cologne-world-travel.de

Falls nicht alles ein Missverständnis ist, ist ja zu befürchten, dass der Vermittler platt ist. Der Versicherer aus dem Reisesicherungsschein versichert nur die Insolvenz des Veranstalters. Der Veranstalter versucht schon sich rauszureden. Also bleiben entweder Du oder der Veranstalter auf dem Schaden sitzen. Möglicherweise hilft Dir §651k Abs 4 Satz 2BGB weiter was noch im einzelnen zu prüfen ware. Da Du aber "Paragraphen-Lesereise "hasst (ich auch)und auf Veranstalterseite Reiserechtsprofis sitzen rate ich Dir um Waffengleichheit herzustellen zügig einen Reiserechtler zu beauftragen. Wenn Du unbedingt alleine kämpfen willst besorg Dir Zugang zum o.g. Führich, das ist die Bibel des Reiserechts.
 
Ja der Vermittler scheint geldprobleme zu haben. Der Veranstalter sagte mir gestern am Telefon, dass ihm der Mitarbeiter von Herrn Acer erzählt habe, er hätte ein Haus in der Türkei verkauft um sein "Tief finanziell überwinden zu können. Die Zahlung iHv 85.000€ solle ihm Mitte Februar zugehen.
Ich versuche gleich erstmal den Typ im Reisebüro zu erreichen und hör mir seine Version an. Und Montag morgen auch ich nur Ben anwalt.
Wenn ich aber die Paragraphen so lese verstehe ich das doch richtig, dass meine Ansprüche an den Veranstalter höher sind als an den Vermittler!? Denn die Sucherungsscheine habe ich ja. Also war der Vermittler befugt/beauftragt vom/für den Veranstalter Zahlungen anzunehmen!?
Noch ein Detail. Die Anzahlungs- und Restzahlungsbeträge die der Veranstalter dem Reisebüro genannt hat, sind nicht komplett identisch mit denen die das Reisebüro mir genannt hat. Die Gesamtsumme jedoch ist identisch. Hat das was zu sagen?
 
Das Reisebüro hat Dich nicht verarscht sondern besch.....
Und so wie ich das sehe will sich der Veranstalter rausreden.
Und wie Teleton sagt - ab zum Anwalt oder die Kohle abschreiben
 
ob verarscht oder beschissen... kommt am Ende aufs gleiche raus!?

Vielleicht könntet ihr, die anscheinend Ahnung haben, dem, der in dem Thema nicht sattelfest ist, etwas eindeutiger antworten!? ;-)

Der Veranstalter will sich rausreden. Woraus genau? Was für eine Verpflichtung hat er? Welches Recht habe ich ihm gegenüber?
 
Och menno... so mein ich das doch gar nicht. Möchte ja hier von niemandem konkreten Rechtsbeistand!

Wollte doch damit nur sagen dass die antworten hier für mich so wage sind. --> "Und so wie ich das sehe will sich der Veranstalter rausreden." ... , denn ... ?
 
Dieses sogenannte Reisebüro scheint ein Einmannhinterhofunternehmen zu sein.
In den einschlägigen WWW-Bewertungsseiten taucht die Domain entweder
überhaupt nicht auf oder auf einer Lichtjahre tiefen Position
http://urlpulse.de/www.cologne-world-travel.de
2.597.915 Platzierung in Deutschland
23.837.080 Weltweit Rang
Monatliche Seitenimpressionen 1.304
Monatliche Besuche 435
Wert pro Besucher --
Geschätzter Wert € 489,27 *
Das ist schlicht zero und erklärt auch warum es bisher nur diesen Diskussionsthread im WWW mit jetzt zwei Reaktionen gibt.
Die Domain ist laut denic schätzungsweise knapp anderthalb Jahre alt und
wird von diesem Laden administriert.
https://home.rt-reisen.de/

Da wird kaum etwas zu holen sein....
 
Morgen zusammen, uns ist wahrscheinlich das gleiche passiert, im Oktober gebucht, Anzahlung im November, Restbetrag im Dezember vorgenommen, bis heute keine gültigen Unterlagen keine bestätigten Sitzplätze, und auf anfrage im gebuchten Hotel in Ägypten auch keine Reservierung vorhanden. Werde nacher zuerst mal bei Best of Egypt nachfragen (Wohn zufällig grad um die Ecke)
Danach setzte ich eine Erfüllungsfrist an Herrn Acar C.W.T um entweder alle benötigten und bestätigten Unterlagen zu erhalten oder unser Geld zurück zu bekommen.
Werden die Steurfahndung mit einbeziehen, Anzeige erstatten und einen Anwalt nehmen.
für Tipps sind wir Dankbar unser Familienurlaub sollte in 2 Wo. beginnen.

Ps. vieleicht kennt jemand seine Privat Adresse
 
Haben gerade mit Best of Egypt gesprochen, seit gestern Abend häufen sich dort die Beschwerden, dort sind 24 Buchungen von C:W:T eingegangen jedoch nur bei 10 erfolgte eine Anzahlung durch CWT.
 
