cologne-world-travel.de

2250€ sind futsch.
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Rechtsanwalt, noch mehr Geld rein stecken? Das kann ich mir nicht leisten da jetzt nichtigem Anwalt 500€ in den Rachen zu werfen nur um am Ende gar nix zu bekommen...
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Was ich bei der ganzen Diskussion nicht verstehe: da sitzt man momentan auf über 2k€ Schaden und ist zu geizig, den Fall an jemanden zu übergeben, der sich auskennt. Klar kann es sein, dass man dem Schaden nochmal 300 € für den Rechtsanwalt hinterherwirft, aber selbst wenn man nur 50 % irgendwoher zurückbekommt, ist der RA doch dick bezahlt.
Fakt ist aus meiner Sicht jedenfalls: ohne fachkundige Hilfe guckst du in die Röhre. Und zwar ohne wenn und aber. Und Du kannst nicht ernsthaft erwarten, dass wir hier die Beratungsleistung kostenlos erbringen, für die ein Rechtsanwalt eine Rechnung schreibt.
 
Was ich bei der ganzen Diskussion nicht verstehe: da sitzt man momentan auf über 2k€ Schaden und ist zu geizig, den Fall an jemanden zu übergeben, der sich auskennt.

also Moment mal... zu geizig sicher nicht! Nur die Frage ob das überhauot etwas bringt. In erster Linie werde ich versuchen den Typen zu erreichen um das evtl. so zu regeln. Und sollte er mich dann erneut anlügen und somit betrügen, gehe ich noch Montag zum Rechtsanwalt. Einen Reiserecht-Spezialisten habe ich bereits rausgesucht, leider ist das Büro heute nicht besetzt.

Und Du kannst nicht ernsthaft erwarten, dass wir hier die Beratungsleistung kostenlos erbringen, für die ein Rechtsanwalt eine Rechnung schreibt.

hääää? Wo hab ich das verlangt, oder erwartet???

Ich möchte hier doch keinen vorgefertigten Brief, in dem der Komplette Rechtsstreit bereits geklärt ist... Keinen rechtsbeistand. Ich habe doch lediglich darum gebeten, nicht nur Dinge anzudeuten, sondern nichtwissenden gegenüber auch nur etwas deutlicher zu werden.

Ich bin dankbar über jeden Tipp, oder jede Idee die hier genannt wird. Dass ich hier keinen kompletten rechtlichen Beistand bekomme ist doch selbstverständlich. Die Tipps mit den §§ aus dem BGB sind doch schon mal verständlich um sich selbst etwas zu beruhigen und um zu sehen dass es evtl. noch eine chance gibt. Ich erwarte hier keine kostenlose Beratungsleistung! Si missverständlich hab ich doch gar nicht geschrieben oder doch?
 
In erster Linie werde ich versuchen den Typen zu erreichen um das evtl. so zu regeln.

Und genau das ist schon gleich der erste Fehler. Und zwar ein ganz typischer Laienfehler. Leider.

Grundregel bei allen rechtlichen Auseinandersetzungen:

Sobald man den Eindruck haben muss (und den musst Du doch hier haben!), dass man mit den Gepflogenheiten des seriösen Geschäftslebens nicht mehr weiter kommt, führt man jede Korrespondenz mit dem Krauter nur noch schriftlich und in beweisbarer Zustellform, d.h.: per Einschreiben mit Rückschein.

Das heißt: sobald man merkt, dass mit dem Geschäftspartner, wo man bereits Geld reingeschossen hat (!), irgend etwas nicht stimmt, verzichtet man auf jedes Telefongequatsche! Das führt nach aller Erfahrung nicht weiter. Denn: das was am Telefon gesagt wurde oder auch nicht, ist hinterher nie mehr zu beweisen. Die Gegenseite wird später womöglich sogar bestreiten, dass das Gespräch überhaupt stattgefunden hat, oder sie wird den Inhalt des Gesprächs ganz anders darstellen als Du. Und dann hast Du nichts in der Hand, Du hast nicht die geringste Möglichkeit, zu beweisen, dass Du die Gegenseite bereits nachdrücklich zur Leistungserbringung aufgefordert hast.

