cologne-world-travel.de

In D gibt es keine Sammelklage! Aber es wäre sinnvoll, wenn sich ein Anwalt für alle Geschädigten gesammelt kämpft. Hierzu wäre es sinnvoll, wenn sich die Geschädigten per Unterhaltung (nicht öffentlich) austauschen.
 
Es wurde jetzt von mir ein geschützter Bereich eingerichtet wie es von Reducal empfohlen wurde.
Es fehlt noch Banja, aber als Gast kann er/sie nicht daran teilnehmen. Dazu müßte er/sie sich anmelden
Die Betreffenden erkennen den geschützten Bereich rechts oben in der Leiste unter dem Punkt "Unterhaltungen"
 
hier kommt noch ein geschädigter hinzu - bei uns ist die anzeige am 24.02.12 gestellt worden, anwalt werde ich diese woche noch einschalten. habe versucht mein geld (bei mir sind es insgesamt 6.000 €) per lastschrift einfach wieder zu holen - war natürlich vergebens. im büro natürlich keiner erreichbar, auf mails wird nicht geantwortet.

werde auf jeden fall klagen - gerne auch vertreten durch einen gemeinsamen anwalt.
 
Habe über meinen Rechtsanwalt ein Schreiben an CW verfassen lassen mit einem Rückzahlungsziel. Das Zahlungsziel ist abgelaufen und das Geld natürlich nicht auf meinen Konto. Werde nun einmal Anzeige bei der Polizei erstatten. Würde mich einer Sammelklage auch anschließen!
 
Insbesondere um die Leistung beim Veranstalter einzufordern.Das Reisebüro darf die Anzahlungen gar nicht ohne weiteres zurückzahlen,wenn es als Handelsvertreter und Inkassobevollmächtigter des Reiseveranstalters Anzahlungen entgegengenommen hat.
Seht mal in BGH X ZR 193/99. Der BGH sagt, dass das Reisebüro zu den Anzahlungen nix zu entscheiden hat, da die Zahlungen dem Veranstalter zugerechnet werden.
 
hallo,es kann einem angst und bange werden, wenn man hier alles so liest. haben 7700,00€ in den sand gesetzt und meine hoffnung schwindet immer mehr jemals wieder etwas davon zu sehen. anwalt ist aber eingeschaltet, auch er hat ein schreiben an den herrn verfasst und strafantrag gestellt, müssen nun abwarten. telefonisch versuche ich täglich mehrmals jemanden zu erreichen, leider ohne erfolg, würde ihm ganz gern meine eigene meinung dazu sagen, diesem frechen schwein. es wäre schön wenn es mit einer sammelklage klappen würde, ist aber wohl zu kompliziert bei so viel geschädigten. Finanzamt ist auch informiert, da unser geld auf sein privatkonto geflossen ist und die anzahlung auf das kölner konto, was zu dieser zeit schon ein pfändungskonto war.
 
Hast Du eine Reisebestätigung erhalten und Sicherungsscheine des Veranstalters? Wenn ja muß der Veranstalter zittern nicht Du.
.........
Die Seite von CWT ist down.
 
haben sicherungsscheine vom Best of Egypt erhalten, aber was sollen die nutzen? Soviel ich weiß beziehen sich die Scheine nur auf den Veranstalter, also wenn der pleite ist, zahlen sie, aber nicht wenn das reisebüro pleite ist.
Reisebestätigung kam von C.W.T.
 
Stimmt unmittelbar erfassen die nur den Veranstalter. Aber wer Reisesicherungsscheine aushändigt hat in der Regel auch (Anscheins)-Inkassovollmacht siehe §651k Abs 4 Satz 2 BGB. Wenn an den Inkassobevollmächtigten gezahlt wurde ist die Forderung erloschen egal ob der Inkassoknecht mit der Kohle durchbrennt. Wenn schon dann brennt er mit dem Geld des Veranstalters und nicht des Kunden durch.
 
Lies ein paar Beiträge zurück.
Die Sicherungsscheine sind ein Indiz dafür daß der CWT im Auftrag des Veranstalters mit Inkassovollmacht gilt.
Und wenn der Inkassoknecht mit der Kohle durchgeht ist es nicht Dein Problem. D.h. Deine Reise könnte trotzdem als gebucht UND bezahlt gelten.
Wurde von Teleton gut beschrieben

Tante Edit sagt - TT war schneller ...
 
