Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Abhaken oder klagen!D.Opfer schrieb:Was soll ich auf die Schnelle machen?
Wenn nicht genau aufgeschlüsselt wird, für welche Positionen überwiesen wird und den strittigen PositionenUnregistriert schrieb:PS: Ich habe jetzt das Geld zurückgerufen und der Telekom den Betrag ohne Callando (+UmST) überwiesen. Prompt krieg ich heute eine Mahnung der Telekom...
Nicht vera... lassen: callando ist das Abrechnungsunternehmen für avanio und steht als Solches mit Namen und Adresse auf der Telefonrechnung, nicht avanio. Damit sind sie auch für alles zuständig, was mit der Zahlung zu tun hat und haben Reklamationen entsprechend weiterzuleiten (ggf. eine "Bitte um Weiterleitung" auf euren Schreiben hinzufügen)! Niemand sollte verpflichtet sein, hinter diesen Kleinst-TK-K..... hinterherzurecherchieren!Unregistriert schrieb:Antwort Callando: Sie (Callando) sind nicht mein Vertragspartner, soll mich an Avanio enden.
Standard-Vorgang, wenn man eine Telekomrechnung kürzen will:Unregistriert schrieb:PS: Ich habe jetzt das Geld zurückgerufen und der Telekom den Betrag ohne Callando (+UmST) überwiesen. Prompt krieg ich heute eine Mahnung der Telekom...
gogo schrieb:Liebe Leidensgenossen,
ich habe eben mit der Staatsanwaltschaft Dresden gesprochen. Leider konnte die Dame keine Auskünfte zum Verfahren erteilen. Nur so viel: Jeder der geschädigten sollte eine Strafanzeige bei der Polizei machen, damit es zu keiner Einstellung des Verfahrens wegen Gerinfügigkeit kommen kann. Daher nochmal an alle die noch keine Strafanzeige erstattet haben: Auf zur Polizei damit dieses [edit] das Handwerk gelegt werden kann!
aus rechtlichen Gründen ein Wort gelöscht
siehe NUB modaction
Generell kann man eine Strafanzeige bei jeder Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Man gibt den Sachverhalt (möglichst nachvollziehbar und detailliert) an und bittet um Prüfung nach allen in Frage kommenden Tatbeständen - den Rest erledigen die Behörden von Amts wegen. Ein Strafantrag mit den Worten: "...ich stelle Strafantrag gegen den unbekannten Täter wegen aller in Frage kommenden Delikte" unterstützt die Strafverfolgung.Unregistriert schrieb:....wegen was sollen wir denn strafanzeige stellen? habt ihr mal nen paar links wo genaueres steht (an wen wenden, was als begründung etc)