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Die Dialerei hat auch kaum 10 Jahre gedauert, bis einige Juristen begriffen haben, wie es funktioniert.
Wenn Webseiten gezielt so gestaltet werden, dass Verbraucher in großer Zahl seit Jahren den geschickt am Rande des Blickfeldes unscheinbar angebrachten Preishinweis nicht bemerken sollen und dies tatsächlich auch nicht tun, dann kann man lange lamentieren, ob die Drahtzieher ein Bewusstsein über das schändliche Handeln entwickeln konnten.Doch ab wann bei Internetportalen wie "top-of-software.de" betrügerische Absichten auszumachen sind, darüber gibt es laut Oberstaatsanwalt B. K. aus Darmstadt "noch keine festgelegte Rechtsmeinung." So lange werden Olaf Tank und Co. mit immer neuen Geschäftsideen weiter machen können wie bisher.
Warum übergibt er es nicht einfach ordentlichen Gerichten zur Prüfung und Beurteilung?Doch ab wann bei Internetportalen wie "top-of-software.de" betrügerische Absichten auszumachen sind, darüber gibt es laut Oberstaatsanwalt B. K. aus Darmstadt "noch keine festgelegte Rechtsmeinung."
Wenn bereits die Staatsanwaltschaft zu der Einsicht kommt, dass eine Anklageerhebung nicht mit der zu einer Verurteilung führenden, hinreichenden Sicherheit ausgeführt wird, darf sie gar nicht anklagen. Unter diesen Umständen ist für die Erhebung einer öffentlichen Klage gegen die Beschuldigte kein Raum.Warum übergibt er es nicht einfach ordentlichen Gerichten zur Prüfung und Beurteilung?
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch solche Entscheidungen i. d. R. nicht berührt.
Als "Einsicht" kann man das wohl kaum bezeichnen eher als Sehstörung.Wenn bereits die Staatsanwaltschaft zu der Einsicht kommt,
Abzockopfer sollten sich deshalb bei der in ihrer Rechnung genannten Bank oder Sparkasse beschweren und eine Kündigung des fraglichen Kontos fordern, raten die Hamburger Verbraucherschützer.
Nur über Beschwerden erhielten die Banken überhaupt Kenntnis von den Abzockern, meinen Abzockgegner. Alle erfolgreichen Kontosperrungen seien bisher auf solche Beschwerden zurückgegangen. "Je mehr sich beschweren, desto besser." Diese Rechnung scheint zunächst auch aufzugehen, wie das Beispiel der Taunus Sparkasse in Bad Homburg zeigt.
http://www.deinding.vzniedersachsen.de/viewtopic.php?p=9899#9899Sollten Sie diese Frist fruchtlos verstreichen lassen, werde ich namens meines Mandanten Strafanzeige stellen, Klage erheben und die Strafanzeige im Internet in den entsprechenden Foren veröffentlichen.
Der Unternehmer zum ersten Link hat die Möglichkeiten einer Gegendarstellung usw. sowie der Verteidigung seiner Rechte mit allen Mitteln.Durch eine für uns neue technische Möglichkeit zur Herausfindung der Nutzung unseres erotischen Services, werden wir eine Befragung in ihrer Nachbarschaft anhand des von uns gespeicherten Wlan Netzwerkes sowie der MAC Adresse ihre Computers ( Computer Identifikation ) durchführen lassen.
Jugendliche haben keine Lobby. Die Erpressung von Jugendlichen ist als legaler Betrug etabliert. Das rührt keinen StA.
Ein wahres Wort gelassen ausgesprochen.Obwohl das Problem seit Jahren bekannt ist, fallen immer mehr Menschen auf die Masche der Betrüger herein. „Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte unternehmen viel zu wenig gegen diese dreiste Form der Abzocke“, sagt Verbraucherschützerin C.
Operative Hektik ersetzt geistige Windstille. Von Landingpages und andernBundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will Gebührenabzockern im Internet notfalls im Alleingang das Handwerk legen und nicht länger auf eine EU-weite Lösung warten. «Sollte bis zum Herbst nicht erkennbar sein, dass sich die Button-Lösung auf EU-Ebene durchsetzen wird, werden wir uns um eine nationale Regelung bemühen», sagte Aigner dem Berliner «Tagesspiegel» (Samstagausgabe) laut Vorabbericht.
