Banditentum im Internet

AW: Banditentum im Internet

Allgemeine Zeitung - Die Abo-Fallen der Nutzlosbranche
Notwendiger Bestandteil der Nutzlos-Branche sind Anwälte oder Inkassofirmen, die dann das Geld eintreiben. Mit Schreiben, die Drohkulissen aufbauen und einschüchtern, etwa mit der angekündigten Schufa-Eintragung. "Nicht Wenige zahlen verunsichert oder aus Angst die haltlosen Forderungen", heißt es beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
"Beim Schreiben eines Inkassobüros knicken manche Betroffene ein", bestätigt L. H.-K. von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Der Inhalt der Schreiben hört sich dramatisch an".
Und warum unternehmen die Verbraucherzentralen nicht etwas gegen diese
"einmalige" deutsche Spezialität Inkassostalking? Warum wird das Übel nicht an der Wurzel
angepackt oder zumindest öffentlich angeprangert?? Man jammert darüber, aber nennt das Kind
nicht beim wahren Namen. Man hat den Eindruck, dass der Ur/Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen wird.

Schreibselempfehlungen sind nicht das Mittel der Wahl das Banditentum zu bekämpfen.
 
AW: Banditentum im Internet

Deren Problem ist, dass sie nie über den Tellerrand gucken. Und sich z.B. mal fragen, wieso es das Problem "Nutzlosabzocke" im Ausland so gar nicht gibt. Und wie das Inkassorecht im Ausland aussieht.

Ein anderes Problem ist, dass wir in Deutschland hier die Kontrolle über den fairen Wettbewerb sogenannten "N.G.O.s", also nichtstaatlichen Organisationen überlassen.

Fast überall im Ausland gibt es staatliche Kommissionen oder Büros, die den fairen Markt überwachen, und die Exekutivvollmachten besitzen und diese auch ausüben.

In den USA gibt es die F.T.C. (Federal Trade Commission).
Wie groß der Einfluss der F.T.C. sein kann, zeigt unter anderem das Beispiel, wie die Behörde immerhin den großen Kaufhauskonzern Sears zu einem Vergleich zwingen konnte. Um höhere Sanktionen zu vermeiden, musste sich Sears bereits außergerichtlich bereiterklären, ein Computerprogramm zur Ausspähung des Kundenverhaltens und zur Sammlung persönlicher Daten nicht mehr zu verbreiten und die gesamte Aktion einzustampfen.
http://www.ftc.gov/os/caselist/0823099/090604searsagreement.pdf

Wenn die F.T.C. schon mit Sears klarkommt, dann würden die mit Herrn B. oder mit den S-Brüdern erst recht fertig.

Im übrigen: in den USA sitzen Mail-Spammer wirklich im Knast, wenn sie es zu bunt treiben wie z.B. Alan Ralsky. In Deutschland habe ich noch nie einen Spammer im Knast gesehen.

Auch in Frankreich gibt es eine Wettbewerbsbehörde, die DGCCRF ("Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes"). Die gibt es noch nicht allzu lange, aber auch in Frankreich hat man eingesehen, dass man mit der "freien Kontrolle des freien Marktes" so nicht mehr weiterkommt. Frankreich hat unter anderem auch ein strenges Verbraucherrecht eingeführt und einige einschneidende Dinge im bürgerlichen Recht ("code civile") eindeutig geregelt.

In Art. L 120-1 des französischen Verbrauchergesetzbuches - Neufassung 2008 - wurde der Grundsatz verankert, dass täuschende Geschäftpraktiken grundsätzlich untersagt sind. Eine solche Täuschung liegt nach französischem Recht vor, wenn die Person, für deren Rechnung gehandelt wird, nicht klar zu identifizieren ist (z.B. eine Briefkastenfirma! ), oder wenn wesentliche Informationen verschwiegen werden (Art der Leistung, Adresse des Leistenden(!), Preis, Zahlungsweise, Widerrufsrecht etc.). Hier hat die französische Wettbewerbsbehörde bzw. auch die Justiz vielfältige Handhaben, um gegen betrügerische Betreiber von Webseiten vorzugehen. In Frankreich können unlautere Geschäftspraktiken gegen Verbraucher viel eher strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen, als dies im deutschen Recht der Fall ist.

