Avanio, Callando und die 019351515 Teil 1

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@ Jurist

Ich habe Verständnis für die BNA und glaube nicht, daß eine Beschwerde Sinn macht.

Es gibt zahllose Angebote von Providern mit Grundgebühr (freenet, T-online,.arcor etc.), die über eine Onlinedienstnummer abgerechnet werden. Auch hier liegt ja kein Mißbrauch der Nummer vor. Der einzige Unterschied ist daß die einen eine vorherige Registrierung verlangen und dann ein Paßwort hergeben und die anderen eine interessante Vertragsgestaltung mit Registrierung on the fly haben.

Aufgrund des Aufgabenbereiches der BNA kann ich mir gut vorstellen, daß die da keine rechtliche Handhabe haben.

Allerdings müssen wir jetzt alle zusammenhalten, und denen soviel Arbeit machen, bis das Geschäftsmodell unattraktiv wird. Wenn jeder Geschädigte

*mehrfach auf die 0800 Hotlines anruft, um seine Rechnungsanfrage loszuwerden (auch die Warteschleife kostet callando Geld)

*die 01805er meidet und seine Anntwortfaxe an die bekannten Nummern von avanio und callando schickt und in Kopie per email-auch die Sichtung und Beantwortung mit Musterbriefen kostet Geld

*die zwingt, für eine Forderung von 5,22 einen Mahnbescheid mit Gebührenmarken für über 25 € zu bekleben.

wird das ganze Project defizitär.

[Einschub: Dieser Aufruf stelle eine Einzelmeinung dar - auf mögliche Schadensersatzpflichten einzelner Personen, die rechtsmissbräuchlich derartig Kosten verursachen, sei hingewiesen. - modaction.sep]

Je mehr Leute die Zahlung verweigern, desto Enger wird es, weil die Herren in der Masse gar nicht die Gerichtskosten vorschießen können.

Vielleicht kann einer der Herren vom Fach mal überschlagen, in welcher Höehe Gerichtskostenvorschüsse für einen Streitwert von 5,22€ anfallen. Das ganze dann mal 50, 100 oder 500 Klagen gegen Zahlungsverweigerer.

Ich freue mich schon auf meinen Mahnbescheid, dann haben die nämlich Minus mit mir gemacht.

OT: Das ganze ist für mich eine Fingerübung, dann die nächste Preiserhöhung kriegt mein Gasversorger auch nicht von mir bezahlt (w#w.energieverbraucher.de)


Gruß
GammaRay
 
Aufklärung ist wichtig! Fragt bei allen euren Bekannten, Arbeitskollegen etc nach, ob sie avanio auf ihrer Telefonrechnung haben und klärt sie ggf. darüber auf!
 
GammaRay schrieb:
@ Jurist

Allerdings müssen wir jetzt alle zusammenhalten, und denen soviel Arbeit machen, bis das Geschäftsmodell unattraktiv wird. Wenn jeder Geschädigte

*mehrfach auf die 0800 Hotlines anruft, um seine Rechnungsanfrage loszuwerden (auch die Warteschleife kostet callando Geld)

*die 01805er meidet und seine Anntwortfaxe an die bekannten Nummern von avanio und callando schickt und in Kopie per email-auch die Sichtung und Beantwortung mit Musterbriefen kostet Geld

*die zwingt, für eine Forderung von 5,22 einen Mahnbescheid mit Gebührenmarken für über 25 € zu bekleben.

wird das ganze Project defizitär.

[Einschub: Dieser Aufruf stelle eine Einzelmeinung dar - auf mögliche Schadensersatzpflichten einzelner Personen, die rechtsmissbräuchlich derartig Kosten verursachen, sei hingewiesen. - modaction.sep]

Gruß
GammaRay

Das ist genau das, was ich auch schon schrieb und "Der Jurist" in seinem Fall ausführlich vorgemacht hat.
Es wäre einfach, die paar Euro zu zahlen und dann Ruhe vor dem Verein zu haben. Aber darauf spekulieren die ja. Und ich fürchte, die Nutzer der verschiedenen Foren sind nur ein sehr geringer Teil der Betroffenen.
Daher habe ich auch meinen Fall als Bericht bei ciao online gestellt.

