berufs-wahl.de

AW: berufs-wahl.de

guten tag, bin wirklich verdammt froh über das forum hier ( bin nämlich auch ein "opfer" von bw geworden

die erste mahnung kam schon raus und auf mein antwortschreiben, indem ich das widerrufen habe, dass ich keinerlei leistung von ihnen entgegen genommen habe, habe ich heut bekommen :

Sehr geehrte/r Herr/Frau XXX

Vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem Berufs-Wahl.de Support.


Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die
folgenden Punkte hinweisen.

Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse.

Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger
Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen
Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss
über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist
ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der
Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar
und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung
informiert.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht
mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn
der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Darauf
wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von
Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen
bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei
Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen
müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Bereitstellung
einer Online-Dienstleistung ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in
der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung
gestellt.

Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die
Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in
Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten
Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen
Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe
leitet (vgl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.

Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur
gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne
störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um
Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug
befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden
verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern,
Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Online-Dienstleistung sind
Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt,
sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen
viel Glück!


Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Berufs-Wahl.de - Support Team

mich regt das total auf .. zu meiner aktuellen position, bin in der elften in der fos, wollt mich zu späteren berufen etwas orientieren, un da bin ich natürlich in die falle von bw getappt - aber zahlen will ich auf gar keinen fall, nächste woche geh ich zu meinem rechtsanwalt ( gut, dass ich während meiner schulzeit praktikas mache - und noch viel besser, dass ich demnächst ein praktikum in einer rechtsanwaltskanzlei mache - da erkundige ich mich dazu ( un ich bin auch noch rechtsschutzversichert bei meinen eltern - denn eine beratung für 200 € für eine stunde wäre bei bw sicherlich nicht angebracht )
was meint ihr jetz, soll ich bw noch antworten, oder erst mal abwarten ( und antwortet mir bitte nicht mit *rechtsberatung ist gesetztlich nicht erlaubt ::cry: )

vielen dank schon mal im voraus
 
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vielen dank, die seiten haben mir wirklich gut weitergehofen

allerdings gefällt mir der satz ...

"Das heißt aber auch, der Richter wird sich die Internetseite genau ansehen und prüfen, ob auf der klar und deutlich über die Zahlungspflicht informiert wurde."

... nicht gerade sehr
da bei der anmeldeseite ganz unten der preis ja steht, weiß jemand von euch, ob des schon immer dort stand, oder ob sie den erst in den letzten wochen bzw. monate hinzugefügt haben

nun ja, ich werd jetz denen erst mal keine antwort auf den ihre e-mails geben und sicherlich tut es nicht schaden, wenn ich mich mal von dem rechtsanwalt auf meiner praktikumsstelle beraten lasse


vielen dank an alle, die diese seite aufgebaut haben und die ganzen nützlichen beiträge geschrieben haben
 
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.... und einen Screen-Shot machen, damit klar ist, dass man den Preis erst sieht, wenn man die restlichen Zeilen scrollt.
 
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...oder ob sie den erst in den letzten wochen bzw. monate hinzugefügt haben
ganz genau. am 02.2007 stand GAR NIX.

ich habe die sache schon ganz vergessen als commt endlich :spitz: ein "schönes" briefchen von anwaltkanzlei h... "hölle":scherzkeks: meckenheimer allee 82, bonn (diese name und adresse steht hinter alle internet[edit] ).
meine weitere schritte?
ich schreibe einen widerspruch und schicke ihn per einschreiben. es ist erstes und letztes, was ich dafür tu. mit geduld muss ich nur warten auf weitere unzählige briefe...:-D in 6-7-12... monate soll es aufhören (wenn die nur nicht verkaufen meine daten an andere "ehrliche" ltd...)
komiche sache: bei polizei haben mir gesagt, dass ich eine anzeige gegen online-ltd-betrug nicht machen kann, weil es sie sehen als KEIN BETRUG: der preis steht.
 
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aber defenitiv gibt es bei diesen 59,- ein krasses missverhältnis zwischen Preis und Leisung ( § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft, Wucher ( BGB ) - sagt nix, ein paar seiten vorher is der paragraph schon genannt worden, aber ich find es einfach angebracht, ihn nochmals zu erwähnen )

ich weiß auch nicht, ob "nach unten scrollen" ein schlagkräftiges argument ist, weil auf der anmeldeseite steht es ja ganz unten, wenn man zum beispiel ein rechtsgeschäft, mag es ein miet- oder kaufvertrag sein, und man liest auch nicht das klein gedruckte, ist man praktisch *selbst schuld* - weiß nicht, sehen des andere auch noch so wie ich ?
selbstverständlich muss man aber sagen, dass b-w von vornerein aus ist die leute abzuzocken

ausserdem hab ich niemals eine leistung von b-w angenommen, niemals den link zum weiterleiten benutzt oder sonst etwas von denen bekommen, und ich werde NIEMALS 59,- an die zaheln ( zumindest aus freiem willen)

nun ja, erst mal abwarten, was heut nachmittag der rechtsanwalt dazu sagt ...

bis demnächst
 
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und man liest auch nicht das klein gedruckte, ist man praktisch *selbst schuld* - weiß nicht, sehen des andere auch noch so wie ich ?
In den beiden einzigen Fällen (von hundertausenden Betroffenen) , in denen sich
"Anbieter" mit derartigem "Kleingedruckten" vor Gericht gewagt haben, sind sie voll abgewatscht worden.
 