In England gibt es das OFT ("Office of Fair Trading"), auch das ist ein staatliches Büro, das Ordnungsgelder verhängen kann und das auch tut. Und zwar in empfindlicher Höhe, bis hin zu Millionen britischer Pfund.

Österreich hat seit 2002 eine "Bundeswettbewerbsbehörde" (BWB).

In Deutschland gibt es dagegen keine staatliche Organisation, die die Einhaltung des Wettbewerbsrechts beaufsichtigt, abgesehen vom Bundeskartellamt, welches aber nur im Hinblick auf das Kartellrecht Kompetenzen hat, sich jedoch nicht z.B. um die Einhaltung von Preisklarheit und Preiswahrheit zu kümmern hat.

Es gibt lediglich die "Wettbewerbszentrale" als Zusammenschluss freier Marktteilnehmer. Diese nichtstaatliche Organisation kann im Rahmen des Klageverfahrens nach UWG/UKlaG ihr möglichstes versuchen, um den fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Das Klageverfahren ist jedoch aufwändig und zeitintensiv. Bis die Verfahren durchgeklagt sind, haben die Abzocker längst die Gewinne eingefahren und ins Ausland transferiert. Zudem hat die WBZ keine Exekutivvollmachten. Sie kann, weil sie eben keine Behörde ist, auch keine Ordnungsgelder verhängen, wie die Behörden im Ausland. Sie kann nur klagen.

Auch die Verbraucherzentralen sind "klagebefugt" nach § 13 UKlaG, ähnlich wie die WBZ. Die tun das auch - aber mit welchem Resultat?
Die erwirkten Urteile nach UWG sind schließlich in aller Regel nur Unterlassungsurteile, das bedeutet, die Beklagten werden dazu unter Androhung eines (sowieso vergleichsweise mageren...) Ordnungsgeldes verurteilt, es künftig zu unterlassen, weiterhin die wettbewerbswidrige Handlung durchzuführen.

Nichts leichter als das. :scherzkeks:
Die verurteilten Kasperbuden werden im Nullkommanichts eingestampft, melden Insolvenz an und zahlen dann vielleicht nicht einmal die Prozesskosten. Und zwei Wochen später wird der nächste Penner am Domplatz aufgegabelt, dem gibt man ein paar Tausend Euro für seine Dienste als Strohmann, dann fährt man mal eben schnell mit ihm zum Amt und eröffnet die nächste Kasperbude. Und weiter geht es wie gehabt. Mit denselben Webseiten, Preishinweis in 8-pt-Schrift auf mittelgrauem Untergrund. Natürlich alles kein Vorsatz. Neeeeeeiiiin... Denn in einem freien Markt am freien, globalen Wirtschaftsstandort Deutschland darf man ja solche kreativen Unternehmen, die neue Geschäftsmodelle im aufstrebenden Segment des Internets entwickeln, nicht gängeln und behindern. Das schafft ja schließlich Arbeitsplätze - zumindest bei Ferrari und auf den südamerikanischen Kokainplantagen. Das braucht unsere Volkswirtschaft.

Solange man in der Presse, im TV, in den Printmedien und überall stereotyp dieses Engramm von der angeblich überall dringend nötigen "Liberalisierung des Marktes" vorbetet, und solange die Verbraucherzentralen sich nicht dagegen stellen und z.T. auch noch das 6-Wochen-Märchen der Banken nachbeten, wird sich nichts ändern.

Man soll endlich damit mit dem stereotypen Gejammer einer angeblichen Gängelung des deutschen Marktes aufhören. Gerade das angloamerikanische Ausland ist bezüglich des Verbraucher- und Wettbewerbsrechts in manchen Bereichen um einiges strenger, und bei weitem nicht so "liberal", wie uns das hier immer als leuchtendes Vorbild vorgebetet wird.
 
