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jimmy schrieb:hi leute,
ich habe auch probleme mit der firma bonus net.
1. es kam eine mahnung, die rechnung habe ich nicht bekommen
2. dann kam die zweite mahnung
3. ein schreiben von RA frank j. hansen mit zahlungsaufforderung
4. noch ein schreiben vom ra mit androhung eines gerichtlichen mahnverfahrens lasst euch nicht von der androhung weiterer gerichtlicher kosten einschüchtern, das ist deren masche.
ich mache mir da keine sorgen, habe nach der zweiten mahnung eine anzeige wegen betrugs bei der polizei gemacht, das würde ich auch jedem anderen empfehlen.
zum zeitpunkt der anzeige hatte der besitzer von bonusnet bereits 81 anzeigen, also schön weiter anzeigen!
schaut mal auf die seite der verbraucherzentrale hamburg, die haben auch schon über die firma bonus.net berichtet und raten dazu auf keinen fall zu zahlen, es handelt sich um betrug!!
erst wenn der gerichtliche mahnbescheid kommt werde ich aktiv und ich habe mich schon reichlich informiert und konnte nicht feststellen das irgendjemand einen gerichtlichen mahnbescheid bekommen hat.
mfg
jimmy
Der ist sicherlich auch an den unteren Gerichten zugelassen. OLG-Zulassung heißt nur, dass er schon länger als fünf Jahre Anwalt ist, sonst nix.will nicht erkannt werden schrieb:im übrigen handelt es sich bei ra hansen um einen am olg hamburg zugelassenen anwalt. wer mehr wissen will sollte bei google suchen unter: rechtsanwaltskammer hamburg. dort findet ihr die adresse und tel.nr. von ihm.
Das mag zwar stimmen, ändert aber nichts am Vertrag als solchem. Verstöße führen ggf. zu Anfechtbarkeit und Schadensersatzanspruch. Und: Die Widerrufsfrist läuft noch nicht.Anonymous schrieb:Diese Firma verstößt gegen das Fernabsatzgesetz
Laut § 312 e I Nr. 3 BGB:
Wir, meine Frau die sich auf diese Seite verirrte, haben auch keine Bestellbestätigung erhalten per Mail geschweige denn per Post.
- Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, den Zugang der Bestellung zu bestätigen, nicht jedoch die Bestellung selbst.
Letzteres führt dann zum Vertragsschluss.
Heute zumindest stimmt diese Aussage nicht.Anonymus schrieb:Die AGB ist nicht zum ausdrucken, dies muß auszudrucken sein.
Ist nicht nötig, sich andauernd das Recht zur Strafanzeige vorzubehalten - das behält man ohnehin, egal, ob man hierzu was sagt oder nicht. Ob Strafbarkeit tatsächlich vorliegt und verfolgt wird, steht ja ohnehin auf einem anderen Blatt.Anonymus schrieb:Ich werde mir auch das Recht einbehalten eine Anzeige gegen diese Firma anzustrengen.