Avanio, Callando und die 019351515 Teil 1

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Jau, danke fuer die fixen Antworten, werd sie mal drauf ansetzten...
aber nochmal,
Kann es so ausgelegt werden, dasz (im Falle des Falles) der schon mit der August gezahlte Community-Beitrag als stillschweigende Anerkennung des Zustandeskommens des Vertrages gewertet werden darf?

Knopper
 
Knopper schrieb:
...stillschweigende Anerkennung des Zustandeskommens des Vertrages...
Du meinst, ob man einem "untergejubelten" Vertrag dadurch zustimmt? Was hälst Du von der Überlegung, dass dieser Vertrag womöglich überhaupt nicht besteht, da evlt. nicht rechtmäßig - da muss der Vertragsnehmer schon Stellung beziehen.
 
Qoppa schrieb:
drboe schrieb:
Die Antwort auf meine Frage bist Du bisher schuldig geblieben.

Also: Welchen kostenpflichtigen Dialer hat Avanio angeboten, dass §43b(6) TKG greift? ....
Ich glaube jeder andere hat es hier verstanden: das Argument ist genau, daß Avanio diese Clubleistung - da "Mehrwert" - wenn über Telefonrechnung - dann nur über zugelassene Mehrwertrufnummerngasse kassieren dürfte ...
Bitte, ich gehöre dann zu der Minderheit, von mir aus als Singularität, die es im Gegensatz zu Dir nicht verstanden hat. Also erklärst Du mir ja vielleicht, wie man die Anwendung des §43b (6) TKG gegen Avanio nutzen kann, wenn diese gar keinen Dialer anbieten, weder kostenpflichtig noch kostenlos. Und damit wir hier nicht auf blauen Dunst argumentieren, mein Kenntnisstand:

1. Tarife

Die Firma Avanio bietet im Internet verschiedene Tarife für den Zugang zum Internet an. Jeder dieser Tarife ist eindeutig mit einem Preis versehen, der so gestaltet ist, dass entweder nur zeitabhängig tarifiert wird, oder - bei deutlich geringeren Kosten je Minute - zusätzlich mit einer Grundgebühr. Die Tarife sind realisiert über unterschiedliche Zugangsdaten. Im konkreten Fall unterscheiden sich nur die Account-DAten für die DfÜ-Verbindung. Die AGB sind vor der Einsicht in die Zugangsdaten zu akzeptieren . Steht in Abrede,

- dass die Tarife auf der Seite der Avanio so angeboten werden?
- dass man Tarife mit/ohne Grundgebühr gestalten kann?
- dass die Nutzung des Angebotes der Avanio zu einem Vertrag über Telekommunikationsleistungen führt?

2. Avanio bietet keinen sog. Dialer an

Ja oder nein? Wenn nein (m. E. Tatsache), so kann §43b (6) TKG nicht angewendet werden. Wenn doch, wie soll das gehen?

3. Dritte

die Tarife der Avanio werden von Dritten an anderen Stellen im Internet publiziert und in Software-LCR integriert. M. E. ist ist Avanino für diese Publikationen oder Integrationen nicht verantwortlich. Insbesondere ist Avanio nicht dafür verantwortlich, dass von den Dritten die AGB nicht publiziert werden und auch nicht, dass der Nutzer ihrer Leistungen sich eines SW-LCR bedient in den die Tarife von Dritten integriert wurden

Andere Ansicht?

4. Tarifänderung

Avanio hat den Tarif vanio.FLEXI erst vor kurzem auf die Abrechnung mit Grundgebühr umgestellt. Ein Verhalten von Billiganbietern, das man leider häufiger beobachten kann. Dadurch haben diverse Nutzer diesen Tarif verwendet, die, hätten sie die Änderung vorher bemerkt, diesen Tarif ziemlich sicher nicht genutzt hätten. Zwar trifft den Nutzer vermutlich die Verpflichtung, sich regelmäßig über Konditionsänderungen zu informieren. So wäre ggf. ein einmalig höheres Entgelt hinzunehmen, wenn man das unterläßt. Man mußte jedoch wohl nicht damit rechnen, dass Avanio die (nächste) Einwahl nach der Tarifänderung nutzen würde ein Dauerschuldverhältnis zu begründen. Insofern lag eine stillschweigende Zustimmung zum Abschluß eines solchen m. E. nicht vor. Avanio müßte nun, um in den Besitz der Forderungen zu kommen nachweisen, dass der Nutzer den Vertrag nach den Konditionen, wie sie jetzt auf den Webseiten publiziert werden, tatsächlich rechtswirksam zugestimmt hat. Ich bezweifle das und würde, wäre ich betroffen, lediglich die Verbindungsentgelte zahlen, ggf. nach dem Tarif für echtes CbC.

