Avanio, Callando und die 019351515 Teil 1

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Re: Keine AGBs von avanio vor August 2005 veröffentlicht!

Anonymous schrieb:
.....Egal wer dahinter steckt, wurde nach Einschätzung u.a. der Verbraucherzentrale NRW
siehe auch Verbraucherzentrale Sachsen
http://www.vzs.de/UNIQ113050593918641/link200087A.html
Nutzer des Smartsurfers klagen über kostenpflichtige Mitgliedschaft wider Willen bei der avanio.NET Community

Gegenwärtig finden viele Verbraucher auf ihrer monatlichen Telefonrechnung einen Betrag von 4,50 € netto, der für einen avanio Internetzugang geltend gemacht wird.
...
„Verbraucher, die auf diese Art über den Smartsurfer unfreiwillig Mitglied der avanio.NET Community wurden, sollten sich dagegen wehren“, rät Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. In allen diesen Fällen dürfte es der avanio GmbH schwer fallen, die wirksame Einbeziehung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Zustandekommen der Clubmitgliedschaft über den Smartsurfer zu beweisen.
Betroffene Verbraucher, die sich sicher sind, dass sie weder willentlich noch wissentlich einen Tarif mit monatlicher Grundgebühr bei avanio abgeschlossen haben, sollten ihre Telefonrechnung um den streitigen Betrag kürzen und dies mit einer entsprechenden Begründung der avanio GmbH sowie dem Rechnungsersteller mitteilen.
cp
 
Re: Für alle Unfreiwilligen

laterna schrieb:
2. Avanio bietet den Tarif Vanio by Call unter der Einwahl-Nr. 019351515 an,
kein Mindestumsatz usw., „die Leistungen der Avanio Net Community stehen hier allerdings nicht zur Verfügung.“

Es ist doch absurd, unter der gleichen Einwahl-Nr. zwei Tarife anzubieten, wobei der eine 5,22 € kostet (Vanio flexi) und der andere nur Einwahlgebühren von 0,89 €.

Es gibt ja noch wesentlich mehr Tarife unter der gleichen Einwahlnummer. Avanio bietet ja alleine 4 Tarife mit einer Community an. Dazu kommt noch zumindest ein Tarif von quickdial (gehört zu callando), nämlich der aktiv 1- Tarif.

Ich hatte mich zwei Mal im Juni mit dem vanio.flexi Tarif eingewählt, der jeweils von callando abgerechnet wurde. Von avanio ist in dem EVN keine Spur zu finden. Wenn man bedenkt, daß der gleich lautende Tarif bei gleicher Einwahlnummer mittlerweile im Namen der Firma avanio abgerechnet wird, die zufälligerweise zur Zeit unter der gleichen Adresse wie callando zu erreichen ist, weiß man schon, wie der Hase läuft.

Vielleicht wäre es hilfreich, wenn man die dann ja zutreffenden AGB von callando vor dem 2.8.05 im Wortlaut hätte.

Bei mir ist es mittlerweile so, daß nach der ersten Mahnung von NN vor zwei Tagen ein zweiter Brief von NN eintrudelte, bei dem man den von mir bezahlten Teil (an callando) abzog, und den Rest ohne Mahngebühren bis zum 15.11.05 anfordert.
Heute kam dann der 3.Brief von NN (2.Mahnung), bei dem man mich innerhalb von 7 Tagen zur Überweisung auffordert, um "weitere gerichtliche Schritte und Kosten" zu vermeiden. In diesem Fall natürlich zuzüglich Mahngebühren von 3,50 € und "Mahnauslagen und sonstige offene Posten" von 2,50 €.

