Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

AW: Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

Laut einem neueren Artikel auf teltarif.de wurde die Grundgebühr schon im Juni 05 eingeführt, ohne dass irgendwer was mitbekommen hat, so berichten wohl Nutzer des Smartsurfers an Web.de. Weiter gibt Web.de an, den Tarif aus dem Smartsurfer entfernt zu haben, sobald man von den Grundgebühren Wind bekommen hat. Ähnlich war es bei anderen LCRs, deren Nutzer genauso betroffen waren, wie man z.B. im Oleco-Forum nachlesen kann.

teltarif schrieb:
Im Nachhinein - so die Pressesprecherin weiter - habe web.de von
Internetnutzern erfahren, dass avanio offenbar schon im Juni 2005 seine AGB
geändert und solche Clubmitgliedschaften eingeführt hatte.

Die Kosten für die Community-Dienste sollen bei Einführung der
avanio-Zugänge noch kostenfrei gewesen sein, was uns auch der
Rechtsvertreter von avanio bestätigte. Allerdings hätten die Kunden den Dienst
vor August 2005 kündigen müssen, um nicht später die Grundbeträge zahlen zu
müssen. Den genauen Termin der AGB-Änderung konnte web.de nach eigener
Aussage nachträglich nicht mehr ermitteln.
das muß man dreimal lesen und versteht es dann immer noch nicht ganz...
 
AW: Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

@ Peter 1304

"leider hat der gesetzgeber eine rechliche-beratung verboten."

Ja, ist mir bekannt. Ich hätte die Antwort allerdings nicht als eine Beratung angesehen,
sondern als eine Information. Die Frage ergab sich eben aus dem vorangegangenen Betrag,
in welchem der Halbsatz vorkam "dass die StA Dresden sich in dieser Sache bereits eine abschließende Meinung gebildet hat"

"sollte doch mal so eine beratung durch die ADM. übersehen werden,gibt es für das forum richtigen großen ärger und das wollen wir doch alle nicht. oder???"

nein, da bin ich ganz der gleichen Meinung, das wollen wir nicht. Es wäre sehr bedauerlich,
wenn diese Forum Schaden nehmen würde.
 
AW: Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

Und noch einmal!: Die "Mitgliedschaft" hängt NICHT mit irgendwelchen LCRs zusammen. Deswegen hat auch web.de damit nix zu tun. -> mein Posting vom 23.08.2006:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=162322#post162322

Ich hab mich schon im Juli 2005 nicht bei avanio eingewählt (davor weiß ich nicht); danach eh nicht, da ich das tolle avanio-"Geschäftsmodell" schon kannte und dementsprechend darauf geachtet hatte, ob sich die bewußte Nummer nicht doch in meinen Smartsurfer "verirrt". Und dann fand sich der "Mitgliedsbeitrag" plötzlich auf der Telefonrechnung vom 14.10.05 ... :eek: :eek: :eek:

Macht euch bitte doch einfach mal die Mühe, in eurem Bekanntenkreis nachzufragen, ob noch jemand bislang unbewußt "Mitglied" in der avanio-"Community" geworden ist ... einfach, um mal ein ungefähres Bild von dem Ausmaß der Geschichte zu bekommen ... Es spielt wie gesagt, offensichtlich KEINE ROLLE, ob dabei ein LCR eingesetzt wurde.
 
AW: Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

das muß man dreimal lesen und versteht es dann immer noch nicht ganz...
Das ist wahrscheinlich das Erfolgsgeheimnis dieses Geschäftsmodells: Es ist so kompliziert, dass es Otto Normalverbraucher nicht versteht und dann lieber mal die Füße stillhält, bevor er sich vielleicht gegen etwas wehrt, was er selbst zu verantworten hat.

Die Funktionsweise des Geschäftsmodells könnte man, etwas einfacher verständlich, so beschreiben: Du bietest ein Produkt an und jeder, der es kauft, wird Mitglied in einem Verein, wobei diese Mitgliedschaft kostenlos ist. So sammelst Du über ein paar Wochen fleißig Vereinsmitglieder und dann veröffentlichst Du im Bundesanzeiger die Mitteilung, dass die Mitgliedschaft in Deinem Verein jetzt kostenpflichtig wird, aber jedes Vereinamitglied dafür auch ein paar SMS verschicken darfst.