Daher: kein Telefongequatsche mehr mit Firmen, an deren Seriosität Du Zweifel haben musst! Sondern alles schriftlich regeln. Du wirst auch keinen Anwalt sehen, der sowas am Telefon versucht zu regeln. Das ist ein absolutes No-Go, das macht man nicht, und genau daran erkennt die Gegenseite, dass sie es mit einem unerfahrenen Rechtslaien zu tun hat, den man verkackeiern und beliebig hinhalten kann.

Für den Juristen zählt hinterher nur das, was Du schriftlich in der Hand hast. Hast Du nichts, hast Du gleich verloren.

In so einem Fall fordert ein Anwalt typischerweise per Einschreiben mit Rückschein letztmalig mit kurzer Fristsetzung zur Erbringung der Leistung auf und besteht für den Fall der Nichterfüllung auf Rückwandlung des Vertrags und Erstattung des Kaufpreises. Für den Fall der Nichtreaktion erfolgt üblicherweise dann direkt Zahlungsklage vor Gericht.

Alles andere wird nach aller Erfahrung zu nichts führen.
 
Top Antiscanner!

Genau diese Art von Tipps und Ratschlägen habe ich hier versucht zu bekommen! Vielen Dank dafür!

Macht es Sinn per Mail eine Schriftliche Stellungnahme einzufordern bis Montag oder Dienstag? Oder lasse
ich das jetzt (so schwer es einem auch fällt) bis Montag morgen ruhen und werde dann, bevor ich etwas
anderes mache, beim RA vorstellig und überlasse ihm alles weitere?
 
Macht es Sinn per Mail eine Schriftliche Stellungnahme einzufordern bis Montag oder Dienstag? Oder lasse
ich das jetzt (so schwer es einem auch fällt) bis Montag morgen ruhen und werde dann, bevor ich etwas
anderes mache, beim RA vorstellig und überlasse ihm alles weitere?

Für die Zustellung per e-Mail gelten leider die gleichen Bedenken wie beim Telefongequatsche.

Du kannst den Empfang der e-Mail bei der Gegenseite hinterher nicht beweisen. Wenn die Gegenseite auf die e-mail nicht reagiert, hast Du hinterher ein Beweisproblem. Selbst wenn Du mit Anforderung einer Lesebestätigung sendest, dann ist der Empfänger nicht gezwungen, eine Lesebestätigung zu senden. Er kann diese Anforderung ignorieren und die e-Mail trotzdem lesen, und Du hast aber keine Möglichkeit, zu beweisen, dass er Kenntnis genommen hat.

Selbst wenn er antwortet, kann unter Umständen die Gegenseite behaupten, Du hättest die Antwort selbst geschrieben bzw. gefälscht. Eine e-Mail ist letztlich nur ein beliebig manipulierbares Datenprotokoll.

Kein Anwalt macht daher so etwas.

Diese ganzen nicht-schriftlichen Kontaktierungsversuche sind etwas für Fälle des seriösen Geschäftslebens. Wenn jedoch die Zeit abläuft und bereits ausreichend versucht wurde, die Angelegenheit zu bereinigen, dann sind alle weiteren Versuche in dieser Richtung meiner Ansicht nach vollends für die Katz und reine Zeitverschwendung. Angesichts des hinhaltenden, taktierenden und insgesamt unseriösen Verhaltens der Gegenseite ist nicht zu erwarten, dass sich die Angelegenheit anders als mit Rechtsmitteln regeln lassen wird.

In solchen Fällen ist vorhersehbar eine Zahlungsklage notwendig, mit dem Ausgang eines gerichtlichen Titels gegen den Geschäftsführer. Danach schickt man den Gerichtsvollzieher los.
Alles andere ist Zeitverschwendung und gibt der Gegenseite nur Gelegenheit zu Herumlawieren und Taktieren. Sinnloses Gehampel.

