Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

ERFOLG bei avanio / callando

Meine deutlichen Mails mit bitterbösem Inhalt haben gewirkt - ich habe schriftlich von avanio, dass ich eine "Kulanzkündigung" erhalten habe.
Und ich habe von callando, dass ich nach Zusendung meiner nötigen daten aus dem Mahnverfahren genommen werde !!!

Also: DURCHHALTEN
 
Re: ERFOLG bei avanio / callando

Anonymous schrieb:
Meine deutlichen Mails mit bitterbösem Inhalt haben gewirkt - ich habe schriftlich von avanio, dass ich eine "Kulanzkündigung" erhalten habe.
Und ich habe von callando, dass ich nach Zusendung meiner nötigen daten aus dem Mahnverfahren genommen werde !!!

Also: DURCHHALTEN

Kurze Nachfrage: Du hast das "Standard-Kulanzschreiben" (Z.B. gepostet von Piratron (Geizkragen-Forum), an Gast Jörg, an Gast Clique-5 ) erhalten, ohne durch Brief oder Telefax einen Widerspruch geschickt zu haben, sondern allein auf Deine Email?

Und was hat Dir calland* geschrieben: Einen Brief oder die oben bereits gepostete email (an harald P.K (Verbraucherschutz-Forum))?
 
Neuigkeiten

Es gibt Neuigkeiten in meinem Fall.

Ich hatte gerade versucht meinen Anwalt anzurufen und wollte dafür einen Call-by-Call-Anbieter nutzen. Nachdem die ersten beiden meiner Liste belegt waren, nahm ich den dritten Anbieter ohne Nachzudenken und landete plötzlich bei Callando. Ihr könnt Euch nicht vorstellen, wie überrascht ich war: Will meinen Anwalt anrufen und lande bei Callando.

Es ergab sich, daß ich die 01075 vorgewählt hatte (obwohl ich die nie wieder wählen wollte). Der Mitarbeiter von callando erklärte mir, daß ich (wie viele andere) bei nexnet im Mahnwesen geführt werden würde und deshalb bei callando gelandet sei.

Er wies jede Zuständigkeit der Reklamation von sich, sondern verwies an avanio. Ich empörte mich, daß callando mir den Betrag in Rechnung gestellt habe, die also auch für Reklamationen zuständig seien. Genauso wenig wie ich mich an den Mehllieferanten wenden muß, wenn die Brötchen beim Bäcker ungeniesbar sind. Er verweigerte dennoch jede Zuständigkeit. Warum ich dann aber bei callando und nicht bei avanio gelandet sei, vergaß ich zu fragen.

Dann ließ ich mir den Namen geben (sollte man gleich zu Beginn des Gesprächs tun und ihn nochmals wiederholen, damit der Gesprächspartner merkt, daß man ihn sich aufschreibt!! Am besten fragen: "Wie schreibt man das?" :wink:) und informierte ihn, daß ich bereits eine Strafanzeige gegen avanio wegen des Verdachts des Betrugs eingeleitet habe. Daraufhin ist er plötzlich viel freundlicher geworden - echt!

Ich teilte ihm mit, daß avanio mir die Kulanzkündigung eingeräumt hat und mir den Betrag gutschreiben will. Er: Dann wird das die nächste Zeit sicher gutgeschrieben. Ich: "Das bezweifle ich". Er: "Wir schreiben derzeit täglich im Auftrag von avanio Beträge wieder gut."

Ich erklärte ihm, daß ich den avanio-Betrag einbehalten hatte, avanio mir aber eine Gutschrift in Aussicht gestellt hat und fragte, wie ich dann vorgehen solle. Seine Antwort: "Dann hebt sich das ja gegenseitig auf, da brauchen Sie dann nichts machen." Daraufhin meine Frage, warum ich dann bei Nexnet noch im Mahnwesen liege und bei Callando gelandet sei. Er: Das würde dann sicher bis nächste Woche erledigt sein.