AW: Banditentum im Internet

hier ein typische Beispiel einer gesetzlich genehmigten Drohkulisse
Sorry, habe mich falsch ausgedrückt. Richtig ist:
Deutsche Zentral Inkasso GmbH, durch das Kammergericht Berlin zugelassenes Inkassounternehmen.
Laien werden eingeschüchtert, weil sie nicht wissen, dass Inkassobüros ( und auch Anwälte)
nichts weiter als Schreibknechte des jeweiligen Forderungsstellers sind.
( zuzüglich drastischen/absurden Zusatzforderungen natürlich )
Anstatt nun solches Vorgehen öffentlich zu brandmarken, werden Schreibselempfehlungen
gegeben, die den Eindruck echter Bedrohung sogar noch verstärken müssen und damit
vollends contraproduktiv sind.
 
AW: Banditentum im Internet

Jetzt bringt das (Download-)Pack die guten alten Rosstäuschertricks der Dialerei ins Rennen.

Bei den drei Fenstern konnte der Tunneleffekt das spätere Fenster mit dem unscheinbaren Preishinweis ganz gut "vorbereiten".

Das Pack wirbt beim Mitverdiener Google z.B. zu "Earth".
 

Anhänge

  • tunneleffekt1.jpg
    tunneleffekt1.jpg
    226,2 KB · Aufrufe: 316
  • tunneleffekt2.jpg
    tunneleffekt2.jpg
    193,9 KB · Aufrufe: 294
AW: Banditentum im Internet

Bei den drei Fenstern konnte der Tunneleffekt das spätere Fenster mit dem unscheinbaren Preishinweis ganz gut "vorbereiten".
Das hätten wir den Narren gleich sagen können, die jetzt meinen, mit einem Bestätigungsfenster könnte man das Problem lösen. Die werden doch nicht wieder so dumm sein wie bei den Dialern? Wenn nicht gleich das "Trauerrandfenster" eingeführt wird, ist das nur ein weiterer "Scheinangriff" gegen die Abzocker.

Wer verdient denn an allem mit, egal ob Graubereich, kriminelle Tätigkeit, klar betrügerische Dialer? Klar, die Werbeindustrie! (wer erinnert sich an Crosskirk? Und, wer hat dafür die Werbung gemacht? Wer hat das Hamburger Dialerurteil gegen den Dänen gelesen und dort registriert, wohin das meiste Geld geflossen ist? Wer kooperiert mit Online-Casino-Anbietern, für deren Casinos gespammt wird ohne Ende? Wer kassiert an der Aboabzocke erheblich mit? Noch Fragen?)


Erinnert sich jemand an einen gewissen Leo K* und seinen Busenfreund Helmut?


es hat System.
 
AW: Banditentum im Internet

Hoffentlich macht das Amtsgericht den Freischwimmerschein oder
wo kann für das blinde Auge der Justiz eine Sehhilfe besorgt werden?
 
AW: Banditentum im Internet

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0570020100000091+B
Der Antragsteller legt dar und macht glaubhaft, sich bei insgesamt 172 privaten wie öffentlichen und genossenschaftlichen Kreditinstituten um die Eröffnung eines Kontos bemüht zu haben. Sofern ihm die Kreditinstitute überhaupt geantwortete hätten, sei die Eröffnung eines Kontos abgelehnt worden.
Das hört sich hoffnungsvoll an.
Im Verfahren auf Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes sieht sich die Kammer nicht in der Lage, abschließend zu beurteilen, ob nach dem Zugang zum "memberbereich" beispielsweise das dort verfügbare Angebot sodann derartig nichtssagend ist, dass es hinter der Verlinkung zum kostenlosen download der freeware völlig zurücktritt oder zu bemessen, welche Werthaltigkeit im Sinne eines Marktangebotes dem Zugang zu einer download-Sammlung beigemessen werden kann. Im summarischen Verfahren auf Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes geht die Kammer jedenfalls davon aus, dass der Antragsteller nicht von vornherein davon ausgehen muss, dass die von seiner Mandantschaft angebotenen Verträge auf den Austausch von Leistungen in einem besonders groben Missverhältnis gerichtet und damit per se sittenwidrig und unwirksam wären.
Da muss man noch auf den Geist der Erkenntnis hoffen.

Die "Kunden" suchen ein Programm mit einer Suchmaschine. Ohne Bezahlwerbung, die sie auf Fallgrubenseiten leiten, würden sie direkt die Programme finden und laden.

