Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

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Der Smartsurfer ist nicht der einzige LCR, durch den man avanio bekommt!
Einzig eine Flatrate ist sicher (und wärmstens zu empfehlen gegen Rechnungschaos)
 
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Schon gesehen?
Avanio ist wieder aktiv:
[noparse]http://www.avanio.de/service/pdf/Information_funsurf24%2010.%2009%202007.pdf[/noparse]
Wers glaubt....
 
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Moin,

mein Vater wurde ebenfalls übers Ohr gehauen. Das Einschreiben an die 01075 wurde dahingehend beantwortet, dass ich mich an die Funsurf24 GmbH wenden soll. 01075 sei ein neutrales Abrechnungssystem.

Lustig natürlich, das bei Anruf der 01075-Hotline (vor meinem Schreiben zur Zahlungsrückforderung) gefragt wurde, ob ich die Mitgliedschaft kündigen möchte.... Sprich: Ein für den Vertrag nicht zuständiges Unternehmen ist zuständig für eine Kündigung?

Weiss jmd genaueres über die rechtliche Verknüpfung dieser Unternehmen?

Ich werde sicherheitshalber nochmals 4 € in ein Einschreiben an die funsurf24 investieren.

Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass die eingezogenen 90€ erstattet werden, so dass Klage geboten ist.

Hat sich schon jemand Gedanken über den richtigen Klagegegner gemacht?

Ich werde die Sache auf jeden Fall durchziehen. Ist aus der "alten Berufung" von der hier gesprochen wird schon etwas raus? Wie lautet das Aktenzeichen?

Wer steckt hinter diesen Firmen? Bei der Geschäftsforum der GmbH hat man als "Sicherheit" im Grunde nur die Einlage von 25k€, so dass zu befürchten ist dass man leer ausgeht.

Was hat es mit den "Klagerücknahmen" auf sich, die in der oben geposteten "Pressemitteilung" zu lesen sind?
Handelt es sich evtl. nur um kostengnstige Erledigungserklärungen, weil Avanio nun doch gezahlt hat?


Wer hat Strafanzeige erstattet? Was ist daraus geworden?
 
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@ greifswald

Klage mußtest Du gegen avanio (Funsurf24) erheben. Soweit kommt es nicht, wenn ein Rechtsanwalt in Deinem Namen ein geeignetes Briefchen schreibt. Avanio zahlt alles zurück, weil es einen Prozess verlieren würde. Sie versuchen aber, Dich auf den Rechtsanwaltskosten sitzen zu lassen (ca 40 Euro für den ersten Brief). Doch wegen Rechtsanwaltskosten hat avanio auch schon einen Prozess verloren.
 
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Danke für eure Hilfe. Zum Anwalt geht die Sache nicht. Ein Einschreiben mit Rückschein ist an 01075 raus und nun auch an funsurf24.

Natürlich hatte 01075 die Unzuständigkeit erklärt und nur das Postfach von Avanio genannt. Die Ladungsfähige Anschrift hat dann allerdings "whois" geliefert. Ich war mir nur nicht sicher wie weit das Spiel geht. Theoretisch könnte mich "funsurf24" auch wieder weiterverweisen....

Ich denke auch ohne Briefkopf sollte Avanio einleuchten, dass das Schreiben nicht von einem juristischen Laien kommt. Vor dem Amtsgericht benötigt man auch keinen Anwalt, falls mein Vater den Spass mitmacht wird natürlich einer für den Prozeß beauftragt. Die Kosten des Verfahrens trägt die unterlegene Partei ;-)

Was mich allerdings immer noch wundert: Was ist aus den Strafverfahren sowie den angeblichen zivilrechtlichen Klagen geworden?
 
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@ greifswald

Ich habe bislang keine Nachricht über den Ausgang der strafrechtlichen Ermittlungen, obwohl ich in meiner Anzeige ausdrücklich darum gebeten habe. Es kann aber sehr wohl eingestellt sein, die Nachricht wurde leider vergessen.
 
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Die Sache mit dem höchst seriösen ;-) Verein gestaltet sich erwatrungsgemäß schwierig.

Das Einschreiben wurde zwar an dei funsurf24 zugestellt. Allerdings hat die annehmende Person nicht wie vorgesehen leserlich seinen Namen ins betreffende Feld gesetzt und die "Unterschrift" besteht nur aus einem Buchstaben. Tja, für 4,50 Euro hätte man schon erwarten können, dass der Zusteller mal einen Blick drauf wird. So könnte der Empfänger immer noch auf die Idee kommen zu behaupten, dass der Brief nie angekommen sei und die Hauskatze nicht empfangsberechtigt ist ;-)

Mehr als Zeit schinden kann die lustige Firma damit aber nicht

@"Unregestriert":
Danke für den Tip! Ich habe es mal kurz überflogen. Ist erschreckend, wie weit und lange man solche Spiele in Deutschland unbehelligt treiben kann - ich werde demnächst Telefonanbieter ;-)
 
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Moin,

tatsächlich kam heute von Avanio ein Standard-Antwortschreiben, welches sich zwar auf das Einschreiben im Betreff bezieht, aber ansonsten nicht auf die rechtlichen Ausführungen eingeht.