5. Mehrwertdienst?

Wie erklärst Du die Behauptung, eine Clubmitgliedschaft wäre eine Mehrwertdienstleistung? Ich bin bzw. war Mitglied verschiedener Clubs, die ich unter keinen Umständen als Mehrwertdienst einstufen würde. Ich sage daher, das dies kein Mehrwertdienst ist. Ein Unternehmen kann schließlich diverse Produkte und Dienstleistungen anbieten. Z. B. wird niemand für die Finanzprodukte oder Reiseveranstaltungen des ADAC die StVO anwenden können bzw. wollen. Bitte komm jetzt nicht mit dem Satz vom Vergleich, der ...
Welche unbestreitbare Argumentationskette führt also stringent dahin festzustellen, dass ein von Avanio unterhaltenes Angebot am Gesamtmarkt (grundsätzlich) ein Mehrwertdienst ist und damit für das Angebot insgesamt die falsche Rufnummerngasse verwendet wird? Ist denn die Verabredung einer Lieferung von 10.000 Schrauben, zyl. M6, 30 mm in Losen a 50 in Blisterpackung Telekommunikation, wenn der Auftrag per Fax oder telefonisch erfolgt?

6. Diskussion

Letzlich geht es hier um die Entwicklung bzw. Diskussion einer geeigneten Abwehrstrategie der Forderungen von Avanio. Das Ziel ist jedenfalls naheliegend. Ich z. B. bezweifle, dass ein Vertrag über ein Dauerschuldverhältnis mit der Avanio zustande gekommen ist und suche nach Argumenten für diesen Ansatz. Andere User mögen andere Wege für vielversprechender halten. U. U. ergänzen sich einige davon. Auf die Vorstellungen bzw. Beiträge aller reagiert man üblicher Weise wechselseitig. Mir ist völlig unklar, warum der User 'dvill' aggressiv wird, wenn jemand - ich - anderer Meinung ist als er, - in diesem Fall über eine Nachfrage meinerseits zu einem Beitrag von ihm induziert - welches Recht er dazu außer einem gerütteltem Maß an Unverschämtheit hat, wie er dazu kommt seine Feststellungen/Kommentare als "alleinseelig" machen zu postulieren und warum im Dialog andere Ansichten als seine gelöscht werden sollen.
Ich stelle - wieder einmal - fest, das hier von einigen Leuten Feindbilder sorgsam kultiviert werden. Mich berührt das eigentlich nicht. Erstaunlich finde ich daher eigentlich nur, dass solche armseelig agierenden Leute hier so ein Ansehen geniessen. Aber das ist schon ziemlich privat und natürlich völlig OT.

M. Boettcher
 
Dadurch haben diverse Nutzer diesen Tarif verwendet, die, hätten sie die Änderung vorher bemerkt, diesen Tarif ziemlich sicher nicht genutzt hätten.

Hier wird aber übersehen, dass es eine Reihe von Nutzern gibt, denen eine Grundgebühr berechnet wurde, obwohl sie nach der AGB-Änderung den Tarif gar nicht mehr benutzt haben. So auch bei mir: Ich habe den Tarif einmal im Juni benutzt, nicht nach der AGB-Änderung und trotzdem habe ich eine Gebühr für die Community am Hals.
 
Erstaunlich finde ich daher eigentlich nur, dass solche armseelig agierenden Leute hier so ein Ansehen geniessen.
wer hier hier armseelig ist, da dürfte jedem, der das Forum länger verfolgt klar sein.
Was hat der zitierte bisher eigentlich in diesem Forum geleistet?
Außer Gift und Galle spucken ist nicht drin.

Leser
 
erwin schrieb:
Dadurch haben diverse Nutzer diesen Tarif verwendet, die, hätten sie die Änderung vorher bemerkt, diesen Tarif ziemlich sicher nicht genutzt hätten.

