Banditentum im Internet

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Internet-Abzocke: Rentner (82) gewinnt vor Gericht - Regionales - Rhein-Zeitung
Internet-Abzocke: Rentner (82) gewinnt vor Gericht

Neuwied/Koblenz - Skrupellose Abzocke im Internet: Jedes Jahr erhalten Tausende Rheinland-Pfälzer Rechnungen von dubiosen Internetfirmen. Obwohl sie nichts gekauft, kein Serviceangebot genutzt haben. Auch G. R. bekam so eine Rechnung. Doch der 82-Jährige aus dem Kreis Neuwied fackelte nicht lange. Er zog vor das Landgericht Koblenz - und gewann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 
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Ein Aussteiger berichtet: Die Tricks der Abofallen-Betreiber - Stern TV | STERN.DE
Tatsächlich hätten die Opfer, die aus allen Gesellschaftsschichten kommen, nicht viel zu befürchten, weiß auch Aussteiger A.: "Wir hätten niemals versucht, einen säumigen Zahler tatsächlich zu verklagen. Die Gefahr ist zu groß, dass das Verfahren zu unseren Ungunsten ausgeht und das Urteil andere Kunden darin bestärkt, nicht zu zahlen", sagt er. "Der letzte Schritt unsererseits ist das Inkassoschreiben. Danach geben wir auf."
Latürnich kommt hier kein Staatsanwalt auf die Idee, dass sich ein klitzekleines Ideechen vom Bewusstsein betrügerischen geplanten Vorgehens zeigen könnte ...
 
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Abofalle Internet | WESER-KURIER
N. F., EDV-Administrator der Bremer Verbraucherzentrale, klärte im Rahmen eines Vortrags in der Vegesacker Stadtbibliothek über die richtigen Umgangsformen mit solch zwielichtigen Geschäftemachern auf. Sein wichtigster Rat ist simpel zu befolgen: 'Reagieren Sie auf solche Forderungen am besten gar nicht.' In aller Regel entbehrten diese jeglicher rechtlicher Grundlage. 'Das deutsche Vertragsrecht besagt, dass Sie nur dann zahlen müssen, wenn Sie bewusst ein Abonnement abschließen. Zudem müssen Sie als Verbraucher über alle Details des Vertrags genau in Kenntnis gesetzt werden.'

Diesen Sachverhalt erfüllten die im Regelfall in unleserlicher Kleinstschrift gedruckten Geschäftsbedingungen dubioser Websitebetreiber aber nicht. Dafür zeigten sich diese um so kreativer, wenn es um die Einschüchterung ihrer angeblichen 'Kunden' geht. Die Palette reicht hier von 'Androhung juristischer Konsequenzen' über 'Aufspüren via IP-Adresse' bis hin zu 'Meldung' an die Schufa oder den Arbeitgeber.'Da steckt jedoch nichts dahinter
 
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Internet-Betrug: ?Richtungsweisendes Urteil?: Mahnende Juristin selbst verurteilt - Gevelsberg - DerWesten
Die beklagte Juristin ist bundesweit als Vertreterin ominöser Internet-Anbieter bekannt. Einige TV-Magazine beschäftigen sich seit Jahren mit ihrer Person; zuletzt erneut am vergangen Mittwoch „Akte 20.10“ des Senders Sat-1.

Allein bei der Rechtsanwaltskammer München gingen wegen der Methoden der Inkasso-Anwältin über 3500 Beschwerden ein. Über 1000 erstatteten Strafanzeige gegen sie. Doch die Staatsanwaltschaft München I hat die Ermittlungen gegen die Rechtsanwältin im April eingestellt.

Auch Edelmann sprach in seiner Klageschrift von einer Straftat, die das Schwelmer Amtsgericht in seinem Urteil bestätigte. Zitat: „Bei der Geltendmachung solcher Forderungen … handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug.“ Die Beklagte wisse, dass die Internet-Seite „ersichtlich darauf angelegt“ war, „über die Kostenpflichtigkeit des Angebots zu täuschen“. Es sei eine „konkludente Täuschung“, da der Hinweis auf ein Abo erst nach Eingabe der Personalien, nur nach komplettem Herunter-Scrollen in kleinsten Buchstaben erkenntlich gewesen sei.