Aus Gründen der Kundenzufriedenheit ;-) wird eine Gutschrift von 5,22 Angeboten. Lustig diese Gesellen.

Ich werde die Tage den Schriftsatz für die Strafanzeige (ink. Antrag) fertig machen und kurz darauf auch die Klageschrift. Ich gehe davon aus, daß man sich das Mahnverfahren in diesem Fall sparen kann.

Sollte jmd schon gegen Avanio geklagt haben oder gerade eine Klage rechtshängig sein, so würde ich mich um Tips oder einen Kontakt freuen. So kann man evtl. schon im Vorfeld einige Tricks und Fallstricke umgehen.

Mich wundert es, dass es so viele Beschwerden gegen diese Frima gibt, aber niemand etwas unternimmt.
 
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@Der Jurist:

Bzgl. Strafanzeige: Hast du diese gegen den "Geschäftsführer" oder gegen "Unbekannt" gestellt?
 
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Die Zeugenbefragung ist angelaufen.
Offensichtlich erhält jeder der Strafanzeige gestellt hat, einen Fragebogen.
Der muss nicht immer passen, ins besondere man nicht selber geschädigt ist, aber den Kriegsschauplatz etwas erweitert.

Ein Bitte an alle, die auch noch Post von der Polizeidirektion Dresden erhalten haben. Füllt die Bögen gewissenhaft aus und schickt sie zurück. das ist jetzt ganz wichtig. Ich habe es heute getan.
 
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Danke! Sehr schön,

dann muss ich mal schnell die Anzeige fertig bringen.

Wo wir gerade fast beim Thema sind und ich nicht aus Sachsen komme:

Muss in Sachsen (wie in Bayern oder NRW) bei geringen Streitwerten (um die es hier ja geht) zwingend das Schlichtungsverfahren oder das Mahnverfahren vor Klageerhebung durchgeführt werden?
 
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Die Zeugenbefragung ist angelaufen.
Offensichtlich erhält jeder der Strafanzeige gestellt hat, einen Fragebogen.
Ja, tatsächlich: Auch ich habe nach der Rückkehr aus dem Herbsturlaub ein Schreiben der Polizeidirektion Dresden erhalten. :) Die Mühlen der deutschen Justiz mahlen offensichtlich nach wie vor langsam - aber sie mahlen.

(Ärgerlich ist nur, dass ich seinerzeit bei meiner Strafanzeige im Januar 2006 (sic!) keinerlei Eingangsbestätigung erhalten hatte, geschweige denn ein Aktenzeichen, so dass ich meine Unterlagen schon mehrfach fast weggeworfen hätte ...)

Wie dem auch sei: Wer sich auch als Zeuge betätigen möchte, hier das Az: 148 Js 56303/05. Der Brief kam von der Polizeidirektion Dresden, Komissariat 33, PF 120102, 01002 Dresden, Fax: 0351 483-2077; unterzeichnet hat ein(e) "Walter, KHK (Kriminalhauptkommisar/-in?!)". Auch ich denke, dass dort jede weitere Zeugenaussage nur hilfreich sein kann. Für alle, die sich als Zeugen betätigen wollen, habe ich hier mal das Schreiben als PDF abgelegt, das die benötigten Formulare enthält.

Konkret wünschen die Herren/Damen dort Auskunft auf die Fragen:

1. Wann hatte die letzte Einwahl bei avanio stattgefunden (mit Kopie der EVÜ oder des LCR-Protokolls)?
2. Wie erfolgte die Einwahl (direkt oder über LCR)?
3. Wurde von avanio eine individuelle E-Mail-Adresse mitgeteilt?
4. Wie hoch ist der inzwischen von avanio abgebuchte Gesamtbetrag?
5. Haben Sie Gutschriften erhalten? In welcher Höhe?

Ich bin gespannt ...

Dupe
 
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BTW: Was muss ich eigentlich tun, wenn ich nicht nur als Zeuge agieren will, sondern am Ende des Prozesses auch meine seinerzeit eingezogenen "Mitgliedsbeiträge" von avanio wiedererhalten will? Muss ich einen Anwalt beauftragen, damit er in meinem Namen ein Adhäsionsverfahren o.ä. einleitet? Oder ...?

Dupe
 
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Verstehe ich die §§ recht, dass ich keinen Anwalt benötige?
Ja

Und: An wen richte ich den Entschädigungsantrag denn nun in unserem Dresdner avanio-Fall? (In dem Schreiben der PD Dresden steht ja nicht, wo der Fall verhandelt wird.)
Dupe
Soweit ist es noch nicht. Erst muss Anklage erhoben werden. Wenn das Gericht die Anklage zulässt und verhandelt, dann muss bei diesem Gericht der Antrag gestellt werden.
 
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