Na da bin ich ja mal gespannt.
Probiert doch auch mal bei Ferngesprächen die 01075 vorzuwählen, hier der Tarif dazu. Vielleicht landet Ihr auch bei callando und könnt gleich nachfragen. Bei etwa 90 Versuchen auf der kostenlosen Hotline von Callando kam ich übrigens nie durch und landete diesmal plötzlich direkt "ungewollt" dort. Jetzt stellt sich mir nur die Frage, ob mir dieses Gespräch in Rechnung gestellt wird, wo ich Callando doch gar nicht bewußt angerufen habe - muß ich da jetzt wieder rumstreiten???

Fragen zu meinen Einspruchsschreiben etc. beantworte ich Euch gerne.

Justitia scheint mich derzeit zu lieben. Erst gewinne ich meine Bundesverfassungsbeschwerde, dann wird ein eingestelltes Strafverfahren, bei dem ich Opfer war, aufgrund meiner Beschwerde wieder aufgenommen und weitere Ermittlungen eingeleitet und jetzt scheint vielleicht auch die avanio-Sache positiv zu verlaufen. Rufe gleich mal bei der Staatsanwaltschaft/Polizei an, was aus meiner Anzeige gegen avanio geworden ist. War ja klar: Freitag Nachmittag - niemand mehr da. Hab dazu übrigens noch einen interessanten Link gefunden, der quasi mal angefragt worden war. Ooops, rolf76 hat ihn ja schon in seinem Inhaltsverzeichnis :respekt:.
 
Re: Neuigkeiten

Revilok schrieb:
... nahm ich den dritten Anbieter ohne Nachzudenken und landete plötzlich bei Callando. Es ergab sich, daß ich die 01075 vorgewählt hatte (obwohl ich die nie wieder wählen wollte). Der Mitarbeiter von callando erklärte mir, daß ich (wie viele andere) bei nexnet im Mahnwesen geführt werden würde und deshalb bei callando gelandet sei.
Soll das bedeuten, dass alle, die bei nexn*t im Mahnwesen geführt werden, über den Anbieter, der offene Rechnungen an nex*et weitergegeben hat, keine Gespräche führen kann (sondern mit der Hotline des Anbieters verbunden werden)?
Oder kann man mit allen Vertragspartnern von nexn*t keine Gespräche mehr führen, sobald einer der zahlreichen nexn*t-Vertragspartner offene Forderungen an nexn*t weitergegeben hat?
 
Re: Neuigkeiten

rolf76 schrieb:
Soll das bedeuten, dass alle, die bei nexn*t im Mahnwesen geführt werden, über den Anbieter, der offene Rechnungen an nex*et weitergegeben hat, keine Gespräche führen kann (sondern mit der Hotline des Anbieters verbunden werden)?
Oder kann man mit allen Vertragspartnern von nexn*t keine Gespräche mehr führen, sobald einer der zahlreichen nexn*t-Vertragspartner offene Forderungen an nexn*t weitergegeben hat?
Dazu müßte man wissen, welche Telefonanbieter noch über callando(Fon) abrechnen lassen. Dann würde ich es glatt mal ausprobieren und meine noch offenen Fragen stellen.
Hab mir das mal überlegt. Eigentlich müßten die Unter-Anbieter von callandoFon auch die 01075-Vorwahl haben. Dabei kann die Vorwahl aber nicht unterschiedliche Tarife haben (was bei Internetzugängen durch die unterschiedliche Anmeldung möglich wäre). Habe auch keine weiteren Anbieter mit dieser Vorwahl gefunden. D.h. hier wird nur die 01075 (callandoFon) gesperrt.
 