Wir haben doch eh alle (hoffentlich) Widerspruch eingelegt und einen EVN verlangt. Dem ist callando oder avanio meines Wissens in keinem Fall nachgekommen. Und NN bekommt die gleiche Rechnung aufgemacht. Vorausgesetzt, sie weisen erst einmal nach, daß sie überhaupt berechtigt sind, Forderungen von callando oder avanio zu erheben (Abtretungsurkunde).
Und dann muß NN erst einmal die Widersprüche klären. So lange wird sich NN hüten, einen ger. Mahnbescheid zu beantragen. Und selbst wenn das passiert, haben wir gute Argumente..... :argue:

Gruß Reiner
 
GammaRay schrieb:
Es gibt zahllose Angebote von Providern mit Grundgebühr (freenet, T-online,.arcor etc.), die über eine Onlinedienstnummer abgerechnet werden. Auch hier liegt ja kein Mißbrauch der Nummer vor. Der einzige Unterschied ist ...
jedoch ziemlich gewaltig!

Wäre es (nur) eine Gebühr für die Internetnutzung (für einen Monat), dann würde es sich eben um eine Einwahlgebühr handeln (die hier eben zu beliebig vielen weiteren Einwahlen im gleichen Monat berechtigt). Dann wäre das auch im Smartsurfer in dieser Weise verzeichnet gewesen.

Um das zu umgehen, eben die Clubmitgliedschaft. Und die ist eindeutig "Mehrwert"! Damit nicht rufnummerngassenkonform.

Deswegen könnte die BNA - wenn sie noch einmal nachdenkt - durchaus Sanktionen verhängen .... so von wegen "denen" viel Arbeit bereiten :wink:
könnte z.B. die Folge haben, daß über diese Nummer überhaupt nicht mehr abgerechnet werden darf ... evt. auch rückwirkend ...
 
@ GammaRay

Qoppa schrieb:
....
Deswegen könnte die BNA - wenn sie noch einmal nachdenkt - durchaus Sanktionen verhängen .... so von wegen "denen" viel Arbeit bereiten :wink:
könnte z.B. die Folge haben, daß über diese Nummer überhaupt nicht mehr abgerechnet werden darf ... evt. auch rückwirkend ...
Widerspruch ist das Mittel um eine Behörde nochmals über ihre Entscheidung nachdenken zu lassen. Falls das Ergebnis sein würde, dass dies eine Leistung ist, die über die Verbindung allein hinaus geht, dann hat das Unternehmen die falsche Nummer genutzt. Dagegen kann und muss die BNetzA einschreiten.
 
Ich habe mich bemüht, von avanio die vor der ominösen AGB-Änderung gültigen AGB zu erhalten. Meine Anfrage war:
joachim schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich las nun mehrfach von der Änderung Ihrer AGB zum 29.06.2005.

Ich bitte um Zusendung eines Exemplars Ihrer vor dem 29.06.2005 geltenden AGB (vorzugsweise per E-Mail, ansonsten per Fax an 0xxxx-xxxxxxx). Im Amtsblatt der Bundesnetzagentur sind augenscheinlich früher gültige AGB nicht veröffentlicht gewesen, so dass ich dort keine Auskunft erhalten kann.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Die Antwort vom Textbausteinausgabeprogramm (oder war's doch ein "Supportmitarbeiter"):

avanio schrieb:
Sehr geehrter Herr xxx,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Durch erstmaliges Einwählen über einen unserer avanio.net Community-Tarife werden Sie Mitglied in unserer avanio.net Community. Weitere Vertragsdetails können Sie online unter w*w.avanio.net einsehen. Um Ihre Mitgliedschaft zu kündigen, melden Sie sich bitte unter der Hotline von Callando, oder senden Sie uns Ihre Einwahl-Rufnummer zu.

Leider entspricht die von Ihnen angegebene Rufnummer nicht Ihrer Einwahlnummer. Wir bitten daher um Verständnis!

Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen die genauen Zeitpunkte ihrer Einwahl per E-Mail leider nicht mitteilen. Sollten Sie einen Einzelverbindungsnachweis wünschen, können Sie diesen unter w*w.evn.01075.com abrufen, sofern Sie von der Deutschen Telekom einen solchen erhalten.

Wenn Sie noch keinen Einzelverbindungsnachweis von der Deutschen Telekom erhalten, können Sie einen nachträglichen Nachweis der Einzelverbindungen unter Angabe der auf der Telekom-Rechnung aufgeführten Buchungskonto-Nummer schriftlich bei Callando anfordern.

Ihren Widerspruch legen Sie bitte per Post oder per Fax ein, da er ansonsten nicht bearbeitet werden kann. Bitte geben Sie Ihre Buchungskontonummer an, diese finden Sie auf der ersten Seite Ihrer Telefonrechnung. Gegebenenfalls wird ihnen der Betrag auf ihrer Telefonrechnung gutgeschrieben.

Schade, dass die Mails vor der Beantwortung nicht lesen... aber interessant, dass mittlerweile die Hotline von Callando Kündigungen annehmen kann. Bei meinem ersten Hotline-Anruf behauptete man noch steif und fest, man habe ja gar nichts mit der Firma avanio zu tun, abgesehen von der Rechnungsstellung hierfür.
 
http://avanio.de/faq.html schrieb:
Ich habe Fragen zur Rechnung. An wen muss ich mich wenden?
Direkt an unsere Abrechnungspartner. Die Kontaktmöglichkeiten können Sie Ihrer aktuellen Telefonrechnung entnehmen.
Diese endlose Verneinung von eigener Zuständigkeit und den wechselseitigen Hinweis, die jeweils anderen seien zuständig, kennt man hinreichend von sogenannten Mehrwertdienste-Mitverdienern. Hier ist ein weiterer Hinweis auf das Geschäftsmodell.

Dietmar Vill
 
Fight on, Brother

@Qoppal
Klugscheißerisch heißt es nicht „Mehrwert“ sondern laut Schreiben von avanio.net „interessante Zusatzangebote“. Merke Dir den „neusprech“!

@reducal
Sein Zitat:
„Solange die BNA auf diesem Standpunkt steht, werden wohl auch die zahlreichen Strafanzeigen ungebremst in der Einstellung enden. Es scheint eine Ansichtssache zu sein, wie man ein Geschäft durchzieht und wenn man Kunden hat, bei denen man ungehindert am lebenden Verbraucherobjekt testen kann, was sich wie bewährt ....“

Klar! Ansichtssache! Wenn man es von Anfang an darauf anlegt, muß man auf Befindlichkeiten von unfreiwilligen Kunden KEINERLEI Rücksicht nehmen. Deshalb auch sofort Inkasso.

Mir war es halt vorher nicht bekannt, dass wenn ich mich Anfang Juni einmalig für insgesamt 0,16 Euro einwähle, im Oktober erstmalig eine Clubabrechnung über 8,46 Euro bekomme und die auch noch bezahlen muß. Vermutlich habe ich per Einwahl im Juni auch dahingehend zugestimmt, dass die im August modifizierten/abgeänderten AGB Ende September die Ermordung meiner Katze vorsehen. Wer weiß? Juristisch per rückwirkenden AGB bestimmt zulässig und per Verkauf der Abrechnungen an ein Inkasso bestimmt auch gerichtlcih durchsetzungsfähig.
Schließlich bin ich zwar angeblich und insoweit geschäftsfähig und damit zahlungspflichtig, im Smartsurfer Nummern ohne Detailkenntnis der einzelnen AGB einzuwählen, aber unter Juristen spielt es offensichtlich keinerlei Rolle, dass so ein Modem–CbC-Hanswurst wie ich, der seit über fünf Jahren durchschnittlich höchstens 15 € Internet im Monat „verballert“, eigentlich und ganz offenbar überhaupt gar kein Interesse an so einer obskuren Clubmitgliedschaft haben KANN!
Spielt es keine Rolle mehr, ob ich mich im Umgang mit dem Internet außer im Umgang mit callando „normal“ verhalte? Ist so was wie callando/avanio/nexnet nicht umfassend und vor allen Dingen INDIVIDUELL auskunftspflichtig, wenn sie schon was berechnen, was ein Normalbürger nicht wissentlich unterschrieben haben und nachvollziehen kann?

