Reducal
Forenveteran
Re: KULANZZAHLUNGSBESCHEID!!!
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Die Rückabwicklung durch die QuestNet halte ich zwischenzeitlich übrigens nur für einen ersten Schritt der Schadenbegrenzung. Ich gehe ernsthaft davon aus, dass demnächst auch was über die T-Com angeleiert wird, da die ja das Forderungsmanagement durchziehen muss, aber infolge der eingegangenen Informationen bestimmt schon gar nicht mehr will. Immerhin müsste die T-Com sämtliche Verfahrenskosten tragen, wenn sich letztlich herausstellt, dass die QuestNet Recht hatte, mit dem dubiosen, kopierten Dialer über einen Kunden der Consul-Info - parallel zum Original.
Eigentlich ist es doch egal, wie die QuestNet die Rückzahlung deklariert. Natürlich ist das keine Kulanz im ursprünglichen Sinne. Aber die QuestNet braucht die Umsätze ja eigentlich überhaupt nicht zurück zu zahlen - das wäre normaler Weise die Sache der T-Com, also doch eine Kulanzzahlung durch die Grasbrunner (wenngleich der Sinn ein anderer ist!)dvill schrieb:Die Zumutung, das erst zahlen zu müssen und dann mit viel persönlicher Mühe um einige Ecken rum zurückfordern zu dürfen, ist alles andere als kulant.
Da gibt es natürlich ein gewisses Restrisiko, dass beim Endkunden liegt. Ich würde meinen, dass die Willenserklärung des Zahlungswilligen bereits eine Art Beleg dafür ist, dass der Fordernde den Anspruch darauf erworben hat, wenn er die Rahmenbedingungen erfüllt - so zu sagen eine Schadenersatzpflicht besteht, die ohne größere Umstände zivil eingefordert werden kann.neward schrieb:Wie ist das eigentlich rechtlich? Kann eine einmal zugesicherte oder angekündigte (freiwillige!) Kulanzzahlung an eine konkrete Person (= Kulanzzahlungs"bescheid") vom Zusichernden anschließend einseitig wieder zurückgenommen werden, wenn er plötzlich keine Lust mehr hat?
Wahrscheinlich können wir bereits davon ausgehen, dass die Portokasse gut aufgefüllt ist und die Kriegskasse für gerichtliche Auseinandersetzungen auch. Die Ausschüttung einer Anbietervergütung erfolgt generell, und in diesem Fall im ganz speziellen, unter Rückbehalt einer gewissen Summe, zur Befriedigung von Rückansprüchen.Aka-Aka schrieb:... wer die Portokasse nun wieder auffüllen muss
Und ganue das machste jetzt! Laß´ Dich nicht verwirren und setzte die 30 € ein - poste hier dann wieder, sobald das Geld auf Deinem Konto ist, damit auch mal eine Positivmeldung aus dieser Richtung kommt.Enganado schrieb:Da ich das jetzt schwarz auf weiß habe, werde ich das Geld anweisen.
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Die Rückabwicklung durch die QuestNet halte ich zwischenzeitlich übrigens nur für einen ersten Schritt der Schadenbegrenzung. Ich gehe ernsthaft davon aus, dass demnächst auch was über die T-Com angeleiert wird, da die ja das Forderungsmanagement durchziehen muss, aber infolge der eingegangenen Informationen bestimmt schon gar nicht mehr will. Immerhin müsste die T-Com sämtliche Verfahrenskosten tragen, wenn sich letztlich herausstellt, dass die QuestNet Recht hatte, mit dem dubiosen, kopierten Dialer über einen Kunden der Consul-Info - parallel zum Original.