Gesetzt der Fall, ich wollte zahlen.....was gilt denn nun, der Brief des Service-Teams (MfG) oder die Forderung der "Forderungsbetreibung" (Hochachtungsvoll). :-? :roll:

Abgesehen davon würde mich schon interessieren, was NN unter "Mahnauslagen und sonstige offene Posten" versteht.
Vielleicht entspricht das ja den "nicht einzeln aufgeführten Kleinteilen" im KFZ-Gewerbe. :o

Gruß Reiner
 
Der Jurist schrieb:
Allgemein ist deshalb zunächst

das Bestehen eines Vertrages zu bestreiten, da keine übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.

dann ist hilfsweise

die Anfechtung des Vertrages erklärt, falls möglicherweise durch den Irrtum einer Seite vom Vorhandensein übereinstimmender Willenserklärungen ausgegangen werden konnte (Anfechtung ist ausgeschlossen bei sog. Motiv-Irrtum, etwa "Ich mag nicht mehr, weil es günstigere Angebote gibt", also nur bei Erklärungs-Irrtum, etwa der Erklärende kennt den "Erklärungswert" dessen nicht, was er macht. Typischer Fall: bei einer Versteigerung winkt er einem Bekannten zu, was als Erhöhung des Gebotes angesehen wird. )

danach äusserst hilfesweise

ist die Kündigung zu erklären, weil die nur für die Zukunft gilt.

Der Vollständigkeit halber kann man vor der Anfechtung auch noch hilfsweise einen Widerruf nach § 312d Abs. 1 BGB erklären.
 
"Kulanzkündigung" plus 4,50

Soeben die Novemberabrechnung bekommen. Was soll ich sagen? Schon wieder 4,50 für den avanio Internetzugang. Vor über drei Wochen habe ich callando!!! dezidiert klar gemacht, dass ich diesen Mist nicht bezahlen werde. In der Antwort von avanio!!! wird behauptet, man hätte mich aus "Kulanzgründen" auf dem "Vertrag" entlassen.
Sofortiger Anruf bei der Telekom mit Einbehalt:
Die wirklich nette Dame konnte zuerst mit dem Stichwort callando/avanio angeblich nix anfangen. Nachdem ich ihr kurz den Sachverhalt geschildert habe, inclusive dem Ratschlag, ein dickes gelbes Post-It mit callando/avanio für ihre Ablösung auf den Monitor zu pappen, kamen wir doch ins Gespräch.
Wir haben uns verabredet, dass ich jetzt jeden Monat anrufe und sie bei Gelegenheit über den 1. Mai zum Essen einlade. Sie gab mir daraufhin den Ratschlag oder Korb, die Regulierungsbehörde zu kontaktieren. Je mehr Leute sich bei der Regulierungsbehörde beschweren, umso besser sei es, diesen schwarzen Anbietern das Handwerk zu legen.
Sehr schmeichelhaft für den ganzen Sumpf war auch ihre Bemerkung über die "Verstreutheit" der Verantwortlichen. München, Dresden, Wiesbaden.
Das seien typische Dialer-Methoden. Niemand verantwortlich - Niemand erreichbar - oder keiner in der Lage, das Räderwerk zu stoppen.
Ich werde mich weiterhin bewußt nur an callando wenden, da dies die einzige Adresse ist, die in der T-Com-Rechnung angegeben ist.
Ich gehe davon aus, dass ich demnächst eine Mahnung von NexNet bekommen werde. callando ist mein Ansprechpartner und die Faxen, "an avanio" oder "nexnet" wenden, mache ich nicht mit.




chreiben von
 
Re: Keine AGBs von avanio vor August 2005 veröffentlicht!

Anonymous schrieb:
... Dass avanio eine Firma sein soll, haben die meisten doch erst später von callando erfahren.

Ok, ich habe nochmal auf der Rechnung nachgeschaut. Da ist keine TelNr von avanio angegeben. Die bekam ich erst durch die Antwort von Callando auf meine Mail.

Wie werden eigentlich auf der TCOM Rechung Grundgebühren von anderen Anbietern abgerechnet? Steht dann auch Einwahl von ... bis ... darauf, obwaohl keine stattgefunden hat?
 
