AW: berufs-wahl.de
guten tag, bin wirklich verdammt froh über das forum hier ( bin nämlich auch ein "opfer" von bw geworden
die erste mahnung kam schon raus und auf mein antwortschreiben, indem ich das widerrufen habe, dass ich keinerlei leistung von ihnen entgegen genommen habe, habe ich heut bekommen :
mich regt das total auf .. zu meiner aktuellen position, bin in der elften in der fos, wollt mich zu späteren berufen etwas orientieren, un da bin ich natürlich in die falle von bw getappt - aber zahlen will ich auf gar keinen fall, nächste woche geh ich zu meinem rechtsanwalt ( gut, dass ich während meiner schulzeit praktikas mache - und noch viel besser, dass ich demnächst ein praktikum in einer rechtsanwaltskanzlei mache - da erkundige ich mich dazu ( un ich bin auch noch rechtsschutzversichert bei meinen eltern - denn eine beratung für 200 € für eine stunde wäre bei bw sicherlich nicht angebracht )
was meint ihr jetz, soll ich bw noch antworten, oder erst mal abwarten ( und antwortet mir bitte nicht mit *rechtsberatung ist gesetztlich nicht erlaubt ::cry: )
vielen dank schon mal im voraus
guten tag, bin wirklich verdammt froh über das forum hier ( bin nämlich auch ein "opfer" von bw geworden
die erste mahnung kam schon raus und auf mein antwortschreiben, indem ich das widerrufen habe, dass ich keinerlei leistung von ihnen entgegen genommen habe, habe ich heut bekommen :
Sehr geehrte/r Herr/Frau XXX
Vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem Berufs-Wahl.de Support.
Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die
folgenden Punkte hinweisen.
Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse.
Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger
Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen
Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss
über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist
ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der
Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar
und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung
informiert.
Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht
mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn
der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Darauf
wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von
Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen
bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei
Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen
müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.
Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Bereitstellung
einer Online-Dienstleistung ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in
der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung
gestellt.
Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die
Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in
Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten
Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen
Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe
leitet (vgl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.
Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur
gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne
störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um
Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug
befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden
verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern,
Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.
Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Online-Dienstleistung sind
Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt,
sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen
viel Glück!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Berufs-Wahl.de - Support Team
mich regt das total auf .. zu meiner aktuellen position, bin in der elften in der fos, wollt mich zu späteren berufen etwas orientieren, un da bin ich natürlich in die falle von bw getappt - aber zahlen will ich auf gar keinen fall, nächste woche geh ich zu meinem rechtsanwalt ( gut, dass ich während meiner schulzeit praktikas mache - und noch viel besser, dass ich demnächst ein praktikum in einer rechtsanwaltskanzlei mache - da erkundige ich mich dazu ( un ich bin auch noch rechtsschutzversichert bei meinen eltern - denn eine beratung für 200 € für eine stunde wäre bei bw sicherlich nicht angebracht )
was meint ihr jetz, soll ich bw noch antworten, oder erst mal abwarten ( und antwortet mir bitte nicht mit *rechtsberatung ist gesetztlich nicht erlaubt ::cry: )
vielen dank schon mal im voraus