Die zuständige Richterin verurteilte die Juristin rechtskräftig, der Gevelsberger Familie die eigenen Anwaltskosten über 48,79 Euro zuzüglich 5 Prozent Zinsen seit Mai zu zahlen, sowie die gesamten Prozesskosten zu tragen (AZ: 24 C 108/10).
 
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Internet-Betrug: „Richtungsweisendes Urteil“
Kaum. Ist nicht mal was aus der Portokasse. Da müßten schon abertausende klagen,
damit das überhaupt spürbar würde.

Unter "verurteilt" stellt sich Otto Normalo immer was gaaanz "schröckliches" vor.
Hier geht es aber nur um eine vergleichsweise winzige Zivilforderung. Das gleiche Prozedere
ist schon einige Male mit dem Kollegen aus Osnabrück durchgezogen worden.

Mit Strafrecht hat das aber überhaupt nichts zu tun, leider...
Den Hahn hat die Sta München gründlichst zugedreht..
>> http://forum.computerbetrug.de/nachrichten/61348-persilschein-fuer-katja-guenther.html
 
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Natürlich ist das Urteil richtungsweisend.

Die Richtung stimmt und die Bewegung in die richtige Richtung wird befördert.

Niemand musste bisher den Zahlungserpressungen Folge leisten. Ein Teil der Erpressten zahlt aus Angst.

Wenn das Bekanntwerden eines positiven Urteils nur 1% der Erpressten von einer überflüssigen Zahlung abhalten kann, weil das Urteil das Gefühl der Sicherheit vermittelt, fehlt den Banditen ein nennenswerter Umsatzanteil.

Die Zahlerquote liegt ohnehin schon niedrig. Jeder Beitrag zur Senkung ist willkommen und nützlich.

Das darf man hier nicht kleinreden.
 
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Das ist hier ein Forum für Geschädigte des Banditentums im Internet.

Die wichtigen Informationen müssen leicht auffindbar und klar formuliert sein.

Niemand muss den Zahlungserpressungen Folge leisten. Die Banditen drohen viel, tatsächlich haben sie selbst mehr Angst vor der Gerichtsbarkeit als ihre Opfer.

Wenn es zum Gericht geht, weil ein Belästigter selbst einen Anwalt einschalten, unterstützt das Gericht die Sache der Belästigten.

Das ist eine sehr schön klare Realität und gibt vielen Betroffenen die notwendige Sicherheit, den Mahndrohmüll in die Tonne zu treten und selbstverständlich kein Lösegeld auszuhändigen.
 
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Ihr habt natürlich beide Recht!
Für ängstliche Menschen sind solche Urteile gut, weil sie eben eher einer solchen "öffentlichen" Autorität glauben als Meldungen in einem Forum. Inhaltlich gibt es für uns in keinem Urteil Neuigkeiten, der Wert der Nachricht hängt aber nicht nur vom Neuigkeitswert für uns ab...

Die Zweischneidigkeit mag etwas damit zu tun haben, was tf in seiner Signatur schreibt: "Hätte Gott nicht gewollt, dass sie geschoren werden, hätte er sie nicht zu Schafen gemacht".

Wir müssen dabei auch bedenken, dass hier in einem Forum überhaupt nur die auflaufen, die sich über die unberechtigten Forderungen schlau machen. Die wirklichen "Schafe", die still blökend zahlen, bekommen wir quasi nicht zu Gesicht. Die profitieren auch nicht von einer noch so belegbaren und fundierten Empfehlung, nicht zu zahlen... Auch das kann aber nicht darüber entscheiden, ob solche Gerichtsurteile wertwoll sind oder nicht (wertvoll trotz der dadurch nicht gelösten grundsätzlichen Bedingungen dafür, dass Abzocke nicht bekämpft wird, siehe "Abzockerparadies Deutschland")

Die Leute, die sich informieren, profitieren davon, dass es solche Meldungen gibt.

Damit sind wir dann bei den Links in dvills Signatur.