Ich hoffe, das war jetzt verständlich. :roll:
 
AW: Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

Ich habe mit der Staatsanwaltschaft in Pirna telefoniert. Dorthin kann man die Anzeige gegen avanio wegen Betrugs hinschicken. Alles ist kostenfrei.
Staatsanwaltschaft Pirna
Schloßstraße 7
01796 Pirna.
 
AW: Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

Moin.
Es reißt nicht ab.
Selbst wenn ich wie die alte Fassenacht hinterherkomme: ich hätte es vielleicht gar nicht gemerkt, wenn auf der Telekom-Januar-Rechnung nicht plötzlich Online-Kosten in doppelter Höhe aufgetaucht wären, wie tatsächlich angefallen. 9 Euro + MwSt von 01075 Telecom GmbH machte dann stutzig.
Deppischerweise hab' ich die auch noch bezahlt (wozu hat man denn keine Bankeinzugsermächtigung ?), aber an die Telekom (mit dem "k") schon gleich mal eine Vorbehaltszahlungsklausel gefaxt - worauf die aber nicht geantwortet hat.
Dann hab' ich die 01075 Telecom mehrfach angemailt und ihr versucht, mitzuteilen, dass nicht ich sondern sie der Vertragspartner von aviano sei und die Sache auch bitte regeln solle
(wie das Urteil des AG Dresden (AZ 113 C 0683/06) ausführt. Anscheinend ist diese Sache aber noch nicht rechtskräftig, wenn ich richtig verstanden habe - hat jemand Infos über den Stand der Berufung ?).
Stattdesen Abwimmeln unter Hinweis auf "weiß nix und tu nix".
10 x 4,50 Euronen haben sie abgezweigt und 1x 9,- Euronen, mit MwSt 62,64.
Nun stellt sich die Frage, ob ich so keck sein soll wie die und meine Beträge über die Telekom (die große mit dem "k") wieder zurückbuche - die Einspruchsfrist ist ja eigentlich vorbei, aber ein Vertrag liegt auch nicht vor.
Damit wäre ich prinzipiell im Recht. Die Nachweise über die Abbuchung habe ich vollständig.
Nicht ganz einfach. Was meint Ihr ?
 
AW: Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

@ Trident

Wir dürfen hier nichts meinen, weil dies vom Rechtsberatungsgesetz nicht gerne gesehen würde bzw. danach schlicht verboten ist.
Den einzigen Rat, den Du hier bekommen kannst, hol Dir den Rechtsrat von dem der ihn Dir im Einzelfall geben darf.
Hier kann Du nur Berichte über das jeweilige, eigene Verhalten finden - das ist zulässig- auch wenn man daraus Schlüsse auf die Rechtslage ziehen kann.

PS: http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=40700
 
AW: Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

Gut.
Sind Mitteilungen über den Stand eines Berufungsverfahrens auch verboten?
Falls ja, woher bekomme ich eine entsprechende Info?
Merci.
 
[ edit] durch Vertragsänderung? Callando

Ich habe am 01.06.2007 eine Rechnung von Callando Internet GmbH
bekommen über 5.95 EUR für eine "Grundgebühr callandoDSL Flatrate".
Auf meine Nachfrage was das denn soll bekam ich die folgende Antwort:

"Sie bestellten im August 2004 einen callandoDSL time 1 Tarif bei uns. Diesen haben wir Ihnen

umgehend zur Verfügung gestellt. Seither stehen Sie in einem Vertragsverhältnis mit uns.

Am 07. Mai diesen Jahres erhielten Sie eine Infomail von uns, in der wir eine Tarifanpassung
zum Monat Juni bekannt gaben. Mit Erhalt dieser Mail blieb ausreichend Zeit dieser Anpassung
zu widersprechen.
Da uns kein Widerspruch von Ihnen vorliegt, wurde Ihr Tarif zu Juni gebührenpflichtig.
Wenn Sie von dem Vertrag zurücktreten möchten, senden Sie uns bitte schriftlich per Post oder
Fax eine Küdnigung."



Das ist auch so richtig, ich hatte einen Call-by-Call-DSL Tarif ohne monatliche Grundkosten
damals, allerdings habe ich niemals eine Infomail erhalten, ist es rechtmäßig einfach einen
"neuen" Vertrag mit mir einzugehen ohne meine ausdrückliche Bestätigung?

