"Schluss mit den Euphemismen"
fordert der Anwaltskollege Dr. M. M.in seinem
lesenswerten Editorial der Zeitschrift Kommunikation und Recht.
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Da gebe ich ihm im Grunde Recht, dem Kollegen. Möchte aber auf eine klitzekleine Schwierigkeit dabei hinweisen:
Wie er selbst schreibt, ist das große Problem, das uns ja auch so unnötige Ungetüme wie die
Buttonlösung eingebracht hat, dass die Strafjustiz nicht so recht mit dem Unwesen der Abofallen und Adressbuchschwindeleien umzugehen weiß. Und so gibt es eben zahlreiche Beispiele dafür, dass entsprechende Verfahren wegen Betrugs
- eingestellt,
- gar nicht erst eröffnet oder
- mit Freispruch
beendet wurden: Die "Täter" wurden also nicht bestraft, sondern konnten sich dann auch noch damit brüsten, dass ja selbst die Strafrichter an ihrem Handeln nichts betrügerisches finden konnten. Die mehrfach von deutschen Zivilgerichten geäußerte Meinung, dass Betrug vorliegt, wird eben leider von den deutschen Strafgerichten und Staatsanwälten nicht geteilt.