In erster Linie werde ich versuchen den Typen zu erreichen um das evtl. so zu regeln.
Und genau das ist schon gleich der erste Fehler. Und zwar ein ganz typischer Laienfehler. Leider.
Grundregel bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen:
Sobald man den Eindruck haben muss (und den musst Du doch hier haben!), dass man mit den Gepflogenheiten des seriösen Geschäftslebens nicht mehr weiter kommt, führt man jede Korrespondenz mit dem Krauter nur noch schriftlich und in beweisbarer Zustellform, d.h.: per Einschreiben mit Rückschein.
Das heißt: sobald man merkt, dass mit dem Geschäftspartner, wo man bereits Geld reingeschossen hat (!), irgend etwas nicht stimmt,
verzichtet man auf jedes Telefongequatsche! Das führt nach aller Erfahrung nicht weiter. Denn: das was am Telefon gesagt wurde oder auch nicht, ist hinterher nie mehr zu beweisen. Die Gegenseite wird später womöglich sogar bestreiten, dass das Gespräch überhaupt stattgefunden hat, oder sie wird den Inhalt des Gesprächs ganz anders darstellen als Du. Und dann hast Du nichts in der Hand, Du hast nicht die geringste Möglichkeit, zu beweisen, dass Du die Gegenseite bereits nachdrücklich zur Leistungserbringung aufgefordert hast.
Daher: kein Telefongequatsche mehr mit Firmen, an deren Seriosität Du Zweifel haben musst! Sondern alles schriftlich regeln. Du wirst auch keinen Anwalt sehen, der sowas am Telefon versucht zu regeln. Das ist ein absolutes No-Go, das macht man nicht,
und genau daran erkennt die Gegenseite, dass sie es mit einem unerfahrenen Rechtslaien zu tun hat, den man verkackeiern und beliebig hinhalten kann.
Für den Juristen zählt hinterher nur das, was Du schriftlich in der Hand hast. Hast Du nichts, hast Du gleich verloren.
In so einem Fall fordert ein Anwalt typischerweise per Einschreiben mit Rückschein letztmalig mit kurzer Fristsetzung zur Erbringung der Leistung auf und besteht für den Fall der Nichterfüllung auf Rückwandlung des Vertrags und Erstattung des Kaufpreises. Für den Fall der Nichtreaktion erfolgt üblicherweise dann direkt Zahlungsklage vor Gericht.
Alles andere wird nach aller Erfahrung zu nichts führen.