Hier wird aber übersehen, dass es eine Reihe von Nutzern gibt, denen eine Grundgebühr berechnet wurde, obwohl sie nach der AGB-Änderung den Tarif gar nicht mehr benutzt haben. So auch bei mir: Ich habe den Tarif einmal im Juni benutzt, nicht nach der AGB-Änderung und trotzdem habe ich eine Gebühr für die Community am Hals.
So sieht es aus. Geht mir und sicher vielen anderen genau so, dass ich im August gar nicht den Tarif benutzt habe, aber trotzdem unfreiwillig "Mitglied" geworden bin. Und das ist ne Frechheit!
 
Für alle unfreiwilligen

Für alle, die den Tarif nach der AGB-Änderung nicht mehr benutzt haben müsste doch folgendes gelten

1. Variante
Der vorherige Tarif war ein reiner CbC-Dienst, der entsprechend bezahlt wurde. Mit der Änderung der AGB kann nicht rückwirkend eine Änderung der Geschäftsbedingungen vorgenommen werden. Daher sind die berechneten Gebühren unzulässig.

2. Variante
Bereits mit der Nutzung zu einem Zeitpunkt vor der AGB-Änderung wurde eine Community-Mitgliedschaft vereinbart, evtl. war diese zu einem früheren Zeitpunkt kostenlos. Falls dies so ist, muss mit der Änderung der AGBs und der Einführung einer Mitgliedsgebühr doch ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Zumindest müsste der Nutzer aktiv vom Anbieter über die Änderung informiert werden. Ich bezweifle starkt, dass dafür eine Meldung im Bundesanzeiger oder ähnlichem reicht, sondern würde vermuten, dass Avanio jeden Nutzer informieren müsste.
Falls dies über die "zugewiesene" Email-Adresse in der Avanio-Community passiert sein sollte, mal noch eine Frage nebenbei: Wie bitte sollte man denn die Zugangsdaten dafür erhalten, so dass man seine Mails dort jemals abrufen könnte?
Auch in dieser Variante kann die Mitgliedsgebühr doch nicht rechtmäßigerweise erhoben worden sein, wenn der Kunde von einer Änderung nicht informiert wurde.
 
@ drboe

noch einmal ganz einfach: es geht nicht um Dialer, sondern darum, daß durch die Anwahl einer Nummer ein Vertrag geschlossen werden soll, der mehr als die Verbindungsleistungen beinhaltet. Das nennt man Mehrwertdienst, und ist eben nur über bestimmte Rufnummerngassen erlaubt (bei Interneteinwahl = Dialer). Daher kann man anregen, daß die BNA diese Nummer wegen Mißbrauch sperrt.

Natürlich kann man separat einen Vertrag über IbC (z.B. Grundgebühr) schließen (oder Clubmitgliedschaft usw.). Aber eben nicht an die bloße Anwahl einer Nummer gekoppelt. That´s all. Nur ein gutes zusätzliches Argument, daß das Ganze juristisch äußerst wackelig ist.
 
drboe schrieb:
joachim schrieb:
drboe schrieb:
Wenn man diese Daten von dritter Seite erhält und/oder sich die AGB nicht durchliest, so ist das sicher kein Versäumnis der Avanio.

Auch das halte ich für eine falsche Argumentation: AGB sind nach meinem Verständnis (bin aber Laie, gebe dir hier somit keine Rechtsberatung ;-)) nur dann wirksam in einen Vertrag eingebunden, wenn der Vertragspartner darauf hingewiesen wurde und er ihren Inhalt in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen kann. Letzteres ist hier vielleicht noch erfüllt (wobei ich ja den Tarif genutzt habe, ohne von der Webseite je Kenntnis genommen zu haben), ersteres aber ganz sicher nicht.

Die Auffassung "selbst schuld, wer nicht nach AGB sucht" ist m.E. völlig unzutreffend!
1. habe ich darauf hingewiesen, dass man die Tarif-Information (das ist der Preis der Leistung!) erhalten kann, ohne die AGB zu lesen. Presie stehen fast nie in AGB
Korrekt, aber irrelevant, ich habe mich doch gar nicht auf Preise bezogen, sondern auf die AGB. Und diese sehen nun einmal bei bestimmten Tarifen (nicht bei Preisen) die Zwangsmitgliedschaft vor.