Übrigens sollte man, falls die Gegenseite in Insolvenz geht, trotzdem auf den Pfändungsrechten bestehen und in so einem Falle auch Anzeige wegen Leistungskreditbetrugs erstatten. Weil in diesem Fall der Anbieter trotz vorhersehbarer Zahlungsunfähigkeit neue Aufträge angenommen hätte, die er nach Sachstand gar nicht erfüllen konnte bzw. vielleicht auch gar nicht erfüllen wollte.
 
Oder lasse ich das jetzt (so schwer es einem auch fällt) bis Montag morgen ruhen und werde dann, bevor ich etwas
anderes mache, beim RA vorstellig und überlasse ihm alles weitere?
Die Rechnung des RA wird nicht höher oder niedriger, egal was Du da heute einfordern willst. Lass ihn das alles machen.
Der RA wird dann insbesondere prüfen, ob sich Dein Anspruch überhaupt gegen das Reisebüro oder nur den Veranstalter richtet, abhängig davon ob der Vermittler Inkassovollmacht hat. Aus §651 k IV 2 BGB ergibt sich insoweit eine widerlegliche gesetzliche Vermutung,dass Inkassovollmacht vorliegt sog. Anscheins-Inkassovollmacht). Im alten Führich (5 Aufl) wird das Problem unter Randziffer 592 behandelt.
Edit: In der 6.Auflage ebenfalls unter Rz 592
 
Das ganze was Du jetzt hier noch erfahren hast war in der Aussage "Ab zum Anwalt" enthalten

Ja Hippo... ich weiß... dann schließ das Thema, denn mit dem Satz ist ja dann anscheinend alles gesagt!?

Anscheinend nicht verständlich dass man etwas aufgebracht, nervös, ängstlich unsicher und traurig ist, wenn einem sowas zum ersten mal passiert, und man überhaupt keine Ahnung hat,
was wohl der beste Weg ist!?
Da sind solche tollen Beiträge wie von Antiscammer und Teleton sehr hilfreich und geben einem zumindest ein wenig ein besseres Gefühl dass man nicht im luftleeren
Raum sondern mit rechtlicher Hilfe tatsächlich eine Chance hat, und wie man das am besten anstellt. Macht zumindest mehr her als "ab zum Anwalt"!
 
dann schließ das Thema, denn mit dem Satz ist ja dann anscheinend alles gesagt!
Nein, denn hier sollen ja noch mehr Geschädigte aufschlagen können und bis zu einem gewissen Grad wird hier jeder bedient.
Anscheinend nicht verständlich dass man etwas aufgebracht, nervös, ängstlich unsicher und traurig ist, wenn einem sowas zum ersten mal passiert, und man überhaupt keine Ahnung hat...
Oh doch! In deiner Situation sind hier schon viele tausend Leute rein geschneit und wenn man das Forum kennt, da weiß man, dass es nur eine handvoll Aktivisten ist, die sich hier in der Freizeit den Problemen wildfremder und zu meist ahnungsloser Rat suchenden annimmt. Dabei ist es schon sehr viel verlangt, wenn jeder eine persönlich Einzelbehandlung erwarten würde.

Aber dir ist ja nun geholfen worden und den anderen auch, auch denen, die erst noch hier landen werden statt im Urlaub.
 
Soooo... Neuer Tag, neues Glück?!

Haqbe heute morgen direkt Termin beim Reiserechtler gemacht. Beratungsgespräch morgen 16:30 Uhr.

Da ich aber wie gesagt bisher nur die Aussage vom Veranstalter habe, habe ich heute bei CWT angerufen. Der Geschäftsührer wirkte sehr angagiert. Er würde dieses Problem kennen. Aber das Problem wäre rein der Veranstalter. Im Moment habe er weder Flug noch Hotel, da er mit dem Veranstalter Probelem habe.Aber das wäre sein Problem und nicht meins. Er würde notfalls die Reise über Neckermann oder einen anderen Veranstlter buchen, auch wenn ihn dass dann 200 € mehr kostet. Er sagte ich solle ihm 2 Wochen Zeit geben und soll völlig beruhigt sein. Ich und Familie würden Ende März in Urlaub fliegen.