Die Fallgrubenseiten fragen erst persönliche Daten für späteres Inkassostalking ab und leiten dann zum Downloadlink.

Ein Mehrwert durch die Datenabfrage und Umleitung entsteht nicht und war durch die "Kunden" nicht nachgefragt. Die "Zusatzdienstleistung" ist nutzlos.

Noch größer kann ein Missverhältnis zwischen Preis und Dienstleistung nicht sein.
 
AW: Banditentum im Internet

Das hört sich hoffnungsvoll an.
Nicht so ganz! Im 2. Drittel des Entscheidungstextes lässt sich das Gericht zu den Anmeldungen ein und revidiert dabei auch die bisher gern zitierten Entscheidungen anderer Gerichte:
OVG schrieb:
Einen Betrug bzw. Betrugsversuch sieht die Kammer auch nicht in der Geltendmachung der mutmaßlich entstandenen Forderung des Internetanbieters durch den Antragsteller (anders AG Marburg, Urt. v. 18.01.2010, 91 C 981/09; AG Karlsruhe, Urt. v. 12.08.2009, 9 C 93/09
OVG schrieb:
geht die Kammer deshalb davon aus, dass die vom Antragsteller für seine Mandantschaft in dieser Form eingetriebenen Beträge weder selbst durchweg deliktisch erlangt sind, noch in der Geltendmachung eine selbständige Straftat zu sehen wäre.
Die Kammer erteilt in dem Vorgang dem Rechtsanwalt mit dem großen "T" im Briefkopf einen Persilschein:
OVG schrieb:
...geht die Kammer davon aus, dass der Antragsteller im Rahmen seiner Geschäftsbeziehungen zur Antragsgegnerin nicht systematisch Beihilfe zu einem fremden - ggf. versuchten - oder fremdnützigen Betrug begeht, noch er selbst einen solchen Straftatbestand durch die von ihm erstellten und versandten Anspruchsschreiben begangen hat und begehen wird.
 
AW: Banditentum im Internet

Hoffnungsvoll ist nur die Tatsache, dass Banken etwas gelernt haben und allgemein für Zahlungserpresser kein Konto bereitstellen wollen.

Der Rest ist schlimm.

Dass unser Rechtssystem Mechanismen bereitstellt, die ekelhaften Geschäftsmodellen gegen das Gemeinwohl Schutzräume verschaffen, macht wütend.
 
AW: Banditentum im Internet

Dass unser Rechtssystem Mechanismen bereitstellt, die ekelhaften Geschäftsmodellen gegen das Gemeinwohl Schutzräume verschaffen, macht wütend.
Wobei das schlimmste Werkzeug Inkassostalking von allen: Politik , Justiz, Medien, Öffentlichkeit,
Foren/Blogs und auch den Verbraucherzentralen völlig ausgeblendet wird. Man regt sich zwar über freche
und unverschämte Inkassodrohungen von Inkassobüros und Inkassoanwälten auf. Hinterfragt,
warum dies in unserem ach so tollen Rechtsstaat überhaupt zulässig ist, wird niemals.

Niemand schaut mal über den Tellerand und fragt, warum Deutschland der einzige Staat
der Welt ist, in dem es diese Form der Internet- und Telekommunikationsabzocke gibt.

In jedem anderen Land werden Inkassostalker, egal ob Büros oder Anwälte
sehr schnell zur Räson gebracht.

Dieses Vorrecht des Inkassostalkings gehört anscheinend zu den unveräußerlichen
Grundrechten deutscher Unrechtskultur und darüber zu diskutieren geschweige
denn daran zu tasten, grenzt an Gotteslästerung vergleichbar nur dem
Schlachten heiliger Kühe in Indien.

Solange sich an diesen "Vorrechten" nichts ändert, wird sich in Deutschland absolut nichts ändern.
Die übrigen Debatten vernebeln nur und lenken vom eigentlichen Kernpunkt ab.
 
AW: Banditentum im Internet

Die Gruppe der Anwälte hat die Gunst einer ganz üblen Stunde genutzt und sich unglaubliche Privilegien per Gesetz dauerhaft festgeschrieben.

Man darf einen Stümper aus der Nachbarschaft an der Bremsanlage seines Auto schrauben lassen. Das gefährdet immer auch Unschuldige, wenn es kracht. Das ist erlaubt.