ORIGINALZITAT avanio.net Antwort:
„Aufgrund Ihres Schreibens wir Ihre avanio.net Community gekündigt,..“ (sic! und "haben" fehlt)

Geiles avanio-deutsch in Standard-Blocksatz-Antwort und billiger geht es wohl nicht mehr, wenn man bedenkt, dass ich NUR an callando (mit Einschreiben/Rückschein = 4,40 Euro) geschrieben habe!

„copy and paste“ war hier vermutlich die wesentliche Erstellungs-Erklärungsmethode, übrigens ebenso wie mit Sicherheit bei dem von „GammaRay“ zitierten Schrieb der Bundesnetzagentur.

Diese „Bundes“netzagentur geht dabei eigentlich nonchalant davon aus, dass X-betroffene CbC-User und Bundesbürger aus allen Gegenden der BRD sich urplötzlich außerordentlich, völlig unnormal und wie gehirnamputierte Zombies verhalten und daher den für sie vollkommen schwachsinnigen „Verträgen“ mittels „einmaliger Einwahl“ Monate vorher „wissentlich“ zugestimmt haben.

Irgendwie immer geil, wenn der "Staat" seitenweise zitiert, statt nur etwas nachzuforschen und erst dann Entscheidungen zu fällen.
 
Re: Keine AGBs von avanio vor August 2005 veröffentlicht!

Anonymous schrieb:
rolf76 schrieb:
[...]

Bundesnetzagentur: ...Dem Verbraucherservice liegen keine AGB des Unternehmens avanio, die vor dem 02.08.2005 veröffentlicht worden, vor. Eine Veröffentlichung von AGB des Unternehmens avanio, mit Wirksamwerden vor dem 02.08.2005, im Amtsblatt der Bundesnetzagentur erfolgte nicht. Das Unternehmen callando hat in der Vergangenheit seine AGB im Amtsblatt der Bundesnetzagentur bzw. Regulierungsbehörde veröffentlicht. Ihr alleiniger Ansprechpartner hinsichtlich vertragsrechtlicher Angelegenheiten ist in Ihrem Fall das Unternehmen avanio. ...
Wer möchte hierzu noch was anmerken? Wie war das mit AGB von avanio vor August 2005, wonach durch eine Einwahl im Juni eine zunächst kostenlose Mitgliedschaft begründet worden sei?

Heißt das, dass es vorher gar keine AGB gab, die irgendeine Mitgliedschaft (ob kostenlos oder nicht oder gewollt oder nicht) begründen?

Kannst du es für mich Begriffsstutzigen vielleicht doch noch erläutern?

Das kann zweierlei bedeuten:

1. Entweder hat avanio den Tarif vanio.FLEXI im Juni 2005 nicht selbst betrieben (sondern z.B. callando mit eigenen AGBs). Dann müsste mal geklärt werden, wie wir erstens durch eine Einwahl im Juni nicht nur Zwangsmitglieder dieses anderen Betreibers geworden sein sollen und zweitens wie wir ohne unser Wissen nicht mehr Mitglieder eines anderen Betreibers, sondern Mitglieder von avanio geworden sein sollen. Ein solcher Schuldnerwechsel geht nicht ohne Zustimmung des Mitglieds, §§ 414 f. BGB.

2. Wahrscheinlicher ist aber, dass avanio den Tarif auch im Juni schon selbst vertrieben hat. (notfalls auch als Vor-GmbH, falls tatsächlich noch keine Eintragung im HR erfolgt war) Dafür spricht auch die schriftliche Stellungnahme "der Verantwortlichen des Anbieters" gegenüber Planetopia:
Zitat: “Bereits am 29.06.2005 änderten wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unserer Internetseite.“ Und weiter: „Wir informierten bereits Anfang April jeden Kunden auf unserer Internetseite darüber, dass er sich mit einer Einwahl für den MyAvanio.NET Club registriert.“
Wie wirkt es sich dann aus, dass vor August 2005 keine AGBs von avanio im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurden? Die privilegierte Einbeziehung von AGBs nach §305a Nr. 2 b), wonach AGBs bei Verträgen über Telefondienstleistungen ausnahmsweise auch ohne deutlichen Hinweis und ohne die Möglichkeit der Kenntnisnahme vor Vertragsschluss Vertragsbestandteil werden, wäre bei Vertragsschlüssen vor August 2005 nicht möglich. Denn Voraussetzung dieser erleichterten Geltung der AGBs ist, dass die AGBs zuvor im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurden. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur hat aber jedenfalls die avanio GmbH & Co. KG keine vor August 2005 geltenden AGBs im Amtsblatt veröffentlicht.
 