Daraufhin habe ich natürlich sofort den Vertrag kündigen wollen, bekam aber dann folgendes
zu hören:
"Ihr Schreiben haben wir dankend erhalten. Gemäß Ihrem Wunsch haben wir Ihre Kündigung für
folgendes Produkt anerkannt:
callandoDSL time 1 Verbindungsgebühren
Wir bestätigen Ihnen die Kündigung des Dienstes zum 31.08.2007."


Muss ich jetzt solange die Grundgebühr für etwas bezahlen was ich gar nicht bestellt habe?
Ich habe nicht einmal Zugangsdaten für den o.g. Anschluss erhalten.

Ein weiteres Problem ist, das obige Rechnung von einem Konto abgebucht werden sollte, was so
gar nicht mehr existiert, deshalb hat man mir gestern eine "Rücklastschrift" geschickt
mit 5,95 EUR Rechnungsbetrag + 15 EUR Rücklastgebühren und zusätzlich wurde ich auf Rechnungs-
zahler gestellt was 2.50 EUR pro Rechnung zusätzlich verursacht. Das Ganze mit einem Zahlungsziel von sieben Tagen!

Irgendwie fühle ich mich hier vollkommen verarscht.

Was habe ich denn noch für Optionen?

Chronologie:
  • ??.08.2004 Vertrag über Call-by-Call-DSL Tarif (ohne monatl. Grundgebühr)
  • 07.05.2007 Angebliche Info-Mail über Änderung des Vertrags
  • 01.06.2007 Rechnungsstellung über monatliche Grundgebühr für DSL-Flatrate
  • 08.06.2007 Rücklastschrift inkl. 15,00 EUR Mahngebühren
 
AW: [ edit] durch Vertragsänderung? Callando

Was habe ich denn noch für Optionen?
Lange Rede kurzer Sinn - du sollst gerade verar.... werden!

Wenn man sich nun in dieser Situation tot stellen würde und auf gar nichts reagiert, steht man am Ende womöglich am besten da. Soll der Anbieter doch mal Klagen. Stellt sich dann aber die Frage, wer ist der Anbieter überhaupt? Gibt es die Firma eigentlich noch oder entspringt diese neue Forderung einem überlieferten Wirrwarr an höchst zweifelhaften Geschäftsbedingungen. Daran kann auch das wahrscheinlich demnächst eingeschaltete Inkassounternehmen nicht ändern.
 
AW: Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

@ Reducal und @ CreeTar

Einerseits
""Gibt es die Firma eigentlich noch oder entspringt diese neue Forderung einem überlieferten Wirrwarr an höchst zweifelhaften Geschäftsbedingungen.""
andererseits
so denke ich, sind die Unterlagen bei CreeTar selbt ganz bestimmt vollständig und "sicher" hat er noch eine Kopie des Schreibens, das er seinerzeit schon innerhalb von 8 Tagen nach "Vertragsabschluß" mit der Kündigung dort hin schickte. Daß bei dem Wirrwar, das dort nicht auffindbar ist, dafür kann CreeTar gar nichts. Immerhin kann er die Kopie vorlegen.

Auch hier heißt es: Wie man in den Wald ruft, so komm es zurück. Wer mit krummen Methoden arbeitet, brauch sich nicht zu wundern, wenn er ebenso bedient wird.
 
Callando, Umstellung von 0€-Tarif in Flatrate

Ich habe von callando in den letzten Tagen ebenfalls eine Abbuchung auf meinem Girokonto gehabt, 5,95€ waren es. Ich hatte irgendwann in 2004 oder 2005 bei denen so einen 0€-Tarif abgeschlossen. Eine Mail habe ich von denen im Mai nicht bekommen, von einer "Vertragsumstellung" wusste ich also gar nichts.

Ich schrieb denen, dass die mir die Abbuchung erklaeren sollten, da ich keine Rechnung und keine Nachricht hatte, also schlicht keine Ahnung, wo die Kosten entstanden sein sollen.

Deren Antwort (gekuerzt und anonymisiert):
--
Sehr geehrter XXX, da Sie der Tarifumstellung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Information (07.05.2007) widersprochen haben, wurde Ihr Vertrag gemäß der Ankündigung auf eine Flatrate zu 5,95 EUR umgestellt.

Die Berechnung ist daher absolut korrekt.

