AW: Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3
Erfolg eines Verbrauchers gegen Avanio / Callando:
Auch wir haben in unserer monatlichen Telefonrechnung eine Abbuchung von "Gebühren" für einen "avanio Internet-Zugang" in Höhe von monatlich 4,50 EUR zzgl. MWSt feststellen müssen.
Hierzu haben wir ein erstes Schreiben (per Einschreiben mit Rückschein, an Avanio UND an Callando) am 15.06.2006 verfasst:
- Widerspruch gegen die Geldforderungen,
- Rückforderung von irrtümlich bereits geleisteten Zahlungen,
- vorsorgliche Kündigung "avanio Internet-Zugang"
Nach fruchtlosem Verstreichen der ersten Frist verfassten wir ein zweites Mahnschreiben am 24.07.2006, ebenfalls per Einschreiben mit Rückschein, an Avanio UND an Callando.
Am 28.07.2006 erhielten wir eine Antwort von Avanio (datiert auf 26.07.2006), die jedoch in keiner Weise auf unsere Forderungen einging und die sich vermutlich mit unserem zweiten Mahnschreiben überschnitt.
Tenor dieser Avanio-Antwort: "Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.06.2006. Durch erstmaliges Einwählen über einen unserer ... Tarife werden Sie gemäß den Nutzungsbedingungen von avanio.net Mitglied in unserer avanio.net Community. ... Wir haben Ihre ... Mitgliedschaft zum 26.07.2006 gekündigt. Die bis jetzt in Rechnung gestellten Gebühren sind die Nutzungsgebühren für die avanio.net Community. Wir danken Ihnen, dass Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Bitte beachten Sie, dass eine wiederholte Nutzung unserer Tarife zu einer neuen Mitgliedschaft führt."
(Meine Anmerkung hierzu: Das Schreiben ist von a bis z dummes Zeug)
Einen Tag vor Ablauf der Frist unseres zweiten Schreibens knickte Avanio dann ein; wir erhielten einen Anruf von Avanio, in dem man (wie von uns gefordert) uns die Rückvergütung sämtlicher monatlich berechneter Nutzungsgebühren ankündigte. Mittlerweile haben wir die Rückvergütung vollständig erhalten. Entscheidend für unseren Erfolg war unsere absolut klare Entschlossenheit, die Angelegenheit - wenn nötig - gerichtlich klären zu lassen. Dies hatte Avanio wohl auch so verstanden und (quasi in letzter Minute) die Notbremse gezogen.
Ich meine, es sollte sich niemand davor scheuen, sich zu wehren, wenn er / sie sich hier ungerecht behandelt fühlt. Es führt zum Erfolg.
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Anlagen:
unser erstes Schreiben,
unser zweites Schreiben
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Erstes Schreiben:
Per Einschreiben mit Rückschein an
Avanio GmbH & Co. KG
Kundenservice
Webergasse 1, Haus C/3
01067 Dresden
Gleich lautend per Einschreiben mit Rückschein an
Callando Telecom GmbH
Am Klingenweg 6a
65396 Walluf
Gleich lautend zur Information an
Deutsche Telekom AG, T-Com
Postfach 10 19 98
47015 Duisburg
####Ort, 15. Juni 2006
• Widerspruch gegen Geldforderungen der Callando Telecom GmbH,
• Rückforderung von irrtümlich bereits geleisteten Zahlungen an Callando Telecom GmbH,
• vorsorgliche Kündigung „avanio Internet-Zugang“
Tel.-Nr. ######
Zur Information: Unsere Kunden-Nr. bei der Telekom: ######
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge einer genauen Prüfung unserer monatlichen Telefonabrechnung (Rechnungsersteller: Deutsche Telekom AG, T-Com) stellten wir am 10.06.2006 fest, dass die Callando Telecom GmbH seit Oktober 2005 wiederholte Male und ohne unser Einverständnis 4,50 EUR monatliche „Grundgebühren“ für eine Leistung „avanio Internet-Zugang“ berechnet hat. Wir haben jedoch weder willentlich noch wissentlich einen Vertrag mit Callando Telecom oder mit Avanio geschlossen, der eine solche monatliche Grundgebühr rechtfertigen würde. Wie wir bei weiterer Recherche mit Hilfe der Internetseite
www.Computerbetrug.de erfuhren, sind die Unternehmen Callando Telecom und Avanio in diesem Zusammenhang einschlägig bekannt.
