Captain Picard
Commander
Re: Keine AGBs von avanio vor August 2005 veröffentlicht!
http://www.vzs.de/UNIQ113050593918641/link200087A.html
siehe auch Verbraucherzentrale SachsenAnonymous schrieb:.....Egal wer dahinter steckt, wurde nach Einschätzung u.a. der Verbraucherzentrale NRW
http://www.vzs.de/UNIQ113050593918641/link200087A.html
cpNutzer des Smartsurfers klagen über kostenpflichtige Mitgliedschaft wider Willen bei der avanio.NET Community
Gegenwärtig finden viele Verbraucher auf ihrer monatlichen Telefonrechnung einen Betrag von 4,50 € netto, der für einen avanio Internetzugang geltend gemacht wird.
...
„Verbraucher, die auf diese Art über den Smartsurfer unfreiwillig Mitglied der avanio.NET Community wurden, sollten sich dagegen wehren“, rät Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. In allen diesen Fällen dürfte es der avanio GmbH schwer fallen, die wirksame Einbeziehung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Zustandekommen der Clubmitgliedschaft über den Smartsurfer zu beweisen.
Betroffene Verbraucher, die sich sicher sind, dass sie weder willentlich noch wissentlich einen Tarif mit monatlicher Grundgebühr bei avanio abgeschlossen haben, sollten ihre Telefonrechnung um den streitigen Betrag kürzen und dies mit einer entsprechenden Begründung der avanio GmbH sowie dem Rechnungsersteller mitteilen.