Sollten Sie diesen Tarif nicht wünschen, so reichen Sie uns bitte eine ordentliche schrifltiche Kündigung per Post oder Fax ein. Wir benötigen Ihre Unterschrift)
--
Das sehe ich anders. Erstens bin ich ueberzeugt davon, dass ich einer solchen Aenderung zustimmen muesste - habe ich definitiv nicht - denn eine solche eindeutig zu meinem Nachteil greifende Aenderung kann nicht stillschweigend gelten (oder taeusche ich mich da?). Zweitens habe ich wie erwaehnt diese Nachricht nie bekommen. Ein Widerrufsrecht kann ja erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem ich Kenntnis haben kann, daher habe ich flugs per E-Mail widersprochen. Mal sehen, was da nachkommt. Vielleicht muss ich mich mal an einen Verbraucherschuetzer meines Vertrauens wenden.

Vielleicht waere es wirklich am schlauesten gewesen, einfach die Lastschrift zurueckgehen zu lassen und "es darauf ankommen zu lassen", aber damit kann man sich unnoetigen Aerger machen.

Wenn ich etwas herausbekomme, werde ich Bescheid geben.
Gruß
Bert
 
AW: Callando, Umstellung von 0€-Tarif in Flatrate

Ich habe von callando in den letzten Tagen ebenfalls eine Abbuchung auf meinem Girokonto gehabt, 5,95€ waren es.
...
Erstens bin ich ueberzeugt davon, dass ich einer solchen Aenderung zustimmen muesste - habe ich definitiv nicht - denn eine solche eindeutig zu meinem Nachteil greifende Aenderung kann nicht stillschweigend gelten (oder taeusche ich mich da?).

Grundsätzlich ist es möglich, zu vereinbaren, dass Schweigen eine Zustimmung darstellt. Die aktuellen AGB von Callando sehen so etwas auch vor.

Allerdings stinkt die ganze Angelegenheit ziemlich, und zumindest in dem Fall, den ich gesehen habe, ist die Änderung m.E. unwirksam - siehe insbesondere Punkte 3., 4. und 6. [Die Ausführungen basieren auf den aktuellen AGB; interessant wären natürlich auch die zum Vertragsschluss gültigen, da diese ja die für den jeweiligen Vertrag relevanten sind]:

1. Der Hinweis auf das Kündigungsrecht in der Mail mit der Änderungsmitteilung steht erst etliche Zeilen nach der Verabschiedungsfloskel. Das erweckt für mich den Eindruck, als solle der nicht 100% aufmerksame Leser sie übersehen, da er die Mail als beendet betrachtet. Ist das wirklich der "besondere Hinweis", den § 12.1 der AGB und § 8.3 der EGB (Ergänzende Geschäftsbedingungen für callandoDSL-Verbindungsdienstleistungen) verlangen?

2. Die Mail weist auch auf § 12.1 AGB, nicht nur auf § 8 EGB hin. § 12.1 regelt nur die Änderung der AGB. Soll das den Kunden verwirren?

3. Die Voraussetzungen für eine Tarifanpassung nach § 8 EGB sind nicht gegeben:
a) Einerseits ist nicht vorstellbar, dass die Zulieferer von callando ihre Tarife so geändert haben, dass sie ausschließlich Flatrates anbieten. Zudem gibt es weiterhin einen DSL-by-Call-Tarif.
b) Zudem ist die Änderung nicht zumutbar. Betroffen sind Nutzer, die bewusst einen Tarif ohne Grundgebühr oder Mindestumsatz gewählt haben, idR weil sie einen Zweit-Tarif für bestimmte Zwecke (wie Störung des Haupt-Providers) haben wollten. Solche Wenignutzer zwangsweise von einem Null-Fixkosten-Vertrag auf eine Flatrate mit unbegrenzter Nutzung umzustellen, ist "für den Nutzer unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen" (§ 8.1 EGB) nicht zumutbar. Zumal der aktuell beworbene by-Call-Tarif dem bisherigen zu entsprechen scheint, außer dass ein Jahr Mindestlaufzeit gilt.

4. Die EGB sind in § 8.2 Satz 2 unklar:
a) Entweder sehen sie ausdrücklich vor, dass Nutzer von callandoDSL by Call nicht über Tarif- und Produktänderungen informiert werden, sondern einfach alles hinnehmen müssen, was callando entscheidet. Damit wäre die Klausel unwirksam.
b) Oder der Satz schließt ausdrücklich Tarifänderungen bei Nutzern von callandoDSL by Call aus. Dann wäre die Änderung nicht von den AGB gedeckt.