Aus der Gesetzesbegründung zu §651k Abs 4 Satz2:
Satz 2 des Absatzes 4 soll klarstellen, dass Zahlungen auf
den Reisepreis, die dem Reisevermittler ausgehändigt werden,
dem Veranstalter zuzurechnen sind. Muss sich nämlich
der Reiseveranstalter Anzahlungen des Kunden an den Reisevermittler
zurechnen lassen, ist eine zusätzliche Insolvenzabsicherung
des Reisevermittlers darüber hinaus nicht notwendig,
da der Kunde in diesem Fall von einer Insolvenz
des Reisevermittlers nicht betroffen ist. Auch die Pauschalreiserichtlinie
fordert eine solche zusätzliche Absicherung
des Reisevermittlers nicht, die zu einer kostenträchtigen
Versicherungspyramide führen würde..
 
Hallo zusammen,

wir waren beim Anwalt.
Wie auch bei anderen hat er CWT ein Zahlungsziel geschickt.
Mal sehen (die Hoffnung stirbt ja zuletzt).
Auf jeden Fall werden wir alles ausschöfpfen um dieses/diese Sch...... zu kriegen.

Liebe Grüße
 
Mich würde mal interessieren warum bisher keiner der Geschädigten bei dem die Voraussetzungen des §651k Abs 4 Satz 2 BGB vorliegen den Veranstalter auf Erfüllung in Anspruch nimmt. Es wurde an den Berechtigten (CWT)gezahlt, ob der das Geld weiterleitet oder auch nur die Reisedaten gemeldet hat an den Veranstalter ist nicht Problem des Kunden.
Ich glaube sogar CWT darf das Geld in diesen Fällen gar nicht ohne Zustimmung des Veranstalters zurückzahlen, weil er es als Inkassobevollmächtigter entgegen genommen hat und es damit Veranstaltergeld geworden ist.
 
Für alle Geschädigten mit Zugang zu juristischen Büchern: Das Problem der Haftung des Veranstalters für beim Vermittler abhanden gekommene Kohle wird im aktuellen Führich "Reiserecht" unter Randziffer 592 behandelt (der Führich ist quasi die Bibel des Reiserechts). Kann man dann seinen Anwalt zu befragen.
 
Hallo zusammen.

Also ich meld mich auch mal wieder. ;-) Das Zahlunsgziel ist bereits überschritten, gekommen ist natürlich nichts. Letzter telefonischer Kontakt zum Angestellten des Herrn Acar hatte ich am 17. Februar. Seit dem ist funkstille.

Die Interetseite von CWT habe ich quasi sperren lassen. :-D YES! Im Impressum war die Schmetterlingsreisen Gmbh angegeben. Diese Bilden quasi eine Plattform, einen "Dachverband" für Vermittler und Veranstalter. Machen Schulungen usw. Ich habe dort eine ziemlich eindeutige Mail hingeschrieben, ob sie als Partner von CWT überhaupt wüssten, was für ein Betrüger das wäre, und ob sie mit solchen Leute weiterhin geschäftliche Beziehungen führen wollen als Partner usw. Reaktion: die Geschäftsbeziehung zwischen denen wurde bereits im Herbst 2011 eingestellt, da es zu Zahlungsdifferenzen kam. Schmetterlingsreisen haben denen die Internetseite erstellt und zur Verfügung gestellt... seit meiner Mail an die kommt nur noch "Die Webseite ist vorübergehend nicht erreichbar" ;-)

Habe letzten Freitag noch mit meinem Anwalt telefoniert. Es geht nun Mahnbescheid und demnächst dann Vollstreckungsbescheid an CWT raus. Habe gefragt zwecks Anzeige erstatten. Er meinte das wir erstmal über diese Ebene versuchen UNSERE Interessen durchzusetzen. Zivilrechtlich. Und Strafrechtlich tätig werden, mit einer Anzeige könne man immer noch. Das würde keinen Unterschied machen, ob wir die Anzeige gestern, heute oder in 2 Monaten machen. Das behalten wir uns als ein mögliches eventuelles Druckmittel erstmal noch auf...

Habe meinen Anwalt dann auch mal (auf Teletons Rat hin) auf den Veranstalter hingewiesen. Und habe ihm dazu auch diesen Link gegeben (http://www.recht-im-tourismus.de/Tipps/Reiserecht/PInsORB.html) und ihn auf §651 k 4 (2) hingewiesen. Er sagte direkt er würde sich das nochmal eingehenst ansehen und meine Unterlagen sichten, und dann auch den Veranstalter anschreiben und ggf. auf Erfüllung der Reise bestehen.

Jetzt heißt es wieder abwarten....
 
Also mir liegt nun auch die Randziffer 592 von Führich vor. Und ich habe es direkt an meinen RA gefaxt als Info. Trifft bei uns nun wie Faust aufs Auge!
Wer Interesse daran hat, meldet euch eben per Nachricht! Gruß Azze
 
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