Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

und so kullert die Seligenstädter Lawine als kleines Schneebällchen dahin und schmilzt im Tauwetter dahin.... hastunichgesehen - und weg...
Auf neue innovative Ideen kann man auch im neuen Jahr warten...

"Mein" eigener Fall endete übrigens - um diesen Antibegriff hier mal zu zitieren - als "Nullsummenspiel" für die Innovativlinge, für die Betroffene auch, wenn man Zeitaufwand, Fax usw. nicht mitrechnet.
 
Re: Neues Antwortschreiben

Hallo Revilok,

ich habe auch dieses Schreiben von callando bekommen (sogar grosszügigerweise in dreifacher Ausfertigung).
Wie reagierst Du auf dieses Schreiben.
Ich habe bisher nur an callando geschrieben (nachdem ich den Rechnugnsbetrag von der Telekom habe kürzen lassen) und noch keinen Kontakt zu Avanio aufgenommen (da ich ja bisher nichts von denen wusste :wink: )

Muss ich jetzt bei Avanio direkt den gleichen Widerspruch wie bisher bei callando einlegen oder mache ich einfach gar nichts, da callando ja die Forderungen erhebt und ich denen gegenüber ja schon Widerspruch eingelegt und einen Einzelverbindungsnachweis gefordert habe (den ich noch nicht erhalten habe)?

Gruss MJ

Revilok schrieb:
Habe heute überraschenderweise anderslautende Post von callando bekommen: (Hervorhebungen von mir)
14. Dezember 2005

Ihre Rechnungsanfrage zur avanio.net Community

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Bitte entschuldigen Sie die teilweise lange Bearbeitungszeit Ihrer Anfrage. Die callando Telecom GmbH als Abrechnungsunternehmen führt für verschiedene Internet Service Provider die Abrechnung für Internet Verbindungen durch und ist Inhaber der Gebührenforderung.

Auf Ihrer letzten Rechnung haben Sie Internetgebühren der avanio GmbH & Co. KG aus Dresden festgestellt. Der von uns berechnete Betrag in Höhe von bis zu EUR 4,50 zzgl. MwSt. ist die monatliche Grundgebühr einer der von Ihnen genutzten avanio.net Community-Tarife. Seit August 2005 fällt eine monatliche Grundgebühr an. Informationen zur avanio.net Community und den daraus entstehenden Gebühren erhalten Sie online unter www.avanio.net.

Da wir nicht der Anbieter des Onlinedienstes und somit auch nicht Ihr Vertragspartner sind, möchten wir Sie bitten, Ihre Reklamation oder Anfrage direkt an Ihren Vertragspartner zu richten:

avanio GmbH & Co. KG
Webergasse 1
01067 Dresden
E-Mail: [email protected]
Telefax: (01805)50 31 50*

Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit weiterhelfen konnten und danken für Ihr Verständnis.

Sollten Sie noch Rückfragen haben, so stehen wir Ihnen gerne Mo. bis Fr. von 08.00 bis 18.00 Uhr unter der Rufnummer (01805) 01075 0* zur Verfügung. Oder senden Sie uns eine E-Mail: [email protected].

Mit freundlichen Grüßen
callando Telecom GmbH

Kundenservice

*12 Ct./Min. aus dem Festnetz der T-Com
Wenn Callando also nach eigenen Angaben nicht mein Vertragspartner ist und mir auch keine Leistung erbracht hat, jetzt aber Geld von mir will, war m. E. meine Anzeige wegen Verdachts des Betrugs voll gerechtfertigt.
 
Dokumentation

Die Login-Seite der avanio net community sieht nach mehreren Veränderungen (siehe hier, hier, hier und hier) mittlerweile so aus:
 

Anhänge

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und ewig grüßt das Murmeltier

Klappe die Dritte :wink: Zum dritten Mal auf meiner Telekomrechnung die "Clubgebühr" (wie üblich über "callando" aus Walluf eingefordert).
Routinemäßig habe ich die um den Clubbeitrag verminderte Telekomrechnung überwiesen.

Die StA Dresden schrieb mir, pünktlich zum Weihnachstfest, daß sie am 23.11.05 meine Strafanzeige erhalten haben und unter einem bestimmten Aktenzeichen die Sache bearbeitet wird. :o
Ermittlungen richten sich gegen den uns schon bekannten Herrn G. (GF von avanio GmbH & Co. KG).