Grundgebühren anderer Anbieter auf T-Com-Rechnung

Ohwei schrieb:
Wie werden eigentlich auf der TCOM Rechung Grundgebühren von anderen Anbietern abgerechnet? Steht dann auch Einwahl von ... bis ... darauf, obwohl keine stattgefunden hat?

Eine Servicemitarbeiterin der Telekom meinte, sie selbst würde die Beträge anderer Anbieter nur als "weißen Fleck" sehen. Sie seien nach dem Telekommunikationsrecht verpflichtet, Beträge anderer Anbieter auf ihre Rechnung mit draufzunehmen.

Eine Dame von callando hat sich verteidigt, sie hätten die Eingabemaske der Telekom zu verwenden, die eben unter "Verbindungen vom ... bis ..." ein Datum zwingend erfordere und für Grundgebühren kein Eingabefeld vorsehe, weshalb es zu "scheinbar falschen" Rechnungsposten kommen könne.
 
Re: Grundgebühren anderer Anbieter auf T-Com-Rechnung

rolf76 schrieb:
Eine Dame von callando hat sich verteidigt, sie hätten die Eingabemaske der Telekom zu verwenden, die eben unter "Verbindungen vom ... bis ..." ein Datum zwingend erfordere und für Grundgebühren kein Eingabefeld vorsehe, weshalb es zu "scheinbar falschen" Rechnungsposten kommen könne.
Dieser Punkt verdient besondere Beachtung.

Wenn die Eingabemaske etwas nicht vorsieht, könnte es schon auch daran liegen, dass dieses "etwas" selbst nicht vorgesehen oder zulässig ist.

Wenn Daten auf Telefonrechnungen auftauchen, die die Verbraucher nicht prüfen oder nachvollziehen können, läuft nicht nur "scheinbar" etwas falsch.

Hier geht es auch um die Zuverlässigkeit von Telefonrechnungen insgesamt. Ich hätte bisher gedacht, die Gebühren ergeben sich durch geprüfte maschinelle Verarbeitungen von exakt ermittelten Verbindungsdaten.

Wenn diese Daten händisch eingetippt werden, sieht die Geschichte ganz anders aus.

Dietmar Vill
 
Anonymous schrieb:
Der Jurist schrieb:
Allgemein ist deshalb zunächst

das Bestehen eines Vertrages zu bestreiten, da keine übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.

dann ist hilfsweise

die Anfechtung des Vertrages erklärt, falls möglicherweise durch den Irrtum einer Seite vom Vorhandensein übereinstimmender Willenserklärungen ausgegangen werden konnte (Anfechtung ist ausgeschlossen bei sog. Motiv-Irrtum, etwa "Ich mag nicht mehr, weil es günstigere Angebote gibt", also nur bei Erklärungs-Irrtum, etwa der Erklärende kennt den "Erklärungswert" dessen nicht, was er macht. Typischer Fall: bei einer Versteigerung winkt er einem Bekannten zu, was als Erhöhung des Gebotes angesehen wird. )

danach äusserst hilfesweise

ist die Kündigung zu erklären, weil die nur für die Zukunft gilt.

Der Vollständigkeit halber kann man vor der Anfechtung auch noch hilfsweise einen Widerruf nach § 312d Abs. 1 BGB erklären.
Widerruf nach Fernabsatz halte ich für nicht so günstig, da das Widerrufsrecht mit der Nutzung der Dienstleistung erlischt. Das Problem hier ist, dass die Nutzer die Dienstleistung "Internet by Call" wohl haben und nutzen wollten, nur die untergeschobene Dienstleistung "Gemeinschaft" nicht. Da das Paket aus zwei Komponenten besteht, würde ich mich darauf nicht berufen.

Allerdings schadet es auch nichts, wenn es zusammen mit den anderen Hinweisen aufgenommen wird.
 