Nein, Revilok, ich meinte nicht die Unteranbieter von calland* (die heißen übrigens VSFP, siehe hier), ich meinte alle Vertragspartner von nexn*t. Meine Gedanke war, ob eine bei nexn*t im Mahnlauf befindliche Forderung dazu führt, dass man mit allen Vertragspartnern von nex*et nicht mehr telefonieren kann. Mit Nexn*t arbeiten ja zahlreiche Anbieter zusammen (siehe hier)
 
rolf76 schrieb:
Ich meinte alle Vertragspartner von nexn*t. Meine Gedanke war, ob eine bei nexn*t im Mahnlauf befindliche Forderung dazu führt, dass man mit allen Vertragspartnern von nex*et nicht mehr telefonieren kann. Mit Nexn*t arbeiten ja zahlreiche Anbieter zusammen (siehe hier)
Habe es gerade mit der 01063 ausprobiert und landete nur beim Läuten (mein Anwalt hat schon Feierabend). Scheinbar sind also nur die "Leistungen" von callando betroffen.
 
Re: Neuigkeiten

rolf76 schrieb:
Soll das bedeuten, dass alle, die bei nexn*t im Mahnwesen geführt werden, über den Anbieter, der offene Rechnungen an nex*et weitergegeben hat, keine Gespräche führen kann (sondern mit der Hotline des Anbieters verbunden werden)?
Oder kann man mit allen Vertragspartnern von nexn*t keine Gespräche mehr führen, sobald einer der zahlreichen nexn*t-Vertragspartner offene Forderungen an nexn*t weitergegeben hat?

nexnet kennt ja die offenen Forderungen und die werden bestimmt auch genutzt.

Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass Anbieter x den Zugang sperrt, nur weil bei Anbieter y Fünf Euro fuffzich offen sind oder so.

Ich stelle mir eher vor, dass die einzelnen Anbieter sich zunächst auf ihren eigenen Kram beziehen und nexnet erst bei ernsthaften Beträgen alle Anbieter informiert.

Das würde heissen, dass kleinere offene Posten bei dem einen oder anderen Anbieter nicht zu Sperren bei den anderen führen, hohe Schulden bei Anbieter x aber auch zu Sperren bei Anbieter y, z etc. führen können.

Letztenendes werden wir das aber nicht herausfinden, denn das werden uns weder nexnet noch deren Partner verrraten (oder acoreus und deren Partner und.....)

viele Grüße,

Don Frago
 
Außerdem würde eine Weitergabe von Zahlungsinformationen durch Nexnet an andere (dritte unbeteiligte) Vertragspartner gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Glaube nicht, daß Nexnet das machen würde.
 
Revilok schrieb:
Außerdem würde eine Weitergabe von Zahlungsinformationen durch Nexnet an andere (dritte unbeteiligte) Vertragspartner gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Glaube nicht, daß Nexnet das machen würde.

Du hast recht, und die Vertragspartner selbst würden das auch nicht wollen, die stehen ja auch in Wettbewerb zueinander (mal gucken, wie die Zahlungsmoral bei deren Kunden ist...).

Aber sie müssen ja nicht unbedingt zahlungsinformationen durchreichen. Es reicht ja eine Empfehlung:

"also, ICH würd mit dem keine Geschäfte machen"

"wieso?"

"na ja, ich mein nur so. ICH würds nicht machen"

reicht ja (natürlich automatisiert als Blacklist oder so)

Viele Grüße,

Don Frago
 
Re: ERFOLG bei avanio / callando

Anonymous schrieb:
Meine deutlichen Mails mit bitterbösem Inhalt haben gewirkt - ich habe schriftlich von avanio, dass ich eine "Kulanzkündigung" erhalten habe.
Und ich habe von callando, dass ich nach Zusendung meiner nötigen daten aus dem Mahnverfahren genommen werde !!!