Ich kann nur hoffen, daß die StA Dresden diese Ermittlungen ein klein wenig zügiger bearbeitet als meine Eingangsbestätigung.

Wenn beispielsweise ein Arrest auf Kontoguthaben von Herrn G. auch einen Monat benötigt, um wirksam zu werden, dann prost Mahlzeit! :evil:
 
Re: Neues Antwortschreiben

MJ schrieb:
Hallo Revilok,

ich habe auch dieses Schreiben von callando bekommen (sogar grosszügigerweise in dreifacher Ausfertigung).
Wie reagierst Du auf dieses Schreiben.
Ich habe bisher nur an callando geschrieben (nachdem ich den Rechnugnsbetrag von der Telekom habe kürzen lassen) und noch keinen Kontakt zu Avanio aufgenommen (da ich ja bisher nichts von denen wusste :wink: )
Auf das Schreiben habe ich überhaupt nicht reagiert. Allerdings habe ich da auch schon die Kulanzkündigung von Avanio erhalten.

Ich hatte bisher nur Widerspruch gegen die Rechnung geschickt an
- Callando (per E-Mail) (die mich an avanio verwiesen haben)
- Avanio (zuerst per E-Mail, später auch nochmals ein Fax, um die Kulanzkündigung schriftlich zu erhalten)
- Telekom (per E-Mail, kostenlosem Fax und kostenloser 0800-Telefon-Hotline) (damit die wissen, warum ich die Rechnung gekürzt habe)

In die Schreiben habe ich auch jeweils einfliessen lassen, daß ich bei weiteren Forderungen von denen Strafanzeige erstatten würde (was ich zu dem damaligen Zeitpunkt allerdings längst gemacht hatte).
Außerdem habe ich sämtliche E-Mails digital signiert und als Kopie an mich selbst geschickt. So gelten die E-mails auch als "schriftlich" (durch die digitale Signatur) und durch die empfangene Kopie an mich kann ich auch den Versand beweisen.
 
... und noch ein Betroffener!

Hallo zusammen,

melde gehorsamst: Auch wir gehören zu den unfreiwilligen avanio.NET-"Clubmitgliedern". :evil:

Ich habe die Berechnung der monatlichen "Clubgebühren" erst auf der Januar-Rechnung bemerkt (jeweils 3,96 EUR netto für zwei unserer MSN, über die sich unsere Tochter im Sommer per "Oleco LCR" eingewählt haben muss). Tatsächlich finden sich auch bei uns schon seit der Oktober-Telefonrechnung dieselben Beträge; sie waren mir unter der Vielzahl verschiedener IbC-/CbC-Abrechnungen nur nicht aufgefallen.

Der Abbuchung des jüngsten Betrags habe ich bei der Telekom sofort widersprochen (das geht übrigens scheinbar problemlos, ohne dass man sofort die komplette Einzugsermächtigung kündigen muss!) und callando wie auch avanio darüber in Kenntnis gesetzt. (Callando hat übrigens buchstäblich postwendend geantwortet: Schon heute flatterte der in diesem Forum mehrfach zitierte Standardbrief in unseren Kasten, in dem auf avanio als Vertragspartner verwiesen wird.)

Nachdem mir nach eingehender Internetrecherche die Hintergründe und Dimensionen des Vorgangs bewusst geworden sind, habe ich avanio (noch) freundlich, aber bestimmt gebeten, die unfreiwillig eingegangenen "Mitgliedschaften" fristlos zu kündigen und die seit Oktober eingezogenen "Mitgliedsgebühren" zurückzuerstatten. Dabei habe ich mich auf eine Zusage des avanio-Sprechers bezogen, "man werde in den Fällen gezahlte Gebühren zurückerstatten, in denen die Mitgliedschaft eindeutig ungewollt eingegangen und der daraus resultierende Mehrwert wie E-Mail-Postfach und kostenloser SMS-Versand nicht genutzt wurde“. Dieses Zitat findet sich übrigens in einem Artikel der Zeitschrift c't, den oleco als PDF bereitstellt, zu finden über http://www.oleco.de/aktuelles/news/index.htm?nid=331. (Ich glaube, dieser Artikel ist noch nicht in rolf76s Übersicht enthalten.)