GammaRay schrieb:
*die zwingt, für eine Forderung von 5,22 einen Mahnbescheid mit Gebührenmarken für über 25 € zu bekleben.

[Einschub: Dieser Aufruf stelle eine Einzelmeinung dar - auf mögliche Schadensersatzpflichten einzelner Personen, die rechtsmissbräuchlich derartig Kosten verursachen, sei hingewiesen. - modaction.sep]
(...)
Vielleicht kann einer der Herren vom Fach mal überschlagen, in welcher Höehe Gerichtskostenvorschüsse für einen Streitwert von 5,22€ anfallen. Das ganze dann mal 50, 100 oder 500 Klagen gegen Zahlungsverweigerer.
Es sind 18 € pro Mahnbescheid bei Forderungen unter 300 € - und die kleben sicherlich keine Marken mehr, sondern verwenden Online-Antragsformulare mit Einzugsermächtigung.
 
Re: Keine AGBs von avanio vor August 2005 veröffentlicht!

rolf76 schrieb:
Wie wirkt es sich dann aus, dass vor August 2005 keine AGBs von avanio im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurden? Die privilegierte Einbeziehung von AGBs nach §305a Nr. 2 b), wonach AGBs bei Verträgen über Telefondienstleistungen ausnahmsweise auch ohne deutlichen Hinweis und ohne die Möglichkeit der Kenntnisnahme vor Vertragsschluss Vertragsbestandteil werden, wäre bei Vertragsschlüssen vor August 2005 nicht möglich. Denn Voraussetzung dieser erleichterten Geltung der AGBs ist, dass die AGBs zuvor im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurden. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur hat aber jedenfalls die avanio GmbH & Co. KG keine vor August 2005 geltenden AGBs im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Antwort hast du bereits selbst gegeben:
1. Keine Privilegierung nach § 305a Nr. 2b) BGB
2. Daher: Einzelfallprüfung, ob AGBs vor/bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurden. Darlegungs- und Beweislast: Verwender der (angeblichen) AGBs. Und zwar sowohl für Inhalt als auch für Einbeziehung.

Und das gilt vollkommen unabhängig von jeglicher Zuständigkeit/Rechtsauffassung der BNetzA.
 
Avanio schrieb:
Um Ihre Mitgliedschaft zu kündigen, melden Sie sich bitte unter der Hotline von Callando, oder senden Sie uns Ihre Einwahl-Rufnummer zu.
Wobei immer zu beachten ist:
1. Kündigungen setzen natürlich einen wirksamen Vertrag voraus - gibt es nix zu kündigen, läuft die Erklärung der Kündigung in's Leere.
2. Kündigungen wirken normalerweise für die Zukunft - was bisher (bei bestehendem Vertrag) fällig wurde, bleibt zu zahlen.

Daher halte ich eine schlichte Kündigung für einen "halben Erfolg" - zunächst könnte argumentiert werden, dass durch jetzige Kündigung der bisherige Vertrag stillschweigend bestätigt wurde - vor allem bleiben die bisher aufgelaufenen Forderungen von der Kündigung als socher unbetroffen, sind also nicht etwa per se gegenstandslos.

Daher ist Vorsicht geboten, ob dieses "Angebot" wirklich dem Interesse des "Clubmitglieds wider Willen" entspricht ...
 