Man darf andere vor gewöhnlichen Taschendieben warnen.

Wenn der Griff in die Geldbörse mit Hilfe eines privilegierten Anwalts und neuzeitlicher Methoden passiert, genießt der Anwalt für das wenig zierliche Handeln auch noch besonderen Schutz, kann massenhaft den Inkassostalking-Opfern eine volle Geschäftsgebühr androhen, die er von seinen Auftraggebern offensichtlich nicht bekommen würde, und ein verständlicher Hinweis an Betroffene, den Mahndrohmüll wegzuschmeißen, darf nicht erfolgen, weil es verbotene Rechtsberatung wäre.

Das ist Perfektion made in Germany und weltweit einzigartig.
 
AW: Banditentum im Internet

Wenn jedoch eine dieser Firmen dazu übergeht, ein gerichtliches Mahnverfahren zu betreiben, ist Vorsicht geboten! Ein gerichtlicher Mahnbescheid darf nicht ignoriert werden. Suchen Sie sicherheitshalber einen Anwalt auf, der Sie dann berät.
Eine völlig unrealistisches Schreckensszenario. In fünf Jahren hab ich in keinem einzigen
Forum/Blog einen verifizierten Bericht eines MB gesehen.

Auch die VZ haben noch nie einen MB der Nutzlosbranche öffentlich vorgestellt. ( natürlich anonymisiert )

Aber auch die Anwälte, die ihre Dienste wie oben zu lesen, für den Fall der Fälle anpreisen,
haben noch nie die reale Existenz nachgewiesen, dabei wäre es doch die beste Werbung für
anwaltliche Hilfe.

Bei schätzungsweise im Millionenbereich Betroffener im Verlauf von fünf Jahren entlarvt sich
daher die Drohung mit dem MB als reines Drohkasperletheater.

Aus den mehrfach angekündigten Mahnbescheidstsunamis sind nicht mal lauwarme "Winde" geworden.

Selbst wenn dieser Fall mit geringerer Wahrscheinlichkeit eines Treffers durch Blitzschlag eintreten würde,
bräuchte man dafür keinen Anwalt. Ein Kreuzchen auf dem Vordruck, eine Unterschrift,
den Brief zu frankieren und zum Postamt damit zu gehen, bedarf keiner anwaltlichen Hilfe.

>> Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit
 
AW: Banditentum im Internet

http://www.lexisnexis.de/aktuelles/...chtliche-sanktionierung-von-sog.-kostenfallen
Der Beitrag untersucht, ob sog. "Kostenfallen" eine Strafbarkeit begründen. Unter sog. "Kostenfallen" versteht der Autor alle Internetseiten, auf denen vermeintlich unentgeltliche Dienstleistungen in Aussicht gestellt werden, für die aber an mehr oder weniger versteckten Stelle auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots hingewiesen wird.
Im Ergebnis bejaht der Autor eine Strafbarkeit nach § 263 StGB. Maßgeblich sei, dass die irreführende Gestaltung der Internetseite den Gesamteindruck so sehr präge, dass demgegenüber die kleingedruckten bzw. versteckten wahren Hinweise ganz in den Hintergrund treten würden. Der Autor bejaht die Strafbarkeit, indem er die Risikosphären und Informationspflichten der Beteiligten anhand objektiver Kriterien und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung abgrenzt.
 
AW: Banditentum im Internet

Steht er aber im krassen Gegensatz zu den deutschen Staatsanwaltschaften,
die praktisch ausnahmslos keinen Straftatbestand erkennen können und daher
bisher alle Ermittlungsverfahren eingestellt haben trotz tausender Strafanzeigen.

Lediglich einige Zivilgerichte haben Betrugsabsichten erkennen können.
Eine Überprüfung durch Strafgerichte war wegen der Ablehnung von Anklagen
durch die Sta bisher nicht möglich.
 
AW: Banditentum im Internet

Die Dialerei hat auch kaum 10 Jahre gedauert, bis einige Juristen begriffen haben, wie es funktioniert.

Wenigstens schon mal gut, dass einige nicht erkenntnisresistent sind.
 
Zurück
Oben