Sollte sich avanio nicht auf diese Lösung einlassen, werde ich - auch das habe ich ihnen mitgeteilt - ebenfalls unverzüglich Strafanzeige bei der StA Dresden erstatten. Denn dass es sich hier um einen gezielten Betrugsversuch handelt, daran habe ich keinerlei Zweifel. Und nachdem sich deutsche Gerichte in Sachen Dialer in der letzten Zeit immer eindeutiger auf die Seite der Verbraucher geschlagen haben, indem sie etwa eine ausdrückliche Zustimmungsmöglichkeit vor dem Bezug kostspieliger Leistungen fordern, besteht für mich - auch als juristischer Laie - keinerlei Zweifel, dass avanio mit seinen trickreichen AGB vor jeder/m Richter/-in dieser Republik kläglich scheitern würde/wird. avanio wäre also aus eigenem Interesse gut beraten, uns Betroffene schleunigst zu entschädigen und sein offenkundig sittenwidriges Geschäftsmodell einzustampfen.

Ich halte euch auf dem Laufenden, was sich bei mir tut.
 
Re: ... und noch ein Betroffener!

Dupe schrieb:
Artikel der Zeitschrift c't, den oleco als PDF bereitstellt, zu finden über http://www.oleco.de/aktuelles/news/index.htm?nid=331. (Ich glaube, dieser Artikel ist noch nicht in rolf76s Übersicht enthalten.)
Danke für den Hinweis! Schon ergänzt!

Dupe schrieb:
Sollte sich avanio nicht auf diese Lösung einlassen, werde ich - auch das habe ich ihnen mitgeteilt - ebenfalls unverzüglich Strafanzeige bei der StA Dresden erstatten.
Meine Erfahrung ist, dass avanio die Widerspruchsschreiben nicht liest und nur die Standardschreiben, teilweise in kopierter Form (und bei mir auch mehrfach), versendet.
 
Callando bei Telekom sperren

Habe heute bei der Telekom meinen "Callando Beitrag" (avanio Internetzugang) einfach für die Zukunft dauerhaft sperren lassen. Dies ging im letzen Monat noch nicht und wenn es bei eurem 1. Versuch bei der Telekom nicht klappt, dann einfach Berater mit "6" nach dem Telefonat bewerten und ein zweites Mal versuchen.

ES IST VOLLBRACHT! (hoffentlich) 0:-)

Grüße Joerg

PS: Sehr gutes Forum hier! :P
 
Die Mühlen der Justiz

Dupe schrieb:
Sollte sich avanio nicht auf diese Lösung einlassen, werde ich - auch das habe ich ihnen mitgeteilt - ebenfalls unverzüglich Strafanzeige bei der StA Dresden erstatten.

rolf76 schrieb:
Meine Erfahrung ist, dass avanio die Widerspruchsschreiben nicht liest und nur die Standardschreiben, teilweise in kopierter Form (und bei mir auch mehrfach), versendet.

Das ist ihre Sache. Die Mühlen der deutschen Justiz mögen langsam mahlen - aber sie mahlen! Und so werden wir unser Geld früher oder später schon zurückbekommen (wenn sich die Geschäftsführer mit den "Clubbeiträgen" nicht tatsächlich in die Karibik absetzen ... :bandit ).
 
Dupe schrieb
Die Mühlen der deutschen Justiz mögen langsam mahlen - aber sie mahlen! Und so werden wir unser Geld früher oder später schon zurückbekommen

Vorsicht: falls Du die Mühlen der Staatsanwaltschaft meinst, die bringen Dir Dein Geld nicht zurück, oder höchstens indirekt (wenn der reuige Sünder sich davon Strafmilderung verspricht).