5. Die AGB schließen in § 9.3 Kündigungen in elektronischer Form aus. callando dagegen darf gemäß § 8.2 elektronisch über Preis- und Tarifänderungen informieren, was ja eine Änderungskündigung darstellt. Ich würde hier eine Analogie zu asynchronen Kündigungsfristen sehen.

6. Zudem hat callando die elektronische Form (§ 126a BGB) nicht eingehalten.

7. Die Mail erweckt den Eindruck, 5,95 Euro sei der jetzt gültige Normalpreis für eine DSL-Flatrate. Der Tarif, auf den umgestellt wurde, wird jedoch so auf der Homepage gar nicht beworben: Der Tarif, auf den umgestellt wurde, wird als "callandoDSL Flatrate" bezeichnet. Auf der Homepage gibt es nur eine "callandoDSL Only Flatrate". Diese bietet die selben Leistungen, hat allerdings eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten (statt wie in der Mail 6 Monate) - kostet aber nur 4,95 Euro.

8. Wenn ich lese, dass Nutzern, die dagegen protestiert und die Einzugsermächtigung entzogen haben, angeblich ein Betrag von 2,50 Euro pro Rechnung für die Zahlung per Überweisung in Rechnung gestellt wird, so halte ich dies nicht für zulässig. Nach § 6.8 AGB ist dies grundsätzlich möglich, jedoch ist auf der Homepage kein Entgelt dafür zu entdecken (ich habe wirklich gesucht). Dies ist also unzulässig, zumal bei Vertragsschluss zumindest nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, sondern nur gut versteckt in den AGB.

JM2C
Grinsebaer
 
AW: Callando, Umstellung von 0€-Tarif in Flatrate

Grundsätzlich ist es möglich, zu vereinbaren, dass Schweigen eine Zustimmung darstellt. Die aktuellen AGB von Callando sehen so etwas auch vor. ....
Versuchen können Sie es ja. Und wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist, dann funktioniert es vielleicht.
Allerdings habe ich meine Zweifel, dass dies bei gewöhnlichen Rechtssubjekten Bestand haben wird. Sie werden einige einschüchtern können aber bei renitenz sofort einknicken. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte Groß Margenta auch mal so etwas in den AGB bzw. in Änderungsschreiben zu AGB. Das ging nach hinten los.
 
AW: Callando, Umstellung von 0€-Tarif in Flatrate

Versuchen können Sie es ja. Und wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist, dann funktioniert es vielleicht.
Allerdings habe ich meine Zweifel, dass dies bei gewöhnlichen Rechtssubjekten Bestand haben wird. Sie werden einige einschüchtern können aber bei renitenz sofort einknicken. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte Groß Margenta auch mal so etwas in den AGB bzw. in Änderungsschreiben zu AGB. Das ging nach hinten los.

Ich kann natürlich nicht einen Vertrag ohne Änderungsklausel vereinbaren und im Nachhinein einen Brief schicken, in dem steht: Wenn du nichts sagst, stimmst du der Vertragsänderung zu. Klar.

Aber wenn in dem Vertrag von Anfang an steht, dass bei einer Änderungsmitteilung mit klarem Hinweis auf die Folgen nach einer bestimmten Zeit die Zustimmung zur Änderung als erteilt gilt - ich wüßte nicht, warum das unzulässig sein sollte.

Grinsebaer
 
AW: Callando, Umstellung von 0€-Tarif in Flatrate

.... Aber wenn in dem Vertrag von Anfang an steht, dass bei einer Änderungsmitteilung mit klarem Hinweis auf die Folgen nach einer bestimmten Zeit die Zustimmung zur Änderung als erteilt gilt - ich wüßte nicht, warum das unzulässig sein sollte. ...
Das geht allerdings sehr eingeschränkt. Nur Du hast ein praktisches Problem. Du musst den Zugang der Erklärung belegen. Das macht das Verfahren unpraktikabel. Also besser ein Angebot mit einer ordentlich dokumentierten Annahme.
Dazu kommt noch eine wirtschaftliche Überlegung: Kunden, die genau wissen, um was es bei Vertragsschluss geht, zahlen meist auch.
 
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