Habe ihm gesagt, dass ich aber höchtgradigst beunruhigt bin, und das ich mit Sicherheit nicht 2 Wochen ins Land gehen lasse und hier sitze und warte auf die Dinge die da kommen. Da er weder Flug noch Hotel gebucht hat, sei es ja sicherlich kein Problem, komplett von der Reise zurück zutreten, und eine Rückzahlung des Reisepreises zu verlangen. Entweder das, oder er soll mir bis morgen Nachmittag sämtliche Unterlagen zukommen lassen, die bestätigen, was wo wie und mit wem gelaufen. Also meine Zahlungseingänge, Buchungen beim Veranstalter und deren Rechnung usw.

Den Termin zum Beratungsgespräch werde ich aber 100%ig wahr nehmen!

Mal gespannt was da heute und morgen noch so alles passiert... ziemlich nervtötend sowas...
 
Habe heute mit CW-Travel telefoniert und der Herr am Telefon sagte mir, dass die Rücküberweisung meines eingezahlten Betrages bereits freigegeben wurde und ich spätestens morgen das Geld auf meinen Konto haben müsste. Na, ja man wird sehen???
 
Habe heute mit CW-Travel telefoniert und der Herr am Telefon sagte mir, dass die Rücküberweisung meines eingezahlten Betrages bereits freigegeben wurde und ich spätestens morgen das Geld auf meinen Konto haben müsste.
Wer wettet mit ? Ich sage da kommt nix. Ausserdem es soll nicht gequasselt werden.

Warum überhaupt Rückzahlung von CW?
Wenn CW Travel als Vermittler tätig war und Inkassovollmacht für den Veranstalter hatte, muß der Vermittler nix zurückzahlen, dann gibt es Erfüllungsansprüche gegen den Veranstalter. Wer dann storniert hat u.U. sogar Stornokostzen an der Backe.
Die Zahlung an den Inkassoberechtigten hat Erfüllungswirkung unabhängig davon , ob der das Geld weiterleitet oder verschwinden läßt! Es muß daher aufgedröselt werden, ob sich der Veranstalter die Zahlung zurechnen lassen muß.Und weil das trotz §651 k IV BGB kompliziert ist braucht Ihr einen Anwalt und solltet die Finger von eigenen Rettungsversuchen (noch dazu u.U. gegenüber dem falschen Ansprechpartner) lassen.
 
Teleton - WIE oft in diesem Thread wurde von den Wissenden schon gesagt daß hier nix mehr ohne Anwalt geht ...
Ich glaube es sollte langsam das Zertifikat der Merkbefreiung zuerkannt werden. Ich weiß das ist jetzt "pöhse" aber ...
Erinnert mich an was von früher (Du weißt was ich meine) - man hat geraten und es wurde ignoriert und hinterher war das Gejammer groß warum man nicht ...
 
also Termin beim RA gehabt. Für ihn die Sache auch eindeutig. Da die Reise vom Veranstalter storniert wurde, ist die Reise so wie ich sie gebucht und bezahlt habe nicht mehr zu bekommen. Fax geht morgen früh (vorab) raus an CWT. Rückzahlung bis Montag, sonst weitere rechtliche Schritte.... Hofen auf die Rückzahlung... aber ich habs mittlerweile abgeschrieben unter "Einmal und nie wieder"! :(
 
Hmm, was sagt er denn zur Frage der (Anscheins)Inkassovollmacht nach §651 k IV BGB? Wenn ich im Supermarkt bezahlt und eine Quittung habe kann der Ladenbesitzer ja auch nicht die Lieferung verweigern falls der Kassierer mit der Kasse durchbrennt. Du hattest doch Papiere insbesondere Reisesicherungsschein erhalten?
 
Als Reisesicherungsschein vielleicht schon, aber als Beweis für die (Anscheins)Inkassovollmacht nach §651 k IV BGB könnte er sehr wohl taugen wie Dir Teleton schreibt
 
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