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Es geht nicht um Anspruch aus dem Sicherungschein selbst, da ist klar,versichert ist nur die Insolvenz des Veranstalters, die haben wir nicht.
Aus §651 k IV BGB ergibt sich aber die widerlegliche Vermutung, dass derjenige der Sicherungsscheine aushändigt auch berechtigt ist den Reisepreis mit Erfüllungswirkung entgegen zunehmen. Das Risiko der Unterschlagung durch das Reisebüro trägt dann der Veranstalter nicht der Kunde.
 
du, nicht dass ich euch jetzt nicht glaube oder so, danke für den Tipp... aber ich vertraue nun meinem Anwalt der
als Fachgebiet Reiserecht auf seinem Kärtchen stehen hat... ihm lagen alle Unterlagen und auch die Scheine vor...
Wir sind vom Buchen bis Telefonat mit dem Veranstalter am letzten Freitag alles zwei mal durchgegangen...
soll ich ihn jetzt anrufen und auf §651 k IV BGB hinweisen ? ;)

Ich werde ja aber vermutlich am Dienstag erneut mit ihm sprechen. Da werd ich ihn dann
nochmal fragen, ob dass eine andere Möglichkeit ist... wenn es über den Vermittler nicht funzt.
 
Boah Hippo... auch wenn du hier Moderator bist. Und ich neu bin in diesem Forum. Aber sorry... leg doch nicht jedes Wort auf die Goldwaage was man hier tippt.
Ich bin doch dankbar für jeden Hinweis und Tipp. Gar keine Frage. Ich kenne euch nicht, ihr kennt mich nicht. Ich bin kein Rechtler, und ob die, die einem hier
Ratschläge geben Ahnung vom Recht haben, weil sie gelernte Rechtsanwälte sind oder Jurastudenten sind, oder sie nur Gesetze aus dem BGB zitieren (das hab ich
auch im Schrank stehen), das kann ich doch nicht wissen. Also vertraue ich doch jetzt dem RA, der jetzt meinen Fall kennt.

erst schreibst du...
Das ganze was Du jetzt hier noch erfahren hast war in der Aussage "Ab zum Anwalt" enthalten

...und jetzt war ich beim Anwalt und habe mir dem seine Meinung und Vorgehensweise erläutern lassen und gehe mal zu 99,9% davon aus, dass er als erfahrener
Reiserechtler weiß wovon er spricht, und vertraue dem die ganze Klamotte jetzt an.

Und bitte dreh mir doch nicht die Worte im Mund herum. Ich habe doch gar nichts angezweifelt. Wenn ja bitte zitiere die Stelle aus der du die Schlussfolgerung machst.
ich habe mich sogar für den Hinweis bedankt ("danke für den Tipp"). Ich habe mir das auch eben schon in meiner Kladde notiert, und wenn ich nächste Woche das nächste
Mal mit meinem Anwalt spreche, spreche ich ihn ggf. darauf an. Und höre mir gerne seine Meinung dazu an.

Ich als Laie kann doch jetzt heute nicht meinen Anwalt anrufen und sagen "Hey, so zwei Typen mit Namen 'Teleton' und 'Hippo' aus einem Internetforum meinen aber,
dass es nach §§123 ff. so und so ist!" Oder würdest du das tun? ... Das meine ich doch jetzt nicht böse! (und ja, das war jetzt absichtlich lustig ausgedrückt, soll aber
eure Nicknamen jetzt nicht ins Lächerliche ziehen. Mein Nick ist ja auch nicht der Brüller!)

Also sorry, aber komm dir bitte nicht auf den Schlips getreten vor! ok? Weder zweifel ich eure Tipps an, noch meine ich hier irgendwas bös euch gegenüber. Im Gegenteil!
 
wow... das ist eine tolle Unterlage. Drucke ich mir direkt aus und leg es zu meinen Unterlagen. Danke dafür!

