutlichen Anscheinsbeweis für die illegale Einwahl dar, der in einem Zivilprozess kaum zu entkräften sein wird.

Ich werde daher nicht an die TK zahlen. Keinesfalls werde ich den sehr dubiosen und untypischen Weg gehen und erst an TK zahlen, um dann (oder auch nicht) eine Kulanzzahlung von QN zu erhalten. Ich werde vielmehr der TK raten, sich selbst mit ihrem Vertragspartner QN auseinanderzusetzen oder unmittelbar eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. [/list][/list][/quote]
 
@Gast

Dann berichte uns doch einaml von deinen Erfolgen.
Bitte registreire dich auch damit man nicht sagen kann deine Postings hätten einen anderen Zweck als ehrliche Aufklärung.

Veröffentliche doch einmal jeden deiner Schritte in diesem Forum.

Auch der Schriftverkehr währe sehr interessant.

Denn mit Worten haben bisher hier sehr viele um sich geworfen.

Also: Lass Fakten sprechen - oder bezahle wie die anderen die Telekom Rechnung und hole dir deine Erstattung bei QN.
 
Anonymous schrieb:
Ich verfolge das Forum nunmehr so ziemlich von Anfang an und wundere mich sehr über die Skepsis von Reducal bezüglich der Erfolgsaussichten der Geschädigten.
Da hast Du aber nicht richtig gelesen - die Erfolgsaussichten in einem zivielen Verfahren habe ich noch nie herabgewürdigt, im Gegenteil! Doch die meisten Poster hier oder die vielen Geschädigten in der Breite der Republik, wollen es nicht zu so einem Verfahren kommen lassen, da sie entweder nicht beraten oder viel zu unerfahren mit derartigen Auseinandersetzungen sind.

Anonymous schrieb:
Ich habe allerdings bislang eine kaum eindeutigere Beweislage erlebt, die die Erfolgsaussichten in einem evtl. Zivilprozess ausgesprochen gut erscheinen lassen.
Da gebe ich Dir Recht. Wäre ich selbst betroffen, würde ich mich wahrscheinlich ähnlich verhalten, wie Du.

Anonymous schrieb:
Es gibt duzende unabhängiger und glaubwürdiger Zeugen, die die heimliche Einwahl übereinstimmend bezeugen können (hierzu sollten sich weitere Geschädigte unbedingt über Gamma Ray dem breits bestehenden Zeugenpool anschließen). Damit ist bewiesen, dass ein wirksamer Vertrag aus dem QN bzw. die TK irgendwelche Ansprüche herleiten könnte niemals zustande kam.
Außer den duzenden weiteren Geschädigten liegen überhaupt keine Beweise vor (zumindest habe ich hier noch nichts von erfahren). Wenn da ein Richter später mal was zu entscheiden hätte, kann ich mir kaum vorstellen, dass er auch nur einen einzigen derartigen "Zeugen" in die Verhandlung mit einbezieht.
Was den Zeugenpool über Gamma Ray angeht, so würde mich mal die Anzahl derjenigen interessieren, die sich bei ihm gemeldet haben. Ich würde gern mal die Statistik der Beschwerdeführer bei der RegTP dagegen sehen.
 
Aka-Aka schrieb:
ich teile IM's Meinung bezüglich Questnet nicht, aber jetzt reicht's wohl!
Es reicht vor allem solche dreisten "Ratschläge" zu erteilen.
IM schrieb:
oder bezahle wie die anderen die Telekom Rechnung und hole dir deine Erstattung bei QN.
woher nimmt er die Unverfrorenheit, solche dreisten Aufforderungen zu loszulassen.
Da könnte man ja auf sehr assoziative Ideen kommen ....

cp
 
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