Es gibt in Deutschland im Forderungseinzug weiterhin fast keine wirksamen Regeln. Man kann scheinbar ungestraft Forderungen für völlig frei erfundene, nicht existente Mandanten vertreten und erhält dafür von hessischen Strafverfolgern einen Persilschein, der einem bescheinigt, dass man per anonymer e-Mail aus Russland einen Inkassoauftrag annehmen dürfe, dass man die ergaunerten Gelder dann nach Zypern transferieren dürfe, ohne dass sich einem hier auch nur der geringste Anscheinsverdacht auf Betrug und illegale Geldwäsche aufdrängen müsse. Man habe das Recht, hier noch gutgläubig sein zu dürfen.
Dieselben Staatsanwälte leiten aber ohne zu zögern Strafverfahren gegen Arbeitslose und Rentner ein, die sich in betrügerischen e-Mails als
Finanzagenten für die Geldwäsche aus Phishing haben ködern lassen. Dem naiven Rechtslaien wird hier von den Strafverfolgern
keinerlei Spielraum für einen Rechtsirrtum zugebilligt. Man müsse wissen oder zumindest ahnen, dass ein Geldtransfer an einen Unbekannten über einen anonymen Zahlungsdienstleister nur einen illegalen Hintergrund haben könne.
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Solange sich diese Dinge nicht wirklich ändern, sind Urteile wie das jetzige des AG Osnabrück lediglich Nadelstiche gegen Abzocke, aber nicht mehr. Solange sich diese Dinge nicht ändern, wird Deutschland ein Paradies für Abzocker bleiben.