Die genaue Aussage meines Anwalts hab ich so nicht parat. Dafür ging das gestern alles ziemlich schnell... aber wie gesagt...
da ich vermutlich eh nochmal mit ihm spreche, nehm ich das mal mit.



huh!? Wo ist er hin?
 
@Azzendino
Wenn Du mitkriegen würdest wie oft die Wissenden hier Antworten geben und raten und das dann dauernd in Zweifel gezogen wird kommt immer mal der Moment wo auch wir dünnhäutig werden. Und einen triffts dann eben etwas früher und vielleicht auch mal etwas unberechtigt.
Es ist ja gut daß Du zum Anwalt vor Ort gegangen bist - nur kams mir eben grad noch so vor als ob ...
... soll ich jetzt den Anwalt anrufen ...
Manchmal wird der Ton dann halt etwas rauher.
Wir hier haben ja nicht nur Deine Sache sondern es laufen ja mehr Dinge hier ab und wir machen das ja in der Freizeit und ehrenamtlich.
Hauptsache Du (und andere Frager) bekommen letztendlich den Kick in die richtige Richtung um zu ihrem Recht zu kommen
 
aha... dann war ich also der Fragende Nr. 100 und hab den Strahl jetzt einfach mal abbekommen... ;) Entschuldigung angenommen, falls es eine sein sollte!?
 
Pilot, wie stehts, ist die Rückzahlung da?

Meines Erachtens dürfte CWT gar nicht an Dich zurückzahlen ohne sich schadenersatzpflichtig zu machen, weil die Kohle dem Veranstalter zusteht (selbst wenn CWT dort nix weitergemeldet/geleitet hat). Wenn das Geld futsch ist ist es nicht DIR sondern dem Veranstalter abhanden gekommen weil dessen Inkassostelle Mist gebaut hat. Der Grund warum es keine Insolvebzabsicherung gegen Insolvenz des Reisebüros gibt ist einfach weil dieser nicht nötig ist. Der Kunde ist ausreichend dadurch geschützt, dass Zahlungen an den Vermittler i.d.R. dem Veranstalter zugerechnet werden.

Gorillaz, was sagt Dein Anwalt zu der Frage der Inkassovollmacht?
 
Hi Teleton,
unser Anwalt hat dazu noch gar nichts gesagt sondern erst mal ein Fax mit der Aufforderung der Rückzahlung gesendet (frist ist heut abgelaufen)
Begründung: die für uns von CWT zusammengestellte Reise war in der Angebotenen Form Überhaupt nicht durchführbar, es wurde z.B. ein Inlandsflug angegeben und in der Reisebestätigung aufgeführt den es Überhaupt nicht gibt und im gebuchten Hotel wurde uns AI verkauft das es dort ebenfalls nicht gibt. Haben auch rausbekommen das CWT zwar die Reisen (aber nur die Landarrangements nicht die Flüge) beim Veranstalter in Auftrag gegeben hat aber diese nie bezahlte, worauf der Veranstalter Stornierte. Die reservierten Flugtickets wurden von der Fluggesselschaft ebenfalls aus diesem Grund Storniert. Den Restbetrag den ich mitte Dezember bezahlte ging schon auf ein gesperrtes Konto. Gruß
 
Das ist schon komisch... so wie ich das jetzt gelesen habe, ist jeder VERANSTALTER der der mindestens zwei Hauptleistungen zu einem Leistungspaket verbindet. D.h. wenn ich für den ortsansässigen Skiclub, als Organisator ein Hotel und ein Busunternehmen klar mache, und dann jedem diese Kombination zu einem Preis anbiete... bin ich VERANSTALTER.
Wenn mein türkischer Freund bei dem einen Veranstalter das Hotel und mit einer Airline den Flug gebucht HÄTTE, und dir das zu einem Preis verkauft hat, wäre er kein Vermittler mehr, sondern der Veranstalter!?

Habe heute übrigens bei CWT angerufen. in Köln ist Karneval aber ich hatte tatsächlich auf einmal den Mitarbeiter dran. Aussage: "Zahlung geht Montag raus zu 100%!"