Bei den Dialern hat es fast bis zum Ende der Ära in 2005 gedauert, bis klar war, dass nicht gezahlt werden muß - obwohl es ansatzweise bereits zu Beginn (also 1996/97) "klar" war... (Der erste große Dialerfall endete damit, dass die Telefonfirmen denen das Geld zurück zahlen mussten, die gegen die Forderungen Einspruch erhoben haben. Weil trotzdem genügend Schafe zahlten und weil in Deutschland die Telefonfirmen sich gebärdet haben wie die übelsten Münchner Abzockergespielinnen, flossen Millionen ungerechtfertigt in die Taschen der Kriminellen)

Dass es bei den Abofallen ähnlich lange gedauert hat, bis "allgemeinbekannt" ist, wie unsinnig die Forderungen sind/sein können, ist Teil des eigentlichen Problems. Den "Großen" der Abofallenzunft kann das egal sein, ob es mit dem Modell zu Ende geht, sie sind reich.

Trotzdem ist jeder Zahler weniger ein Erfolg und jeder Zahler weniger, der durch Informationen in Foren wie diesem Impulse erhält, die seine Handlungsweise beeinflussen, ist ein Erfolg.

Dass diese "Erfolge" letztlich in der Bilanz nur das Ausmaß des "Mißerfolges" verkleinern, dass Abofallen, die hier von Anfang an bekämpft wurden, nicht verhindert werden konnten, ist traurige Realität, die zu denken geben muß.

Also dreht sich die Münze mehrfach, es bleibt dabei: Ihr habt beide Recht.
 
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Ihr habt natürlich beide Recht!
Für ängstliche Menschen sind solche Urteile gut, weil sie eben eher einer solchen "öffentlichen" Autorität glauben als Meldungen in einem Forum. Inhaltlich gibt es für uns in keinem Urteil Neuigkeiten, der Wert der Nachricht hängt aber nicht nur vom Neuigkeitswert für uns ab...

Die Zweischneidigkeit mag etwas damit zu tun haben, was tf in seiner Signatur schreibt: "Hätte Gott nicht gewollt, dass sie geschoren werden, hätte er sie nicht zu Schafen gemacht".

Wir müssen dabei auch bedenken, dass hier in einem Forum überhaupt nur die auflaufen, die sich über die unberechtigten Forderungen schlau machen. Die wirklichen "Schafe", die still blökend zahlen, bekommen wir quasi nicht zu Gesicht. Die profitieren auch nicht von einer noch so belegbaren und fundierten Empfehlung, nicht zu zahlen... Auch das kann aber nicht darüber entscheiden, ob solche Gerichtsurteile wertwoll sind oder nicht (wertvoll trotz der dadurch nicht gelösten grundsätzlichen Bedingungen dafür, dass Abzocke nicht bekämpft wird, siehe "Abzockerparadies Deutschland")

Die Leute, die sich informieren, profitieren davon, dass es solche Meldungen gibt.

Damit sind wir dann bei den Links in dvills Signatur.

Bei den Dialern hat es fast bis zum Ende der Ära in 2005 gedauert, bis klar war, dass nicht gezahlt werden muß - obwohl es ansatzweise bereits zu Beginn (also 1996/97) "klar" war... (Der erste große Dialerfall endete damit, dass die Telefonfirmen denen das Geld zurück zahlen mussten, die gegen die Forderungen Einspruch erhoben haben. Weil trotzdem genügend Schafe zahlten und weil in Deutschland die Telefonfirmen sich gebärdet haben wie die übelsten Münchner Abzockergespielinnen, flossen Millionen ungerechtfertigt in die Taschen der Kriminellen)

Dass es bei den Abofallen ähnlich lange gedauert hat, bis "allgemeinbekannt" ist, wie unsinnig die Forderungen sind/sein können, ist Teil des eigentlichen Problems. Den "Großen" der Abofallenzunft kann das egal sein, ob es mit dem Modell zu Ende geht, sie sind reich.

Trotzdem ist jeder Zahler weniger ein Erfolg und jeder Zahler weniger, der durch Informationen in Foren wie diesem Impulse erhält, die seine Handlungsweise beeinflussen, ist ein Erfolg.

Dass diese "Erfolge" letztlich in der Bilanz nur das Ausmaß des "Mißerfolges" verkleinern, dass Abofallen, die hier von Anfang an bekämpft wurden, nicht verhindert werden konnten, ist traurige Realität, die zu denken geben muß.