Also: DURCHHALTEN

Was hast du denn geschrieben? Wäre für solch wirkungsvoolen Schrieb mehr als dankbar :D :D :D
 
... und damit nicht alle hinsurfen müssen ein Schnappschuss ...
(Lange war die Login-Seite offenbar nicht aktiv, vgl. hier)
 

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@all, besonders @Katzenhai, Rolf76 und Der Jurist

Hi alle,

und erstmal meine besondere Hochachtung an Katzenhai, Rolf76 und Der Jurist für Ihre qualitativ hochwertige Arbeit:)
An Rolf76 besonders auch wegen seines
aktualisierten Inhaltsverzeichnisses - thumbs up!

Selbst hatte ich bis gestern keine Kenntnis über die Masche von Avanio. Bin aber bei Durchsicht der Telekom Rechnung stutzig geworden. Als Smartsurfer Nutzer habe ich natürlich weder die AGB noch die Details zu dem tollen Community Produkt je zu Gesicht bekommen. Meiner Meinung nach kann so kein Vertrag entstehen - das ist doch ein Dialer auf Raten.


Diesbezgl. habe ich eine Anregung/Bitte.

Wäre einer der Rechts-Experten bereit, einmal eine Art howto zu machen, wie man in dem Fall am besten vorgeht.
Zu dem Thema gibts so viele Postings, aber ich finde, sowas fehlt auch noch in Rolf's Übersicht;)


Ich z.B. frage mich:

Wende ich mich an Callando (weil die in der Telekom-Rechnung stehen) oder an Avanio, weil die dahinter stecken?

Schick ich meine Brief dann per Einschreiben, oder tuts auch ein Fax?


Entnehme ich folgendem Posting des Katzenhai's richtig, dass man einen solchen [...] nicht direkt an einen Anwalt geben kann?

Muss ich die Firma erstmal außergerichtlich kontaktieren?

Ich schreib denen, dass ich nicht anerkenne, dass ein Dauervertragsverhältnis zustande gekommen ist, weil mir die Eigenschaften des Vertrags bei "Abschluss" nicht bekannt gemacht worden sind. Das sie deswegen alles beweisen sollen oder mir das von der Telekom längst eingezogene Geld innerhalb 14 Tagen zurückzahlen sollen (+ 5,00 €) für mein Schreiben. Dazu setze ich sie mit der Formulierung "Ihren Zahlungseingang erwarte ich binnen zwei Wochen. Danach fallen Verzugszinsen von 8% über dem gültigen Basiszinssatz an." in Verzug.

Was ist, wenn Sie darauf nicht reagieren? Hab ich dann genug guten Willen gezeigt und kann den Anwalt beauftragen, ohne auf den Kosten dafür sitzen zu bleiben?


Das fände ich wichtig für ein howto/ eine Anleitung - einmal von vorne bis hinten durchgehen, wie man am besten, schnellsten und ohne zeitraubendes Theater an sein Geld kommt.

Was den zu schreibenden Text angeht, dazu gibt es ja einige Beispiele (siehe rolf's Übersicht). Außerdem ist ja im einzelfall zu unterscheiden: Mahnung von nexnet oder Geld schon abgebucht, von einer Rechnung oder von Zweien,...

Trotzdem fänd ich hier so ne Art checkliste cool.

Ich fang mal an und bitte um Ergänzung, sowie die Aufnahme der Endgültigen Version in Rolf's Übersicht.


Brief an ...?

Anschrift

Betreff

Forderungsdetails

Aufforderung zur Erstattung plus Verzugsandrohung/ Alternativ Einstufung der offenen Forderung als unbegründet

Aufforderung die Etwaige Forderung zu definieren und zu Begründen mit:

1. einem Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV sowie
2. dem kostenlosen Prüfprotokoll der technischen Prüfung zu übermitteln.
3. einer nachvollziehbaren Rechnung,
4. den vor dem 02.08.05 geltenden ABG, einschließlich der Tarifbestimmungen zum Tarif vanio.flexi,
5. Darlegung, wodurch es eine Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages gegeben haben soll, die etwas anderes als eine internet-by-call-Verbindung zum Inhalt hatte.