3. gibt es bei CbC ein erleichtertes Verfahren zur Einbindung der AGB
Aber nur genau dann, wenn die Leistung "in einem Mal" erbracht wird. Das ist bei einer dauerhaften Mitgliedschaft doch gerade nicht der Fall und hier der springende Punkt, auf den ich mich auch gegenüber der avanio berufe! Avanio selbst grenzt die Tarife, bei denen man eine Zwangsmitgliedschaft eingeht, doch ausdrücklich von dem byCall-Tarif ab!
Bitte ignoriere diese hier schon vielfach gegebenen Hinweise (u.a. verweise ich auf den Aufsatz des RA Gottschalkson) doch nicht.

4. ist es tatsächlich so, dass Dich niemand zwingen kann Vertragsbedingungen zu lesen. Du kannst Dich aber nicht darauf berufen, dass diese Weigerung den Vertrag an sich berührt.
Auch falsch insofern, als dass auf die Einbeziehung von AGB deutlich hingewiesen werden muss (abgesehen von den - hier nicht zutreffenden - Ausnahmen z.B. beim CbC) - sonst sind sie unwirksam. [Ich wiederhole mich, aber du gehst ja auf das Argument leider nicht ein.] Ich habe mich ja keineswegs geweigert, die AGB zu lesen, sondern sie wurden mir mit dem Vertragsabschluss (über eine Internet-by-Call-Leistung) ja erst gar nicht vorgelegt, weshalb ich sie als unwirksam ansehen muss!

Deswegen halte ich es auch grundsätzlich für nicht möglich, dass man durch eine Internet-By-Call-Einwahl ohne vorherige ausdrückliche Registrierung (bei der man dann ja leicht auf AGB hinweisen kann) eine Mitgliedschaft eingeht. Das scheinen übrigens die Verbraucherzentrale NRW sowie der Bundesverband der Verbraucherzentralen ähnlich zu sehen... wobei hier eine offizielle Stellungnahme noch aussteht, man ist wohl noch bei der Recherche.

Gruß
Joachim
(der hier natürlich wieder nur seine Meinung wiedergibt)
 
Hinsichtlich der Einschätzung bzgl. "Mehrwertdienst" muss ich allerdings drboe Recht geben: Ich halte diese Argumentation für schwach und sehe auch nicht, warum man den avanio Internet-Zugang im Gegensatz zu anderen Providern (freenet bietet auch eine Mailadresse, etliche weitere wären hier aufzählbar) als Mehrwertdienst einstufen sollte.

Darüber hinaus halte ich diese Schiene für überflüssig: Es ist für mich persönlich sonnenklar, dass die AGB bzgl. der Mitglieschaft bei mir nie wirksam in einen Vertrag mit der avanio einbezogen waren.

Gruß
Joachim
 
Qoppa schrieb:
...noch einmal ganz einfach: es geht nicht um Dialer, sondern darum, daß durch die Anwahl einer Nummer ein Vertrag geschlossen werden soll, der mehr als die Verbindungsleistungen beinhaltet. Das nennt man Mehrwertdienst, und ist eben nur über bestimmte Rufnummerngassen erlaubt (bei Interneteinwahl = Dialer). Daher kann man anregen, daß die BNA diese Nummer wegen Mißbrauch sperrt.
MMn richtig!

Bereits in der Vergangenheit hat es doch ähnliche Probleme bereits gegeben. Da ist zum einen dies > HIER<
Gast schrieb:
Die Regulierungsbehörde reagiert auf Meldungen über Gefahren, die von Dialern in der Rufnummerngasse 0191 bis 0195 ausgehen. Würden solche Nummern missbraucht, dann werde man sie einziehen, so ein Sprecher der Regulierungsbehörde.
...und nicht zu vergessen das > HIER <. Gerade bei letzterem Beispiel war es so, dass man über die 0193er Gasse ggü. dem Nummernanbieter (und somit der RegTP) einen Onlinedienst einreden wollte aber letztendlich (erwiesener Maßen) die Endkunden lediglich betrogen hatte. Die RegTP wurde aktiv, der Nummernanbieter (BT) wurde aufgefordert, die zwei verwendeten Nummern abzuschalten, da nicht die reine Verbindung sondern auch Inhalt abgerechnet wurde. Angeblich sollte dort das Zahlungsmodell ursprünglich eine Monatspauschale sein.
Im Fall Aviano ist das wohl identisch, wobei die BNA anscheinend sehr viel Prüfungselan (-Zeit) investiert, zumal wohl auch bei dem Beispiel "Internet Clearing" die Entscheidungen und Maßnahmen anfangs aus dem Bauch heraus getroffen wurden und mMn auf wackeligen Beinen standen.
 
