Banditentum im Internet

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Leider muß ich auch hier wieder Essig in den Wein der Freude gießen :unzufrieden:

Das Auffanglager der Nutzlosbranche die Wirecard Bank AG ist völlig "unsensibel"
ggü solchen Verbraucherbeschwerden.
 
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Fachanwalt für IT-Recht: A tank called Olaf. Ein Rechtsanwalt aus Osnabrück im Feldzug für Gerechtigkeit und die Antassia GmbH aus Mainz
Das Rechtsempfinden in Deutschland scheint sich von der juristischen Wirklichkeit markant zu unterscheiden, denn mir ist keine Website bekannt, auf der ähnlich viele Urteile zu Lasten des Kollegen Tank zu lesen sind.
Natürlich hat der Herr wie die Unschuld vom Lande keinerlei Ahnung davon, dass die von ihm per Inkassostalking verfolgten Forderungen ein klitzekleines Bisschen unberechtigt sein könnten.

Er sammelt Einstellungsbescheide von Strafanzeigen gegen sich wie andere Briefmarken und stellt diese öffentlich wie Trophäen aus.

Über die Gründe, warum tausende Bürger zu Strafanzeigen getrieben werden, muss er nicht nachdenken. Seit Jahren bescheinigt man ihm, dass er nicht über den Inhalt amtlicher Schreiben nachdenken muss.

Ein Irrenhaus.
 
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http://bazonline.ch/basel/stadt/Vermeintlicher-Rechtsanwalt-zockt-Internetuser-ab/story/11559048
Wie die Polizei mitteilt, wird mit dieser Vorgehensweise versucht, die Empfänger der Schreiben zu einer ungerechtfertigten Zahlung zu veranlassen, weil viele Internetnutzer Dienste in Anspruch nehmen und sich Ärger mit Rechtsanwälten und Gerichten ersparen möchten.
http://www.20min.ch/news/basel/story/26896473
Die Staatsanwaltschaft rät, die E-Mails zu ignorieren.
 
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http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ128506366907444/link789331A
Bedauerlicherweise gibt es jedoch unter den Betreibern von Inkassounternehmen jedoch nicht nur redliche Dienstleister. "Mit steigender Tendenz ist in dem Beratungsalltag der Verbraucherzentralen festzustellen, dass zahlreiche Inkassounternehmen mit zum Teil illegalen Methoden zwielichtige Forderungen eintreiben", so Dr. B. W. von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Mangels verbindlicher Vorschriften bewegt sich die Inkassotätigkeit in einem nahezu ungeklärten Raum. Dies führt dazu, dass Inkassounternehmen keiner effektiven Aufsicht unterliegen, d.h. selbst bei eklatanten Verstößen gegen die Zulassungskriterien (wie z.B. Fachkenntnisse, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung) wird die Zulassung nicht entzogen. Weiter gibt es keinen Sanktionenkatalog, der im Vorfelde eines Zulassungsentzugs etwaige Verstöße ahndet. Letztlich gibt es auch keine Koppelung zwischen der eigentlichen Forderung und zusätzlichen Inkassokosten (so wie z.B. in Österreich), so dass eine geringe Forderung von wenigen Euro sich durch die angeblichen Inkassokosten schnell verfünfzigfachen ("angeschwollene Bagatellforderung") kann.
 
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Und nach Schweizer Recht dürfen die auch den Namen des Abzockanwalts veröffentlichen. In Deutschland hätte es da gleich den Maulkorb gegeben.
 
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Er ist jedenfalls einzigartig: Keine Zierde des Berufsstands | law blog

Und er muss ein Mathegenie sein:

http://ra-soenke-nippel.de/2010/03/...vom-8-februar-2010/comment-page-1/#comment-75
Interessant ist dagegen der Aspekt, ob RA Tank seine Gebühren von der Antassia GmbH tatsächlich einfordert und welcher Vertrag zwischen Ihnen besteht. Für den Fall, daß er seine Gebühren nur geltend macht, wenn die Gegner (Opfer) auch zahlen, hat die Antassia GmbH keinen ersetzbaren Schaden, wenn die Gegner (Opfer) nicht zahlen. Fordert er für die Antassia GmbH dennoch Schadensersatz (Gebühren des RA Tank), so macht er sich des (versuchten) Betruges strafbar! (Insoweit sollte man sich zumindest den Vertrag und die Rechnungskopie des RA Tank an die Antassia GmbH vorlegen lassen.)
Nach den Schätzungen der Verbraucherzentralen liegt die Angstzahlerquote vielleicht bei 10%.

Die Geschäftsgebühr beträgt rund 33% der Forderungssumme (rund 32,50 Euro bei 96 Euro Forderung).

