Bedauerlicherweise gibt es jedoch unter den Betreibern von Inkassounternehmen jedoch nicht nur redliche Dienstleister. "Mit steigender Tendenz ist in dem Beratungsalltag der Verbraucherzentralen festzustellen, dass zahlreiche Inkassounternehmen mit zum Teil illegalen Methoden zwielichtige Forderungen eintreiben", so Dr. B. W. von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Mangels verbindlicher Vorschriften bewegt sich die Inkassotätigkeit in einem nahezu ungeklärten Raum. Dies führt dazu, dass Inkassounternehmen keiner effektiven Aufsicht unterliegen, d.h. selbst bei eklatanten Verstößen gegen die Zulassungskriterien (wie z.B. Fachkenntnisse, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung) wird die Zulassung nicht entzogen. Weiter gibt es keinen Sanktionenkatalog, der im Vorfelde eines Zulassungsentzugs etwaige Verstöße ahndet. Letztlich gibt es auch keine Koppelung zwischen der eigentlichen Forderung und zusätzlichen Inkassokosten (so wie z.B. in Österreich), so dass eine geringe Forderung von wenigen Euro sich durch die angeblichen Inkassokosten schnell verfünfzigfachen ("angeschwollene Bagatellforderung") kann.