Also dreht sich die Münze mehrfach, es bleibt dabei: Ihr habt beide Recht.

Klingt fast wie eine Bilanz der Abofallen-Ära - die feiert dieser Tage ja auch fünf Jahre Bestehen.
 
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Anfänge eines Imperiums ;)
Hyro, wer erinnert sich nicht...
 

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Man sollte auch darauf hinweisen, dass die damaligen Partner heute auch noch aktiv sind, die Berliner Würgeschlange zum Beispiel.
(leider habe ich den Anhang vermasselt... Aber Schm*'s alte Seiten verlinkten zu den alten Stardialern aus 2001)
(mit so 'netten Anmerkungen wie "onmouseover"...)
(und die UK-Nummern kamen damals von der Firma, bei der jener Däne verantwortlich war, den Plusminus als "Paten des Dialerbetrugs" bezeichnete. Mainpean hatte also Parasiten als Kunden und war Kunde bei Dialerbetrugspaten)



Und Heppenheim war Teil des Spiels:

WORLDLINES gmbH
Benzstr. 2, 64646 Heppenheim

Gesellschafter:
Mainpean GmbH, ...

Das wissen selbst von den alten Hasen nicht alle...
Personen, Hintermänner, Persilscheine von Staatsanwälten. Alles wie gehabt. Und erst wenn sich das ändert, ändert sich was

PS: In-telegence (oder war das damals noch QSC ) habe ich noch vergessen, die mischten ja auch mit. Je dunkler die Ecke, desto besser...
google
Damals wurde durch mehrere Instanzen geklagt
www.aufrecht.de/1404.pdf
 
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Abofallen und die Haftung ihres Rechtsanwalts | Betrug, Anwaltshaftung, Abofalle | Rechtslupe
Das Amtsgericht Osnabrück hat übrigens trotz Nichterreichens der Berufungssumme die Berufung zugelassen und mit einer deutlichen Aufforderung an andere Geschädigte versehen: “Der Streit um die Frage, ob das in zahlreichen Fällen wie hier verwendete Anmeldeverfahren zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Nutzer und dem Internetbetreiber führt, bedarf zumindest im Gerichtsbezirk Osnabrück einer einheitlichen Beurteilung. Der Beklagte ist hier als Rechtsanwalt tätig und vertritt in identischer Weise vorgehende Internetfirmen.”
 
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siehe bereits
Osnabrücker Mahnanwalt muss Anwaltskosten für Forderungsabwehr bei Abofalle zahlen - Antispam e. V.
Das AG Osnabrück ist sogar soweit gegangen, dem Mahnanwalt Beihilfe zum versuchten Betrug vorzuwerfen. Auch andere deutsche Zivilgerichte haben in anderen Fällen sich bereits ähnlich geäußert. Dies steht im krassen Widerspruch zu den immer wieder beobachteten Verfahrenseinstellungen deutscher Staatsanwaltschaften in Sachen "Abofallen". Der typische deutsche Staatsanwalt sieht weder in der Abofalle selbst noch im Forderungseinzug hierfür den "hinreichend sicher beweisbaren Vorsatz für den gewerbsmäßigen Betrug erfüllt". Deutsche Staatsanwälte sind der Auffassung, dass ein durch Trickgestaltung der Webseite verschleierter, nicht sofort auffindbarer Preishinweis nicht zwingend mit Absicht so dort angebracht worden sein müsse. Sondern es bestehe immerhin die Möglichkeit, dass der Betreiber der Webseite es halt einfach nicht besser hinbekommen habe. Dass es sich also einfach nur um gestalterisches Ungeschick handle. Auch, wenn es tausende oder zehntausende Beschwerden gebe und der Webseitenbetreiber daraufhin die Webseite immer noch nicht ändere, sei dem Betreiber der Webseite keine böse Absicht nachweisbar. Die Abzocker und ihre Mahnanwälte können sich dann regelmäßig auf die "Persilscheine" berufen, die ihnen in Form der Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwälte frei Haus geliefert wurden.
...