Bei den Verbraucherzentralen entfällt seit mehr als einem Jahrzehnt ein Großteil der Beratungsleistung auf diverse Abzock-Methoden im Internet. In Vor-DSL-Zeiten war die Lieblingsmethode der betrügerischen "Mehrwertdienste", wie diese Verbraucherfallen widersinnigerweise genannt werden, der Betrug mit teuren Dialern, die Internetverbindungen auf kostspielige Sondernummern umlenkten. Heute sind es vor allem Abofallen - sowohl solche, bei denen gar keine Leistung erbracht und einfach eine Rechnung für Nichts gestellt wird, als auch solche, die Trivialleistungen für viel Geld offerieren.
Ist doch ein ganz lohnendes Zusatzgeschäft. Risiken gibt es de facto keine. Juristisch/intellektuell ist die Beratung seit fünf Jahren mit dem Standardsatz "Widerspruch schreiben" ausgelutscht.Bei den Verbraucherzentralen entfällt seit mehr als einem Jahrzehnt ein Großteil der Beratungsleistung auf diverse Abzock-Methoden im Internet.
So sprechen Frankfurter Taschendiebe über Ladendiebe....A. weiter: „Im Internet scheint die Hemmschwelle zum Diebstahl niedriger zu sein als in Ladengeschäften."

Um heute mit Mafiamethoden Geld zu machen, braucht man keine schweren Jungs mit Waffen. Ein wenig Ahnung vom Internet, das Wissen um Gesetzeslücken und jede Menge Internetadressen genügen, um viel Geld zu kassieren. Entsprechend viele Abzocker gibt es, die arglose Nutzer in teure Online-Abofallen locken und anschließend mit Rechnungen und Mahnungen unter Druck setzen. Und das funktioniert: Hunderttausende Opfer haben aus Angst vor Ärger schon bezahlt, der Schaden geht inzwischen in die Millionen.
Madame Aigner ist doch jetzt zu Alleingängen bereitUnd die Abofallen-Gefahr besteht vorerst auch weiterhin, weil die Politiker seit Jahren tatenlos bleiben.

na klar, die Stas sind mit Persilscheinen völlig überlastet. Überlastete Ermittlungsbehörden und rechtliche Schlupflöcher machen es den Betrügern einfach.
Ach was..Sind einzelne Internetseiten nicht mehr lukrativ oder aufgeflogen, registrieren die Macher einfach neue Adressen und das Spiel beginnt von vorne.
ganz nette Info/ZusammenfassungEuropäisches Verbraucherzentrum schrieb:Mahnschreiben von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten:
So wehren Sie sich gegen unberechtigte Forderungen.
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Stand: 08.12.2008
Man enthält sich jeder Kritik und auch Forderungen nach der Unterbindung solcher PraktikenOffene Kritik am Vorgehen von Inkassobüros und
Anwälten wird nicht geübt.
Schön, dass die Sparkasse an Gesetz und Recht gebunden ist.Der Antragsteller hat beantragt, die Sparkasse im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ein Girokonto zu eröffnen. Das Verwaltungsgericht hat diesem Antrag mit Beschluss vom 29. April 2010 - 1 B 9/10 - stattgegeben. Auf die dagegen gerichtete Beschwerde hat der Senat den Beschluss geändert und den Antrag abgelehnt. Zur Begründung wird ausgeführt, dass sich gegenüber einer Sparkasse ein Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben kann, wenn kein sachlicher Grund für die Ablehnung einer solchen Geschäftsbeziehung gegeben ist. Ein sachlicher Grund, die Eröffnung eines Kontos zu verweigern, liegt indessen vor, wenn der auf Tatsachen begründete ernste Verdacht besteht, dass das Konto für rechtswidrige Handlungen verwendet werden soll, etwa um unberechtigte Forderungen zu einzuziehen. Als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts ist eine Sparkasse an Gesetz und Recht gebunden; sie hat deshalb darauf zu achten, dass ihre Kunden die von ihr erbrachten Leistungen nicht für rechtswidrige Handlungen nutzen. Die Sparkasse hat hier hinreichende Tatsachen dargelegt, welche die Annahme stützen, dass die vom Antragsteller im Wege des Inkassos geltend gemachten Forderungen seiner Mandanten rechtlichen Bedenken unterliegen.