Dann noch die freibleibende Kündigung (also ausdrücklich ohne ein Vertragsverhältnis anzuerkennen).

Absender


PS: Wie sieht es eigentlich in dem Zusammenhang mit dem Fernabsatzgesetz aus? Ich soll ein Vertragsverhältnis über das Internet/Telefon eingegangen sein. Da ich aber nicht über mein Rücktrittsrecht aufgeklärt worden bin, beginnt die 14tägige Rücktrittsfrist nie zu laufen und ich kann folglich jederzeit zurück treten?
Oder gilt das nur bei Kaufverträgen über Produkte?

Danke für alle Antworten
- und hoffentlich werden die Strafanträge mit der gebotenen Härte verfolgt - sowas [...]

Rahmmandel

PS: Wer sieht was an meinem html code nicht stimmt, schreib mir ne mail oder PM, ich editiers dann, bin jetzt zu müde, Gute Nacht!

[Einige Passagen entfernt. (bh)]
 
Re: @all, besonders @Katzenhai, Rolf76 und Der Jurist

rahmmandel schrieb:
An Rolf76 besonders auch wegen seines Aktualisierten Inhaltsverzeichnisses - thumbs up!(...)

Entnehme ich folgendem Posting des Katzenhai's richtig, dass man einen solchen [...] nicht direkt an einen Anwalt geben kann? (...)

PS: Wer sieht was an meinem html code nicht stimmt, schreib mir ne mail oder PM, ich editiers dann, bin jetzt zu müde, Gute Nacht!

Bitte Links wie folgt anlegen:
Code:
[url=http://www.computerbetrug.de]Computerbetrug-Hauptseite[/url]
Also im Postingtext
  • eckige Klammer auf [ und url eintippen, gefolgt von einem Gleichheitszeichen =
  • die URL mit http:// beginnend eingeben
  • eckige Klammer zu ] eingeben
  • Beschreibungstext eingeben (erscheint dann als Link in blauer Schrift)
  • [/url] eintippen
Der Link aus dem Beispiel oben sieht dann so: Computerbetrug-Hauptseite aus.

Ist hier sog. BBCode, kein HTML.

Danke, .sep
 
Re: @all, besonders @Katzenhai, Rolf76 und Der Jurist

rahmmandel schrieb:
Wäre einer der Rechts-Experten bereit, einmal eine Art howto zu machen, wie man in dem Fall am besten vorgeht.
Konkrete Einzelfallberatung zum rechtlichen Vorgehen darf und wird hier nicht erfolgen. Für allgemeine Howtos ist die Rechtslage zu komplex.
Es wird anheim gestellt, rechtliche Hilfe bei zugelassenen Beratungsstellen gem. Rechtsberatungsgesetz zu suchen, z.B. bei Anwälten oder Verbraucherzentralen.
Auf die (Nutzungsbedingungen NUBs) wird ergänzend hingewiesen.
:stumm:

rahmmandel schrieb:
Entnehme ich folgendem Posting des Katzenhai's richtig, dass man einen solchen [...] nicht direkt an einen Anwalt geben kann?

Muss ich die Firma erstmal außergerichtlich kontaktieren?
Nein, entnimmst du richtigerweise nicht. Natürlich kannst du jederzeit zum RA gehen und den beauftragen. Die Frage ist nur, ob du das RA-Honorar von der Gegenseite zurück bekommst oder selbst zahlen darfst.

rahmmandel schrieb:
Dazu setze ich sie mit der Formulierung "Ihren Zahlungseingang erwarte ich binnen zwei Wochen. Danach fallen Verzugszinsen von 8% über dem gültigen Basiszinssatz an." in Verzug.
Du bist also Unternehmer? Vgl. § 288 BGB.

rahmmandel schrieb:
Was ist, wenn Sie darauf nicht reagieren? Hab ich dann genug guten Willen gezeigt und kann den Anwalt beauftragen, ohne auf den Kosten dafür sitzen zu bleiben?
Wenn der Anwalt negative Feststellungsklage erhebt - vielleicht. Sonst nicht.