Dein Geld mußt Du Dir zivilrechtlich wiederholen also durch Widerruf eines erfolgten Einzuges auf Deinem Konto, durch Überweisung der um den "Clubbeitrag" verringerten TK-Rechnung, oder, und der Weg wird wohl eher erfolglos bzw. sehr steinig sein, durch Rückforderung bei avanio.
Die Behauptung avanios gegenüber der ct, sie würden bei nachweislich ungewollter Clubmitgliedschaft die Beiträge wieder erstatten ist mit 3 Fallstricken versehen :o :

a) was machst Du, wenn die Dir die "ungewollte Clubmitgliedschaft" nicht glauben wollen und es einfach bestreiten :cry: ?

b) was, wenn sie es anerkennen, aber nicht zahlen? Bei diesen "geringen" Beträgen lohnt sich nicht nur für die, sondern leider auch für Dich kein gerichtliches Mahnverfahren (viel zu hohe Vorlaufkosten, und vor allem wegen c) viel zu hohes Risiko für Dich) :x

c) was, wenn sie sich zahlungswillig geben, aber leider, leider sind ihre Taschen plötzlich so leer? Und sie melden deshalb Insolvenz an, die dann mangels Masse vom Gericht zurückgewiesen wird :evil: ?
 
Seit heute bin ich endlich per DSL-Flatrate im Internet !!!! Nie mehr LCR! Nie mehr Tarifwust ! Nie mehr IbC-Besch... ! :D :D :D
Das tut so gut :) Erst mal gaaaaanz tieeeef und befreit durchatmen !

Was bin ich aber auch gemein zu solch aufstrebenden und innovativen Jungunternehmern: callando und avanio haben meine neue Adresse ja gar nicht !
Schaun'mer mal , wie ernst ihnen das mit ihren "Onlinedienst"-Gebühren ist ... :P :P :P
 
avanio und co.

Oder wie in meinem Fall, DSL noch garnicht verfügbar :(

Aber was av.. und nexn.. betrifft, hab ich seit damals (2.Mahnung) nach meinen rechtl. Androhungen (schriftl. avan.. und nex..) nie wieder etwas gehört. An Callando hab ich mich nie gewandt. Nur gut, das ich meine Teleko..rechnungen per Überw. tätige. Ich bin umgezogen und die wollten Grundgebühr für einen weiteren Monat berechnen und danach wieder erstatten. Hab ich Kundendienst gefragt warum ich dann erst Kündigen muss wenn Ihr Computersystem dies sowiso nich raft. Ich solle mich in Bonn beschweren. Nun gut das Geld habe ich unter hinweis auf der Überweisung abgezogen. Und nun ham se mir über den Betrag eine Gutschrift geschickt. Armes Deutschland, wir holen und Computerspezialisten aus Indien aber noch nicht einmal einfachste und sinnvolle Programmierungen bekommen wir zu stande. Kopfschüttel..jetzt könnte man noch die Brücke zur angeblichen Computerpanne bei avan. schlagen :lol: aber lassen wir das..ich wünsch Euch einen schönen Sonntag! 8)

LG puddis
 
Re: avanio und co.

puddis schrieb:
....habe ich unter hinweis auf der Überweisung abgezogen. Und nun ham se mir über den Betrag eine Gutschrift geschickt.
Das bedeutet allerdings, dass Du einen Vermögensvorteil hast. Zuerst hast Du nicht bezahlt und dann auch noch eine Gutschrift erhalten - würde mich nicht wundern, wenn irgend wann mal jemand nachrechnet und wiederum zur Kasse bittet.
 
Re: avanio und co.

Reducal schrieb:
puddis schrieb:
....habe ich unter hinweis auf der Überweisung abgezogen. Und nun ham se mir über den Betrag eine Gutschrift geschickt.
Das bedeutet allerdings, dass Du einen Vermögensvorteil hast. Zuerst hast Du nicht bezahlt und dann auch noch eine Gutschrift erhalten - würde mich nicht wundern, wenn irgend wann mal jemand nachrechnet und wiederum zur Kasse bittet.
Nicht unbedingt! Eine "Gutschrift schicken" meint gewöhnlich einen Brief mit einem Kontoauszug, keine Überweisung. Das ist nur eine Information über eine intern veranlasste Buchung. Da er mit der Belastung (die er nicht bezahlte) bei denen weiterhin im Soll stand, gleicht die Gutschriftsbuchung diesen Saldo in deren Buchführung aus. Mit der Information über diese Korrektur an ihn verzichtet man offenbar auf die Forderung.

M. Boettcher
 
Re: avanio und co.

drboe schrieb:
Mit der Information über diese Korrektur an ihn verzichtet man offenbar auf die Forderung.
Sprich puddis hatte bis zur Gutschrift eine Belastung ins Minus und nun sind die Konten ausgeglichen.
Wenn jedoch die T-Com den Widerspruch des Endkunden bereits akzeptiert und den Vorgang ausgebucht hat, dann greift mein vorstehendes Posting. Also puddis, wie ist das bei Dir?
 