Es gibt in Deutschland im Forderungseinzug weiterhin fast keine wirksamen Regeln. Man kann scheinbar ungestraft Forderungen für völlig frei erfundene, nicht existente Mandanten vertreten und erhält dafür von hessischen Strafverfolgern einen Persilschein, der einem bescheinigt, dass man per anonymer e-Mail aus Russland einen Inkassoauftrag annehmen dürfe, dass man die ergaunerten Gelder dann nach Zypern transferieren dürfe, ohne dass sich einem hier auch nur der geringste Anscheinsverdacht auf Betrug und illegale Geldwäsche aufdrängen müsse. Man habe das Recht, hier noch gutgläubig sein zu dürfen.

Dieselben Staatsanwälte leiten aber ohne zu zögern Strafverfahren gegen Arbeitslose und Rentner ein, die sich in betrügerischen e-Mails als Finanzagenten für die Geldwäsche aus Phishing haben ködern lassen. Dem naiven Rechtslaien wird hier von den Strafverfolgern keinerlei Spielraum für einen Rechtsirrtum zugebilligt. Man müsse wissen oder zumindest ahnen, dass ein Geldtransfer an einen Unbekannten über einen anonymen Zahlungsdienstleister nur einen illegalen Hintergrund haben könne.

Dieser auffällige Kontrast in der Rechtsverfolgung naiver Transfer-Mulis einerseits sowie rechtsinformierter Betreiber von Inkassobüros andererseits zeigt nur zu deutlich den Widerspruch in der Strafverfolgung, eigentlich die Rechtsbeugung deutscher Strafverfolgungsbehörden bei der nur zögerlichen Anklageerhebung bei Wirtschaftsstraftaten. Von den einen fordert man Umsicht und Weitsicht, aber von den wirtschaftskriminellen Tätern akzeptiert man auch noch die dümmsten Ausreden, die man so in den Vereinigten Staaten, in Großbritannien oder in Frankreich allenfalls seinem Friseur erzählen könnte.

...

Solange sich diese Dinge nicht wirklich ändern, sind Urteile wie das jetzige des AG Osnabrück lediglich Nadelstiche gegen Abzocke, aber nicht mehr. Solange sich diese Dinge nicht ändern, wird Deutschland ein Paradies für Abzocker bleiben.

Danke dem Verfasser für diese Worte, schade, dass so ein richtiger und wichtiger Kommentar nicht mal in den großen Medien kommt. Aber die haben ihre Kontrollfunktion hierzulande ohnehin längst verloren und sind nur noch Transportmittel für [nomedia="http://www.youtube.com/watch?v=jitdvJ5U3I4"]YouTube - GeorgSchramm - Systematische Volksverdummung durch die Medien[/nomedia], Abzockergewinnspiele zugunsten der Medienmogule und Gedankengleichschaltung im Dienste von INSM & Co. und dem ganzen Neoliberaschistenpack.
 
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Kein anderes Land dieser Erde überlässt durch Untätigkeit der Politik und der Behörde seine Bürger schutzlos dem Banditentum der Schutzgelderpressung mit Einschüchterungsfallen durch mafiös organisierte Banden.

Ein Stammland der Mafia zeigt, wie man das Problem lösen kann: http://translate.google.de/translat...d.info%22&hl=de&safe=off&sa=X&tbo=1&tbs=qdr:d
Easy Download per 960.000 euro Die Kartellbehörde Geldstrafe 960.000 € zum einfachen Download

Es bot freie Software, aber dann verlangte Schutzgeld an die Benutzer.
Die Wettbewerbsbehörde stellt ferner fest, dass das Verfahren entstanden ist "durch die größere Zahl der Berichte über die Verbraucher und ihre Verbände aufgenommen im Code die Tätigkeit der Behörde für die Durchführung der von (sie erhielten über einen Zeitraum von je ein paar Monate) insgesamt bisher Verbrauch, ein Zeichen, dass das Problem akut war besonders und die Aktivität der Easy-Download stellte eine ernste Gefahr für die Schifffahrt.

Es wird geschätzt, dass zwischen 100.000 und 200.000 Italiener haben Betrug zum Opfer gefallen, die aber glücklicherweise, dass nur 5% bezahlt haben, als erforderlich.
Die Italiener zahlen schon zu Beginn nur zu 5%.

Die Strafe geht in die richtige Richtung.

Warum sind unsere Behörden zu blöd?
 
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