Ich habe einmal mehr mehrfach versucht, ein Fax an NN zu verschicken. Leider bricht es immer nach ca 1/2 Minute ab.

Dann habe ich bei NN angerufen. Meinen Einwand mit dem Faxgerät wollte die generft klingende Dame nicht hören, sondern nur, welcher Anbieter gemeint wäre. Man hätte ja mehrere Faxnummern und es wäre alles ok.
Eine Abtretungsurkunde würde man mir gerne zusenden, wenn ich die Anforderung schriftlich machen würde. Sie wollen aber mein Fax nicht....

Eine Verrechnung mit der Gutschrift ginge auf keinen Fall, da man keine Unterlagen habe und das technisch nicht möglich wäre.
Außerdem gebe es ja zu meinem Fall schon einen längeren Schriftwechsel. Ich müsse auf jeden Fall erst einmal den geforderten Betrag zahlen.
Komischerweise stand auf der Zuschrift von NN, daß man eine Zahlung an callando von der Forderung abzieht. Und den Schriftwechsel mit callando und avanio hat man offensichtlich auch. :argue:
Da wäre es doch kein Problem seitens callando gewesen, NN eine entsprechende Nachricht darüber zu geben, daß die Forderung nicht mehr besteht. Ist das jetzt moderne Arbeitsbeschaffung ? :-?

Obwohl ich die Abtretungsurkunde ja schriftlich anfordern soll, hat sich die Gesprächspartnerin das notiert. Ich frage mich, wieso, wenn doch eh noch ein schriftlicher Antrag gestellt werden muß?
Wahrscheinlich bekomme ich langsam das Prädikat "renitenter Kunde". 0:-)

Gruß Reiner
 
Re:Für alle Unfreiwilligen

Natürlich werden die Mahnbescheide kommen. Es ist noch zu früh. Das
dauert noch etwas. Nexnet hat doch die Forderungen gekauft, wie ich hier
gelesen habe, d.h. Nexnet bekommt nicht nur einen gewissen Anteil an
den Foerderungen, sondern den gesamten Betrag.
 
Re:Für alle Unfreiwilligen

laterne schrieb:
Nexnet hat doch die Forderungen gekauft, wie ich hier gelesen habe, d.h. Nexnet bekommt nicht nur einen gewissen Anteil an den Foerderungen, sondern den gesamten Betrag.
Das gehört meiner Meinung nach zu den hier manchmal entstehenden Legenden! Weiter oben hat lp900 aus der Homepage von nexnet zitiert:
Nachstehend aus der Homepage von Nexnet deren auszugsweise Tätigkeitsbeschreibung:
Zitat:
NEXNET bietet den Netzbetreibern alle Leistungen im Call-by-Call-Abrechnungsprozess an, die die Deutsche Telekom seit dem 1. Juli 2001 nicht mehr erbringt. Sie übernimmt sowohl die Reklamationsbearbeitung als auch Mahnwesen und Inkasso über ihre Vertragspartner.
Für Call-by-Call-Netzbetreiber ergeben sich außerdem zusätzliche Vorteile:
1. NEXNET bietet "Factoring", d.h. NEXNET kauft die Forderungen der Netzbetreiber.
2. Die Netzbetreiber werden von NEXNET mit sämtlichen Informationen versorgt, die ihnen helfen, die Marktdurchdringung ihrer Call-by-Call-Produkte zu bewerten.
•• Inkasso
Endkunden, die auch nach der 2. Mahnung nicht zahlungswillig sind, werden zum Inkasso abgegeben. Die gerichtliche Beitreibung von Aussenständen übernehmen unsere Inkassopartner, die Accumio Finance Services GmbH und die Intrum Justitia Inkasso GmbH.

In welcher Weise nexnet für callando oder avanio tätig wird ist doch damit überhaupt nicht gesagt! Es könnte sich im Factoring handeln, es könnte aber auch um eine (fiduziarische) Inkassozession oder eine bloße Einziehungsermächtigung handeln.