rahmmandel schrieb:
PS: Wer sieht was an meinem html code nicht stimmt, schreib mir ne mail oder PM, ich editiers dann, bin jetzt zu müde, Gute Nacht!
Ist ein anderer Code, ich hab's mal in den Zitaten besser gemacht.
[Eigenedit: SEP hat erklärt, wie das mit den Links geht. Siehe Posting hiervor]
 
Zu den außergerichtlichen Anwaltskosten
  • Ganz generell ist es so, dass der Schuldner einer Forderung gem. § 280 Abs. 2, § 286 BGB die Kosten von Mahnschreiben und auch alle sonstigen durch den Verzug verursachten Aufwendungen zu ersetzen hat, sofern die Mahnung nach Eintritt des Verzugs erfolgt ist und eine zweckentsprechende Maßnahme der Rechtsverfolgung darstellt. Zu ersetzen sind dann auch die Kosten für ein anwaltliches Mahnschreiben.
  • Sofern nicht die Fälle des § 280 Abs. 2 BGB einschlägig sind, muss der Schuldner gem. § 280 Abs. 1 S. 1 BGB vom Gläubiger gemahnt werden, damit er in Verzug kommt. Die Kosten dieser verzugsbegründenden Erstmahnung muss aber der Gläubiger tragen. Erst die Kosten für Mahnschreiben nach Eintritt des Verzugs hat der Schuldner zu ersetzen.

    Ob der Schuldner die Anwaltskosten dann aber auch freiwillig bezahlt, ist natürlich eine ganz andere Frage...
Zur Idee eines howto-Plans:
  • Nach den Erfahrungen in diesem Forum scheint avan*o auf jegliches Schreiben den Standard-Kulanzkündigungs-Brief (nach ca. 14-28 Tagen "Bearbeitungszeit") zu schicken.
  • Die meisten "Widersprechenden" scheinen die Abbuchung durch die Telekom rückgängig gemacht zu haben.
  • Ein howto-Plan müsste also von vornherein zwischen denen differenzieren, die noch Geld wollen und denen, die nur in Zukunft ihre Ruhe haben wollen.
  • Da mittlerweile das Gros der "kampfbereiten" "Clubmitglieder" hier schon durch sein dürfte, ist ein howto-Plan vielleicht auch unnötige Arbeit.
 
rolf76 schrieb:
Zu den außergerichtlichen Anwaltskosten
  • Ganz generell ist es so, dass der Schuldner einer Forderung gem. § 280 Abs. 2, § 286 BGB die Kosten von Mahnschreiben und auch alle sonstigen durch den Verzug verursachten Aufwendungen zu ersetzen hat, sofern die Mahnung nach Eintritt des Verzugs erfolgt ist und eine zweckentsprechende Maßnahme der Rechtsverfolgung darstellt. Zu ersetzen sind dann auch die Kosten für ein anwaltliches Mahnschreiben.
  • Sofern nicht die Fälle des § 280 Abs. 2 BGB einschlägig sind, muss der Schuldner gem. § 280 Abs. 1 S. 1 BGB vom Gläubiger gemahnt werden, damit er in Verzug kommt. Die Kosten dieser verzugsbegründenden Erstmahnung muss aber der Gläubiger tragen. Erst die Kosten für Mahnschreiben nach Eintritt des Verzugs hat der Schuldner zu ersetzen.

    Ob der Schuldner die Anwaltskosten dann aber auch freiwillig bezahlt, ist natürlich eine ganz andere Frage...
Stimmt natürlich.

Vorliegend ist aber zu fragen, wer Gläubiger und wer Schuldner ist. Mein Thread bezieht sich auf die Forderungsabwehr, vorstehende Angaben auf die Forderungsdurchsetzung.

Dies ist bitte zu trennen.
 
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