In Ergänzung zu KatzenHai:

Allgemein ist deshalb zunächst

das Bestehen eines Vertrages zu bestreiten, da keine übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.

dann ist hilfsweise

die Anfechtung des Vertrages erklärt, falls möglicherweise durch den Irrtum einer Seite vom Vorhandensein übereinstimmender Willenserklärungen ausgegangen werden konnte (Anfechtung ist ausgeschlossen bei sog. Motiv-Irrtum, etwa "Ich mag nicht mehr, weil es günstigere Angebote gibt", also nur bei Erklärungs-Irrtum, etwa der Erklärende kennt den "Erklärungswert" dessen nicht, was er macht. Typischer Fall: bei einer Versteigerung winkt er einem Bekannten zu, was als Erhöhung des Gebotes angesehen wird. )

danach äusserst hilfesweise

ist die Kündigung zu erklären, weil die nur für die Zukunft gilt.
 
rolf76 schrieb:
Wie wirkt es sich dann aus, dass vor August 2005 keine AGBs von avanio im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurden? Die privilegierte Einbeziehung von AGBs nach §305a Nr. 2 b), wonach AGBs bei Verträgen über Telefondienstleistungen ausnahmsweise auch ohne deutlichen Hinweis und ohne die Möglichkeit der Kenntnisnahme vor Vertragsschluss Vertragsbestandteil werden, wäre bei Vertragsschlüssen vor August 2005 nicht möglich. Denn Voraussetzung dieser erleichterten Geltung der AGBs ist, dass die AGBs zuvor im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurden.

Weitere Voraussetzung ist doch, dass die TK-Dienstleitung in einem Mal erbracht wird. Daher ist diese Erleichterung hier doch auch nach Veröffentlichung im Amtsblatt der BNA nicht anwendbar. (Deine Argumentation würde ja sonst bedeuten, dass das Geschäftsmodell seit dem 2.8. zulässig wäre - und das ist es m.E. nach wie vor absolut nicht!)

Gruß
Joachim
 
Re: Keine AGBs von avanio vor August 2005 veröffentlicht!

rolf76 schrieb:
...

Das kann zweierlei bedeuten:

1. Entweder hat avanio den Tarif vanio.FLEXI im Juni 2005 nicht selbst betrieben (sondern z.B. callando mit eigenen AGBs). Dann müsste mal geklärt werden, wie wir erstens durch eine Einwahl im Juni nicht nur Zwangsmitglieder dieses anderen Betreibers geworden sein sollen und zweitens wie wir ohne unser Wissen nicht mehr Mitglieder eines anderen Betreibers, sondern Mitglieder von avanio geworden sein sollen. Ein solcher Schuldnerwechsel geht nicht ohne Zustimmung des Mitglieds, §§ 414 f. BGB.

2. Wahrscheinlicher ist aber, dass avanio den Tarif auch im Juni schon selbst vertrieben hat. (notfalls auch als Vor-GmbH, falls tatsächlich noch keine Eintragung im HR erfolgt war) Dafür spricht auch die schriftliche Stellungnahme "der Verantwortlichen des Anbieters" gegenüber Planetopia:...
Tatsache ist, dass in der Juni/Juli TCOM Rechnung Callando die Gebühr für vanio.flexi erhebt. Im August ist dann der Avanio Zugang aufgeführt. Es ist also für den Kunden nicht ersichtlich, daß er vor dem 1.8.05 nicht direkt mit Callando abgerechnet haben soll. Daher halte ich 1. für wesentlich wahrscheinlicher. Ob Avanio da schon eine GmbH war oder nicht spielt keine Rolle. Es ist kein weiterer Ansprechpartner auf der Rechnung angeführt, also kassiert Callando ´vor dem 1.8. für sich selbst.

Ohwei
 
Für alle Unfreiwilligen

Hallo Erwin, ich bin auch Deiner Meinung.
Ich möchte noch mal auf die AGB’s von Avanio zurückkommen. Hier ein kleiner Ausschnitt für alle, die sie noch nicht gelesen haben.

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)
der avanio GmbH & Co. KG, Webergasse 1, 01067 Dresden, Germany (nachfolgend avanio genannt).

avanio ist ein Anbieter von Internet-Zugängen über das Telefonnetz der Deutschen Telekom AG (nachfolgend T-Com genannt). Die nachstehende Vereinbarung ist für Nutzer, die sich im Schmalbandbereich über avanio in das Internet einwählen, verbindlich. Sie regelt ferner die Nutzung der von avanio angebotenen Dienste (u.a. der avanio.net Community).

