IMHO kannste froh sein, dass Du in München bist. In Hamburg weiss man ja, wie so was (im Sande ver-)läuft...Revilok schrieb:Gerade hier im - juristisch gesehen - provinzialen München laufen die Dinge gerne etwas anders als man es annehmen sollte.
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IMHO kannste froh sein, dass Du in München bist. In Hamburg weiss man ja, wie so was (im Sande ver-)läuft...Revilok schrieb:Gerade hier im - juristisch gesehen - provinzialen München laufen die Dinge gerne etwas anders als man es annehmen sollte.
Ist jetzt mal gut?Aka-Aka schrieb:IMHO kannste froh sein, dass Du in München bist. In Hamburg weiss man ja, wie so was (im Sande ver-)läuft...
KatzenHai schrieb:Ist jetzt mal gut?Aka-Aka schrieb:IMHO kannste froh sein, dass Du in München bist. In Hamburg weiss man ja, wie so was (im Sande ver-)läuft...
Immer dann, wenn ein besonders prominenter Fall vor dem Strafgericht war, schimpfen nachher die ge"Bild"eten Bürger: "Viel zu wenig! Schwanz ab! Oder Todesstrafe! Mindestens aber Verlust des Wahlrechts und Abschiebung in die Antarktis!" (oder so).
Vielleicht sollte man sich mit dem Strafsystem in Deutschland erst einmal inhaltlich ne Runde auseinander setzen, bevor man einfach in dieses boulevardeske Horn stößt ...
Ich finde das Hamburger Strafurteil nach den bisher vorliegenden Informationen vollkommen ok - Leute, es geht "nur um Geld", hier wurde niemand getötet, vergewaltigt oder durch Freisetzen ionisierender Strahlen gefährdet oder geschädigt.
Bleibt mal auf dem Teppich!
Bei mir nicht. Hab diese Rechnung wieder 3,96 € "Mitgliedschaftsbeitrag".Revilok schrieb:Es sieht so aus, als ob Avanio und C(alland)o ihre fragwürdigen Aktivitäten eingestellt hätten - Winterpause sozusagen.
Wie kommst Du auf 3,96 Euro. Normalerweise kassiert Avanio/Callando 4,50 Euro zzgl. MwSt. (=5,22 Euro).Greenhorn schrieb:[Hab diese Rechnung wieder 3,96 € "Mitgliedschaftsbeitrag".
Hab dazu mal die (derzeit aktuellen) AGBs gelesen. Welche damals bei Deinem "Vertragsabschluß" gegelten haben, weiß natürlich nur Avanio:Anonymous schrieb:Was passiert denn eigentlich, wenn ich den Anschluss irgendwann mal kündige?
g. Ein eine außerordentliche Kündigung rechtfertigender Grund liegt insbesondere nicht vor, wenn der Nutzer seinen Telefonanschluss kündigt oder dieser gesperrt wird.
http://www.avanio.de/com.htmlDiese Funktion wird zur Zeit überarbeitet.
Bitte haben Sie etwas Geduld.
Greenhorn schrieb:Ich kann inzwischen jedem, der regelmäßig mehr oder weniger viel - nicht nur gelegentlich - surft, nur zu einer Flatrate raten. Keinen Ärger mehr mit mit diesem Horror-Tarifwust und man braucht auch nicht mehr mehrere Stunden/Monat verschwenden, um mal wieder rauszufinden, dass man schon wieder von einer neuen Brüllgurkenschmeißerbude besch... worden ist ...
Auch die Staatsanwaltschaft Dresden, bei der - früher oder später - alle Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen von avani* landen werden, wird nur dann die Zahl der Betroffenen einschätzen können, wennhttp://www.computerbetrug.de/news/051217_01.php schrieb:„Ohne Foren wie das von Dialerschutz.de und Computerbetrug.de hätten wir nicht gewusst, wie viele Betroffene es tatsächlich gibt“, heißt es bei der Staatsanwaltschaft.
http://www.computerbetrug.de/news/051217_01.php schrieb:Den Opfern der dänischen Dialer-Mafia wird nichts anderes übrig bleiben, als ihr Geld auf dem zivilrechtlichen Weg von den Betrügern zurückzufordern. Alle Betroffenen einzeln auszuzahlen hält die Staatsanwaltschaft Hamburg für unmöglich: „Da wären die Verwaltungskosten höher als das zur Verfügung stehende Geld.“
Revilok schrieb:Wie kommst Du auf 3,96 Euro. Normalerweise kassiert Avanio/Callando 4,50 Euro zzgl. MwSt. (=5,22 Euro).
Oder haben die den "Mitgliedsbeitrag" reduziert, um in der Rechnung weniger aufzufallen oder in der Hoffnung, daß weniger sagen: "Ach, wegen 3,96 Euro bemühe ich mich gar nicht erst."
Das wird mir vielleicht auch noch blühen. Was machst Du jetzt? Die Gutschriften stornieren lassen? Ansonsten hätte Callando ja tatsächlich "berechtigte" Forderungen Dir gegenüber.bamboo schrieb:schwimme übrigens in gutschriften von callando, obwohl ich nie was gezahlt hab´ :-?