Wir fordern von Callando Telecom folgende zu Unrecht in Rechnung gestellten und von uns im Vertrauen auf die Richtigkeit der monatlichen Telefonabrechnungen der Deutschen Telekom AG gezahlten „Gebühren“ für einen „avanio Internet-Zugang“ zurück:
Abrechnung für Oktober 2005: 4,50 €
Abrechnung für November 2005: 4,50 €
Abrechnung für Mai 2006: 4,50 €
Abrechnung für Juni 2006: 4,50 €
Summe: 18,00 € (zzgl. MWSt)
Wir werden ab sofort in Absprache mit der Deutschen Telekom AG ggf. unsere monatliche Telefon-Rechnung um den strittigen Betrag von 4,50 € kürzen.
Der guten Ordnung halber legen wir nicht nur rückwirkend, sondern auch für die Zukunft Widerspruch gegen die Abrechnung monatlicher Grundgebühren der Callando Telecom ein. Wir bestreiten das Bestehen eines entsprechenden Vertrages, der die von Callando Telecom vorgenommene Abrechnung monatlicher Grundgebühren rechtfertigt.
Hilfsweise erklären wir hiermit die Anfechtung eines (bestehenden) Vertrages mit der Callando Telecom und / oder mit Avanio, für den Fall, dass möglicherweise (durch Irrtum) vom Vorhandensein übereinstimmender Willenserklärungen ausgegangen werden konnte. Hilfsweise widerrufen wir den vermeintlich bestehenden Vertrag mit der Callando Telecom und / oder mit Avanio (§ 312 d BGB).
Äußerst hilfsweise erklären wir hiermit die Kündigung eines bestehenden Vertrages mit der Callando Telecom und / oder mit Avanio mit vierwöchiger Frist zum 31.07.2006.
Wir erwarten von der Callando Telecom die Rückzahlung der zu Unrecht gewährten Zahlungen in Höhe von insgesamt 18,00 € zzgl. MWSt. (s.o.)
bis spätestens zum 15.07.2006
auf unser Konto Nr. #### bei der Bank ####, BLZ ####. Sollte die Zahlung bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen, werden wir weitere geeignete Schritte einleiten.
Hochachtungsvoll,
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Zweites Schreiben (an Avanio und an Callando, Einschreiben mit Rückschein):
####Ort, 24. Juli 2006
wir fordern Sie auf, eine verbindliche Erklärung des Inhalts abzugeben, dass aus dem vermeintlichen Vertragsverhältnis (Buchungskonto der Telekom Nr. #####) keine Forderungen geltend gemacht werden.
Den Eingang der Erklärung erwarten wir bis zum 17.08.2006. Ansonsten werden wir auf dem Wege der negativen Feststellungsklage die Sache gerichtlich klären lassen.
Mit Schreiben vom 15.06.2006 hatten wir Sie bereits aufgefordert, bis zum 15.07.2006 18,00 EUR zzgl. MWSt. an uns zurückzuzahlen. Sie haben diese Frist ungenutzt verstreichen lassen. Wir fordern Sie nunmehr erneut auf, das Geld bis zum 17.08.2006 auf unser Konto Nr. ##### bei der Bank #### BLZ #### zu überweisen.
Ansonsten werden wir die Klage mit einer Leistungsklage auf Rückzahlung der gezahlten Entgelte verbinden.
Hochachtungsvoll, ...