Nicko1998
Sehr aktiv
AW: berufs-wahl.de
http://www.augsblog.de/2007/10/18/mit-herzlicher-verachtung/Bin über jeden Tipp dankbar!
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http://www.augsblog.de/2007/10/18/mit-herzlicher-verachtung/Bin über jeden Tipp dankbar!
Ihr meintet die gehen nicht vor Gericht, was ist denn wenn ja? Dann muss ich mind. 2000 Euro zahlen!?
Gegenstandswert:
91,00
Kläger beauftragt Anwalt: ja
Beklagter beauftragt Anwalt: nein
Prozess ist Berufungsverfahren: nein
Anwaltsgebühren: 62,50
Auslagenpauschalen: 7,50
Umsatzsteuer (19 %): 13,30
Gerichtskosten: 75,00
Gesamtkosten: 158,30
Wieso jetzt München? Machts der Bonner nicht mehr? Aber es finden sich immer wieder Anwälte, die für derartige "Firmen" das Inkasso übernehmen.Also ich hab gestern einen Brief von einer Anwaltskanzlei in Muenchen bekommen
Wieso jetzt München? Machts der Bonner nicht mehr? Aber es finden sich immer wieder Anwälte, die für derartige "Firmen" das Inkasso übernehmen.
Sei mal nicht so pessimistisch, wir haben schon viele Anwälte kommen und gehenWell well, wie es aussieht wollen die es voll durchziehen bis zum Gerichtsbescheid.
Woraus ergibt sich diese Annahme?Well well, wie es aussieht wollen die es voll durchziehen bis zum Gerichtsbescheid.
Damit könnten die sich auch was schönes zu Weihnachten leisten
Gegen das Schreiben vom Inkassobüro muß man doch aber erstmal Widerspruch einlegen, oder?
.ZAHLUNGSERINNERUNG Sehr geehrte/r Herr/Frau ...., bei der Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass unsere Rechnung RE01-1**** vom 2*.**.2007 noch nicht ausgeglichen ist. Wenn Sie dies lediglich Übersehen haben, dann empfiehlt es sich besonders die Erläuterungen unter den Forderungsposten zu lesen. Bereitstellung Online-Berufswahl-Test 59,00 Euro--------------------------------------------------------------- Zahlungsbetrag 59,00 Euro(Ohne Abzug sofort zahlbar) Zur Erläuterung:Beachten Sie bitte die von Ihnen akzeptierten AGB. Dort heißt es: "Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmaligen Nutzungsentgelts von 59 Euro verpflichtet. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten.Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter Abbedingung von §614, BGB, sofort mit Vertragsschluss fällig. Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt." Mit Zugang dieser Mahnung befinden Sie sich gem. §§ 286ff. BGB im Verzug. Uns steht nunmehr die Erhebungder Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren zu. Sollten Sie dieoben genannte Forderung nicht bis zum **.12.2007 begleichen, sind Sie daher auch zur Zahlung der Verzugskosten verpflichtet. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir auch usw.