Punkten von drboe:
Zu 1.
Ich wusste/weiß nicht, ob man einem solchem Tarif nur durch einmalige (und dann evt. sogar versehentliche!) Anwahl und ohne vorherigen Kontakt dazu zustimmen kann.
Eine ähnliche Argumentation kann man dann auch sicher bei normalen Telefonaten ohne Internet Verbindungsaufbau oder billig Vorwahlen bringen. Das verunsichert mich enorm.

Zu 3.
Ich denke Avanio hat aber über Dritte bescheit gewusst. Wäre es denn technisch ein so großer Aufwand gewesen, leichtsinnige Einwahlen zu verhindern, bzw. wären sie nicht sogar dazu verpflichtet?

Zu 4.
Wurde der Tarif denn nun schon zum 29.06.2005 geändert? Davor wurde flexi als CallbyCall abgerechnet. Habe ich mich schon hier registriert oder ab wann hat man denn einen Anschluss für die späteren Grundgebühren registriert? Eine Erklärung ist mir Avanio jedenfalls schuldig geblieben.
Wurde die Leistung schon vor Rechnungstellung erbracht oder schließt sie damit ab?

Zu 5.
Einen Mehrwert hat diese Verbindung für mich nun wirklich nicht bedeutet.

Zu 6.?
Bei mir ist derzeit das Problem, dass die Telekom auf meinen Anruf, da bei callando zunächst keiner dranging, mir die ganze Position callando nicht mehr in Rechnung gestellt hat. Meine schriftliche Erklärung nur die Position Internetzugang einzubehalten wurde anscheinend ignoriert. Auf eine(!) offene Verbindung (<4Min) habe ich aber alle Beteiligten hingewiesen. Bin ich nun noch verpflichtet hierzu Zahlungen nachzureichen? Wie könnte ich da weiter vorgehen?
Wie hoch könnten die Kosten für einen negativen Verfahrens-Ausgang sein?
 
@ Joachim
das ist nicht Einschätzungssache, sondern Definition von MWD.
Bei freenet gibt´s email umsonst und v.a. unabhängig von der IbC-Nutzung.
Ich halte es auch für aufschlußreich, das juristisch so aufzudrösen, denn im Grunde überträgt Aviano das HAS (usw. bis MC Multimedia)-Modell auf eine IbC-Einwahl: die Kopplung von Vertragsschluß (für "mehr") an bloße Einwahl ...
 
Schreiben von avanio und callando

Ich habe übrigens auch heute die bekannten Schreiben von avanio ("Kulanzkündigung", "Kulanzgutschrift" obwohl ich nicht bezahlt habe) und callando ("kein Fehler", dennoch zahlen... sonst "Mahnlauf") erhalten.

Werde natürlich nicht zahlen, nach wie vor existiert ja keine Rechtsgrundlage.
 
drboe schrieb:
5. Mehrwertdienst?

Wie erklärst Du die Behauptung, eine Clubmitgliedschaft wäre eine Mehrwertdienstleistung?
....
Welche unbestreitbare Argumentationskette führt also stringent dahin festzustellen, dass ein von Avanio unterhaltenes Angebot am Gesamtmarkt (grundsätzlich) ein Mehrwertdienst ist und damit für das Angebot insgesamt die falsche Rufnummerngasse verwendet wird?

Definition nach BNetzA: Premium Rate-Dienste (PRD) sind Dienste, bei denen durch einen Betreiber eines Telekommunikationsnetzes eine Telekommunikationsdienstleistung für die Öffentlichkeit erbracht wird und darüber hinaus eine weitere Dienstleistung erbracht wird, die gegenüber dem Anrufer gemeinsam mit der Telekommunikationsdienstleistung abgerechnet wird.[1]
Argumentationskette:
1. allgemeiner Online-Zugang -> Telekommunikationsdienstleistung für die Öffentlichkeit
2. Zusatzleistung: SMS-Versand und E-Mail (hier lässt sich evt. noch diskutieren, ob dies geldwerte Zusatzleistungen sind)
3. Gemeinsame Abrechung
Aus 1. bis 3. => Avanios Tarif ist vermutlich als PRD, gemeinhin auch als Mehrwertdienst bezeichnet, einzustufen.

