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wisserbesser
AW: Formalien für Rechnungsposten von Drittanbietern?
Die Fakturier- und Inkasso-Verträge wurden zum Jahreswechsel geändert, so dass die Berechnung solcher Festentgelte möglich ist.
wisserbesser
Das Layout der Rechnung liegt in der Hand der Telekom, darauf haben andere Anbieter keinen Einfluss. Es wäre sicher besser "Preise" oder dergleichen zu schreiben.daeh-nomel schrieb:(Fortsetzung von eben)
Bei mir sieht der Rechnungsposten avanio folgendermaßen aus
Hier stellen sich mir folgende Fragen:Beträge anderer Anbieter
callando Telecom GmbH
...
Verbindungen vom 30.04.06 bis 30.04.06
1. avanio Internetzugang - 8,46
Summe callando Telecom GmbH - 8,46
1) Wenn ein Drittanbieter einen monatlichen Beitrag über die Telekom abrechnet, ist es dann rechtens, diesen unter der Überschrift "Verbindungen vom *** bis ***" abzurechnen? Oder weist diese Überschrift den Posten nicht vielmehr als ein normales Verbindungsentgelt (dh pro Einwahl oder pro Zeiteinheit) aus?
nein, warum? Idealerweise hast Du mit dem Anbieter ja genau diese Art der Abrechnung vereinbart, so dass das nicht überraschend für Dich ist.2) Wenn die Telekom einen monatlichen Beitrag eines Drittanbieters abrechnen will, muss sie dieses dann nicht in einer Rechnung oder einem gesonderten Brief ankündigen?
Diese Posten erscheinen als "Beträge anderer Anbieter" auf der Rechnung.Wie läuft das bei anderen (seriösen) Anbietern mit Grundgebühr, die über TCom abrechnen? Erscheint das dann in der Sparte "Beträge anderer Anbieter - Verbindungen vom *** bis *** ", oder unter "Monatliche Beträge" neben der Telekom-Grundgebühr?
Spätestens seit Anfang 2006 werden diese Kosten nicht als Verbindungsentgelte deklariert.Es handelt sich um Festentgelte, die nicht auf dem EVN erscheinen. In den Online-Verbindungsübersichten von nexnet oder acoreus dürftest Du als "Ziel-Rufnummer" einen entsprechenden Text finden "Festentgelt" und als Beginn und Dauer "0".Hat sich damit Avanio die Finger verbrannt? Oder gar die Telekom? Hat Avanio die Telekom und den Kunden (mich) getäuscht, indem sie die den Betrag als Verbindungsentgelt deklariert?
Die Fakturier- und Inkasso-Verträge wurden zum Jahreswechsel geändert, so dass die Berechnung solcher Festentgelte möglich ist.
stimmt.Ich finde das sind interessante Punkte, die ich so noch nirgends gefunden habe.
wisserbesser