Re: avanio und co.

drboe schrieb:
Eine "Gutschrift schicken" meint gewöhnlich einen Brief mit einem Kontoauszug, keine Überweisung.
So wäre es auch wünschenswert!
Bei avani* läuft das nach den bisherigen Erfahrungen der Forumsteilnehmer aber so, dass die Gutschrift nicht mit der Rechnungsforderung verrechnet wird, sondern auf der T-Com-Rechnung gutgeschrieben wird. Daneben wird dann der - aus Sicht des Rechnungserstellers nach wie vor offene - Rechnungsposten beigetrieben.
 
Re: Staatsanwaltschaft hat Ermittlungsverfahren eingestellt.

rolf76 schrieb:
Ich habe da keine Erfahrungswerte, aber einschlägig sind wohl § 171 und § 172 StPO:
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950BJNE029101309.html schrieb:
Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluß der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden. In dem Bescheid ist der Antragsteller, der zugleich der Verletzte ist, über die Möglichkeit der Anfechtung und die dafür vorgesehene Frist (§ 172 Abs. 1) zu belehren.
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950BJNE029202301.html schrieb:
(1) Ist der Antragsteller zugleich der Verletzte, so steht ihm gegen den Bescheid nach § 171 binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft zu. ...
Ok, stimmt, sind wohl zwei Wochen nach Zustellung. Bei meinem letzten (erfolgreich angefechteten) Einstellungsbescheid fehlte in widerrechtlicher Weise dieser Hinweis auf § 171. Von daher wollte ich mit der 1-Wochen-Frist sicher gehen.
 
Rechtsstaat?!

UlliZ schrieb:
Dupe schrieb
Die Mühlen der deutschen Justiz mögen langsam mahlen - aber sie mahlen! Und so werden wir unser Geld früher oder später schon zurückbekommen

Vorsicht: falls Du die Mühlen der Staatsanwaltschaft meinst, die bringen Dir Dein Geld nicht zurück, oder höchstens indirekt (wenn der reuige Sünder sich davon Strafmilderung verspricht).

Is' wahr? Sollte ein Richter einen im Zuge eines Strafprozesses schuldig Gesprochenen in diesem unserem Rechtsstaat nicht auch dazu verpflichten, den Betrogenen den Schaden nach Möglichkeit zu ersetzen?!


UlliZ schrieb:
Die Behauptung avanios gegenüber der ct, sie würden bei nachweislich ungewollter Clubmitgliedschaft die Beiträge wieder erstatten ist mit 3 Fallstricken versehen :o :

...

b) was, wenn sie es anerkennen, aber nicht zahlen? Bei diesen "geringen" Beträgen lohnt sich nicht nur für die, sondern leider auch für Dich kein gerichtliches Mahnverfahren (viel zu hohe Vorlaufkosten, und vor allem wegen c) viel zu hohes Risiko für Dich) :x

Nun, inzwischen habe auch ich den schon bekannten (Standard-)Brief von avanio erhalten, sie wollten die bisher berechneten Monatsbeiträge "auf einer der nächsten (sic!) T-Com Abrechnungen" zurückerstatten.


UlliZ schrieb:
c) was, wenn sie sich zahlungswillig geben, aber leider, leider sind ihre Taschen plötzlich so leer? Und sie melden deshalb Insolvenz an, die dann mangels Masse vom Gericht zurückgewiesen wird :evil: ?

Das wäre dann in der Tat besch...eiden. :unzufrieden:

Dupe
 
ich spreche,

also die forderung, welche ja auch unbegründet ist habe ich nicht beglichen, (nur die grundgebühr) damit wäre der kontostand bei der t-com eigentlich null, nur habe ich damals im abrechnungsbereich dresden gewohnt, nun in dem von erfurt. und über genau den betrag den ich NICHT bezahlt habe erfolgt eine Erstattung aus Erfurt. Genau genommen gibt man mir Geld ohne Grund. Aber ich gehe schon davon aus, dass mich in absehbarer Zeit eine entsprechende Rückforderung erwartet, den eigenartigerweise ist die Software in solchen Fällen richtig geschrieben :lol: . LG puddis
 
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