1. INTERNETZUGANG

1.2 avanio bietet den Nutzern über w*w.avanio.net den schmalbandigen Zugang zum Internet an. Hierfür stehen mehrere Tarife zur Auswahl. Der Zugang erfolgt je nach Tarif über unterschiedliche Benutzerkennungen (=Benutzernamen). Die Tarife, ihre Voraussetzungen sowie die dazugehörigen Benutzernamen sind unter w*w.avanio.net/tarife.html abrufbar. Durch den Nutzer wählbare Tarifarten gliedern sich in Tarife ohne vorherige Registrierung des Nutzers (klassisches Internet Call-by-Call ohne Registrierung) und registrierungspflichtige Tarife mit vereinbarter Mindestlaufzeit:

1.2.1 Tarife ohne vorherige Registrierung des Nutzers:

Der Vertrag über den Zugang zum Internet kommt im Internet-by-Call-Verfahren mit der Einwahl zustande und wird für die Dauer der jeweiligen Verbindung geschlossen. Dem Nutzer werden Nutzungsentgelte für die Dauer der tatsächlichen Nutzung berechnet, d.h. die Gebühren fallen sofort ab Verbindungsaufbau an.

1.2.2 Registrierungsspflichtige Tarife (avanio.net Community):

a. avanio bietet mit avanio.net Community eine Clubmitgliedschaft an. Die Registrierung erfolgt bei der ersten erfolgreichen Einwahl über die Einwahlnummer 019351515 oder einer anderen veröffentlichten Einwahlnummer. Die für die Registrierung erforderlichen Benutzerkennungen sind auf der Internetseite w*w.avanio.net/zugang.html abrufbar.

b. Nach erfolgreicher Registrierung und Vertragsannahme durch avanio erhält der Nutzer eine kundenindividuelle E-Mail-Adresse zugewiesen. Die dem Kunden zugeteilte E-Mail Adresse gilt als Vertrags-E-Mail-Adresse. Sämtliche Informationen zu diesem Vertrag, werden von avanio an diese E-Mail-Adresse gesandt. Der Nutzer stimmt dem Erhalt sämtlicher von avanio zur Durchführung dieses Vertrages gesandten Emails zu. Informationen zu den Diensten und Leistungen von avanio.net Community erhält der Kunde unter w*w.myavanio.com.

c. Die Annahme durch avanio erfolgt durch schriftliche Bestätigung per Mail, spätestens mit der Erbringung der Dienstleistungen und Einwahl ins Netz.

d. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und bedarf der Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

1. Avanio hat seine Bdingungen als Vertragspartner nicht eingehalten.

Ein Vertrag ist dadurch niemals zustande gekommen, da sich die erforderliche Benutzerkennungen und kundenindividuelle E-Mail am 22.9.05 ( das war vor meinem Widerspruch!) nicht abrufen ließ, da die Webseite auf eine Fehler-Seite führte.

Avanio will eine kundenindividuelle E-Mail einrichten und dann bei Einwahl ins Netz wegschicken.
Meiner Meinung nach gibt es so etwas nicht.

2. Avanio bietet den Tarif Vanio by Call unter der Einwahl-Nr. 019351515 an,
kein Mindestumsatz usw., „die Leistungen der Avanio Net Community stehen hier allerdings nicht zur Verfügung.“

Es ist doch absurd, unter der gleichen Einwahl-Nr. zwei Tarife anzubieten, wobei der eine 5,22 € kostet (Vanio flexi) und der andere nur Einwahlgebühren von 0,89 €.

Viele, auch ich, haben die 1. Mahnung von Nexnet bekommen. Als nächstes wird entweder die 2. Mahnung oder gleich ein „Mahnbescheid“ ins Haus flattern (Widerspruch/Amtsgericht), das heißt, viel Zeit investiert und das alles wegen 4.50 €.