Wenn Callando also nach eigenen Angaben nicht mein Vertragspartner ist und mir auch keine Leistung erbracht hat, jetzt aber Geld von mir will, war m. E. meine Anzeige wegen Verdachts des Betrugs voll gerechtfertigt.14. Dezember 2005
Ihre Rechnungsanfrage zur avanio.net Community
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Bitte entschuldigen Sie die teilweise lange Bearbeitungszeit Ihrer Anfrage. Die callando Telecom GmbH als Abrechnungsunternehmen führt für verschiedene Internet Service Provider die Abrechnung für Internet Verbindungen durch und ist Inhaber der Gebührenforderung.
Auf Ihrer letzten Rechnung haben Sie Internetgebühren der avanio GmbH & Co. KG aus Dresden festgestellt. Der von uns berechnete Betrag in Höhe von bis zu EUR 4,50 zzgl. MwSt. ist die monatliche Grundgebühr einer der von Ihnen genutzten avanio.net Community-Tarife. Seit August 2005 fällt eine monatliche Grundgebühr an. Informationen zur avanio.net Community und den daraus entstehenden Gebühren erhalten Sie online unter www.avanio.net.
Da wir nicht der Anbieter des Onlinedienstes und somit auch nicht Ihr Vertragspartner sind, möchten wir Sie bitten, Ihre Reklamation oder Anfrage direkt an Ihren Vertragspartner zu richten:
avanio GmbH & Co. KG
Webergasse 1
01067 Dresden
E-Mail: [email protected]
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Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit weiterhelfen konnten und danken für Ihr Verständnis.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, so stehen wir Ihnen gerne Mo. bis Fr. von 08.00 bis 18.00 Uhr unter der Rufnummer (01805) 01075 0* zur Verfügung. Oder senden Sie uns eine E-Mail: [email protected].
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callando Telecom GmbH
Kundenservice
*12 Ct./Min. aus dem Festnetz der T-Com
:gruebel:callando schrieb:Die callando Telecom GmbH als Abrechnungsunternehmen führt für verschiedene Internet Service Provider die Abrechnung für Internet Verbindungen durch und ist Inhaber der Gebührenforderung.
Bei abgetretener Forderung könnte man denen ja alle Einwände entgegen halten ... (§ 404 BGB)Callando schrieb:Da wir nicht der Anbieter des Onlinedienstes und somit auch nicht Ihr Vertragspartner sind, möchten wir Sie bitten, Ihre Reklamation oder Anfrage direkt an Ihren Vertragspartner zu richten:

Das allerdings verstehe ich nicht - die vorstehende Konstruktion ist rein zivilrechtlich und erst mal nicht "betrügerisch" angelegt ...Revilok schrieb:Wenn Callando also nach eigenen Angaben nicht mein Vertragspartner ist und mir auch keine Leistung erbracht hat, jetzt aber Geld von mir will, war m. E. meine Anzeige wegen Verdachts des Betrugs voll gerechtfertigt.
:gruebel:Nun ja, wenn ich Geld von jemandem fordere, das mir gar nicht zusteht, beispielsweise Rechnungen für eine Abwasserkanal-Reinigung verschicke, obwohl ich damit nichts zu tun habe (wie erst vor kurzem in München und einigen anderen Städten passiert - Pressemitteilung), halte ich das für Betrug.KatzenHai schrieb:Das allerdings verstehe ich nicht - die vorstehende Konstruktion ist rein zivilrechtlich und erst mal nicht "betrügerisch" angelegt ...:gruebel:
— «... und man muss 'mal sehen, wie das weitergeht.»
— «Also immer noch ordentlich Zunder in der Bude. Wir müssen weiter dranbleiben, denk' ich 'mal.»
Das, was du da beschreibst, ist (bei fremden Forderungen) nicht automatisch Betrug, sondern nur dann, wenn der Geldeintreiber den angeblichen Schuldner bewusst über das Bestehen der Forderung täuscht.Revilok schrieb:Nun ja, wenn ich Geld von jemandem fordere, das mir gar nicht zusteht, beispielsweise Rechnungen für eine Abwasserkanal-Reinigung verschicke, obwohl ich damit nichts zu tun habe, halte ich das für Betrug.
Oder hier Leistungen in Rechnung stelle, obwohl ich gar keinen Vertrag habe und niemals eine Leistung erbracht wurde. Genauso gut könnte ich allen Lesern hier eine Rechnung schicken dafür, daß ich Ihnen den Rasen gemäht habe (was ich aber nie gemacht habe). Verstehst Du jetzt, was ich meine?
Vorher müssen wir aber mindestens 1mal deine Telefonnummer angewählt haben, um Mitglied in deiner Lawn.mower-Community zu werden. Mit den entsprechenden AGBs kannst du dir ja noch ein bisschen Zeit lassen ...Revilok schrieb:Genauso gut könnte ich allen Lesern hier eine Rechnung schicken dafür, daß ich Ihnen den Rasen gemäht habe (was ich aber nie gemacht habe).