Antassia holt also durch den Einsatz des Anwaltes nicht einmal die Anwaltskosten herein ...

Wie funktioniert das Geschäftsmodell?
 
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Abo-Fallen: Tipp: Abzock-Fallen im Internet enttarnen und anfechten - PC-WELT
Betrügerische Abzockseiten im Internet präsentieren beliebte Inhalte scheinbar kostenlos – erst wenn man beim Anmelden Adressdaten preisgibt, folgen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.
Viele Anwälte sehen in der undurchsichtigen Preisangabe eine überraschende Klausel, mit der man als Web-Nutzer nicht rechnen muss. Wer die Rechnung zivilrechtlich anfechten will, hat daher gute Karten. So lange Sie keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, können Sie sämtliche Drohungen und Mahnungen ignorieren.
 
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PC-WELT schrieb:
Wer die Rechnung zivilrechtlich anfechten will, hat daher gute Karten.
Wozu anfechten? Versteh ich nicht.
PC-WELT schrieb:
So lange Sie keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, können Sie sämtliche Drohungen und Mahnungen ignorieren.
Gerichtliche Mahnbescheide der Nutzlosbranche sind etwa so häufig wie blühende
Bananenstauden am Südpol.

Was soll das tibetanische Gebetsmühlendrehen mit den Mahnbescheidshysterierollen?
 
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Nach den Schätzungen der Verbraucherzentralen liegt die Angstzahlerquote vielleicht bei 10%.

Die Geschäftsgebühr beträgt rund 33% der Forderungssumme (rund 32,50 Euro bei 96 Euro Forderung).

Antassia holt also durch den Einsatz des Anwaltes nicht einmal die Anwaltskosten herein ...
Und der Anwalt tut nicht das, was Anwälte üblicherweise machen: Er streitet nicht für seine Mandanten.

http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2010/09/tank-called-olaf-blitzkrieg-die.html
Ein blitzartiger Rückzug, der an Anwalt Tank´s festen Glauben an die Fälligkeit der geltend gemachten Hauptforderung für die Antassia GmbH zweifeln läßt. Schliesslich war es nicht das erste Mal, dass von einer angeblichen Forderung zu Gunsten der Mandanten von Tank nach Aufforderung umgehend Abstand genommen wurde.
Wenn ein Mahndrohopfer zu erkennen gibt, dass es durchblickt und sich zu wehren weiß, wird sofort ganz unterwürfig der Totalverzicht erklärt.

Ich denke mal, dieser Anwalt blickt genau durch, was er tut. Nur eben die zuständige Anwaltskammer nicht.
 
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Nein, sie will nicht, aber sie darf auch nicht, und das findet sie gut so, dass sie nicht darf. In Deutschland ist es einem Anwalt nach BRAO nicht verboten, eine Forderung beizutreiben, von der er genau weiß, dass sie vor Gericht keinen Bestand hat. Nirgendwo steht es, dass er es nicht darf. Und nirgendwo steht z.B., dass er nicht eine bestrittene Forderung weiter anmahnen darf. Das gehört alles zu den garantierten kreativen Grundfreiheiten eines Berufsstandes, der über einen kräftigen politischen Einfluss verfügt.
 
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Aber auszahlen wollen die Herrschaften nicht: Die Jagd nach der Million - Kölner Stadt-Anzeiger
Mit dem Prozesserfolg im Rücken schickte er auch einen Mahnbescheid über die in Rede stehende „Restsumme“ von 1,2 Millionen Euro los, für den die Versicherung 12.000 Euro an Verfahrensgebühren vorstreckte. Nur: Der GmbH-Geschäftsführer hatte nicht nur sein Online-Quiz aus dem Netz genommen, er war urplötzlich abgetaucht. Der Mahnbescheid kam als unzustellbar zurück.
STRAFANZEIGEN GEGEN INTERNET-BETRÜGER :: AD HOC NEWS
Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.
Man darf gespannt bleiben ...
 
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http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/witten/Ein-Klick-fuer-96-Euro;art939,1050297
"Diese Klage war aber so formuliert, dass sie abgelehnt werden musste", erläutert B. G., Direktor des Amtsgerichtes. "Er hat sich angemeldet, bestätigt und so eine eindeutige Willenserklärung abgegeben. Gleichzeitig hat der Beklagte selbst bestätigt, dass es neben dem Anmeldeformular den Hinweise auf die Kosten gibt. Aus diesem Grund konnte unsere Richterin gar nicht anders entscheiden."
Es bleibt die Frage, ob der sich wirklich wehren wollte und einfach dämlich war, oder ob ein Komplize eine gute Vorlage für bessere Zahlungserpressungsquoten konstruiert hat.
 
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