Reducal
Forenveteran
Re: Ergänzung
Als Widerspruch ggü. der T-Com könntest Du somit derart argumentieren, dass der zur Anwendung gekommene Dialer den Hashwert xyz und die Bezeichnung tskman.exe unter der Zielrufnummer 090090001??? hatte. Eine Überprüfung der Angaben bei der T-Com (über die Datenbanken der RegTP) müsste ergeben, dass zwar die PRS-Nummer registriert ist, jedoch die dazugehörigen Referenzdaten nicht stimmig sind. Somit führst Du den Beweis, dass ein "fremder Dialer" die eine registrierte PRS-Nummer verwendet hatte und damit der Zahlungsanspruch der T-Com gefährdet ist.
Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass tskman.exe tatsächlich ein Dialer ist. Es steht zu befürchten, dass das nur eine zurückgebliebene Hilfsdatei ist, die die Einwahl über bösartige Steuerung ermöglicht hatte - den tatsächlichen Zusammenhang zur Einwahl wird man damit, aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht produzieren können. Die T-Com allerdings wird, außer dem Blättern in den Datenbanken der RegTP, überhaupt nichts Gegenteiliges anbieten können.
Egon schrieb:Auf meinem PC konnte ich unter Anwendung der Vorgehensweise, wie sie von der Regtg empfohlen wird, keine Beweise finden, zumindest keine, die ich als solche erkennen konnte. Allerdings habe ich eine Datei "tskman.exe" gefunden, die die identische Uhrzeit mit der letzten Dialer-Einwahl hatte. Ich habe diese Datei mit dem Programm der Regtp überprüfen lassen, wobei die Aussage kam, dass es sich um einen Dialer handelt und der dazugehörige Hash-Wert wurde angezeigt. Nur: was soll ich mit diesem Hash-Wert anfangen ? Da die Telekom nur Verzögerungs-Taktik betreibt und blockiert, habe ich die Telefonrechnung rückbuchen lassen und bin fest entschlossen, auf keinen Fall die Beträge für die illegalen Dialer-Einwahlen zu bezahlen.
Als Widerspruch ggü. der T-Com könntest Du somit derart argumentieren, dass der zur Anwendung gekommene Dialer den Hashwert xyz und die Bezeichnung tskman.exe unter der Zielrufnummer 090090001??? hatte. Eine Überprüfung der Angaben bei der T-Com (über die Datenbanken der RegTP) müsste ergeben, dass zwar die PRS-Nummer registriert ist, jedoch die dazugehörigen Referenzdaten nicht stimmig sind. Somit führst Du den Beweis, dass ein "fremder Dialer" die eine registrierte PRS-Nummer verwendet hatte und damit der Zahlungsanspruch der T-Com gefährdet ist.
Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass tskman.exe tatsächlich ein Dialer ist. Es steht zu befürchten, dass das nur eine zurückgebliebene Hilfsdatei ist, die die Einwahl über bösartige Steuerung ermöglicht hatte - den tatsächlichen Zusammenhang zur Einwahl wird man damit, aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht produzieren können. Die T-Com allerdings wird, außer dem Blättern in den Datenbanken der RegTP, überhaupt nichts Gegenteiliges anbieten können.