Wers glaubt ist seelig, und wers nicht glaubt kommt auch in den Himmel ! ;)
 
... ist jeder VERANSTALTER der der mindestens zwei Hauptleistungen zu einem Leistungspaket verbindet. D.h. wenn ich für den ortsansässigen Skiclub, als Organisator ein Hotel und ein Busunternehmen klar mache, und dann jedem diese Kombination zu einem Preis anbiete... bin ich VERANSTALTER...
Nein, da fehlt die einem Gewerbe zugrundeliegende Gewinnerzielungsabsicht.
Genausowenig wie Du zum Umzugsunternehmer mutierst wenn Du mit Deinem VW-Bus und ´nem Hänger für einen Ski-Kumpel einen Umzug fährst
(Wobei ich jetzt davon ausgehe daß Du im Verein derjenige warst der bei der Frage "Wer organisiert die Skifreizeit?" nicht schnell genug am Baum warst ...;) )
 
Für welche Reisebestandteile/Veranstalter liegen denn Sicherungsscheine vor? Wenn da gebucht wurde und nur die Zahlung nicht weitergeleitet wurde besteht der Anspruch gegen den Veranstalter trotzdem fort, der kann nicht einfach stornieren.
 
Hallo zusammen,

wir sind auch reingefallen :-(
Eigentlich würden wir jetzt im Flieger nach Ägypten sitzen, aber wie bei so vielen hier ist daraus nix geworden.
Ich muss jetzt nicht nochmal die ganze Storry erzählen, denn es ist uns genauso gegangen wie den anderen hier (Geld bezahlt, viel per Mail hin und her kommuniziert, telefonischen Kontakt hergestellt, immer wieder vertröstet worden).
Letzte Woche hatten wir noch telefonischen Kontakt mit dem Herrn Acar aus Köln und er versicherte uns die Unterlagen würden vor ihm liegen und gingen an uns per Post raus. Als dann am 20.02.12 immer noch keine Tickets da waren haben wir wieder angerufen und, welch Wunder, niemanden mehr erreicht. Wir haben uns dann auch an Best of Ägypt gewendet und die gleichen Ausreden wie alle anderen bekommen. Ich habe ja den Verdacht das die Zwei zusammen die Leute abziehen!!!
Übrigens bekamen wir am 21.02 von dem Herrn Dr. so und so von Best of Ägypt die Aussage das wir die 17 wären die so aufgeflogen sind, was mich jetzt noch stutziger macht, denn hier wurden ja schon ganz andere Zahlen angegeben. Und wie unglücklich er darüber wäre, denn es würde ja seinen Ruf beschädigen. Tja dann soll der gute Mann mal aus den Puschen kommen und etwas für seinen Ruf tun. Er muss doch gewusst haben was für ein Geschäftspartner er da hat.
Ich habe dann nochmal versucht ein Gespräch mit dem Dr. so und so zu führen, aber es ging nur noch die Mailbox dran und zurückgerufen hat er auch nicht. Feigling!!!!!

Nur lassen wir das nicht so auf uns sitzen, wir waren direkt am 22.02 bei der Polizei und haben Anzeige erstattet und am 27.02 haben wir einen Termin beim Anwalt, gerne bin ich bereit noch mehr Geld in den Wind zu setzen, aber Hauptsache es wird etwas gegen diesen Betrüger unternommen. Wir haben übrigens auch die Geschichte mit dem verkauften Haus erzählt bekommen..........wer´glaubt!!!!

Der gute Mann ist bei der Kölner Polizei schon bestens bekannt!
Nur verstehe ich nicht warum die ihm dann nicht das Handwerk legen????

Uns war es eine Lehre, wir werden nur noch bei bekannten Anbietern buchen.

Und bei sovielen Geschädigten könnte man sich doch bestimmt auch zusammen tun und eine Sammelklage einreichen oder?
Ich werde euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.
 
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