In jedem dieser Fälle kann aber der (angebliche) Schuldner dem Zessionar (Factoring oder Inkassozession) oder Ermächtigten (Einziehungsermächtigung) alle gegen den Zedenten (also den ehemaligen Gläubiger nach einem Factoring oder einer Inkassozession) oder Gläubiger (bei einer Einziehungsermächtigung) zustehenden Einwendungen (z.B. das Nichtbestehen des Vertrages) geltend machen.
 
Re:Für alle Unfreiwilligen

Mit 5,22 € wird Callando wohl nicht vor Gericht ziehen, wohl aber, wenn noch kräftig Gebühren dazukommen, wie bei Rainer 1 zu lesen, denn der Mindestbetrag eines Mahbescheides ist 18,- €.
 
Was soll das eigentlich? Ich werd den Verdacht nicht los, dass du hier die User verunsichern willst,
damit sie bezahlen sollen und sich in ihr Schicksal ergeben sollen. Anonyme Cassandraposter aus dem Nirwana
tauchen in solchen Threads immer wieder auf. Man sollte sowas nicht zu ernst nehmen.

j.
 
Zeitschinden

Habe heute an Nexnet geschrieben und um Zahlungsaufschub gebeten bis die Angelegenheit schriftlich geklärt ist. Dann noch einen Brief an Avanio:
Avanio GmbH & Co KG
Kundenservice Haus C/3
Webergasse 1

01067 Dresden

Betreff: T-Com Rechng. v. 21.9.05
Kunden-Nr. …
Rechnungs Nr. … Buchungskonto……


Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf mein Schreiben vom 23. 9. 05
bekam ich am 25.10.05 von der Firma Callando Telecom GmbH, Kundenservice,
zwei Schreiben gleichen Inhalts, datiert vom 19. und 20. Oktober 2005 und am selben Tag eine Mahnung von der Firma
Nexnet GmbH, Postfach 27 0247, 13 472 Berlin,
in der meine Zahlung innerhalb der nächsten 7 Tage vorgemerkt wurde.
Bei der Firma Nexnet GmbH bitte ich heute um Aufschub der Zahlung, bis der Sachverhalt mit Ihnen schriftlich abgeklärt ist.
Lt. Schreiben der Firma Nexnet sind Sie für weitere Fragen in diesem Fall zuständig.

Die Firma Callando Telecom GmbH teilte mir mit, dass der Betrag von € 4,50 eine Grundgebühr
für einen Community-Tarif sei.
Dass dieser Betrag keine Einwahlgebühr sein kann, war mir klar, aber wie bin ich zu einem
Vertrag gekommen?
Ich hatte Ihre AGB’s gelesen und auch versucht, die erforderliche Benutzerkennung abzurufen, leider erfolglos. Damit war die Sache für mich erledigt, da ich die zusätzlichen Dienste nicht nutzen konnte.
Daraus habe ich auch meinen Widerspruch gegen diese Gebühr begründet
Ich bin gern bereit, die geforderte Summe zu zahlen, wenn Sie mir eine Vertragsbestätigung Ihrerseits nachträglich zuschicken würden.
Bitte erklären Sie mir auch den Zusammenhang, wie Ihre Tarife unterschieden werden können, wenn Sie unter der gleichen Einwahl – Nr. Call by Call anbieten, bei dem nur Einwahl-gebühren anfallen.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Kann denn nicht jemand eine Suchaktion auf eine Webseite setzen:
„Avanio-community-Tarif – Nutzer gesucht“, der seine Mitgliedschaft über die Avanio- Webseite (d.h. über das DFÜ-Netz, nicht den Smart.S.) erlangt hat.

Interessant wäre zu erfahren, ob der Nutzer zu seiner Benutzerkennung gekommen ist und ob alle Leistungen von Avanio, die auf der Webseite angekündigt sind, erbracht wurden für 5,22 € monatlich.
 
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