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also ich komm jetz grad vom rechtsanwalt, un der hat gemeint, dass die gestaltung der seite so aufgemacht ist, dass sie gezielt den "kunden" über den preis von 59,- täuscht

er hat mir empfohlen, eine e-mail zu schreiben, in denen mir die unterlagen zugeschickt werden sollen, wann ein angeblicher vertrag zu stande gekommen sein sollte, ebenfalls sollte ich sagen, dass ich diesen angeblichen vertrag anfechten werde, da die seite so gestaltet ist, in bezug auf die seite des anmeldens, wo vorgetäuscht wird, das nach *starten* nicht mehr weiteres kommt, also allgemein weger irreführender Täuschung

nun ja, mal sehen, wie es weitergeht
 
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http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38935
Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn ich einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalte. Diesem sollte ich widersprechen und einen Anwalt einschalten. Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen dürften aber in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt (vgl. z.B. hier).
wie ich verstanden habe, es gibts wenig sinn einen widerspruch gegen inkassomahnung zu schreiben, sondern ich habe noch immer recht ihn zu schreiben nur, wenn ich ein gerichtlichen mahnbescheid erhalte. oder?
 
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ja, klar, auf mahnungen und inkassoschreiben brauchst du gar nicht antworten, erst wenn ein gerichtlicher mahnbescheid kommt auf widerruf gehen,

aber auf jeden fall braucht man sich nicht verrückt machen, b-w wird ( sicherlich ) niemals vor gericht gehen, obwohl sie bei der anmeldeseite unten die angabe von 59,- stehen haben

ich sehe mich einfach im recht,
1. ich habe den test nie gemacht
2. irreführende täsucheng wegen der gestaltung der seite
3. krasses bissverhältnis zwischen preis und forderung ( § 138 BGB -jaaah, von dem paragraph bekomm ich einfach nicht genug ... ) :cool:
 
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es heißt *missverhältnis*, nicht "bissverhältnis", obwohl ich zugeben muss, das des wort was hat .. :sun:
 
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ach ja, diese e-mail hab ich gestern noch an b-w geschickt :



Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie eine Kopie der betreffenden Unterlagen meines angeblichen Vertragsabschlusses mir zu übersenden, ebenfalls möchte ich diesen sog. Vertrag, falls er vorhanden ist, anfechten, da durch die Gestaltung Ihrer Seite vorsätzlich die Kostenpflichtigkeit des Testes verschwiegen wird.

Ferner habe ich niemals einen Test gemacht und somit keinerlei Leistung Ihrerseits in Anspruch genommen.

Ich bitte Sie keine weiteren unangebrachtene Forderungen zu stellen

Mit freundlichen Grüßen




aber wahrscheinlich kommt ewiso nur der übliche textbaustein-müll ....
warten wir´s einfach mal ab :cool:
 
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jetzt kam grad meine 2. mahnung mit der 5,- Verzugspauschale
sie geben mir noch ne frist bis zum 24.10 .....

des gibts doch nicht, vorgestern ( mo.) hab ich denen eine e-mail geschrieben, die hätten sie wenigstens beantworten können ( mit ihrem üblichen textbaustein-müll )

abwarten :rolleyes:
 
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wie sieht des eigentlich aus ( jetz an alle,die schon mehr von der sache ( als die 2. mahnung ) erlebt haben ), was kommt nach dem inkassoschreiben des rechtsanwaltsbüros ?
was habt ihr anderen schon miterlebt bwz. seid gerade drinnen

vielen dank, haltet die ohren steif und trettet denen gehörig in ihren A**** !
 
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wow, 25 inkassoschreiben - was da für ne summe an "zahlungsforderungen" zustande kommt ...

ich hoffe bloß, dass sich b-w durch die angabe der 59,- im mehr oder weniger fett gedruckten teil nicht abgesichert haben, und ich irgendwann ne riesige rechnung zu begleichen habe - falls das tatsächlich reicht

aber wenn ich höre, dass nur 2 mal bis jetz solche "anbieter" vor gericht gegangen und voll auf die schnauze geflogen sind, kann man wohl beruhigt rangehen
 
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Ich bin LEIDER auch reingefallen!
Ich habe mich aber im Jan.07 angemeldet, da war der Preis 100 % noch nicht unten auf der Seite gestanden! Beweisen kann ich es aber nicht, weil ich erst im Juni eine schriftl. Mahnung erhalten habe. Zuvor war alles an meine alte Emailadresse zugeschickt worden, die ich seit einem Jahr nicht mehr benutze. Daher war das ein großer Schock. Ich habe nix bezahlt und auch Briefe (die hier von anderen Personen geraten wurden zu verschicken) verschickt.
Hat aber ans. nichts genutzt!
Gestern bekam ich wieder von der Inkassoanwaltskanzlei H., die hier ja bekannt ist, eine letzte Mahnung, und dass ich 91,16 Euro zahlen muss bis zum 5.11!
Hilfe! Was soll ich machen? ich habe nie einen Test erhalten. Und nen Anwalt kann ich mir als Studentin nicht leisten. (Meine Eltern haben auch keinen Rechtsschutz!) Hören die denn irgendwann auf? Die haben mir ja über 4 Monate nichts geschickt u jetzt fängt alles wieder an!
Kann man den Fall nicht irgendwie öffentlich machen?
Es sind soo viele schon reingefallen!
Ihr meintet die gehen nicht vor Gericht, was ist denn wenn ja? Dann muss ich mind. 2000 Euro zahlen!?

Bin über jeden Tipp dankbar!

[Namen entfernt. (bh)]
 
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