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Meine Freundinn (17) ist auf die Seite Berufs-Wahl.de reingefallen.
Marcel war Gast, er wird also nicht antworten können. Das Posting wurde aus thematischenHallo!
Marcel,....
Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.
Threads werden nicht "aufgeräumt", dafür gibt es die Zusammenfassung.P.S.
@Admin: räum doch mal hier auf, dann muss man nicht 2 Std verbringen für etwas, das man in 5 Minuten wissen kann! :-D
Es gibt Listen, die aber wenig helfen, weil dauernd neue Seiten hinzukommen und daher immer veraltet sindgibt es dann auch ne liste mit den bekannten seiten?
ich kenne nur ...-heute.de und nun auch berufs-wahl.de!
Wenn auf angeblichen Kostenlos/Gratisseiten auf der ersten spätestens aufgibt es eine regel, wann man auf keinen fall an sowas
teilnehmen kann ohne überraschungen in form einer rechnung zu bekommen?
danke!
zahlen kann ich nich!meine eltern wissen auch noch nix davon!ich will auch nicht,dass sie es wissen!
1) Das lesen:Was soll ich tun? ....
Ich wüsste gern wie ich einen Gerichtlichen Bescheid erkenne![/i]