Reducal
Forenveteran
In D gibt es keine Sammelklage! Aber es wäre sinnvoll, wenn sich ein Anwalt für alle Geschädigten gesammelt kämpft. Hierzu wäre es sinnvoll, wenn sich die Geschädigten per Unterhaltung (nicht öffentlich) austauschen.
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...und die Polizei wird dir das Geld auch nicht zurück bringen. Warum arbeitet dein Anwalt nicht weiter an dem Fall?In D gibt es keine Sammelklage!
Satz 2 des Absatzes 4 soll klarstellen, dass Zahlungen auf
den Reisepreis, die dem Reisevermittler ausgehändigt werden,
dem Veranstalter zuzurechnen sind. Muss sich nämlich
der Reiseveranstalter Anzahlungen des Kunden an den Reisevermittler
zurechnen lassen, ist eine zusätzliche Insolvenzabsicherung
des Reisevermittlers darüber hinaus nicht notwendig,
da der Kunde in diesem Fall von einer Insolvenz
des Reisevermittlers nicht betroffen ist. Auch die Pauschalreiserichtlinie
fordert eine solche zusätzliche Absicherung
des Reisevermittlers nicht, die zu einer kostenträchtigen
Versicherungspyramide führen würde..