Ich fühle mich im Recht und werde bis zum Ende kämpfen.
Hoffentlich wird diesen Machenschaften ein Ende gesetzt, vielleicht auf strafrechtlichem oder zivilrechtlichem Gebiet, sonst vergeht einem das Surfen.
 
Re: Für alle Unfreiwilligen

laterna schrieb:
oder gleich ein „Mahnbescheid“ ins Haus flattern (Widerspruch/Amtsgericht),.
das glaube ich weniger, ich denke, dass dieses Unternehmen überhaupt kein Interesse daran hat,
das Problem rechtlich "aufarbeiten" zu lassen. Gerichtliche Mahnbescheide sind bei den hier im Forum diskutierten Fällen,
( nicht nur das hier diskutierte Problem, außer in der Dialer"hochzeit" ) außerordentlich selten ( de facto Null ) gewesen.

cp
 
Re: Für alle Unfreiwilligen

laterna schrieb:
Ich fühle mich im Recht und werde bis zum Ende kämpfen.
Hoffentlich wird diesen Machenschaften ein Ende gesetzt, vielleicht auf strafrechtlichem oder zivilrechtlichem Gebiet, sonst vergeht einem das Surfen.

FULL ACK!

Und eine Strafanzeige werde ich wohl auch noch nach Dresden an die Staatsanwaltschaft senden, sobald ich das Musterschreiben weiter vorne in diesem Thread an meinen Fall (nur drei Mal im _Juni_ mit Discountsurfer eingewählt, vanio.SURF-Grundgebühr am 29.08.05 gefordert) angepasst habe.
 
Re: Keine AGBs von avanio vor August 2005 veröffentlicht!

Ohwei schrieb:
Tatsache ist, dass in der Juni/Juli TCOM Rechnung Callando die Gebühr für vanio.flexi erhebt. Im August ist dann der Avanio Zugang aufgeführt. Es ist also für den Kunden nicht ersichtlich, daß er vor dem 1.8.05 nicht direkt mit Callando abgerechnet haben soll. Daher halte ich 1. für wesentlich wahrscheinlicher. Ob Avanio da schon eine GmbH war oder nicht spielt keine Rolle. Es ist kein weiterer Ansprechpartner auf der Rechnung angeführt, also kassiert Callando ´vor dem 1.8. für sich selbst.
@Ohwei: Aus den Oktober- und Novemberrechnungen geht doch auch nicht eindeutig hervor, dass callando nicht für sich, sondern für die avanio abrechnet! Ein "avanio Internetzugang" könnte genausogut ein Produkt von callando sein, es wird auch nicht ausdrücklich ein anderer Anbieter genannt. Dass avanio eine Firma sein soll, haben die meisten doch erst später von callando erfahren. Das Argument, dass die Rechnung nicht transparent und nachvollziehbar ist, kann man aber callando entgegenhalten und eine nachvollziehbare Rechnung verlangen. Das gilt auch für die unsinnige und falsche Datierung "Verbindungen vom .. bis ...".

@alle: Lasst Euch von diesen spitzfindigen Überlegungen zur Unternehmensstruktur und zu den angeblich oder tatsächlich von wem auch immer benutzten AGB nicht davon abhalten, Euch gegen callando/avanio zur Wehr zu setzen und Strafanzeige zu erstatten.
Egal wer dahinter steckt, wurde nach Einschätzung u.a. der Verbraucherzentrale NRW und auch mir durch eine vor August 2005 erfolgte Einwahl über einen LCR (wie smartsurfer, oleco etc.) kein über den einmaligen Verbindungsaufbau hinausgehender Vertrag geschlossen! Also: Nichts zahlen und widersprechen, notfalls Mahnbescheid widersprechen. Strafanzeige erstatten, am besten per Post bei der Staatsanwaltschaft vor Ort, denn ein Gerichtsstand ist auch am Tatort begründet. Tatort ist auch der Erfolgsort, und der ist dort, wo Euer Vermögen geschädigt oder gefährdet wurde. Die Staatsanwaltschaft Dresden dürfte mittlerweile bereits über ausreichend Anschauungsmaterial verfügen, sollen auch die anderen Staatsanwaltschaften ermitteln!
 
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