Und zur Nachhilfe:
Ist denn die Verabredung einer Lieferung von 10.000 Schrauben, zyl. M6, 30 mm in Losen a 50 in Blisterpackung Telekommunikation, wenn der Auftrag per Fax oder telefonisch erfolgt?
Telekommunikation ja. Aber es fehlt die Telekommunikationsdienstleistung vom Betreiber eines eigenen Telekommunikationsnetzes, und die gemeinsame Abrechnung. Eventuelle Ausnahme: Bezahlung durch Fax an 0900 Nummer.


[1]BNetzA zur Nummernverwaltung
 
Gast

Heute kam das 2. Schreiben der nexnet. KEINE MAHNUNG!
Erst den Standardschrieb, was sie für ein haus sind, und dass es keinen Grund gibt, das Mahnverfahren auszusetzen. Dann schreiben sie, dass ich Achtung: bis zum 15.12.2005 zahlen soll. Und zwar ohne Mahngebühren. Ist das nicht schön. Ein Anruf unter der angegebenen kostenlosen Nummer ergab, dass es wohl auch ohne Zahlung zur Gutschrift kommen kann.
und dann war da noch ne generalabtretung der callando dabei. naja, kammer was drauf geben oder nicht.
auf jeden fall werden sie freundlicher.

Grüße

Sascha
 
erwin schrieb:
Hier wird aber übersehen, dass es eine Reihe von Nutzern gibt, denen eine Grundgebühr berechnet wurde, obwohl sie nach der AGB-Änderung den Tarif gar nicht mehr benutzt haben. So auch bei mir: Ich habe den Tarif einmal im Juni benutzt, nicht nach der AGB-Änderung und trotzdem habe ich eine Gebühr für die Community am Hals.
Wieso wird das übersehen? Wer eine Leistung nicht in Anspruch nimmt, muss doch nicht bezahlen. Oder kassiert der Frisör bei Dir, ohne das er das Haar geschnitten hat? In dem Fall lehnt man sich also entspannt zurück und wartet ab, ob der Gegner sein Geld verschleudert. Das kann er machen, es ist ja sein Geld.

M. Boettcher
 
drboe schrieb:
Wieso wird das übersehen? Wer eine Leistung nicht in Anspruch nimmt, muss doch nicht bezahlen. Oder kassiert der Frisör bei Dir, ohne das er das Haar geschnitten hat?
Jetzt wird's unübersichtlich:

Bisherige Argumentation Dr. Boe:
Die Clubmitgliedschaft ist rechtmäßig, da weder eine verbotene Nummer falsch genutzt wurde noch sonst etwas gegen das Modell spricht.
Das bedeutet aber: Clubmitgliedschaft (monatlicher Fee) = Anspruch +
Ergo: Zahlen, auch ohne Leistungsannahme (jede andere Argumentation würde der ADAC oder das Rote Kreuz weit von sich weisen ...)


Neue Argumentation Dr. Boe (von hinten aufgezäumt):
Zahlung nur bei Leistungsabforderung.
Das bedeutet aber: Es kann sich nicht um eine monatliche, leistungsunabhängige Fee handeln.
Ergo: Geschäftsmodell ist wohl doch nicht in Ordnung.


:gruebel:
 
Hallo,

mir ist das gleiche mit Avanio passiert. Habe auch schon das Kulanzschreiben gekriegt.

Aber mal ne andere Frage. Callando hatte auch noch Forderungen gegen mich. Bei der Stornierung von Avanio konnte die Kundenbetreuerin der T-Com nur den ganzen Betrag von Callando stornieren. Deshalb habe ich direkt an Callando den von ihnen geforderten Betrag gezahlt. Nun kommt aber Nexnet und fordert diesen wiederum und natürlich den von Avanio. Bei Nexnet meinten die, ich hätte das Geld nicht direkt an Callando überweisen dürfen und soll nun den Betrag nocheinmal zahlen.

Meiner Meinung nach, muss ich das nicht, aber ich bin in rechtlichen Angelegenheiten nicht so bewandert. Hab ich nun recht, oder die von Nexnet. Ich hoffe mal ich.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Slarm
 
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