Das ist ganz einfach wie Reducal schon geschrieben hat nicht auf die Entfernung zu lösen.
Wir können euch nur grundsätzliche Tipps geben, aber wenn ihr selbst euch nicht zutraut denen juristisch auf die Finger zu klopfen müßt ich entweder zum Anwalt (mit oder ohne Rechtschutz) oder das bereits eingezahlte Geld als Lehrgeld abschreiben so leid uns das tut.
Wir dürfen hier keine individuellen Schreiben für euch vorformulieren sonst kriegen wir gewaltigen Ärger.
Die notwendigen Infos damit ihr einen Anwalt füttern könnt habt ihr und mit solchen Informationen helfen wir auch gern weiter.

P.S. wenn ihr euch hier anmeldet könnt ihr mittels der "Unterhaltung" auch persönliche Daten austauschen ohne damit in die Öffentlichkeit zu gehen.
 
Haben gerade mit Best of Egypt gesprochen, seit gestern Abend häufen sich dort die Beschwerden, dort sind 24 Buchungen von C:W:T eingegangen jedoch nur bei 10 erfolgte eine Anzahlung durch CWT.

Also mir hat er gestern andere Zahlen genannt. Er hätte von CWT 137 Anmeldungen bekommen, und bisher wären 27 geflogen.
Aber anscheinend wird dieser Beitrag einige (genau wie mich gestern abend) anstpsen...

Also ich weiß gar nicht mehr wo und wie und was ? !

Wir können euch nur grundsätzliche Tipps geben, aber wenn ihr selbst euch nicht zutraut denen juristisch auf die Finger zu klopfen müßt ich entweder zum Anwalt (mit oder ohne Rechtschutz) oder das bereits eingezahlte Geld als Lehrgeld abschreiben so leid uns das tut. Wir dürfen hier keine individuellen Schreiben für euch vorformulieren sonst kriegen wir gewaltigen Ärger.
Die notwendigen Infos damit ihr einen Anwalt füttern könnt habt ihr und mit solchen Informationen helfen wir auch gern weiter.

Ich möchte hier doch keinen vorgefertigten Brief, in dem der Komplette Rechtsstreit bereits geklärt ist... Keinen rechtsbeistand. :-D
Ich habe doch lediglich darum gebeten, nicht nur Dinge anzudeuten, sondern nichtwissenden gegenüber auch nur etwas deutlicher zu werden.

Beispiel: "Und so wie ich das sehe will sich der Veranstalter rausreden" ---> "Und so wie ich das sehe will sich der Veranstalter rausreden, denn lt. §123 ist er dem Reisenden gegenüber verpflichtet blablabla."

verstehst du wie ich das meine?

Ich werde heute Vormittag noch versuchen im Reisebüro jemanden zu erreichen. Heute Mittag rufe ich meinen Cousin an, der ist Jurist. Entweder kann er selbst mir helfen, oder er kann
mir einen Kollegen empfehlen der mir helfen kann. Was sonnst kann ich HEUTE noch ausrichten? Polizei Köln? Anzeige erstatten? Rechtsanwälte-Hotline?
 
Beispiel: "Und so wie ich das sehe will sich der Veranstalter rausreden" ---> "Und so wie ich das sehe will sich der Veranstalter rausreden, denn lt. §123 ist er dem Reisenden gegenüber verpflichtet blablabla."
Ich weiß schlicht nicht, ob §651k Abs 4 Satz 2 BGB tatsächlich einschlägig ist oder nicht. Der Reisesicherungsschein hilft jedenfalls nicht direkt weil keine Inso des Veranstalters vorliegt. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen,dass die Zahlung an einen Dritten Erfüllungwirkung gegenüber dem Veranstalter hat, keine Ahnung.
Auf jeden Fall muß man dem Veranstalter nicht un geprüft glauben wenn er behauptet "Ohne Zahlung keine Reise"
 
Hallo!
Ich bin aus Österreich und scheine auch von diesem Cologne World Travel hintergangen worden zu sein. Habe im Dezember eine Agyptenreise gebucht und auch im Dezember gezahlt. Abreisetag wäre der 26. Jänner gewesen. Da ich aber 10 Tage vor der Abreise noch keine Reiseunterlagen bekommen hatte habe ich erstmalig telefonisch interveniert. Man sagte mir die Unterlagen werden in Kürze versandt. Nach weiteren 3 Tagen habe ich per E-Mail nachgefragt und nach weiteren 2 Tagen nochmals telefonische Rückfrage bezüglich der Unterlagen. Man sagte mir, dass ich zurückgerufen werden. Das war Freitags, Montag dann wirklich ein Rückruf von CW Travel, wo mir gesagt wurde, dass es in Ägypten mit den Veranstalter Probleme gibt und die Reise deshalb nicht stattfindet. Ich solle meine Bankdaten bekanntgeben und das angezahlte Geld wird sofort rücküberwiesen werden. Das war nun 3 Tage vor der geplanten Abreise nach Ägypten. Habe dann über ein anderes Reisebüro dann doch noch so kurzfristig eine entsprechende Reise gefunden und bin dann wirklich am 26. Jänner abgeflogen. In Ägypten habe ich mehre Male mein Bankkonto überprüft und da ist keine Überweisung eingegangen, daraufhin habe ich mehrer Male per E-Mail urgiert. Sofort nach der Rückkehr nach Österreich habe ich wiederum per E-Mail urgiert da ich telefonisch in Köln niemand erreichen konnte. Erst dann habe ich mich über dieses "Reisebüro" im Internet schlau gemacht und bin auf dieses Forum gekommen. Wer kann mir sagen was ich in meinen Fall von Österreich aus unternehmen könnte?
 
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